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Verkehr & Mobilität

Parkpickerl beantragen

Das Parkpickerl ist eine Erlaubnis zum Parken in deinem Wiener Bezirk. Damit parkst du in der Kurzparkzone deines Bezirks. Dieser Fahrplan zeigt dir, wie du es bekommst, verlängerst und änderst.

Prüfen, was für mich gilt

Ohne Konto · Antworten bleiben in deinem Browser

Schritte
3 wichtige Schritte, bis zu 21 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
Magistratisches Bezirksamt des Hauptwohnsitzes
Kosten
Parkometerabgabe 13 € pro Monat (156 € für 1 Jahr, 312 € für 2 Jahre). Dazu Bundesabgabe 21 € und Verwaltungsabgabe 50 €; online mit ID Austria 13 € und 33 €. Bei einzelnen weiteren Schritten kann etwas dazukommen.
Online
bei 8 von 21 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Wähle, wie lange es gelten sollHier legst du fest, wie lange dein Parkpickerl gilt. Davon hängen die Kosten ab.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Es gilt 4 Monate bis 2 Jahre. Angefangene Monate zählen voll.
    So gehst du vor
    Die Parkometerabgabe kostet 13 € pro Monat. Dazu kommen Bundesabgabe 21 € und Verwaltungsabgabe 50 €. Online mit ID Austria sind es 13 € und 33 €.
    Wo?
    Magistratisches Bezirksamt des HauptwohnsitzesDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Kosten und Dauer festlegen

    Gültigkeit 4 Monate bis 2 Jahre; angefangene Monate zählen voll. Parkometerabgabe 13 € pro Monat (156 € für 1 Jahr, 312 € für 2 Jahre). Dazu Bundesabgabe 21 € und Verwaltungsabgabe 50 €; online mit ID Austria 13 € und 33 €.

    QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
    Parkpickerl für Bewohner*innen

    Stadt Wien · abgerufen am 11.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz; Verwaltungs- und Kommissionsgebühren (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

    Originalquelle öffnen
  2. 2Beantrage und bezahl das ParkpickerlJetzt beantragst du das Parkpickerl und bezahlst es.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Vor dem Bescheid hast du keine Parkberechtigung. Ein Bescheid ist ein offizieller Brief mit der Entscheidung.
    So gehst du vor
    Lade die Unterlagen online als Scan hoch, etwa Zulassungsschein und Ausweis. Der Bescheid kommt nach voller Zahlung, etwa nach einer Woche. Einen Aufkleber gibt es nicht mehr.
    Wo?
    Magistratisches Bezirksamt des HauptwohnsitzesOnline mit ID Austria (günstigere Abgaben)

    Das brauchst du

    • Zulassungsschein
      Unterlage erklärt

      Bei persönlicher Antragstellung immer; online als Scan.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Kopie
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
      Parkpickerl für Bewohner*innen

      Stadt Wien · abgerufen am 11.10.2026

      Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz; Verwaltungs- und Kommissionsgebühren (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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    • Amtlicher Lichtbildausweis
      Unterlage erklärt

      Bei persönlicher Antragstellung.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
      Parkpickerl für Bewohner*innen

      Stadt Wien · abgerufen am 11.10.2026

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    • Leasingvertrag
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Wenn dein Name nicht im Zulassungsschein steht.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Kopie
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
      Parkpickerl für Bewohner*innen

      Stadt Wien · abgerufen am 11.10.2026

      Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz; Verwaltungs- und Kommissionsgebühren (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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    • Entgeltlicher Mietvertrag mit Laufzeit
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Mindestens 4 Monate; wenn dein Name nicht im Zulassungsschein steht.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Kopie
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
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      Stadt Wien · abgerufen am 11.10.2026

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    • Bestätigung des Arbeitgebenden und Sachbezugsnachweis
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Für privat genutzte Firmenautos.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Kopie
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
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    • Bestätigung über mindestens 15 % Privatnutzung
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Von Steuerberatung oder Ähnlichem; dazu gegebenenfalls Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Kopie
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
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      Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz; Verwaltungs- und Kommissionsgebühren (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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    • Behindertenpass
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Falls vorhanden.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Kopie
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
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    Ausführlich

    Parkpickerl beantragen und bezahlen

    Online-Unterlagen als Scan hochladen. Der Bescheid kommt erst nach vollständigem Zahlungseingang und erfüllten Voraussetzungen, etwa nach einer Woche; vorher gibt es keine Parkberechtigung. Es gibt keinen Parkkleber mehr.

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  3. 3Warte auf den Brief vom AmtDein Antrag ist gestellt. Jetzt wartest du auf den Bescheid, den offiziellen Brief.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Der Bescheid kommt erst, wenn alles bezahlt ist. Bis dahin zahlst du normal Parkgebühren.
    So gehst du vor
    Danach gilt das Parkpickerl in der Kurzparkzone deines Bezirks. In Geschäftsstraßen gilt es mit Parkuhr 1,5 Stunden. Achte auf Ausnahmen.
    Wo?
    Magistratisches Bezirksamt des HauptwohnsitzesDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bescheid und Zahlung abwarten

    Der Bescheid kommt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bis dahin normal Parkgebühren zahlen. Danach gilt das Parkpickerl in der Kurzparkzone des Bezirks; in Geschäftsstraßen mit eingelegter Parkuhr 1,5 Stunden, Ausnahmen beachten.

    QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
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Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Schau nach, wo du stehst
  • Kläre Anträge für andere extra
  • Prüfe Wohnsitz und Parkzone
  • Beachte die Regel ohne Wiener Hauptwohnsitz
  • Hol ein Saisonpickerl für den Kleingarten
  • Prüfe die Art deines Fahrzeugs
  • Kläre, wie du das Auto nutzt
  • Melde das Auto auf deine Adresse um
  • Prüfe, wie lange du das Auto mietest
  • Leg den Behindertenpass bei
  • Wähle, wie du den Antrag stellst
  • Stell rechtzeitig einen neuen Antrag
  • Beachte den Autowechsel mit gleichem Kennzeichen
  • Melde das neue Kennzeichen sofort
  • Melde zuerst deine neue Adresse
  • Ändere das Parkpickerl vor dem Parken
  • Melde ab und beantrage Geld zurück
  • Kläre, was sich geändert hat
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Worum geht es bei deinem Parkpickerl?

Was ist gemeint? Gemeint ist, was du gerade brauchst. Zum Beispiel ein erstes Parkpickerl, eine Verlängerung oder eine Änderung.

Worum geht es?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

8 von 21 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

Für 2 Schritte sind Kosten oder Gebühren laut Quelle angegeben; Details stehen beim jeweiligen Schritt.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
Parkpickerl für Bewohner*innen

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Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz; Verwaltungs- und Kommissionsgebühren (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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QuelleParkpickerl für Kleingärten (Saisonpickerl)
Parkpickerl für Kleingärten (Saisonpickerl)

Stadt Wien · abgerufen am 11.10.2026

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QuelleParkpickerl: Änderungen, Abmeldung und Rückvergütung
Parkpickerl: Änderungen, Abmeldung und Rückvergütung

Stadt Wien · abgerufen am 11.10.2026

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