Parkausweis bei Behinderung
Amtlich: Parkausweis bei Behinderung prüfen
Mit einer Behinderung kannst du vielleicht einen Parkausweis bekommen. Dafür brauchst du zuerst einen Behindertenpass mit passendem Eintrag. Den Parkausweis beantragst du dann extra.
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- Schritte
- 5 wichtige Schritte, bis zu 11 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- Sozialministeriumservice
- Kosten
- in den Quellen keine genannt
- Online
- bei 1 von 11 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Prüfe den Zusatzeintrag im BehindertenpassBehindertenpass und Parkausweis sind zwei verschiedene Papiere. Für den Parkausweis brauchst du einen Zusatzeintrag. Das ist eine extra Angabe im Pass.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Ohne passenden Eintrag geht es nicht weiter. Das Sozialministeriumservice nennt einen Eintrag zur Mobilität oder Blindheit. Mobilität heißt: wie gut du dich bewegen kannst.
- So gehst du vor
- Lass dir deinen Eintrag direkt vom Sozialministeriumservice bestätigen. Fehlen Pass oder Eintrag, kläre das zuerst dort.
- Wo?
- SozialministeriumserviceDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Behindertenpass und erforderlichen Zusatzeintrag klären
Behindertenpass und Parkausweis sind getrennte Dokumente. Das Sozialministeriumservice nennt passenden Mobilitäts-Zusatzeintrag oder Blindheit; Bundesübersicht nennt Mobilitätseintrag. Deinen tatsächlichen Nachweis direkt vom Sozialministeriumservice bestätigen lassen, keine medizinische Selbsteinstufung hier. Fehlenden Pass/Eintrag zuerst dort klären.
QuelleParkausweis: Antrag und Registerfoto
Parkausweis: Antrag und RegisterfotoSozialministeriumservice · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenBereite den Antrag für den Parkausweis vorJetzt stellst du den Antrag für den Parkausweis. Das ist ein eigener Antrag.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Ohne diesen Antrag bekommst du keinen Ausweis. Der Ausweis selbst kostet keine Gebühr.
- So gehst du vor
- Nutze den Weg, den das Sozialministeriumservice bestätigt hat. Das Sozialministeriumservice nimmt dein Foto meist aus einem amtlichen Register. Kauf kein neues Foto, außer das Sozialministeriumservice verlangt es.
- Wo?
- SozialministeriumserviceDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Tatsächlich passender amtlicher Parkausweisantrag
Unterlage erklärt
Nur im bestätigten amtlichen Weg erstellen; Passdaten außerhalb dieser App.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleParkausweis: Antrag und Registerfoto
Parkausweis: Antrag und RegisterfotoSozialministeriumservice · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnen - Tatsächlich angefordertes Foto
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Nur nach tatsächlicher Nachforderung des Sozialministeriumservice wegen fehlenden Registerfotos; konkrete Form dort klären.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleParkausweis: Antrag und Registerfoto
Parkausweis: Antrag und RegisterfotoSozialministeriumservice · abgerufen am 11.10.2026
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Ausführlich
Gesonderten Parkausweisantrag vorbereiten
Selbst den tatsächlich bestätigten aktuellen Formular des Sozialministeriumservice-/Einbringungsweg nutzen. Ausweisausstellung gebührenfrei; Nebenkosten nicht pauschal umfasst. Das Sozialministeriumservice übernimmt Foto aus Bundesregistern und fordert nur bei fehlendem Registerfoto nach. Kauf erst ein neues Foto, wenn es verlangt wird.
QuelleParkausweis: Antrag und Registerfoto
Parkausweis: Antrag und RegisterfotoSozialministeriumservice · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenLerne, wie du den Parkausweis nutztHier geht es darum, wie du den Parkausweis benutzt.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Der Ausweis bringt Erleichterungen beim Parken. Er erlaubt aber nicht, überall zu halten.
- So gehst du vor
- Leg den Ausweis gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe. Im Halteverbot hältst du nur zum Ein- und Aussteigen oder Einladen von Hilfsmitteln. Gebühren und private Garagen prüfst du extra.
- Wo?
- Zuständige StelleDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Verwendung nach Ausstellung prüfen
Beim Parken tatsächlichen gültigen Ausweis gut sichtbar hinter Windschutzscheibe, beim Halten auf Verlangen zeigen. Erleichterungen auch beim tatsächlichen Befördern des Ausweisinhabers, keine allgemeine Halteverbotsbefreiung: Halten dort nur zum Ein-/Aussteigen oder Behelfverladen. Gemeindegebühr und private Garage gesondert prüfen.
QuelleParkausweis nach § 29b StVO
Parkausweis nach § 29b StVOoesterreich.gv.at · abgerufen am 11.10.2026
Stand laut Quelle: 13.8.2026
Originalquelle öffnenMach einen Termin beim Sozialministeriumservice WienHier geht es um das Sozialministeriumservice in Wien. Dort arbeiten Fachleute für deinen Antrag.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Mit einem Termin sprichst du mit der richtigen Person. So klärst du deine Fragen direkt.
- So gehst du vor
- Babenbergerstraße 5, 1010 Wien, Telefon 01/58831. Amtsstunden: Montag bis Donnerstag 8–15.30, Freitag 8–14.30 Uhr. Für eine bestimmte Fachperson mach vorher einen Termin.
- Wo?
- Sozialministeriumservice WienDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Sozialministeriumservice Wien und tatsächlichen Termin abstimmen
Babenbergerstraße 5, 1010 Wien; 01/58831. Amtsstunden Mo–Do 8–15.30, Fr 8–14.30; Beratung Mo–Fr 8–12, sonst nach Vereinbarung. Für Gespräch mit konkreter Fachperson vorher Termin vereinbaren. Aktuellen Formularweg bestätigen; ältere Bürgerkartenbeschreibung nicht als heutige Zugangsgarantie behandeln.
QuelleSozialministeriumservice Landesstelle Wien
Sozialministeriumservice Landesstelle WienSozialministeriumservice · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenWarte auf deinen AusweisDu hast den Antrag schon gestellt. Jetzt wartest du auf den Ausweis.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Beantragt heißt noch nicht ausgestellt. Ohne echten Ausweis gelten die Parkregeln noch nicht für dich.
- So gehst du vor
- Nimm deine Eingangsbestätigung. Frag beim zuständigen Sozialministeriumservice nach. Stell keinen zweiten Antrag, nur weil die Antwort dauert.
- Wo?
- Bereits zuständige Stelle des SozialministeriumserviceDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Vorhandenen Antrag weiterverfolgen
Eingangsbestätigung und bereits zuständige Stelle des Sozialministeriumservice verwenden. Beantragt bedeutet nicht ausgestellt; ohne tatsächlichen Ausweis keine Nutzung aus dieser Checkliste ableiten. Kein zweiter Antrag allein wegen ausstehender Antwort.
QuelleParkausweis: Antrag und Registerfoto
Parkausweis: Antrag und RegisterfotoSozialministeriumservice · abgerufen am 11.10.2026
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Je nach deiner Lage kommt dazu
- Prüfe, ob dieser Weg passt
- Schick, was das Sozialministeriumservice noch braucht
- Hol Ersatz bei Verlust oder Schaden
- Prüfe die Regeln zur Parkometerabgabe
- Prüfe die Nutzung vor einer Auslandsreise
- Kläre alte oder fremde Ausweise
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
1 von 11 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleParkausweis: Antrag und Registerfoto
Sozialministeriumservice · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleParkausweis nach § 29b StVO
oesterreich.gv.at · abgerufen am 11.10.2026
Stand laut Quelle: 13.8.2026
Originalquelle öffnenQuelleSozialministeriumservice Landesstelle Wien
Sozialministeriumservice · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleWien: Befreiung von Parkgebühren
Stadt Wien · abgerufen am 11.10.2026
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