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Erbschaft: Notar kontaktieren

Amtlich: Ersten Verlassenschaftskontakt vorbereiten

Wenn ein Mensch stirbt, kümmert sich ein Gericht um sein Vermögen und seine Schulden. Das nennt man Verlassenschaft. Hier bereitest du den ersten Kontakt mit dem Gerichtskommissär vor. Das ist ein Notar, der für das Gericht arbeitet.

Prüfen, was für mich gilt

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Schritte
7 wichtige Schritte, bis zu 15 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
Gerichtskommissär
Kosten
in den Quellen keine genannt
Online
bei 2 von 15 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Verstehe den ersten Termin nach dem TodHier geht es um den ersten Termin nach einem Todesfall. Er heißt Todesfallaufnahme. Dabei sammelt der Gerichtskommissär Informationen über die verstorbene Person.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Eine Einladung macht dich nicht automatisch zum Erben. Ein Erbe bekommt Vermögen von der verstorbenen Person.
    So gehst du vor
    Ob du das Erbe annimmst oder ablehnst, ist ein eigenes Thema. Dafür holst du dir gute rechtliche Beratung.
    Wo?
    Gerichtskommissär / RechtsberatungDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Organisatorischen Erstkontakt von Erbentscheidung trennen

    Dieser Weg ordnet ersten österreichischen Gerichtskommissärkontakt und Todesfallaufnahme. Einladung macht niemanden automatisch zum Erben. Annahme, Ausschlagung, Haftung und Verfügung über Vermögen benötigen getrennte qualifizierte Klärung.

    QuelleVerlassenschaftsverfahren und getrennte Erbentscheidungen
    Verlassenschaftsverfahren und getrennte Erbentscheidungen

    oesterreich.gv.at · BMJ · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  2. 2Prüfe, ob es eine Sterbeurkunde gibtDas Standesamt schreibt den Tod offiziell auf. Dann gibt es eine Sterbeurkunde. Das ist ein Papier, das den Tod bestätigt.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die Sterbeurkunde regelt nicht das Erbe. Fehlt sie noch, ist ein erster Kontakt trotzdem oft möglich.
    So gehst du vor
    Frag beim Standesamt oder beim Bestattungsunternehmen nach dem Stand. Prüfe, ob der Gerichtskommissär die Urkunde verlangt.
    Wo?
    Standesamt / GerichtskommissärDirekt bei der genannten Stelle
    Passende FolgefahrpläneNach einem TodesfallSterbeurkunde nachbestellen
    Ausführlich

    Standesamtlichen Stand getrennt prüfen

    Beurkundungsstand mit Standesamt beziehungsweise Bestattungsweg klären. Sterbeurkunde ist kein Einantwortungsbeschluss; fehlende Urkunde ist nicht automatisch Sperre für jeden ersten Gerichtskontakt. Tatsächliche Anforderung prüfen.

    QuelleSterbeurkunde nachträglich ausstellen
    Sterbeurkunde nachträglich ausstellen

    Bundesministerium für Inneres · abgerufen am 11.10.2026

    Stand laut Quelle: 16.02.2026

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  3. 3Finde den zuständigen GerichtskommissärDas Bezirksgericht ist ein Gericht für einen Bezirk. Es wählt einen Gerichtskommissär für den Fall aus.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Das Standesamt meldet den Tod dem Gericht am letzten Wohnsitz. Der Gerichtskommissär wird nach Wohnort und Sterbetag bestimmt. Du kannst ihn nicht frei wählen.
    So gehst du vor
    Meist lädt dich der Gerichtskommissär ein. Hast du keine Einladung? Dann frag beim Gericht nach, wer zuständig ist.
    Wo?
    Bezirksgericht / GerichtskommissärDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Tatsächlich zugeordneten Gerichtskommissär bestätigen

    Standesamt verständigt Bezirksgericht am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person. Gerichtskommissär wird nach Wohnort und Sterbetag zugeordnet und lädt zur Aufnahme. Ohne Einladung tatsächliche Zuordnung mit Gericht klären; nicht freie Notarwahl oder Sterbeort als Zuständigkeit annehmen.

    QuelleVerlassenschaftsverfahren: erster Kontakt
    Verlassenschaftsverfahren: erster Kontakt

    oesterreich.gv.at · Notariatskammer · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  4. 4Melde dich beim GerichtskommissärJetzt nimmst du selbst Kontakt mit dem Gerichtskommissär auf.Wichtiger Schritt
    Warum?
    So erfährst du, was als Nächstes passiert. Die App startet kein Verfahren und gibt keine Erklärung für dich ab.
    So gehst du vor
    Ruf an oder schreib dem Gerichtskommissär. Frag nach dem nächsten Schritt.
    Wo?
    GerichtskommissärDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestätigten eigenen Erstkontakt durchführen

    Bei tatsächlich bestätigter Zuordnung selbst mit Stelle den nächsten organisatorischen Schritt klären. Keine Verfahrenseinleitung oder Erberklärung durch Navigator.

    QuelleVerlassenschaftsverfahren: erster Kontakt
    Verlassenschaftsverfahren: erster Kontakt

    oesterreich.gv.at · Notariatskammer · abgerufen am 10.10.2026

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  5. 5Prüfe Termin und Liste der PapiereHier prüfst du den Termin. Wann und wo ist er? Welche Papiere sollst du mitbringen?Wichtiger Schritt
    Warum?
    So kommst du gut vorbereitet. Einen neuen Termin brauchst du nicht auf Verdacht.
    So gehst du vor
    Lies die Einladung genau. Bei Fragen meldest du dich beim Gerichtskommissär.
    Wo?
    GerichtskommissärDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Tatsächlichen Termin und individuelle Liste prüfen

    Einladung, Ort, Zeitpunkt und tatsächliche Unterlagenbitte mit Gerichtskommissär prüfen. Vereinbare keinen neuen Termin auf Verdacht. Eine allgemeine Bearbeitungsdauer nennen die Quellen nicht.

    QuelleVerlassenschaftsverfahren: erster Kontakt
    Verlassenschaftsverfahren: erster Kontakt

    oesterreich.gv.at · Notariatskammer · abgerufen am 10.10.2026

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  6. 6Ordne die Papiere, die du hastHier ordnest du die Papiere, die du schon hast. Zum Beispiel Urkunden, Rechnungen vom Begräbnis oder Bankpapiere.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Damit kann der Gerichtskommissär den Fall gut verstehen. Du musst nicht alles neu besorgen.
    So gehst du vor
    Sammle nur, was du hast. Sag ehrlich, was fehlt oder was du nicht weißt. Kontonummern und Vermögen schreibst du nicht in die App.
    Wo?
    GerichtskommissärDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Vorhandene fallbezogene Unterlagen nach tatsächlicher Einladung
      Unterlage erklärt

      Nur soweit vorhanden; konkrete Form und Fehlendes direkt klären.

      Erforderlichkeit
      Optional / falls vorhanden
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleUnterlagen für Todesfallaufnahme
      Unterlagen für Todesfallaufnahme

      oesterreich.gv.at · Notariatskammer · abgerufen am 10.10.2026

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    Ausführlich

    Vorhandene Nachweise und offene Kenntnisse ehrlich ordnen

    Nur soweit vorhanden: Angehörigen-/Standesunterlagen, Urkunden der verstorbenen Person, relevante Vertretungsnachweise, Begräbniskosten sowie bekannte Finanz-/Versicherungs-/Schulden- und Sachwertunterlagen ordnen. Fehlendes mit dem Gerichtskommissär besprechen; nicht alles neu beschaffen. Gib hier keine Kontonummern, Vermögenswerte oder Daten von Angehörigen ein.

    QuelleUnterlagen für Todesfallaufnahme
    Unterlagen für Todesfallaufnahme

    oesterreich.gv.at · Notariatskammer · abgerufen am 10.10.2026

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  7. 7Geh mit deinen Papieren zum TerminJetzt gehst du selbst zum Termin. Du nimmst die Einladung und deine Papiere mit.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Beim Termin sammelt der Gerichtskommissär die Informationen. Damit nimmst du das Erbe aber noch nicht an.
    So gehst du vor
    Geh zum vereinbarten Termin. Nimm die abgesprochenen Papiere mit.
    Wo?
    GerichtskommissärDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestätigte eigene Todesfallaufnahme vorbereiten

    Mit tatsächlicher Einladung und vorhandenen abgestimmten Nachweisen selbst zum bestätigten Termin gehen. Organisatorisch geordnet bedeutet keine Annahme der Erbschaft, Haftungsentscheidung oder Vermögensvollständigkeit.

    QuelleUnterlagen für Todesfallaufnahme
    Unterlagen für Todesfallaufnahme

    oesterreich.gv.at · Notariatskammer · abgerufen am 10.10.2026

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Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Schau nach, was schon passiert ist
  • Hol dir Rat bei Bezug zum Ausland
  • Kläre, wie du Kontakt aufnimmst
  • Kläre, warum du eingeladen bist
  • Kläre, was mit Testament und Sparbüchern ist
  • Kläre offene Fragen nach dem Termin
  • Schick fehlende Unterlagen nach
  • Hol dir Rat zu Erbe und Schulden
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit bist du mit dem ersten Kontakt zur Verlassenschaft?

Was ist gemeint? Wie weit bist du schon? Hast du eine Einladung, oder war der Termin schon?

Wo steht tatsächlicher erster Verlassenschaftskontakt?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

2 von 15 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleVerlassenschaftsverfahren und getrennte Erbentscheidungen
Verlassenschaftsverfahren und getrennte Erbentscheidungen

oesterreich.gv.at · BMJ · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleVerlassenschaftsverfahren: erster Kontakt
Verlassenschaftsverfahren: erster Kontakt

oesterreich.gv.at · Notariatskammer · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleSterbeurkunde nachträglich ausstellen
Sterbeurkunde nachträglich ausstellen

Bundesministerium für Inneres · abgerufen am 11.10.2026

Stand laut Quelle: 16.02.2026

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QuelleUnterlagen für Todesfallaufnahme
Unterlagen für Todesfallaufnahme

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