Unterhalt fürs Kind kommt nicht · einfach.wien
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Familie & Kinder

Unterhalt fürs Kind kommt nicht

Amtlich: Kindesunterhalt und Zahlungsausfall klären

Kindesunterhalt ist Geld von den Eltern für das Leben des Kindes. Hier geht es um Vereinbarungen und fehlende Zahlungen. Der Fahrplan zeigt dir, wen du fragen kannst.

Prüfen, was für mich gilt

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Schritte
6 wichtige Schritte, bis zu 18 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
MA 11 / Pflegschaftsgericht
Kosten
in den Quellen keine genannt
Online
bei 1 von 18 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Prüfe den Unterhalt für dein KindUnterhalt ist Geld für alles, was ein Kind braucht. Er gilt bis zur Selbsterhaltung. Das heißt: Das Kind kann selbst für sich sorgen.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Unterhalt endet nicht automatisch mit 18. Eigenes Einkommen kann früher wichtig sein. Schule oder Studium können länger wichtig sein.
    So gehst du vor
    Lass Höhe und Anspruch für deinen Fall prüfen. Das machen die MA 11 oder das zuständige Gericht.
    Wo?
    MA 11 / zuständiges GerichtDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Kindesunterhalt bis zur Selbsterhaltung prüfen

    Unterhalt endet nicht automatisch mit 18. Regelmäßiges eigenes Einkommen kann schon früher bedeutsam sein; weiterführende Schule oder Studium können länger relevant sein. Höhe und Anspruch individuell prüfen lassen.

    QuelleKindesunterhalt: Vereinbarung, Selbsterhaltung und Zahlungsausfall
    Kindesunterhalt: Vereinbarung, Selbsterhaltung und Zahlungsausfall

    Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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  2. 2Mach einen Termin bei der MA 11Die MA 11 ist das Wiener Amt für Kinder und Familien. Sie hat Regionalstellen für Rechtsvertretung. Dort hilft man dem Kind, sein Recht zu bekommen.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Welche Stelle passt, hängt von deinem Wohnbezirk ab. Neun Regionalstellen sind für alle 23 Bezirke zuständig.
    So gehst du vor
    Ruf an und vereinbare einen Termin. Sprechstunden: Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr. Geöffnet: Mo–Fr 8–15.30 Uhr.
    Wo?
    MA 11 · Regionalstelle RechtsvertretungDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Passende Rechtsvertretung nach Wohnbezirk vereinbaren

    Die amtliche Standortliste ordnet alle 23 Wohnbezirke neun Regionalstellen zu. Dort telefonisch einen Termin vereinbaren, insbesondere für das Gespräch mit der zuständigen Person. Sprechstunden: Mo, Di, Do, Fr 8–12 Uhr; Öffnungszeiten Mo–Fr 8–15.30 Uhr.

    QuelleRechtsvertretung: Angebote, Standorte und Terminvereinbarung
    Rechtsvertretung: Angebote, Standorte und Terminvereinbarung

    Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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  3. 3Prüfe, ob du einen Titel hastEin vollstreckbarer Titel ist ein Papier, mit dem Geld eingetrieben werden kann. Das nennt man Exekution.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Eine freie, private Vereinbarung reicht dafür nicht. Eine verbindliche Vereinbarung bei MA 11 oder Gericht ist etwas anderes.
    So gehst du vor
    Lass dein Dokument von MA 11 oder Pflegschaftsgericht prüfen. Das Pflegschaftsgericht ist das Gericht für Kinderfragen.
    Wo?
    MA 11 / PflegschaftsgerichtDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Vorhandene Vereinbarung oder gerichtliche Entscheidung
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Nur vorhandene Unterlagen mitbringen; ohne Titel zunächst Festsetzung klären.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleKindesunterhalt: Vereinbarung, Selbsterhaltung und Zahlungsausfall
      Kindesunterhalt: Vereinbarung, Selbsterhaltung und Zahlungsausfall

      Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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    Ausführlich

    Freie Vereinbarung und vollstreckbaren Titel unterscheiden

    Eine freie Vereinbarung kann bei Nichtzahlung nicht exekutiert werden. Rechtsverbindliche Vereinbarung bei MA 11 oder Pflegschaftsgericht ist davon getrennt. Ein vorhandenes Dokument auf tatsächliche Vollstreckbarkeit prüfen lassen.

    QuelleKindesunterhalt: Vereinbarung, Selbsterhaltung und Zahlungsausfall
    Kindesunterhalt: Vereinbarung, Selbsterhaltung und Zahlungsausfall

    Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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  4. 4Schreib auf, was gezahlt wurde und fehltHier sammelst du, was wirklich gezahlt wurde und was fehlt. Rückstände sind Beträge, die noch nicht gezahlt wurden.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Mit einer klaren Übersicht kann die Vertretung die Forderung prüfen.
    So gehst du vor
    Ordne Zahlungseingänge und fehlende Beträge. Leg passende Belege dazu. Speichere hier keine Bankdaten oder Beträge.
    Wo?
    Eigene Unterlagen / VertretungDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Eigene Zahlungsübersicht und passende Belege
      Unterlage erklärt

      Organisatorische Übersicht für die Beratung; geforderten Umfang abstimmen.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleFragen und Antworten zum Familienrecht · Stand Juli 2025
      Fragen und Antworten zum Familienrecht · Stand Juli 2025

      Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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    Ausführlich

    Tatsächliche Zahlungen und Rückstände nachvollziehbar vorbereiten

    Fälligkeit aus dem tatsächlichen Titel, Zahlungseingänge und fehlende Beträge geordnet bereithalten. Keine Bankdaten oder Beträge hier speichern; unklare Forderungshöhe mit der Vertretung prüfen.

    QuelleFragen und Antworten zum Familienrecht · Stand Juli 2025
    Fragen und Antworten zum Familienrecht · Stand Juli 2025

    Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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  5. 5Plane das Eintreiben mit der VertretungEinbringung heißt: Fehlendes Geld wird mit Hilfe des Gerichts geholt. Das nennt man auch Exekution.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Es gibt einen Titel, aber es wird nicht gezahlt. Dann kann dieser Weg helfen.
    So gehst du vor
    Kläre mit der Rechtsvertretung den nächsten Schritt. Laut Wiener Folder geht der Antrag ans Bezirksgericht. Gemeint ist das Gericht am Wohnsitz des Schuldners.
    Wo?
    MA 11 / zuständiges ExekutionsgerichtDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Einbringung mit der Rechtsvertretung abstimmen

    Bei bestätigtem Titel und Nichtzahlung Vertretung und nächsten Exekutionsschritt klären. Laut Wiener Folder betrifft der Exekutionsantrag das Bezirksgericht am Wohnsitz des Schuldners; die konkrete Zuständigkeit prüfen, nicht den Vorschussgerichtsstand übertragen.

    QuelleFragen und Antworten zum Familienrecht · Stand Juli 2025
    Fragen und Antworten zum Familienrecht · Stand Juli 2025

    Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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  6. 6Prüfe den Unterhaltsvorschuss beim GerichtUnterhaltsvorschuss ist ein eigener Weg beim Gericht. Er ist an Bedingungen und einen Antrag gebunden.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Er kann helfen, wenn Unterhalt fehlt. Minderjährigkeit allein reicht aber nicht.
    So gehst du vor
    Der Antrag wird im Namen des Kindes gestellt. Bezieh eine vorhandene Vertretung ein. Kläre Bedingungen und Nachweise einzeln, etwa mit der MA 11.
    Wo?
    MA 11 / Bezirksgericht am KindeswohnsitzDirekt bei der genannten Stelle
    Passende FolgefahrpläneUnterhaltsvorschuss beantragen
    Ausführlich

    Unterhaltsvorschuss als eigenen gerichtlichen Weg prüfen

    Vorschuss ist an Voraussetzungen und einen Antrag im Namen des Kindes gebunden. Minderjährigkeit allein genügt nicht. Bereits vorhandene Vertretung einbeziehen; Voraussetzungen, Titel-/Exekutionsnachweise und Ausnahmen individuell klären.

    QuelleUnterhaltsvorschuss: Voraussetzungen, Gericht, Unterlagen und Kosten
    Unterhaltsvorschuss: Voraussetzungen, Gericht, Unterlagen und Kosten

    Bundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Unterhaltsvorschußgesetz (UVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Schau nach, ob schon etwas läuft
  • Finde den Weg für erwachsene Kinder
  • Prüfe, ob dein Kind minderjährig ist
  • Prüfe, ob du das Kind vertreten darfst
  • Sprich mit der Vertretung über fehlende Zahlungen
  • Schau nach, ob es eine Vertretung gibt
  • Mach eine verbindliche Abmachung
  • Lass die Höhe festlegen oder ändern
  • Kläre, wie du einen Titel bekommst
  • Bleib beim laufenden Eintreiben dran
  • Schick die verlangten Nachweise nach
  • Bleib bei deinem Unterhaltsfall dran
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit ist die Sache mit dem Unterhalt?

Was ist gemeint? Gemeint ist: Startest du neu? Läuft schon etwas? Oder ist die Sache fertig? Vertretung heißt: Jemand handelt offiziell für das Kind.

Wie weit ist die konkrete Unterhaltssache?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

1 von 18 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleKindesunterhalt: Vereinbarung, Selbsterhaltung und Zahlungsausfall
Kindesunterhalt: Vereinbarung, Selbsterhaltung und Zahlungsausfall

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QuelleRechtsvertretung: Angebote, Standorte und Terminvereinbarung
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QuelleFragen und Antworten zum Familienrecht · Stand Juli 2025
Fragen und Antworten zum Familienrecht · Stand Juli 2025

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QuelleUnterhaltsvorschuss: Voraussetzungen, Gericht, Unterlagen und Kosten
Unterhaltsvorschuss: Voraussetzungen, Gericht, Unterlagen und Kosten

Bundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Unterhaltsvorschußgesetz (UVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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