Partnerschaftsurkunde nachbestellen
Eine Partnerschaftsurkunde ist ein amtliches Papier über eine eingetragene Partnerschaft. Manchmal brauchst du noch einen Nachweis dafür. Hier erfährst du, welche Wege es gibt.
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- Schritte
- 4 wichtige Schritte, bis zu 10 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- Standesamt
- Kosten
- in den Quellen keine genannt
- Online
- bei 1 von 10 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Überlege, welchen Nachweis du brauchstHier klärst du, welchen Nachweis du brauchst. Die empfangende Stelle ist das Amt, das dein Papier bekommt.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Ein Teilauszug ist ein Ausschnitt aus dem Register. Er kann auch frühere Partnerschaften zeigen.
- So gehst du vor
- Frag die empfangende Stelle, was sie braucht. Prüfe vor dem Weitergeben, was im Papier steht.
- Wo?
- Empfangende Stelle / StandesamtDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Passenden Nachweis und empfangende Stelle festlegen
Kläre, welchen Nachweis die empfangende Stelle benötigt. Ein Teilauszug über eingetragene Partnerschaften kann auch frühere Partnerschaften enthalten; vor Weitergabe Inhalt und erforderlichen Umfang prüfen.
QuelleDigitales Urkundenservice: Registerauszüge
Digitales Urkundenservice: Registerauszügeoesterreich.gv.at · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnenLade deinen Registerauszug selbst herunterEin Registerauszug ist ein Ausdruck deiner Daten aus dem amtlichen Register. Du kannst ihn selbst online holen.Wichtiger Schritt
- Warum?
- So musst du dafür nicht zu einem Amt gehen.
- So gehst du vor
- Melde dich im amtlichen Urkundenservice mit ID Austria oder EU-Login an. Prüfe deine Daten. Wähle den passenden Teilauszug und lade ihn herunter.
- Wo?
- Amtliches UrkundenserviceDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Eigenen Registerauszug selbst herunterladen
Im amtlichen Urkundenservice mit ID Austria oder EU-Login den passenden Teilauszug wählen. Verfügbare Registerdaten prüfen und den Auszug herunterladen; kein Zugriff auf fremde Identitätskonten.
QuelleDigitales Urkundenservice: Registerauszüge
Digitales Urkundenservice: Registerauszügeoesterreich.gv.at · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnenHol die Urkunde persönlich beim StandesamtDu kannst die Partnerschaftsurkunde persönlich beim Standesamt anfordern. Persönlich heißt: Du gehst selbst hin.Wichtiger Schritt
- Warum?
- So klärst du Form, Berechtigung und Gebühren direkt vor Ort.
- So gehst du vor
- Vereinbare in Wien vorher einen Termin. Nimm einen amtlichen Ausweis mit Foto mit.
- Wo?
- StandesamtDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Amtlicher Lichtbildausweis bei persönlicher Vorsprache
Unterlage erklärt
Identität bei der zuständigen Stelle nachweisen; keine Ausweisnummer hier eingeben.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleWiener Urkundenbestellung und internationale Ausfertigungen
Wiener Urkundenbestellung und internationale AusfertigungenStadt Wien · MA 63 · abgerufen am 11.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
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Ausführlich
Partnerschaftsurkunde persönlich anfordern
Für persönliche Vorsprache in Wien vorab einen Termin vereinbaren. Urkundenform, Berechtigung und Gebühren klären und amtlichen Lichtbildausweis mitbringen.
QuelleWiener Urkundenbestellung und internationale Ausfertigungen
Wiener Urkundenbestellung und internationale AusfertigungenStadt Wien · MA 63 · abgerufen am 11.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenBestell die Urkunde bei Wien onlineWien hat ein amtliches Online-Angebot für Urkunden. Dort kannst du die Partnerschaftsurkunde bestellen.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Schriftlich bestellte Urkunden kommen per Post zu dir.
- So gehst du vor
- Gib deine genauen Daten ein und wähle die Partnerschaftsurkunde. Die Bestellung kostet eine Gebühr. Diese App schickt keinen Auftrag ab.
- Wo?
- Standesamt WienDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestellung über das Wiener Urkundenangebot selbst ausfüllen
Genaue Personendaten und Partnerschaftsurkunde im amtlichen Angebot wählen. Die Bestellung ist gebührenpflichtig; schriftlich angeforderte Urkunden werden postalisch übermittelt. Hier wird kein Auftrag versandt.
QuelleWiener Urkundenbestellung und internationale Ausfertigungen
Wiener Urkundenbestellung und internationale AusfertigungenStadt Wien · MA 63 · abgerufen am 11.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
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Je nach deiner Lage kommt dazu
- Prüfe, ob die Partnerschaft eingetragen ist
- Frag das Standesamt nach fehlenden Daten
- Sorge für Zugang oder einen anderen Weg
- Prüfe, ob du online bestellen darfst
- Frag, welche Form das Ausland braucht
- Frag, ob du für andere bestellen darfst
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
1 von 10 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleDigitales Urkundenservice: Registerauszüge
oesterreich.gv.at · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleWiener Urkundenbestellung und internationale Ausfertigungen
Stadt Wien · MA 63 · abgerufen am 11.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gebührengesetz (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
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