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Gewerbestandort verlegen

Dein Gewerbe zieht an einen neuen Ort. Ein Gewerbe ist eine selbstständige Arbeit, die beim Amt angemeldet ist. Hier siehst du, wem du den neuen Standort meldest.

Prüfen, was für mich gilt

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Schritte
4 wichtige Schritte, bis zu 11 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
Gewerbebehörde
Kosten
in den Quellen keine genannt
Online
bei 8 von 11 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Finde das Amt am neuen OrtHier findest du heraus, welches Amt zuständig ist. Das ist die Gewerbebehörde am neuen Ort. Sie ist das Amt für Gewerbe.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Nur das richtige Amt kann deine Meldung bearbeiten.
    So gehst du vor
    In Wien ist das ein Bezirksamt oder die MA 63. Das hängt von deinem Gewerbe ab. Sag klar, ob es Hauptstandort oder Filiale ist.
    Wo?
    Neue GewerbebehördeDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Neue Standortzuständigkeit bestimmen

    Zuständig ist die Gewerbebehörde des neuen Standorts. Prüfe in Wien Bezirksamt oder MA 63 anhand deines Gewerbes. Filiale und Hauptstandort müssen richtig bezeichnet sein.

    QuelleGewerbestandort: Änderung des Standortes
    Gewerbestandort: Änderung des Standortes

    Unternehmensserviceportal · abgerufen am 11.10.2026

    Originalquelle öffnen
  2. 2Melde den neuen Standort rechtzeitigDie Standortanzeige ist eine Meldung an das Amt. Darin steht dein neuer Standort.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die Meldung muss rechtzeitig ankommen. Spätestens an dem Tag, an dem du am neuen Ort anfängst. Nur Abschicken reicht nicht.
    So gehst du vor
    Schreib Name oder Firma, alten und neuen Standort und die GISA-Zahl hinein. Das ist deine Nummer im Gewerberegister. Die Anzeige kostet keine Gebühr.
    Wo?
    Neue GewerbebehördeDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Standortanzeige mit Firmenwortlaut, bisherigen/neuen Standort und GISA-Zahl
      Unterlage erklärt

      Für Hauptstandort oder weitere Betriebsstätte richtig ausfüllen.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleGewerbestandort: Änderung des Standortes
      Gewerbestandort: Änderung des Standortes

      Unternehmensserviceportal · abgerufen am 11.10.2026

      Originalquelle öffnen
    Ausführlich

    Standortanzeige vorbereiten und rechtzeitig einreichen

    Selbst den bestätigten amtlichen Weg verwenden. Anzeige muss spätestens am tatsächlichen Tag der Aufnahme am neuen Standort bei neuer Gewerbebehörde einlangen; bloßer Versand ist kein Eingang. Name/Firma, bisheriger und neuer Haupt-/Filialstandort und GISA-Zahl nur dort angeben. Keine besonderen Beilagen laut USP; Anzeige und formlose Registerverständigung gebührenfrei. Keine Tätigkeit durch App freigegeben.

    QuelleGewerbestandort: Änderung des Standortes
    Gewerbestandort: Änderung des Standortes

    Unternehmensserviceportal · abgerufen am 11.10.2026

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  3. 3Gib die neue Adresse überall bekanntAuch andere Stellen brauchen deine neue Adresse. Zum Beispiel das Finanzamt, also das Amt für Steuern, und die Gemeinde.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Der normale Online-Weg für das Gewerbe sagt es ihnen nicht. Keine Stelle erledigt alle Adressen automatisch.
    So gehst du vor
    Die USP-Kombi gilt nur für Einzelunternehmen mit ID Austria. Dem Finanzamt meldest du es grundsätzlich binnen eines Monats. Das Firmenbuch kommt extra dazu.
    Wo?
    USP / Finanzamt / GemeindeDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Finanzamt, Gemeinde und weitere Adressen prüfen

    Gewöhnlicher Gewerbe-Onlineweg meldet NICHT zugleich Finanzamt und Gemeinde. USP-Kombi nur für Einzelunternehmen mit tatsächlicher ID Austria, Registrierung und Verfahrensrecht. Tatsächlichen Umfang persönlich prüfen; Firmenbuch zusätzlich. Finanzamt grundsätzlich binnen eines Monats ab Verlegung, Gemeindewege gesondert klären. Keine automatische Erledigung aller Adressen.

    QuelleUnternehmensadressen und Adressänderungen
    Unternehmensadressen und Adressänderungen

    Unternehmensserviceportal · abgerufen am 11.10.2026

    Originalquelle öffnen
  4. 4Prüfe jede Meldung einzelnZum Schluss prüfst du jede Meldung einzeln. Ist wirklich alles erledigt?Wichtiger Schritt
    Warum?
    Gewerbe, andere Stellen und Firmenbuch laufen getrennt. Eine Stelle erledigt nicht alles.
    So gehst du vor
    Prüfe Gewerbeänderung, Kombimeldungen und Firmenbuch. Die WKO (Wirtschaftskammer) wird informiert. Der SVS, der Versicherung für Selbstständige, kannst du zusätzlich selbst Bescheid geben.
    Wo?
    Gewerbebehörde / betroffene StellenDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Tatsächlichen Abschluss jeder Meldung einzeln prüfen

    Bestätigte Gewerbeänderung, ausgewählte Kombimeldungen und gesondertes Firmenbuch privat prüfen. WKO wird behördlich informiert; SVS ebenfalls, direkte zusätzliche Information zur Vermeidung von Irrläufern ist laut USP Empfehlung. Keine allgemeine neue Pflichtmeldung an jede Stelle.

    QuelleStandortverlegung und elektronische Einzelunternehmensmeldung
    Standortverlegung und elektronische Einzelunternehmensmeldung

    USP / zuständige Bundesstellen · abgerufen am 11.10.2026

    Stand laut Quelle: 23.3.2026

    Originalquelle öffnen

Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Kläre die neuen Räume extra
  • Ändere auch das Firmenbuch
  • Kläre, welcher Umzugsfall passt
  • Kläre Sonderregeln für dein Gewerbe
  • Prüfe, ob die Meldung angekommen ist
  • Verfolge, wie es weitergeht
  • Beantworte die Nachforderung
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit bist du mit der Meldung des neuen Standorts?

Was ist gemeint? Hier geht es darum, wie weit du bist. Eine Anzeige ist hier eine Meldung an das Amt.

Welcher tatsächliche Verlegungsstand liegt vor?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

8 von 11 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleGewerbestandort: Änderung des Standortes
Gewerbestandort: Änderung des Standortes

Unternehmensserviceportal · abgerufen am 11.10.2026

Originalquelle öffnen
QuelleBetriebsanlagen: Genehmigungsprüfung
Betriebsanlagen: Genehmigungsprüfung

Unternehmensserviceportal · abgerufen am 09.10.2026

Originalquelle öffnen
QuelleUnternehmensadressen und Adressänderungen
Unternehmensadressen und Adressänderungen

Unternehmensserviceportal · abgerufen am 11.10.2026

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QuelleStandortverlegung und elektronische Einzelunternehmensmeldung
Standortverlegung und elektronische Einzelunternehmensmeldung

USP / zuständige Bundesstellen · abgerufen am 11.10.2026

Stand laut Quelle: 23.3.2026

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