- Offizieller Name
- Standesamt · Sterbeurkunden
- Abkürzung
- keine gebräuchliche
- Standorte
- Alle Standorte im amtlichen Verzeichnis
- Öffnungszeiten
- Mo–Fr 8–12 Uhr; Karfreitag, 24.12. und 31.12. 8–11 Uhr; an gesetzlichen Feiertagen geschlossen. Kund*innen-Verkehr ausschließlich nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
- Hinweis
- Innerhalb von 14 Tagen ab dem Sterbedatum ist jedes Standesamt in Österreich zuständig.
- Quelle der Kontaktdaten
- www.wien.gv.at · abgerufen am 12.10.2026
- Zuständigkeitsbereich
- Beurkundung und berechtigte Anfragen nach Sterbeurkunden.
- Örtliche oder sachliche Zuständigkeit
- Die örtliche Zuständigkeit kann vom Ort des Ereignisses abhängen. Prüfe das im offiziellen Angebot.
- Offizielle Website und Online-Services
- www.oesterreich.gv.at/de/themen/notfaelle_unfaelle_und_kriminalitaet/todesfall/1/Seite.190920
- Daten zuletzt abgerufen
- 11.10.2026
- Noch nicht erfasst
- Standortkoordinaten, Terminbuchung, Barrierefreiheit, Kontakt (Telefon, E-Mail). Wir zeigen keine erfundenen Adressen, Öffnungszeiten oder Wartezeiten. Bitte im offiziellen Angebot prüfen.
QuelleSterbeurkunde nachträglich ausstellen
Sterbeurkunde nachträglich ausstellen
Bundesministerium für Inneres · abgerufen am 11.10.2026
Stand laut Quelle: 16.02.2026
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