Hundeabgabe anmelden · einfach.wien
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Hundeabgabe anmelden

Amtlich: Hundeabgabe-Erstmeldung in Wien vorbereiten

Wer in Wien einen Hund hält, zahlt dafür eine Hundeabgabe. Das ist eine Steuer für Hunde. Hier bereitest du die erste Meldung deines Hundes bei der MA 6 vor. Die MA 6 ist die Stelle der Stadt für Abgaben.

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Schritte
6 wichtige Schritte, bis zu 14 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
MA 6
Kosten
2026 nennt Stadt 72 Euro erster und 105 Euro weiterer Hund. Ab 01.01.2027 neue Tarife 120 Euro, 240 Euro nur für entsprechend pflichtige Hunde mit ab diesem …
Online
bei 6 von 14 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Verstehe, worum es bei der Hundeabgabe gehtHier geht es nur um die Hundeabgabe. Andere Pflichten sind eigene Wege. Zum Beispiel den Chip registrieren, eine Haftpflichtversicherung oder ein Hundekurs.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die Meldung bei der MA 6 erfüllt nicht alle Regeln für Hunde. Du musst die anderen Pflichten extra erledigen.
    So gehst du vor
    Für die Abgabe ist die MA 6 zuständig. Für andere Fragen zur Hundehaltung gibt es die MA 60.
    Wo?
    MA 6 / MA 60Direkt bei der genannten Stelle
    Passende FolgefahrpläneHund in Wien aufnehmen
    Ausführlich

    Abgabe, Heimtierdatenbank und Sachkunde trennen

    Dieser Erstfall ordnet private Wiener Hundeabgabemeldung. Chipregistrierung, Haftpflicht und Sachkunde sind eigene Pflichten; Meldung bei MA 6 erfüllt nicht automatisch alle Hundehaltungsregeln.

    QuelleHundeabgabe – Meldung
    Hundeabgabe – Meldung

    Stadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

    Originalquelle öffnen
  2. 2Melde den Hund innerhalb von 14 TagenEine Meldefrist ist die Zeit, in der du den Hund melden musst. Laut Stadt sind das 14 Tage.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die Frist beginnt, wenn der Hund nach Wien kommt und drei Monate alt ist. Wer zu spät meldet, hält die Regel nicht ein.
    So gehst du vor
    Kläre deine genaue Frist mit der MA 6. Wenn du eine Befreiung willst, sag das gleich bei der Meldung. Die App berechnet kein Datum.
    Wo?
    MA 6Direkt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Konkrete 14-Tage-Meldefrist und Auslöser direkt klären

    Amtlicher Weg nennt Anmeldung binnen 14 Tagen nach Einbringung ins Wiener Gebiet und Erreichen des Alters von drei Monaten. Tatsächliche Kombination und eigene Frist mit MA 6 prüfen; Befreiungsgründe gleichzeitig nennen. Keine App-Datum-/Fristberechnung und keine automatische Ausnahme aus kurzer Haltung.

    QuelleHundeabgabe – Meldung
    Hundeabgabe – Meldung

    Stadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

    Originalquelle öffnen
  3. 3Leg die Chipnummer bereitDein Hund hat einen Chip unter der Haut. Darauf ist eine Nummer gespeichert. Diese Chipnummer brauchst du für die Meldung.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Ohne Chipnummer geht keine Meldung. Die Stadt nennt auch einen Lichtbildausweis. Das ist ein Ausweis mit Foto.
    So gehst du vor
    Bereite die Daten zu dir und deinem Hund vor. Hast du einen Mobilpass, nimm ihn auch. Gib die Daten nur im amtlichen Weg ein, nicht in der App.
    Wo?
    MA 6Direkt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Lichtbildausweis für tatsächliche Anmeldung
      Unterlage erklärt

      Konkrete Form im aktuellen amtlichen Meldeweg prüfen.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleHundeabgabe – Meldung
      Hundeabgabe – Meldung

      Stadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026

      Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

      Originalquelle öffnen
    • Tatsächliche Chipnummer und erforderliche Hund-/Halterangaben außerhalb App
      Unterlage erklärt

      Nur privat für amtliches Formular bereithalten.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleHundeabgabe – Meldung
      Hundeabgabe – Meldung

      Stadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026

      Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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    Ausführlich

    Chipnummer und tatsächliche Anmeldeunterlagen privat vorbereiten

    Chipnummer in allen Meldefällen nötig. Für Anmeldung nennt Stadt Lichtbildausweis, Mobilpass falls vorhanden; Hund-/Halterdaten, Alter, Übernahmedatum und frühere Halterdaten soweit vorhanden nur im amtlichen Weg eingeben. Aktuelle Belegform prüfen, keine Chipnummer oder Dokumentdatei hier speichern.

    QuelleHundeabgabe – Meldung
    Hundeabgabe – Meldung

    Stadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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  4. 4Melde deinen Hund anJetzt meldest du deinen Hund selbst. Du nutzt den Weg, den du gewählt hast.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die App meldet nicht für dich und zahlt nichts. Danach schickt dir die Stadt laut eigener Angabe Post.
    So gehst du vor
    Schick deine Angaben und Nachweise ab. Heb einen Beleg auf. Der Bescheid oder die Buchungsmitteilung kommt per Post.
    Wo?
    MA 6Direkt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestätigte eigene Erstmeldung durchführen

    Bestätigte tatsächliche Angaben und Belege selbst im amtlichen Weg melden, Eingang privat sichern. Bescheid/Buchungsmitteilung kommt laut Stadt per Post. Keine Anmeldung, Zahlung oder Hundehaltungsfreigabe durch App.

    QuelleHundeabgabe – Meldung
    Hundeabgabe – Meldung

    Stadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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  5. 5Prüfe, wie viel du zahlen musstEine Vorschreibung sagt dir, wie viel du zahlen musst. Für 2026 nennt die Stadt 72 Euro für den ersten Hund und 105 Euro für jeden weiteren.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Ab 01.01.2027 gibt es neue Tarife: 120 Euro. 240 Euro gelten nur für bestimmte Hunde mit neuen Haltern ab diesem Datum.
    So gehst du vor
    Prüfe deinen Bescheid genau. Stimmen Jahr und Betrag? Die neuen Tarife gelten nicht für 2026.
    Wo?
    MA 6Direkt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Vorschreibung und tatsächliches Abgabenjahr prüfen

    2026 nennt Stadt 72 Euro erster und 105 Euro weiterer Hund. Ab 01.01.2027 neue Tarife 120 Euro, 240 Euro nur für entsprechend pflichtige Hunde mit ab diesem Datum neuer/geänderter Haltereigenschaft. Keine Anwendung des 2027-Tarifs auf 2026 oder automatische Rasseentscheidung. Tatsächlichen Bescheid und Ausnahmen direkt prüfen.

    QuelleHundeabgabe – Meldung
    Hundeabgabe – Meldung

    Stadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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  6. 6Kläre, bis wann du zahlen musstHier geht es ums Zahlen. Fälligkeit heißt: der Tag, bis zu dem du zahlen musst.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Normal ist Ende April. Meldest du nach dem 30. April an, steht der Tag in der Buchungsmitteilung.
    So gehst du vor
    Zahl selbst, zum Beispiel per Überweisung. Heb den Beleg auf. Die App zahlt nichts und bucht nichts ab.
    Wo?
    MA 6Direkt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Eigene tatsächliche Fälligkeit und Zahlung außerhalb App klären

    Regulärer Termin Ende April; nach Anmeldung nach 30. April nennt Stadt tatsächliche Fälligkeit der Buchungsmitteilung. Eigene Zahlung und Beleg ausschließlich selbst außerhalb App organisieren. App zieht nichts ein, richtet keinen Bankauftrag ein und bestätigt keine Zahlung.

    QuelleHundeabgabe – Meldung
    Hundeabgabe – Meldung

    Stadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Schau nach, ob du schon gemeldet hast
  • Prüfe, ob du der Halter bist
  • Prüfe, ob du weniger zahlen musst
  • Prüfe, welche Papiere das Formular braucht
  • Wähle deinen Weg zur Online-Meldung
  • Verfolge deine Meldung
  • Beantworte die Rückfrage vom Amt
  • Kläre Zweifel am Bescheid
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit bist du mit der Anmeldung zur Hundeabgabe?

Was ist gemeint? Wie weit bist du schon? Hast du schon gemeldet oder einen Brief vom Amt bekommen?

Wo steht tatsächliche Hundeabgabemeldung?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

6 von 14 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

Für 1 Schritt sind Kosten oder Gebühren laut Quelle angegeben; Details stehen beim Schritt.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleHundeabgabe – Meldung
Hundeabgabe – Meldung

Stadt Wien · MA 6 · abgerufen am 10.10.2026

Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Bundesbehindertengesetz; Gesetz über die Einhebung einer Abgabe für das Halten von Wachhunden und Hunden, die zur Ausübung eines Berufes oder Erwerbes gehalten werden (Hundeabgabegesetz - HAG); Verordnung des Wiener Gemeinderates über die Ausschreibung einer Abgabe für das Halten von Hunden im Gebiet der Stadt Wien (Wiener Hundeabgabeverordnung); Verordnung der Wiener Landesregierung über den Inhalt und Absolvierung eines Hundeführscheins (Wiener Hundeführscheinverordnung); Gesetz über die Haltung von Tieren (Wiener Tierhaltegesetz); Verordnung der Wiener Landesregierung über die Festlegung von hundeführscheinpflichtigen Hunden (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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