Parkpickerl beantragen
Das Parkpickerl ist eine Erlaubnis zum Parken in deinem Wiener Bezirk. Damit parkst du in der Kurzparkzone deines Bezirks. Dieser Fahrplan zeigt dir, wie du es bekommst, verlängerst und änderst.
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- Schritte
- 3 wichtige Schritte, bis zu 21 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- Magistratisches Bezirksamt des Hauptwohnsitzes
- Kosten
- Parkometerabgabe 13 € pro Monat (156 € für 1 Jahr, 312 € für 2 Jahre). Dazu Bundesabgabe 21 € und Verwaltungsabgabe 50 €; online mit ID Austria 13 € und 33 €. Bei einzelnen weiteren Schritten kann etwas dazukommen.
- Online
- bei 8 von 21 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Wähle, wie lange es gelten sollHier legst du fest, wie lange dein Parkpickerl gilt. Davon hängen die Kosten ab.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Es gilt 4 Monate bis 2 Jahre. Angefangene Monate zählen voll.
- So gehst du vor
- Die Parkometerabgabe kostet 13 € pro Monat. Dazu kommen Bundesabgabe 21 € und Verwaltungsabgabe 50 €. Online mit ID Austria sind es 13 € und 33 €.
- Wo?
- Magistratisches Bezirksamt des HauptwohnsitzesDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Kosten und Dauer festlegen
Gültigkeit 4 Monate bis 2 Jahre; angefangene Monate zählen voll. Parkometerabgabe 13 € pro Monat (156 € für 1 Jahr, 312 € für 2 Jahre). Dazu Bundesabgabe 21 € und Verwaltungsabgabe 50 €; online mit ID Austria 13 € und 33 €.
QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
Parkpickerl für Bewohner*innenStadt Wien · abgerufen am 11.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz; Verwaltungs- und Kommissionsgebühren (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenBeantrage und bezahl das ParkpickerlJetzt beantragst du das Parkpickerl und bezahlst es.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Vor dem Bescheid hast du keine Parkberechtigung. Ein Bescheid ist ein offizieller Brief mit der Entscheidung.
- So gehst du vor
- Lade die Unterlagen online als Scan hoch, etwa Zulassungsschein und Ausweis. Der Bescheid kommt nach voller Zahlung, etwa nach einer Woche. Einen Aufkleber gibt es nicht mehr.
- Wo?
- Magistratisches Bezirksamt des HauptwohnsitzesOnline mit ID Austria (günstigere Abgaben)
Das brauchst du
- Zulassungsschein
Unterlage erklärt
Bei persönlicher Antragstellung immer; online als Scan.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
Parkpickerl für Bewohner*innenStadt Wien · abgerufen am 11.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz; Verwaltungs- und Kommissionsgebühren (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen - Amtlicher Lichtbildausweis
Unterlage erklärt
Bei persönlicher Antragstellung.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
Parkpickerl für Bewohner*innenStadt Wien · abgerufen am 11.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz; Verwaltungs- und Kommissionsgebühren (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen - Leasingvertrag
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Wenn dein Name nicht im Zulassungsschein steht.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
Parkpickerl für Bewohner*innenStadt Wien · abgerufen am 11.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz; Verwaltungs- und Kommissionsgebühren (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen - Entgeltlicher Mietvertrag mit Laufzeit
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Mindestens 4 Monate; wenn dein Name nicht im Zulassungsschein steht.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
Parkpickerl für Bewohner*innenStadt Wien · abgerufen am 11.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz; Verwaltungs- und Kommissionsgebühren (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen - Bestätigung des Arbeitgebenden und Sachbezugsnachweis
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Für privat genutzte Firmenautos.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
Parkpickerl für Bewohner*innenStadt Wien · abgerufen am 11.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz; Verwaltungs- und Kommissionsgebühren (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen - Bestätigung über mindestens 15 % Privatnutzung
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Von Steuerberatung oder Ähnlichem; dazu gegebenenfalls Gewerbeschein oder Firmenbuchauszug.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
Parkpickerl für Bewohner*innenStadt Wien · abgerufen am 11.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz; Verwaltungs- und Kommissionsgebühren (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen - Behindertenpass
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Falls vorhanden.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
Parkpickerl für Bewohner*innenStadt Wien · abgerufen am 11.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz; Verwaltungs- und Kommissionsgebühren (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Parkpickerl beantragen und bezahlen
Online-Unterlagen als Scan hochladen. Der Bescheid kommt erst nach vollständigem Zahlungseingang und erfüllten Voraussetzungen, etwa nach einer Woche; vorher gibt es keine Parkberechtigung. Es gibt keinen Parkkleber mehr.
QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
Parkpickerl für Bewohner*innenStadt Wien · abgerufen am 11.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz; Verwaltungs- und Kommissionsgebühren (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenWarte auf den Brief vom AmtDein Antrag ist gestellt. Jetzt wartest du auf den Bescheid, den offiziellen Brief.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Der Bescheid kommt erst, wenn alles bezahlt ist. Bis dahin zahlst du normal Parkgebühren.
- So gehst du vor
- Danach gilt das Parkpickerl in der Kurzparkzone deines Bezirks. In Geschäftsstraßen gilt es mit Parkuhr 1,5 Stunden. Achte auf Ausnahmen.
- Wo?
- Magistratisches Bezirksamt des HauptwohnsitzesDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bescheid und Zahlung abwarten
Der Bescheid kommt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bis dahin normal Parkgebühren zahlen. Danach gilt das Parkpickerl in der Kurzparkzone des Bezirks; in Geschäftsstraßen mit eingelegter Parkuhr 1,5 Stunden, Ausnahmen beachten.
QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
Parkpickerl für Bewohner*innenStadt Wien · abgerufen am 11.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz; Verwaltungs- und Kommissionsgebühren (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen
Je nach deiner Lage kommt dazu
- Schau nach, wo du stehst
- Kläre Anträge für andere extra
- Prüfe Wohnsitz und Parkzone
- Beachte die Regel ohne Wiener Hauptwohnsitz
- Hol ein Saisonpickerl für den Kleingarten
- Prüfe die Art deines Fahrzeugs
- Kläre, wie du das Auto nutzt
- Melde das Auto auf deine Adresse um
- Prüfe, wie lange du das Auto mietest
- Leg den Behindertenpass bei
- Wähle, wie du den Antrag stellst
- Stell rechtzeitig einen neuen Antrag
- Beachte den Autowechsel mit gleichem Kennzeichen
- Melde das neue Kennzeichen sofort
- Melde zuerst deine neue Adresse
- Ändere das Parkpickerl vor dem Parken
- Melde ab und beantrage Geld zurück
- Kläre, was sich geändert hat
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
8 von 21 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
Für 2 Schritte sind Kosten oder Gebühren laut Quelle angegeben; Details stehen beim jeweiligen Schritt.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleParkpickerl für Bewohner*innen
Stadt Wien · abgerufen am 11.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz; Verwaltungs- und Kommissionsgebühren (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenQuelleParkpickerl für Kleingärten (Saisonpickerl)
Stadt Wien · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleParkpickerl: Änderungen, Abmeldung und Rückvergütung
Stadt Wien · abgerufen am 11.10.2026
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