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Zweiten Standort eröffnen

Amtlich: Zusätzliche Gewerbefiliale in Wien vorbereiten

Du hast schon ein Gewerbe in Österreich. Ein Gewerbe ist eine Erlaubnis, ein bestimmtes Geschäft zu betreiben. Jetzt willst du in Wien eine zusätzliche Filiale öffnen. Eine Filiale ist ein weiterer fester Standort deiner Firma.

Prüfen, was für mich gilt

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Schritte
7 wichtige Schritte, bis zu 15 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
Gewerbebehörde
Kosten
in den Quellen keine genannt
Online
bei 5 von 15 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Verstehe, was die Meldung der Filiale istHier geht es um eine neue Filiale in Wien. Dein Hauptstandort bleibt, wo er ist. Die Anzeige ist eine Meldung an das Amt.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die Anzeige ist keine Erlaubnis für Gebäude oder Anlagen. Das sind eigene Wege.
    So gehst du vor
    Zuständig ist das Bezirksamt oder die MA 63. Ein Bezirksamt ist das Amt für einen Teil von Wien.
    Wo?
    Bezirksamt / MA 63Direkt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Filialanzeige und Betriebsbewilligungen trennen

    Dieser Erstfall betrifft zusätzliche feste Wiener Filiale bei bestehendem AT-Stammgewerbe und beibehaltenem Hauptstandort. Anzeige ist keine Betriebsanlagen-, Bau- oder Standortfreigabe.

    QuelleEröffnung einer zusätzlichen Filiale
    Eröffnung einer zusätzlichen Filiale

    USP · BMWET · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  2. 2Finde das richtige Amt für GewerbeDie Gewerbebehörde ist das Amt für Gewerbe. In Wien ist das das Bezirksamt oder die MA 63.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Welches Amt zuständig ist, hängt von deinem Gewerbe ab. Nicht jede Filiale geht zur MA 63.
    So gehst du vor
    Frag direkt nach, welches Amt für dein Gewerbe zuständig ist.
    Wo?
    Bezirksamt / MA 63Direkt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Tatsächlich zuständige Wiener Gewerbebehörde bestätigen

    Zuständigkeit hängt vom tatsächlichen Gewerbe ab: Bezirksamt oder MA 63. Nicht automatisch jede Filiale MA 63 zuweisen.

    QuelleAnmeldung einer weiteren Betriebsstätte
    Anmeldung einer weiteren Betriebsstätte

    Stadt Wien · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  3. 3Kläre, ob du eine Genehmigung brauchstEine Betriebsanlage ist der Ort, wo du arbeitest, mit Maschinen und Räumen. Manche Anlagen brauchen eine Genehmigung. Das ist eine Erlaubnis vom Amt.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Ohne nötige Genehmigung darfst du die Anlage nicht bauen und nicht betreiben. Die Filialmeldung ersetzt keine Genehmigung.
    So gehst du vor
    Kläre Anlage, Bau und Nutzung mit der Gewerbebehörde und der Baubehörde. Das machst du, bevor du den Betrieb startest.
    Wo?
    Gewerbebehörde / BaubehördeDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Anlagen, Bau und Nutzung vor tatsächlichem Betrieb klären

    Genehmigungspflichtige Anlage darf erst mit erforderlicher Genehmigung errichtet und betrieben werden. Änderungen bestehender Anlagen separat prüfen; Bau-/Widmungsfragen zusätzlich. Filialanzeige und gebührenfreies Verfahren ersetzen keine Bewilligung.

    QuelleBetriebsanlagen: Genehmigungsprüfung
    Betriebsanlagen: Genehmigungsprüfung

    Unternehmensserviceportal · abgerufen am 09.10.2026

    Originalquelle öffnen
  4. 4Sammle deine Angaben für die MeldungHier sammelst du deine Angaben für die Meldung. GISA ist das Register für alle Gewerbe in Österreich.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Mit diesen Angaben kann das Amt deine Filiale eintragen. Besondere Beilagen sind nicht immer verlangt.
    So gehst du vor
    Schreib auf: Name oder Firma, Gewerbe, Hauptstandort, Adresse der Filiale, GISA-Zahl und Beginn. Gib persönliche Nummern nur im amtlichen Weg an.
    Wo?
    GewerbebehördeDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Eigene Angaben und vorhandener GISA-Nachweis als Referenz
      Unterlage erklärt

      Optionale Vorbereitung, keine zusätzliche Pflichtbeilage.

      Erforderlichkeit
      Optional / falls vorhanden
      Vorlageform
      Kopie
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleEröffnung einer zusätzlichen Filiale
      Eröffnung einer zusätzlichen Filiale

      USP · BMWET · abgerufen am 10.10.2026

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    Ausführlich

    Tatsächliche Anzeigenangaben außerhalb App vorbereiten

    Namen/Firma, Gewerbewortlaut, Hauptstandort, Filialadresse, GISA-Zahl und Beginn für tatsächliche amtliche Anzeige ordnen. Keine besonderen Beilagen pauschal vorgeschrieben; kein Originalausweis oder Mietvertrag auf Verdacht verlangen. Persönliche Nummern und Adressen nur im amtlichen Weg.

    QuelleEröffnung einer zusätzlichen Filiale
    Eröffnung einer zusätzlichen Filiale

    USP · BMWET · abgerufen am 10.10.2026

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  5. 5Melde spätestens zum ArbeitsbeginnDie Meldung muss rechtzeitig beim Amt ankommen. Spätestens am Tag, an dem du mit der Arbeit beginnst.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Nur abschicken reicht nicht. Die Meldung muss beim Amt eingelangt sein. Eingelangt heißt: angekommen.
    So gehst du vor
    Prüfe, ob deine Meldung angekommen ist. Besondere Gewerbe brauchen vorher eine fertige, positive Entscheidung.
    Wo?
    GewerbebehördeDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Rechtzeitigen Eingang spätestens bei Tätigkeitsaufnahme sichern

    Anzeige muss spätestens am Tag tatsächlicher Tätigkeitsaufnahme bei zuständiger Behörde einlangen. Absenden alleine reicht nicht. Eigenen Eingang und offenen Bewilligungsstatus direkt klären; besondere Bescheidfälle brauchen vorher rechtskräftige positive Entscheidung.

    QuelleEröffnung einer zusätzlichen Filiale
    Eröffnung einer zusätzlichen Filiale

    USP · BMWET · abgerufen am 10.10.2026

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  6. 6Melde die Filiale beim AmtJetzt meldest du die Filiale selbst beim Amt. Du nutzt den Weg, den du gewählt hast.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die App meldet nichts für dich. Sie gibt dir auch keine Erlaubnis für den Betrieb.
    So gehst du vor
    Schick deine Angaben über den amtlichen Weg. Heb einen Beleg auf, dass die Meldung angekommen ist.
    Wo?
    GewerbebehördeDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestätigte eigene Filialanzeige durchführen

    Tatsächliche Angaben selbst im bestätigten amtlichen Weg übermitteln und Eingang sichern. Navigator führt keine Anzeige aus und bestätigt keine Betriebsberechtigung.

    QuelleEröffnung einer zusätzlichen Filiale
    Eröffnung einer zusätzlichen Filiale

    USP · BMWET · abgerufen am 10.10.2026

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  7. 7Prüfe die Antwort und deinen GISA-EintragDas Amt hat dir geantwortet. Jetzt prüfst du die Antwort und deinen Eintrag im GISA.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Fehler fallen dir so früh auf. Genehmigungen für Anlage, Bau oder Nutzung sind trotzdem eigene Wege.
    So gehst du vor
    Prüfe dein Gewerbe, die Standorte und den Eintrag im GISA. Schau, ob noch Genehmigungen offen sind.
    Wo?
    GewerbebehördeDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Tatsächliche Rückmeldung und offene Bewilligungen prüfen

    Gewerbewortlaut, Standorte und tatsächlichen GISA-Inhalt prüfen; Anlagen-/Bau-/Nutzungsbewilligungen bleiben getrennt.

    QuelleAnmeldung einer weiteren Betriebsstätte
    Anmeldung einer weiteren Betriebsstätte

    Stadt Wien · abgerufen am 10.10.2026

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Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Schau nach, ob du schon gemeldet hast
  • Wähle neue Filiale oder Umzug
  • Prüfe, ob dein Fall normal ist
  • Wähle, wie du die Filiale meldest
  • Erfahre, welche Kosten anfallen
  • Verfolge deine Meldung
  • Schick fehlende Angaben rechtzeitig nach
  • Lass einen unklaren Bescheid sofort prüfen
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit bist du mit der Meldung deiner neuen Filiale?

Was ist gemeint? Wie weit bist du schon? Hast du die Filiale schon gemeldet oder eine Antwort bekommen?

Wo steht tatsächliche Filialanzeige?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

5 von 15 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleEröffnung einer zusätzlichen Filiale
Eröffnung einer zusätzlichen Filiale

USP · BMWET · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleAnmeldung einer weiteren Betriebsstätte
Anmeldung einer weiteren Betriebsstätte

Stadt Wien · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleBetriebsanlagen: Genehmigungsprüfung
Betriebsanlagen: Genehmigungsprüfung

Unternehmensserviceportal · abgerufen am 09.10.2026

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