Gewerbestandort verlegen
Dein Gewerbe zieht an einen neuen Ort. Ein Gewerbe ist eine selbstständige Arbeit, die beim Amt angemeldet ist. Hier siehst du, wem du den neuen Standort meldest.
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- Schritte
- 4 wichtige Schritte, bis zu 11 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- Gewerbebehörde
- Kosten
- in den Quellen keine genannt
- Online
- bei 8 von 11 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Finde das Amt am neuen OrtHier findest du heraus, welches Amt zuständig ist. Das ist die Gewerbebehörde am neuen Ort. Sie ist das Amt für Gewerbe.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Nur das richtige Amt kann deine Meldung bearbeiten.
- So gehst du vor
- In Wien ist das ein Bezirksamt oder die MA 63. Das hängt von deinem Gewerbe ab. Sag klar, ob es Hauptstandort oder Filiale ist.
- Wo?
- Neue GewerbebehördeDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Neue Standortzuständigkeit bestimmen
Zuständig ist die Gewerbebehörde des neuen Standorts. Prüfe in Wien Bezirksamt oder MA 63 anhand deines Gewerbes. Filiale und Hauptstandort müssen richtig bezeichnet sein.
QuelleGewerbestandort: Änderung des Standortes
Gewerbestandort: Änderung des StandortesUnternehmensserviceportal · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenMelde den neuen Standort rechtzeitigDie Standortanzeige ist eine Meldung an das Amt. Darin steht dein neuer Standort.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Die Meldung muss rechtzeitig ankommen. Spätestens an dem Tag, an dem du am neuen Ort anfängst. Nur Abschicken reicht nicht.
- So gehst du vor
- Schreib Name oder Firma, alten und neuen Standort und die GISA-Zahl hinein. Das ist deine Nummer im Gewerberegister. Die Anzeige kostet keine Gebühr.
- Wo?
- Neue GewerbebehördeDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Standortanzeige mit Firmenwortlaut, bisherigen/neuen Standort und GISA-Zahl
Unterlage erklärt
Für Hauptstandort oder weitere Betriebsstätte richtig ausfüllen.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleGewerbestandort: Änderung des Standortes
Gewerbestandort: Änderung des StandortesUnternehmensserviceportal · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Standortanzeige vorbereiten und rechtzeitig einreichen
Selbst den bestätigten amtlichen Weg verwenden. Anzeige muss spätestens am tatsächlichen Tag der Aufnahme am neuen Standort bei neuer Gewerbebehörde einlangen; bloßer Versand ist kein Eingang. Name/Firma, bisheriger und neuer Haupt-/Filialstandort und GISA-Zahl nur dort angeben. Keine besonderen Beilagen laut USP; Anzeige und formlose Registerverständigung gebührenfrei. Keine Tätigkeit durch App freigegeben.
QuelleGewerbestandort: Änderung des Standortes
Gewerbestandort: Änderung des StandortesUnternehmensserviceportal · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenGib die neue Adresse überall bekanntAuch andere Stellen brauchen deine neue Adresse. Zum Beispiel das Finanzamt, also das Amt für Steuern, und die Gemeinde.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Der normale Online-Weg für das Gewerbe sagt es ihnen nicht. Keine Stelle erledigt alle Adressen automatisch.
- So gehst du vor
- Die USP-Kombi gilt nur für Einzelunternehmen mit ID Austria. Dem Finanzamt meldest du es grundsätzlich binnen eines Monats. Das Firmenbuch kommt extra dazu.
- Wo?
- USP / Finanzamt / GemeindeDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Finanzamt, Gemeinde und weitere Adressen prüfen
Gewöhnlicher Gewerbe-Onlineweg meldet NICHT zugleich Finanzamt und Gemeinde. USP-Kombi nur für Einzelunternehmen mit tatsächlicher ID Austria, Registrierung und Verfahrensrecht. Tatsächlichen Umfang persönlich prüfen; Firmenbuch zusätzlich. Finanzamt grundsätzlich binnen eines Monats ab Verlegung, Gemeindewege gesondert klären. Keine automatische Erledigung aller Adressen.
QuelleUnternehmensadressen und Adressänderungen
Unternehmensadressen und AdressänderungenUnternehmensserviceportal · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenPrüfe jede Meldung einzelnZum Schluss prüfst du jede Meldung einzeln. Ist wirklich alles erledigt?Wichtiger Schritt
- Warum?
- Gewerbe, andere Stellen und Firmenbuch laufen getrennt. Eine Stelle erledigt nicht alles.
- So gehst du vor
- Prüfe Gewerbeänderung, Kombimeldungen und Firmenbuch. Die WKO (Wirtschaftskammer) wird informiert. Der SVS, der Versicherung für Selbstständige, kannst du zusätzlich selbst Bescheid geben.
- Wo?
- Gewerbebehörde / betroffene StellenDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Tatsächlichen Abschluss jeder Meldung einzeln prüfen
Bestätigte Gewerbeänderung, ausgewählte Kombimeldungen und gesondertes Firmenbuch privat prüfen. WKO wird behördlich informiert; SVS ebenfalls, direkte zusätzliche Information zur Vermeidung von Irrläufern ist laut USP Empfehlung. Keine allgemeine neue Pflichtmeldung an jede Stelle.
QuelleStandortverlegung und elektronische Einzelunternehmensmeldung
Standortverlegung und elektronische EinzelunternehmensmeldungUSP / zuständige Bundesstellen · abgerufen am 11.10.2026
Stand laut Quelle: 23.3.2026
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Je nach deiner Lage kommt dazu
- Kläre die neuen Räume extra
- Ändere auch das Firmenbuch
- Kläre, welcher Umzugsfall passt
- Kläre Sonderregeln für dein Gewerbe
- Prüfe, ob die Meldung angekommen ist
- Verfolge, wie es weitergeht
- Beantworte die Nachforderung
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
8 von 11 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleGewerbestandort: Änderung des Standortes
Unternehmensserviceportal · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleBetriebsanlagen: Genehmigungsprüfung
Unternehmensserviceportal · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleUnternehmensadressen und Adressänderungen
Unternehmensserviceportal · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleStandortverlegung und elektronische Einzelunternehmensmeldung
USP / zuständige Bundesstellen · abgerufen am 11.10.2026
Stand laut Quelle: 23.3.2026
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