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Selbst krankenversichern

Amtlich: Allgemeine Selbstversicherung bei der ÖGK vorbereiten

Die ÖGK ist die Österreichische Gesundheitskasse. Wer sonst nicht krankenversichert ist, kann sich dort vielleicht selbst versichern. Dieser Fahrplan zeigt dir, was du dafür klären musst.

Prüfen, was für mich gilt

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Schritte
7 wichtige Schritte, bis zu 18 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
ÖGK
Kosten
Allgemeiner Monatsbeitrag 2026: 565,25 Euro.
Online
bei 2 von 18 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Prüfe, ob du schon versichert bistVielleicht bist du schon versichert. Zum Beispiel selbst, über Angehörige oder im Ausland.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Dann brauchst du vielleicht keine Selbstversicherung. Keine Karte heißt nicht: keine Versicherung.
    So gehst du vor
    Frag beim zuständigen Träger nach. Kläre, wie du gerade versichert bist.
    Wo?
    Zuständiger TrägerDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestehenden oder unklaren Schutz zuerst prüfen

    Eigene, Angehörigen- und ausländische Versicherung klären. Eine fehlende Karte begründet keinen zusätzlichen Selbstversicherungsantrag.

    QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
    Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge

    Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

    Originalquelle öffnen
  2. 2Prüfe, ob die ÖGK zuständig istHier klärst du, ob die ÖGK für dich zuständig ist. Vorversicherung heißt: wie du früher versichert warst.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Für manche frühere Versicherungen gibt es besondere Regeln. Zum Beispiel bei GSVG oder BSVG, den Versicherungen für Selbstständige und Bauern. Dort nennt die ÖGK Regeln mit 60 Kalendermonaten.
    So gehst du vor
    Lass Wohnsitz und andere Versicherungen prüfen. In Wien rufst du an: +43 5 0766-112700.
    Wo?
    ÖGK Selbstversicherung WienDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    ÖGK-Zuständigkeit und Vorversicherung bestätigen

    Wohnsitz und andere Versicherungen prüfen lassen. Für frühere GSVG-/BSVG- oder berufliche Pflichtversorgung nennt ÖGK besondere 60-Kalendermonatsregeln und Ausnahmen. Wien: +43 5 0766-112700.

    QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
    Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge

    Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

    Originalquelle öffnen
  3. 3Prüfe, ab wann du versichert bistHier geht es darum, ab wann du versichert bist. Anschluss heißt: Die neue Versicherung beginnt direkt nach der alten.Wichtiger Schritt
    Warum?
    So weißt du, ob es eine Lücke gibt. Die Versicherung gilt nicht automatisch rückwirkend.
    So gehst du vor
    Grundsätzlich gilt: Antrag innerhalb von sechs Wochen nach Ende der alten Versicherung. Dann schließt die neue direkt an. Sonst beginnt sie am Tag nach dem Antrag. Sonderfälle prüft die ÖGK.
    Wo?
    ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Anschlussfrist und Versicherungsbeginn bestätigen

    Grundsätzlich Anschluss bei Antrag binnen sechs Wochen nach Ende früherer Kranken-/Mitversicherung, sonst Tag nach Antrag. Schutzfrist und Vorträger-Ausnahmen gesondert prüfen; keine automatische Rückdatierung.

    QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
    Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge

    Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

    Originalquelle öffnen
  4. 4Sammle die Unterlagen für den AntragHier sammelst du die Unterlagen für deinen Antrag. Die Meldebestätigung zeigt, wo du wohnst.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die ÖGK braucht sie, um deinen Antrag zu prüfen.
    So gehst du vor
    Du brauchst das unterschriebene Formular, einen Ausweis mit Foto und die Meldebestätigung. Manchmal mehr: Aufenthaltstitel, Vorversicherungsnachweis oder Nachweis über das Ende einer Ehe. Speichere hier keine Versicherungsnummern oder Bankdaten.
    Wo?
    ÖGKDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Aktuelles unterschriebenes Selbstversicherungsformular
      Unterlage erklärt

      Amtliche aktuelle Vorlage nach § 16 Abs. 1 ASVG nutzen.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleSelbstversicherung nach § 16 Abs. 1 ASVG · Formularstand 05/2026
      Selbstversicherung nach § 16 Abs. 1 ASVG · Formularstand 05/2026

      Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026

      Originalquelle öffnen
    • Lichtbildausweis
      Unterlage erklärt

      Für die Identitätsprüfung vorbereiten.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
      Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge

      Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026

      Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

      Originalquelle öffnen
    • Meldebestätigung
      Unterlage erklärt

      Aktuellen Nachweis nach ÖGK-Vorgabe.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
      Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge

      Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026

      Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

      Originalquelle öffnen
    • Gültiger Aufenthaltstitel für den Drittstaatsfall
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Aktuelles Formular und tatsächlichen Status abgleichen.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleSelbstversicherung nach § 16 Abs. 1 ASVG · Formularstand 05/2026
      Selbstversicherung nach § 16 Abs. 1 ASVG · Formularstand 05/2026

      Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026

      Originalquelle öffnen
    • Verlangter Vorversicherungsnachweis
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Eigene, mitversicherte und ausländische Zeiten unterscheiden.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
      Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge

      Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026

      Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

      Originalquelle öffnen
    • Verlangte Kopie des rechtskräftigen Auflösungsnachweises
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Nur bei zutreffendem Fall.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Kopie
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
      Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge

      Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026

      Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

      Originalquelle öffnen
    Ausführlich

    Aktuelle Antragsnachweise fallbezogen vorbereiten

    Unterschriebenes Formular, Ausweis und Meldebestätigung; zusätzliche Aufenthalts-, Vorversicherungs- und Auflösungsnachweise nur nach Bedarf. Keine Versicherungsnummern, Diagnosen oder Bankdaten hier speichern.

    QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
    Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge

    Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

    Originalquelle öffnen
  5. 5Bereite den Online-Antrag vorDu stellst den Antrag selbst online in Meine ÖGK.Wichtiger Schritt
    Warum?
    So kannst du den Antrag ohne Papier stellen.
    So gehst du vor
    Melde dich mit deiner ID Austria an. Prüf deine Angaben. Speichere die Bestätigung. Die App beantragt nichts für dich.
    Wo?
    Meine ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestätigten Online-Antrag selbst vorbereiten

    Eigene ID Austria und amtliches Meine-ÖGK-Service nutzen, Angaben prüfen und Beleg sichern. App beantragt keine Versicherung.

    QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
    Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge

    Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

    Originalquelle öffnen
  6. 6Prüfe, wie hoch dein Beitrag istDer Beitrag ist das Geld, das du jeden Monat für die Versicherung zahlst.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Du solltest wissen, wie viel es kostet. Vielleicht kann der Beitrag gesenkt werden.
    So gehst du vor
    Der allgemeine Monatsbeitrag 2026 ist 565,25 Euro. Die Vorschreibung ist ein Brief, was du zahlen musst. Prüf sie mit der ÖGK. Die App rechnet nichts und zahlt nichts.
    Wo?
    ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Tatsächlichen Beitrag prüfen

    Allgemeiner Monatsbeitrag 2026: 565,25 Euro. Vorschreibung, mögliche Herabsetzung und Leistungsbeginn mit ÖGK prüfen. Kein Beitragsrechner oder Zahlung.

    QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
    Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge

    Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

    Originalquelle öffnen
  7. 7Warte auf die Antwort der ÖGKDein Antrag liegt schon bei der ÖGK. Hier verfolgst du, wie es weitergeht.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Ein Antrag allein heißt noch nicht, dass du versichert bist.
    So gehst du vor
    Lass dir drei Dinge bestätigen: Versicherungsbeginn, Beitrag und Beginn der Sachleistungen.
    Wo?
    ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Vorhandenen Selbstversicherungsantrag verfolgen

    Versicherungsbeginn, Beitrag und Sachleistungsbeginn separat bestätigen lassen. Keine Deckung aus bloßer Antragstellung ableiten.

    QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
    Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge

    Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

    Originalquelle öffnen

Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Verstehe, wie Selbstversicherung funktioniert
  • Prüfe, ob du schon einen Antrag hast
  • Prüfe, ob ein besonderer Weg passt
  • Prüfe, ab wann du Behandlungen bekommst
  • Weise frühere Mitversicherung nach
  • Prüfe, ob du ID Austria hast
  • Füll den Antrag auf Papier aus
  • Beantrage einen kleineren Beitrag
  • Bleib bei der Herabsetzung dran
  • Schick der ÖGK die fehlenden Nachweise
  • Melde Änderungen innerhalb einer Woche
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit bist du mit der Selbstversicherung?

Was ist gemeint? Hier geht es darum, wie weit deine Selbstversicherung ist. Selbstversicherung heißt: Du versicherst dich selbst bei der ÖGK.

Wie weit ist dieser Selbstversicherungsvorgang?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

2 von 18 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

Für 1 Schritt sind Kosten oder Gebühren laut Quelle angegeben; Details stehen beim Schritt.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleAllgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge
Allgemeine Selbstversicherung: Beginn, Leistungen und Beiträge

Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026

Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz (GSVG); Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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QuelleVersicherungsdatenauszug und Mitversicherungsbestätigung
Versicherungsdatenauszug und Mitversicherungsbestätigung

Österreichische Gesundheitskasse · abgerufen am 10.10.2026

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