Erbschaft: Notar kontaktieren
Amtlich: Ersten Verlassenschaftskontakt vorbereiten
Wenn ein Mensch stirbt, kümmert sich ein Gericht um sein Vermögen und seine Schulden. Das nennt man Verlassenschaft. Hier bereitest du den ersten Kontakt mit dem Gerichtskommissär vor. Das ist ein Notar, der für das Gericht arbeitet.
Ohne Konto · Antworten bleiben in deinem Browser
- Schritte
- 7 wichtige Schritte, bis zu 15 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- Gerichtskommissär
- Kosten
- in den Quellen keine genannt
- Online
- bei 2 von 15 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Verstehe den ersten Termin nach dem TodHier geht es um den ersten Termin nach einem Todesfall. Er heißt Todesfallaufnahme. Dabei sammelt der Gerichtskommissär Informationen über die verstorbene Person.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Eine Einladung macht dich nicht automatisch zum Erben. Ein Erbe bekommt Vermögen von der verstorbenen Person.
- So gehst du vor
- Ob du das Erbe annimmst oder ablehnst, ist ein eigenes Thema. Dafür holst du dir gute rechtliche Beratung.
- Wo?
- Gerichtskommissär / RechtsberatungDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Organisatorischen Erstkontakt von Erbentscheidung trennen
Dieser Weg ordnet ersten österreichischen Gerichtskommissärkontakt und Todesfallaufnahme. Einladung macht niemanden automatisch zum Erben. Annahme, Ausschlagung, Haftung und Verfügung über Vermögen benötigen getrennte qualifizierte Klärung.
QuelleVerlassenschaftsverfahren und getrennte Erbentscheidungen
Verlassenschaftsverfahren und getrennte Erbentscheidungenoesterreich.gv.at · BMJ · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenPrüfe, ob es eine Sterbeurkunde gibtDas Standesamt schreibt den Tod offiziell auf. Dann gibt es eine Sterbeurkunde. Das ist ein Papier, das den Tod bestätigt.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Die Sterbeurkunde regelt nicht das Erbe. Fehlt sie noch, ist ein erster Kontakt trotzdem oft möglich.
- So gehst du vor
- Frag beim Standesamt oder beim Bestattungsunternehmen nach dem Stand. Prüfe, ob der Gerichtskommissär die Urkunde verlangt.
- Wo?
- Standesamt / GerichtskommissärDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Standesamtlichen Stand getrennt prüfen
Beurkundungsstand mit Standesamt beziehungsweise Bestattungsweg klären. Sterbeurkunde ist kein Einantwortungsbeschluss; fehlende Urkunde ist nicht automatisch Sperre für jeden ersten Gerichtskontakt. Tatsächliche Anforderung prüfen.
QuelleSterbeurkunde nachträglich ausstellen
Sterbeurkunde nachträglich ausstellenBundesministerium für Inneres · abgerufen am 11.10.2026
Stand laut Quelle: 16.02.2026
Originalquelle öffnenFinde den zuständigen GerichtskommissärDas Bezirksgericht ist ein Gericht für einen Bezirk. Es wählt einen Gerichtskommissär für den Fall aus.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Das Standesamt meldet den Tod dem Gericht am letzten Wohnsitz. Der Gerichtskommissär wird nach Wohnort und Sterbetag bestimmt. Du kannst ihn nicht frei wählen.
- So gehst du vor
- Meist lädt dich der Gerichtskommissär ein. Hast du keine Einladung? Dann frag beim Gericht nach, wer zuständig ist.
- Wo?
- Bezirksgericht / GerichtskommissärDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Tatsächlich zugeordneten Gerichtskommissär bestätigen
Standesamt verständigt Bezirksgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Gerichtskommissär wird nach Wohnort und Sterbetag zugeordnet und lädt zur Aufnahme. Ohne Einladung tatsächliche Zuordnung mit Gericht klären; nicht freie Notarwahl oder Sterbeort als Zuständigkeit annehmen.
QuelleVerlassenschaftsverfahren: erster Kontakt
Verlassenschaftsverfahren: erster Kontaktoesterreich.gv.at · Notariatskammer · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenMelde dich beim GerichtskommissärJetzt nimmst du selbst Kontakt mit dem Gerichtskommissär auf.Wichtiger Schritt
- Warum?
- So erfährst du, was als Nächstes passiert. Die App startet kein Verfahren und gibt keine Erklärung für dich ab.
- So gehst du vor
- Ruf an oder schreib dem Gerichtskommissär. Frag nach dem nächsten Schritt.
- Wo?
- GerichtskommissärDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestätigten eigenen Erstkontakt durchführen
Bei tatsächlich bestätigter Zuordnung selbst mit Stelle den nächsten organisatorischen Schritt klären. Keine Verfahrenseinleitung oder Erberklärung durch Navigator.
QuelleVerlassenschaftsverfahren: erster Kontakt
Verlassenschaftsverfahren: erster Kontaktoesterreich.gv.at · Notariatskammer · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenPrüfe Termin und Liste der PapiereHier prüfst du den Termin. Wann und wo ist er? Welche Papiere sollst du mitbringen?Wichtiger Schritt
- Warum?
- So kommst du gut vorbereitet. Einen neuen Termin brauchst du nicht auf Verdacht.
- So gehst du vor
- Lies die Einladung genau. Bei Fragen meldest du dich beim Gerichtskommissär.
- Wo?
- GerichtskommissärDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Tatsächlichen Termin und individuelle Liste prüfen
Einladung, Ort, Zeitpunkt und tatsächliche Unterlagenbitte mit Gerichtskommissär prüfen. Vereinbare keinen neuen Termin auf Verdacht. Eine allgemeine Bearbeitungsdauer nennen die Quellen nicht.
QuelleVerlassenschaftsverfahren: erster Kontakt
Verlassenschaftsverfahren: erster Kontaktoesterreich.gv.at · Notariatskammer · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenOrdne die Papiere, die du hastHier ordnest du die Papiere, die du schon hast. Zum Beispiel Urkunden, Rechnungen vom Begräbnis oder Bankpapiere.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Damit kann der Gerichtskommissär den Fall gut verstehen. Du musst nicht alles neu besorgen.
- So gehst du vor
- Sammle nur, was du hast. Sag ehrlich, was fehlt oder was du nicht weißt. Kontonummern und Vermögen schreibst du nicht in die App.
- Wo?
- GerichtskommissärDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Vorhandene fallbezogene Unterlagen nach tatsächlicher Einladung
Unterlage erklärt
Nur soweit vorhanden; konkrete Form und Fehlendes direkt klären.
- Erforderlichkeit
- Optional / falls vorhanden
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleUnterlagen für Todesfallaufnahme
Unterlagen für Todesfallaufnahmeoesterreich.gv.at · Notariatskammer · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Vorhandene Nachweise und offene Kenntnisse ehrlich ordnen
Nur soweit vorhanden: Angehörigen-/Standesunterlagen, Urkunden der verstorbenen Person, relevante Vertretungsnachweise, Begräbniskosten sowie bekannte Finanz-/Versicherungs-/Schulden- und Sachwertunterlagen ordnen. Fehlendes mit dem Gerichtskommissär besprechen; nicht alles neu beschaffen. Gib hier keine Kontonummern, Vermögenswerte oder Daten von Angehörigen ein.
QuelleUnterlagen für Todesfallaufnahme
Unterlagen für Todesfallaufnahmeoesterreich.gv.at · Notariatskammer · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenGeh mit deinen Papieren zum TerminJetzt gehst du selbst zum Termin. Du nimmst die Einladung und deine Papiere mit.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Beim Termin sammelt der Gerichtskommissär die Informationen. Damit nimmst du das Erbe aber noch nicht an.
- So gehst du vor
- Geh zum vereinbarten Termin. Nimm die abgesprochenen Papiere mit.
- Wo?
- GerichtskommissärDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestätigte eigene Todesfallaufnahme vorbereiten
Mit tatsächlicher Einladung und vorhandenen abgestimmten Nachweisen selbst zum bestätigten Termin gehen. Organisatorisch geordnet bedeutet keine Annahme der Erbschaft, Haftungsentscheidung oder Vermögensvollständigkeit.
QuelleUnterlagen für Todesfallaufnahme
Unterlagen für Todesfallaufnahmeoesterreich.gv.at · Notariatskammer · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen
Je nach deiner Lage kommt dazu
- Schau nach, was schon passiert ist
- Hol dir Rat bei Bezug zum Ausland
- Kläre, wie du Kontakt aufnimmst
- Kläre, warum du eingeladen bist
- Kläre, was mit Testament und Sparbüchern ist
- Kläre offene Fragen nach dem Termin
- Schick fehlende Unterlagen nach
- Hol dir Rat zu Erbe und Schulden
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
2 von 15 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleVerlassenschaftsverfahren und getrennte Erbentscheidungen
oesterreich.gv.at · BMJ · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleVerlassenschaftsverfahren: erster Kontakt
oesterreich.gv.at · Notariatskammer · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleSterbeurkunde nachträglich ausstellen
Bundesministerium für Inneres · abgerufen am 11.10.2026
Stand laut Quelle: 16.02.2026
Originalquelle öffnenQuelleUnterlagen für Todesfallaufnahme
oesterreich.gv.at · Notariatskammer · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen