Selbst krankenversichern
Amtlich: Allgemeine Selbstversicherung bei der ÖGK vorbereiten
Die ÖGK ist die Österreichische Gesundheitskasse. Wer sonst nicht krankenversichert ist, kann sich dort vielleicht selbst versichern. Dieser Fahrplan zeigt dir, was du dafür klären musst.
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- Schritte
- 7 wichtige Schritte, bis zu 18 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- ÖGK
- Kosten
- Allgemeiner Monatsbeitrag 2026: 565,25 Euro.
- Online
- bei 2 von 18 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Prüfe, ob du schon versichert bistVielleicht bist du schon versichert. Zum Beispiel selbst, über Angehörige oder im Ausland.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Dann brauchst du vielleicht keine Selbstversicherung. Keine Karte heißt nicht: keine Versicherung.
- So gehst du vor
- Frag beim zuständigen Träger nach. Kläre, wie du gerade versichert bist.
- Wo?
- Zuständiger TrägerDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestehenden oder unklaren Schutz zuerst prüfen
Eigene, Angehörigen- und ausländische Versicherung klären. Eine fehlende Karte begründet keinen zusätzlichen Selbstversicherungsantrag.
QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und BeiträgeÖsterreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenPrüfe, ob die ÖGK zuständig istHier klärst du, ob die ÖGK für dich zuständig ist. Vorversicherung heißt: wie du früher versichert warst.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Für manche frühere Versicherungen gibt es besondere Regeln. Zum Beispiel bei GSVG oder BSVG, den Versicherungen für Selbstständige und Bauern. Dort nennt die ÖGK Regeln mit 60 Kalendermonaten.
- So gehst du vor
- Lass Wohnsitz und andere Versicherungen prüfen. In Wien rufst du an: +43 5 0766-112700.
- Wo?
- ÖGK Selbstversicherung WienDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
ÖGK-Zuständigkeit und Vorversicherung bestätigen
Wohnsitz und andere Versicherungen prüfen lassen. Für frühere GSVG-/BSVG- oder berufliche Pflichtversorgung nennt ÖGK besondere 60-Kalendermonatsregeln und Ausnahmen. Wien: +43 5 0766-112700.
QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und BeiträgeÖsterreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenPrüfe, ab wann du versichert bistHier geht es darum, ab wann du versichert bist. Anschluss heißt: Die neue Versicherung beginnt direkt nach der alten.Wichtiger Schritt
- Warum?
- So weißt du, ob es eine Lücke gibt. Die Versicherung gilt nicht automatisch rückwirkend.
- So gehst du vor
- Grundsätzlich gilt: Antrag innerhalb von sechs Wochen nach Ende der alten Versicherung. Dann schließt die neue direkt an. Sonst beginnt sie am Tag nach dem Antrag. Sonderfälle prüft die ÖGK.
- Wo?
- ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Anschlussfrist und Versicherungsbeginn bestätigen
Grundsätzlich Anschluss bei Antrag binnen sechs Wochen nach Ende früherer Kranken-/Mitversicherung, sonst Tag nach Antrag. Schutzfrist und Vorträger-Ausnahmen gesondert prüfen; keine automatische Rückdatierung.
QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und BeiträgeÖsterreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenSammle die Unterlagen für den AntragHier sammelst du die Unterlagen für deinen Antrag. Die Meldebestätigung zeigt, wo du wohnst.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Die ÖGK braucht sie, um deinen Antrag zu prüfen.
- So gehst du vor
- Du brauchst das unterschriebene Formular, einen Ausweis mit Foto und die Meldebestätigung. Manchmal mehr: Aufenthaltstitel, Vorversicherungsnachweis oder Nachweis über das Ende einer Ehe. Speichere hier keine Versicherungsnummern oder Bankdaten.
- Wo?
- ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Aktuelles unterschriebenes Selbstversicherungsformular
Unterlage erklärt
Amtliche aktuelle Vorlage nach § 16 Abs. 1 ASVG nutzen.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleSelbstversicherung nach § 16 Abs. 1 ASVG · Formularstand 05/2026
Selbstversicherung nach § 16 Abs. 1 ASVG · Formularstand 05/2026Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Lichtbildausweis
Unterlage erklärt
Für die Identitätsprüfung vorbereiten.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und BeiträgeÖsterreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen - Meldebestätigung
Unterlage erklärt
Aktuellen Nachweis nach ÖGK-Vorgabe.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und BeiträgeÖsterreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen - Gültiger Aufenthaltstitel für den Drittstaatsfall
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Aktuelles Formular und tatsächlichen Status abgleichen.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleSelbstversicherung nach § 16 Abs. 1 ASVG · Formularstand 05/2026
Selbstversicherung nach § 16 Abs. 1 ASVG · Formularstand 05/2026Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Verlangter Vorversicherungsnachweis
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Eigene, mitversicherte und ausländische Zeiten unterscheiden.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und BeiträgeÖsterreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen - Verlangte Kopie des rechtskräftigen Auflösungsnachweises
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Nur bei zutreffendem Fall.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und BeiträgeÖsterreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Aktuelle Antragsnachweise fallbezogen vorbereiten
Unterschriebenes Formular, Ausweis und Meldebestätigung; zusätzliche Aufenthalts-, Vorversicherungs- und Auflösungsnachweise nur nach Bedarf. Keine Versicherungsnummern, Diagnosen oder Bankdaten hier speichern.
QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und BeiträgeÖsterreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenBereite den Online-Antrag vorDu stellst den Antrag selbst online in Meine ÖGK.Wichtiger Schritt
- Warum?
- So kannst du den Antrag ohne Papier stellen.
- So gehst du vor
- Melde dich mit deiner ID Austria an. Prüf deine Angaben. Speichere die Bestätigung. Die App beantragt nichts für dich.
- Wo?
- Meine ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestätigten Online-Antrag selbst vorbereiten
Eigene ID Austria und amtliches Meine-ÖGK-Service nutzen, Angaben prüfen und Beleg sichern. App beantragt keine Versicherung.
QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und BeiträgeÖsterreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenPrüfe, wie hoch dein Beitrag istDer Beitrag ist das Geld, das du jeden Monat für die Versicherung zahlst.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Du solltest wissen, wie viel es kostet. Vielleicht kann der Beitrag gesenkt werden.
- So gehst du vor
- Der allgemeine Monatsbeitrag 2026 ist 565,25 Euro. Die Vorschreibung ist ein Brief, was du zahlen musst. Prüf sie mit der ÖGK. Die App rechnet nichts und zahlt nichts.
- Wo?
- ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Tatsächlichen Beitrag prüfen
Allgemeiner Monatsbeitrag 2026: 565,25 Euro. Vorschreibung, mögliche Herabsetzung und Leistungsbeginn mit ÖGK prüfen. Kein Beitragsrechner oder Zahlung.
QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und BeiträgeÖsterreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenWarte auf die Antwort der ÖGKDein Antrag liegt schon bei der ÖGK. Hier verfolgst du, wie es weitergeht.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Ein Antrag allein heißt noch nicht, dass du versichert bist.
- So gehst du vor
- Lass dir drei Dinge bestätigen: Versicherungsbeginn, Beitrag und Beginn der Sachleistungen.
- Wo?
- ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Vorhandenen Selbstversicherungsantrag verfolgen
Versicherungsbeginn, Beitrag und Sachleistungsbeginn separat bestätigen lassen. Keine Deckung aus bloßer Antragstellung ableiten.
QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und BeiträgeÖsterreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen
Je nach deiner Lage kommt dazu
- Verstehe, wie Selbstversicherung funktioniert
- Prüfe, ob du schon einen Antrag hast
- Prüfe, ob ein besonderer Weg passt
- Prüfe, ab wann du Behandlungen bekommst
- Weise frühere Mitversicherung nach
- Prüfe, ob du ID Austria hast
- Füll den Antrag auf Papier aus
- Beantrage einen kleineren Beitrag
- Bleib bei der Herabsetzung dran
- Schick der ÖGK die fehlenden Nachweise
- Melde Änderungen innerhalb einer Woche
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
2 von 18 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
Für 1 Schritt sind Kosten oder Gebühren laut Quelle angegeben; Details stehen beim Schritt.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
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Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenQuelleVersicherungsdatenauszug und Mitversicherungsbestätigung
Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026
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