Hundeabgabe anmelden
Amtlich: Hundeabgabe-Erstmeldung in Wien vorbereiten
Wer in Wien einen Hund hält, zahlt dafür eine Hundeabgabe. Das ist eine Steuer für Hunde. Hier bereitest du die erste Meldung deines Hundes bei der MA 6 vor. Die MA 6 ist die Stelle der Stadt für Abgaben.
Ohne Konto · Antworten bleiben in deinem Browser
- Schritte
- 6 wichtige Schritte, bis zu 14 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- MA 6
- Kosten
- 2026 nennt Stadt 72 Euro erster und 105 Euro weiterer Hund. Ab 01.01.2027 neue Tarife 120 Euro, 240 Euro nur für entsprechend pflichtige Hunde mit ab diesem …
- Online
- bei 6 von 14 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Verstehe, worum es bei der Hundeabgabe gehtHier geht es nur um die Hundeabgabe. Andere Pflichten sind eigene Wege. Zum Beispiel den Chip registrieren, eine Haftpflichtversicherung oder ein Hundekurs.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Die Meldung bei der MA 6 erfüllt nicht alle Regeln für Hunde. Du musst die anderen Pflichten extra erledigen.
- So gehst du vor
- Für die Abgabe ist die MA 6 zuständig. Für andere Fragen zur Hundehaltung gibt es die MA 60.
- Wo?
- MA 6 / MA 60Direkt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Abgabe, Heimtierdatenbank und Sachkunde trennen
Dieser Erstfall ordnet private Wiener Hundeabgabemeldung. Chipregistrierung, Haftpflicht und Sachkunde sind eigene Pflichten; Meldung bei MA 6 erfüllt nicht automatisch alle Hundehaltungsregeln.
QuelleHundeabgabe – Meldung
Hundeabgabe – MeldungStadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenMelde den Hund innerhalb von 14 TagenEine Meldefrist ist die Zeit, in der du den Hund melden musst. Laut Stadt sind das 14 Tage.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Die Frist beginnt, wenn der Hund nach Wien kommt und drei Monate alt ist. Wer zu spät meldet, hält die Regel nicht ein.
- So gehst du vor
- Kläre deine genaue Frist mit der MA 6. Wenn du eine Befreiung willst, sag das gleich bei der Meldung. Die App berechnet kein Datum.
- Wo?
- MA 6Direkt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Konkrete 14-Tage-Meldefrist und Auslöser direkt klären
Amtlicher Weg nennt Anmeldung binnen 14 Tagen nach Einbringung ins Wiener Gebiet und Erreichen des Alters von drei Monaten. Tatsächliche Kombination und eigene Frist mit MA 6 prüfen; Befreiungsgründe gleichzeitig nennen. Keine App-Datum-/Fristberechnung und keine automatische Ausnahme aus kurzer Haltung.
QuelleHundeabgabe – Meldung
Hundeabgabe – MeldungStadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenLeg die Chipnummer bereitDein Hund hat einen Chip unter der Haut. Darauf ist eine Nummer gespeichert. Diese Chipnummer brauchst du für die Meldung.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Ohne Chipnummer geht keine Meldung. Die Stadt nennt auch einen Lichtbildausweis. Das ist ein Ausweis mit Foto.
- So gehst du vor
- Bereite die Daten zu dir und deinem Hund vor. Hast du einen Mobilpass, nimm ihn auch. Gib die Daten nur im amtlichen Weg ein, nicht in der App.
- Wo?
- MA 6Direkt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Lichtbildausweis für tatsächliche Anmeldung
Unterlage erklärt
Konkrete Form im aktuellen amtlichen Meldeweg prüfen.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleHundeabgabe – Meldung
Hundeabgabe – MeldungStadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen - Tatsächliche Chipnummer und erforderliche Hund-/Halterangaben außerhalb App
Unterlage erklärt
Nur privat für amtliches Formular bereithalten.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleHundeabgabe – Meldung
Hundeabgabe – MeldungStadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Chipnummer und tatsächliche Anmeldeunterlagen privat vorbereiten
Chipnummer in allen Meldefällen nötig. Für Anmeldung nennt Stadt Lichtbildausweis, Mobilpass falls vorhanden; Hund-/Halterdaten, Alter, Übernahmedatum und frühere Halterdaten soweit vorhanden nur im amtlichen Weg eingeben. Aktuelle Belegform prüfen, keine Chipnummer oder Dokumentdatei hier speichern.
QuelleHundeabgabe – Meldung
Hundeabgabe – MeldungStadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenMelde deinen Hund anJetzt meldest du deinen Hund selbst. Du nutzt den Weg, den du gewählt hast.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Die App meldet nicht für dich und zahlt nichts. Danach schickt dir die Stadt laut eigener Angabe Post.
- So gehst du vor
- Schick deine Angaben und Nachweise ab. Heb einen Beleg auf. Der Bescheid oder die Buchungsmitteilung kommt per Post.
- Wo?
- MA 6Direkt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestätigte eigene Erstmeldung durchführen
Bestätigte tatsächliche Angaben und Belege selbst im amtlichen Weg melden, Eingang privat sichern. Bescheid/Buchungsmitteilung kommt laut Stadt per Post. Keine Anmeldung, Zahlung oder Hundehaltungsfreigabe durch App.
QuelleHundeabgabe – Meldung
Hundeabgabe – MeldungStadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenPrüfe, wie viel du zahlen musstEine Vorschreibung sagt dir, wie viel du zahlen musst. Für 2026 nennt die Stadt 72 Euro für den ersten Hund und 105 Euro für jeden weiteren.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Ab 01.01.2027 gibt es neue Tarife: 120 Euro. 240 Euro gelten nur für bestimmte Hunde mit neuen Haltern ab diesem Datum.
- So gehst du vor
- Prüfe deinen Bescheid genau. Stimmen Jahr und Betrag? Die neuen Tarife gelten nicht für 2026.
- Wo?
- MA 6Direkt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Vorschreibung und tatsächliches Abgabenjahr prüfen
2026 nennt Stadt 72 Euro erster und 105 Euro weiterer Hund. Ab 01.01.2027 neue Tarife 120 Euro, 240 Euro nur für entsprechend pflichtige Hunde mit ab diesem Datum neuer/geänderter Haltereigenschaft. Keine Anwendung des 2027-Tarifs auf 2026 oder automatische Rasseentscheidung. Tatsächlichen Bescheid und Ausnahmen direkt prüfen.
QuelleHundeabgabe – Meldung
Hundeabgabe – MeldungStadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenKläre, bis wann du zahlen musstHier geht es ums Zahlen. Fälligkeit heißt: der Tag, bis zu dem du zahlen musst.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Normal ist Ende April. Meldest du nach dem 30. April an, steht der Tag in der Buchungsmitteilung.
- So gehst du vor
- Zahl selbst, zum Beispiel per Überweisung. Heb den Beleg auf. Die App zahlt nichts und bucht nichts ab.
- Wo?
- MA 6Direkt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Eigene tatsächliche Fälligkeit und Zahlung außerhalb App klären
Regulärer Termin Ende April; nach Anmeldung nach 30. April nennt Stadt tatsächliche Fälligkeit der Buchungsmitteilung. Eigene Zahlung und Beleg ausschließlich selbst außerhalb App organisieren. App zieht nichts ein, richtet keinen Bankauftrag ein und bestätigt keine Zahlung.
QuelleHundeabgabe – Meldung
Hundeabgabe – MeldungStadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen
Je nach deiner Lage kommt dazu
- Schau nach, ob du schon gemeldet hast
- Prüfe, ob du der Halter bist
- Prüfe, ob du weniger zahlen musst
- Prüfe, welche Papiere das Formular braucht
- Wähle deinen Weg zur Online-Meldung
- Verfolge deine Meldung
- Beantworte die Rückfrage vom Amt
- Kläre Zweifel am Bescheid
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
6 von 14 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
Für 1 Schritt sind Kosten oder Gebühren laut Quelle angegeben; Details stehen beim Schritt.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleHundeabgabe – Meldung
Stadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen