Magistratsabteilung Stadt Wien
Anmeldung, Abmeldung und Änderung der Hundehaltung für die Abgabe.
Offizielles Angebot- Offizieller Name
- MA 6 · Hundeabgabe
- Abkürzung
- MA 6
- Adresse
- Franz-Jonas-Platz 3, Stiege 2 (21.), Wien
- Kontakt
- +43 1 4000-07910
- Quelle der Kontaktdaten
- www.wien.gv.at · abgerufen am 12.10.2026
- Zuständigkeitsbereich
- Anmeldung, Abmeldung und Änderung der Hundehaltung für die Abgabe.
- Örtliche oder sachliche Zuständigkeit
- Sachlich zuständig für die genannten Aufgaben in Wien. Welcher Standort oder welches Referat zuständig ist, steht im offiziellen Angebot.
- Offizielle Website und Online-Services
- www.wien.gv.at/amtswege/hundeabgabe-hundesteuer-meldung
- Daten zuletzt abgerufen
- 10.10.2026
- Lage
- 48.25642° N, 16.39847° E · Auf OpenStreetMap zeigen · Öffi-Routenplaner der Wiener Linien
- In der Nähe
- Keine andere erfasste Stelle im Umkreis von 800 m.
- Karte
- MA 6 · Hundeabgabe · Franz-Jonas-Platz 3/2, 1210 Wien
Lädt Kartenbilder von basemap.at (Stadt Wien). Dabei sieht der Kartenserver deine IP-Adresse; sonst wird nichts übertragen. Ohne Stadtplan siehst du nur die Lage der Punkte zueinander. Standorte: Stadt Wien – Adressen Standorte Wien (ADRESSENOGD) (CC BY 4.0, abgerufen am 12.10.2026). - Noch nicht erfasst
- Öffnungszeiten, Terminbuchung, Barrierefreiheit. Wir zeigen keine erfundenen Adressen, Öffnungszeiten oder Wartezeiten. Bitte im offiziellen Angebot prüfen.
QuelleHundeabgabe – Meldung
Stadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen