Geld für eine Ersatzpflege
Amtlich: Ersatzpflege: Kostenzuwendung vorbereiten
Du pflegst jemanden und kannst eine Zeit lang nicht? Dann übernimmt ein anderer Mensch oder ein Pflegedienst. Das heißt Ersatzpflege. Für die Kosten kannst du beim Sozialministeriumservice um Geld bitten.
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- Schritte
- 6 wichtige Schritte, bis zu 13 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- Sozialministeriumservice
- Kosten
- in den Quellen keine genannt
- Online
- bei 3 von 13 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Verstehe, wofür es Geld gibtEine Zuwendung ist Geld als Hilfe. Hier geht es um Kosten für Ersatzpflege. Die brauchst du, wenn du als Hauptpflegeperson verhindert bist.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Du hast kein festes Recht auf das Geld. Das Amt prüft, ob genug Geld da ist und ob es für dich eine Härte ist.
- So gehst du vor
- Du brauchst Belege für die Kosten. Gib hier keine Pflege-, Einkommens- oder Bankdaten ein.
- Wo?
- SozialministeriumserviceDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Ersatzpflegekosten und Förderentscheidung unterscheiden
Die Zuwendung betrifft belegte angemessene Ersatzpflegekosten bei Verhinderung der Hauptpflegeperson. Kein Rechtsanspruch; Mittel und soziale Härte werden geprüft. Keine Pflege-, Einkommens- oder Bankdaten hier erfassen.
QuelleZuwendungsrichtlinien ab 2025
Zuwendungsrichtlinien ab 2025Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenPrüfe, ob du die Bedingungen erfüllstHier geht es um die Bedingungen. Du pflegst seit mindestens einem Jahr. Du bist verhindert, etwa durch Krankheit oder Urlaub.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Meist braucht der gepflegte Mensch Pflegegeld ab Stufe 3. Bei Kindern oder Demenz reicht oft Stufe 1.
- So gehst du vor
- Die Landesstelle des Sozialministeriumservice prüft deinen Fall. Sie schaut auch auf Einkommen und Familie.
- Wo?
- Landesstelle des SozialministeriumserviceDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Pflegedauer, Verhinderung und soziale Härte bestätigen
Mindestens ein Jahr überwiegende Pflege und Verhinderung wegen Krankheit, Urlaub oder anderem wichtigen Grund prüfen. Grundsätzlich Pflegegeld ab Stufe 3, bei Minderjährigen oder Demenz ab Stufe 1. Das Sozialministeriumservice beurteilt Angehörigenkreis, Einkommen und Unterhalt individuell.
QuelleZuwendungsrichtlinien ab 2025
Zuwendungsrichtlinien ab 2025Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenAchte auf die Frist von zwölf MonatenEine Frist ist die Zeit, in der du das Ansuchen abgeben musst. Das Formular nennt zwölf Monate ab dem letzten Tag der Verhinderung.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Kommt das Ansuchen zu spät an, kann es abgelehnt werden. Schick es lieber bald.
- So gehst du vor
- Zuständig ist die Landesstelle des Sozialministeriumservice in deinem Bundesland. Lass dir den Termin bestätigen.
- Wo?
- Landesstelle des SozialministeriumserviceDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Zwölfmonatsfrist und eigene Landesstelle klären
Das aktuelle Formular nennt Eingang innerhalb von zwölf Monaten ab dem letzten Tag der Verhinderung. Möglichst zeitnah einreichen und konkreten Eingangstermin bestätigen. Zuständig ist die Landesstelle des Sozialministeriumservice im eigenen Bundesland.
QuelleErsatzpflegeansuchen 01/2025
Ersatzpflegeansuchen 01/2025Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenSammle Ansuchen und KostenbelegeDas sind deine Unterlagen. Zum Beispiel das Ansuchen, Einkommensnachweise und Belege für die Kosten.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Bei privater Ersatzpflege brauchst du eine Bestätigung der Person. Bei einem Pflegedienst brauchst du Rechnung und Zahlungsnachweis.
- So gehst du vor
- Nimm nur die passenden Belege. Einen Arztnachweis für Demenz, den du schon gezeigt hast, brauchst du nicht noch einmal.
- Wo?
- SozialministeriumserviceDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Unterschriebenes aktuelles Ansuchen
Unterlage erklärt
Erklärung der Hauptpflegeperson im amtlichen Verfahren.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleErsatzpflegeansuchen 01/2025
Ersatzpflegeansuchen 01/2025Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Verlangte Einkommensnachweise
Unterlage erklärt
Zur individuellen sozialen Härte.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleErsatzpflegeansuchen 01/2025
Ersatzpflegeansuchen 01/2025Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Private Ersatzpflegebestätigung
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Tatsächlicher Zeitraum, Entgelt und Unterschrift direkt im amtlichen Nachweis.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleBestätigung privater Ersatzpflege
Bestätigung privater ErsatzpflegeSozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Rechnung und Zahlungsnachweis des Dienstes
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Tatsächliche Ersatzpflege und Zahlung durch Hauptpflegeperson belegen.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleErsatzpflegeansuchen 01/2025
Ersatzpflegeansuchen 01/2025Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Noch erforderlicher fachärztlicher Nachweis
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Nur bei ausdrücklichem Bedarf; bereits eingereichte Nachweise berücksichtigen.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleErsatzpflegeansuchen 01/2025
Ersatzpflegeansuchen 01/2025Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Konkret verlangter Verhinderungsnachweis
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Keine pauschale Diagnosenliste.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleErsatzpflegeansuchen 01/2025
Ersatzpflegeansuchen 01/2025Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026
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Ausführlich
Ansuchen und zutreffende Kostennachweise ordnen
Nur die passende private oder professionelle Belegform verwenden. Bereits einmal vorgelegten fachärztlichen Demenznachweis laut Formular nicht erneut beibringen. Verhinderungsbegründung und zusätzliche Belege nach konkreter Anforderung.
QuelleErsatzpflegeansuchen 01/2025
Ersatzpflegeansuchen 01/2025Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenGib dein Ansuchen abHier gibst du dein Ansuchen ab. Das geht online oder mit einem Formular.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Erst dann kann das Sozialministeriumservice deinen Fall prüfen.
- So gehst du vor
- Schick die aktuellen Unterlagen an die Landesstelle in deinem Bundesland. Hol dir einen Beleg, dass sie angekommen sind. Die App schickt nichts.
- Wo?
- Landesstelle des SozialministeriumserviceDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestätigtes Ansuchen selbst vorbereiten
Aktuelle Unterlagen über den bestätigten Online- oder Formularweg an die eigene Landesstelle richten und Eingang sichern. Die App reicht nichts ein.
QuelleErsatzpflegeansuchen 01/2025
Ersatzpflegeansuchen 01/2025Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenWarte auf die EntscheidungDu hast das Ansuchen schon abgegeben. Jetzt wartest du auf die Entscheidung.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Die Entscheidung sagt dir, welche Kosten bezahlt werden.
- So gehst du vor
- Prüf deinen Eingangsbeleg. Lies, welche Kosten bewilligt sind und welche Bedingungen gelten.
- Wo?
- SozialministeriumserviceDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Entscheidung zum bestehenden Vorgang verfolgen
Eingangsbeleg, tatsächliche bewilligte Kosten und Bedingungen prüfen.
QuelleZuwendungsrichtlinien ab 2025
Zuwendungsrichtlinien ab 2025Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026
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Je nach deiner Lage kommt dazu
- Prüfe, ob du schon angesucht hast
- Trenne die Zeiten mit Pflegekarenzgeld
- Frag nach einem Vorschuss für offene Kosten
- Lass die private Hilfe die Pflege bestätigen
- Prüfe, wie viel Geld höchstens möglich ist
- Schick dem Sozialministeriumservice die fehlenden Belege
- Lass dich zur Entscheidung beraten
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
3 von 13 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.
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Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleZuwendungsrichtlinien ab 2025
Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleErsatzpflegeansuchen 01/2025
Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleBestätigung privater Ersatzpflege
Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026
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