Gewerbe pausieren oder wieder starten · einfach.wien
Zum Inhalt
einfach.wien
ThemenAlle 154 Fahrpläne ansehen
  • Ankommen & Aufenthalt
  • Wohnen
  • Familie & Kinder
  • Arbeit & eigene Firma
  • Geld & Pension
  • Gesundheit & Pflege
  • Ausweise & Dokumente
  • Unterwegs & Alltag
  • Schule, Studium & Deutsch
WerkzeugeOhne Anmeldung, ohne Kosten
  • Brief verstehenFoto machen oder Text einfügen. Du erfährst, wer schreibt, was er will und bis wann.
  • Formular ausfüllenFeld für Feld erklärt, zum Beispiel der Meldezettel oder der Antrag auf Wohnbeihilfe.
  • Was steht mir zu?Ein paar Fragen, dann siehst du, welche Unterstützung für dich in Frage kommt.
  • Amt findenWer ist wofür zuständig? Mit Adresse, Öffnungszeiten und Karte.
  • Fristen merkenTermin eintragen und dich erinnern lassen, per E-Mail oder im Kalender.
  • Wörter einfach erklärtAmtsdeutsch wie „Bescheid“ oder „Frist“ in Alltagssprache.
Neu in WienHilfe
Brief verstehen
DeutschDE
  • Deutsch
  • English
  • TürkçeTürkisch
  • SrpskiSerbisch
  • العربيةArabisch
  • فارسیPersisch
  • RomânăRumänisch
  • БългарскиBulgarisch
  • EspañolSpanisch
  • ItalianoItalienisch
  • FrançaisFranzösisch
  • हिन्दीHindi
  • KiswahiliSwahili
  • PolskiPolnisch
  • УкраїнськаUkrainisch
Mein Weg
ThemenAlle 154 Fahrpläne ansehen
  • Ankommen & Aufenthalt
  • Wohnen
  • Familie & Kinder
  • Arbeit & eigene Firma
  • Geld & Pension
  • Gesundheit & Pflege
  • Ausweise & Dokumente
  • Unterwegs & Alltag
  • Schule, Studium & Deutsch
WerkzeugeOhne Anmeldung, ohne Kosten
  • Brief verstehenFoto machen oder Text einfügen. Du erfährst, wer schreibt, was er will und bis wann.
  • Formular ausfüllenFeld für Feld erklärt, zum Beispiel der Meldezettel oder der Antrag auf Wohnbeihilfe.
  • Was steht mir zu?Ein paar Fragen, dann siehst du, welche Unterstützung für dich in Frage kommt.
  • Amt findenWer ist wofür zuständig? Mit Adresse, Öffnungszeiten und Karte.
  • Fristen merkenTermin eintragen und dich erinnern lassen, per E-Mail oder im Kalender.
  • Wörter einfach erklärtAmtsdeutsch wie „Bescheid“ oder „Frist“ in Alltagssprache.
Neu in Wien: deine ersten 30 TageHilfeMein WegKonto (freiwillig)
  1. Startseite
  2. Fahrpläne
  3. Arbeit & eigene Firma
  4. Gewerbe pausieren oder wieder starten
Unternehmensgründung

Gewerbe pausieren oder wieder starten

Amtlich: Gewerbe ruhend melden oder wieder aufnehmen

Ruhend heißt: Du machst eine Pause mit deinem Gewerbe. Ein Gewerbe ist deine angemeldete selbstständige Arbeit. Hier siehst du, wie du die Pause oder den Neustart meldest.

Prüfen, was für mich gilt

Ohne Konto · Antworten bleiben in deinem Browser

Schritte
6 wichtige Schritte, bis zu 13 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
WKO Wien
Kosten
in den Quellen keine genannt
Online
bei 2 von 13 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Halte Gewerbe und Beginn festHier hältst du fest, um welches Gewerbe es geht. Und wann die Pause beginnt.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Beim Ruhen behältst du deine Berechtigung. Manche Gewerbe haben eigene Regeln zum Melden.
    So gehst du vor
    Schreib dir alles außerhalb der App auf. Frag WKO oder Gewerbebehörde, wenn du unsicher bist.
    Wo?
    WKO Wien / GewerbebehördeDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Berechtigung und Beginn festhalten

    Halte den konkreten Vorgang außerhalb dieser App fest. Sondergewerbe haben eigene Melderegeln; Ruhen behält die Berechtigung.

    QuelleRuhend- oder Wiederaufnahmemeldung
    Ruhend- oder Wiederaufnahmemeldung

    Stadt Wien · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  2. 2Prüfe die Regeln für dein GewerbeHier prüfst du, welche Regeln für dein Gewerbe gelten. Die WKO ist die Wirtschaftskammer.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Davon hängt ab, wo und wann du meldest.
    So gehst du vor
    Kläre mit der WKO deine genaue Berechtigung. Danach wählst du Stelle und Zeitpunkt.
    Wo?
    WKO WienDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Gewerberegel vor dem Meldeweg bestimmen

    Prüfe mit der WKO die genaue Berechtigung und Sonderregel. Erst danach Meldestelle und Zeitpunkt wählen.

    QuelleRuhend- oder Wiederaufnahmemeldung
    Ruhend- oder Wiederaufnahmemeldung

    Stadt Wien · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  3. 3Bereite die normale Meldung vorHier bereitest du eine normale Meldung vor. Sie ist für Gewerbe ohne Sonderregel.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Ab dem Beginn läuft eine Frist von drei Wochen.
    So gehst du vor
    Wähle das Datum und die zuständige Fachorganisation. In der Pause darfst du nicht werben, anbieten oder arbeiten.
    Wo?
    WKO WienDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Allgemeine Meldung vorbereiten

    Wähle Datum und zuständige Fachorganisation. Ab Beginn gilt die Dreiwochenfrist. Während Ruhens weder werben, anbieten noch ausführen.

    QuelleRuhendmeldung und Wiederaufnahme
    Ruhendmeldung und Wiederaufnahme

    Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  4. 4Schick die Meldung an die WKOHier meldest du die Pause oder den Neustart bei der WKO.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die Frist ist drei Wochen ab Beginn. So ist deine Meldung rechtzeitig.
    So gehst du vor
    Melde online mit den WKO eServices oder schriftlich. Nenn Gewerbe und Datum. Bei schriftlicher Vertretung schick die Originalvollmacht mit. Heb den Beleg auf.
    Wo?
    WKO WienWKO eServices oder schriftlicher Kontakt
    Wann?
    Binnen drei Wochen ab Beginn.

    Das brauchst du

    • Gewerbe und Wirksamkeitsdatum
      Unterlage erklärt

      Name/Firma, Gewerbebezeichnung und Beginn bereitlegen; schriftlichen Weg gegebenenfalls unterschreiben.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleRuhendmeldung und Wiederaufnahme
      Ruhendmeldung und Wiederaufnahme

      Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen am 10.10.2026

      Originalquelle öffnen
    • Originalvollmacht bei schriftlicher Vertretung
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Bei berufsmäßiger Vertretung klärt die WKO den abweichenden Nachweis.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleRuhendmeldung und Wiederaufnahme
      Ruhendmeldung und Wiederaufnahme

      Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen am 10.10.2026

      Originalquelle öffnen
    Ausführlich

    Allgemeine Meldung einbringen

    Melde Ruhen oder Wiederaufnahme binnen drei Wochen ab Beginn an die WKO. Nutze den gewählten Onlineweg oder schriftlichen Kontakt und sichere den Eingangsbeleg.

    QuelleRuhendmeldung und Wiederaufnahme
    Ruhendmeldung und Wiederaufnahme

    Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  5. 5Prüfe den Brief von der SVSDie SVS ist die Sozialversicherung für Selbstständige. Sie schickt dir eine Verständigung, also einen Brief.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die WKO meldet die Pause grundsätzlich selbst an die SVS. Du musst sie nicht doppelt melden.
    So gehst du vor
    Prüfe den Brief der SVS. Kommt keiner, melde dich bei der SVS. Heb deinen Eingangsbeleg auf.
    Wo?
    SVSDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Eingangsbeleg der Meldung
      Unterlage erklärt

      Für Rückfragen bei SVS aufbewahren.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Kopie
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleUnterbrechung der Selbständigkeit
      Unterbrechung der Selbständigkeit

      SVS · abgerufen am 10.10.2026

      Originalquelle öffnen
    • Vorhandene SVS-Verständigung
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Tatsächliche Versicherung und Wirksamkeit abgleichen.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Kopie
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleGewerbetreibende: Beginn und Ende
      Gewerbetreibende: Beginn und Ende

      SVS · abgerufen am 10.10.2026

      Originalquelle öffnen
    Ausführlich

    SVS-Verständigung prüfen oder nachfragen

    WKO meldet grundsätzlich an SVS; keine automatische doppelte Anzeige. Prüfe deren Verständigung. Fehlt sie, kontaktiere SVS. Beendigungs- und Wiederbeginnzeitpunkt unterscheiden sich.

    QuelleUnterbrechung der Selbständigkeit
    Unterbrechung der Selbständigkeit

    SVS · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  6. 6Kläre deine Krankenversicherung in der PauseHier geht es um deine Krankenversicherung in der Pause.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Dein bisheriger Schutz kann wegfallen. Kläre das, bevor es passiert.
    So gehst du vor
    Frag die SVS oder deine künftige Krankenkasse. Verlass dich nicht auf eine automatische Versicherung.
    Wo?
    SVS / künftiger KrankenversicherungsträgerDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Weiteren Krankenversicherungsschutz klären

    Vor Wegfall des bisherigen Schutzes mit SVS bzw. künftigem Träger klären, welche Absicherung besteht. Mit- oder Weiterversicherung gibt es nicht automatisch.

    QuelleGewerbetreibende: Beginn und Ende
    Gewerbetreibende: Beginn und Ende

    SVS · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen

Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Kläre, wer die Meldung machen darf
  • Kläre die Sonderregel
  • Kläre den Neustart des Sondergewerbes
  • Melde die Pause vorher an
  • Kläre die verspätete Pause extra
  • Prüfe deine anderen Gewerbe und Aufgaben
  • Beantworte die Nachforderung
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit bist du mit der Meldung?

Was ist gemeint? Hier geht es darum, wie weit du bist. Hat die Pause schon begonnen, und hast du sie schon gemeldet?

Wie weit ist der Vorgang?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

2 von 13 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleRuhend- oder Wiederaufnahmemeldung
Ruhend- oder Wiederaufnahmemeldung

Stadt Wien · abgerufen am 10.10.2026

Originalquelle öffnen
QuelleRuhendmeldung und Wiederaufnahme
Ruhendmeldung und Wiederaufnahme

Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen am 10.10.2026

Originalquelle öffnen
QuelleRuhen spezieller Gewerbe: Anzeige
Ruhen spezieller Gewerbe: Anzeige

Stadt Wien · abgerufen am 10.10.2026

Originalquelle öffnen
QuelleGewerbetreibende: Beginn und Ende
Gewerbetreibende: Beginn und Ende

SVS · abgerufen am 10.10.2026

Originalquelle öffnen
QuelleUnterbrechung der Selbständigkeit
Unterbrechung der Selbständigkeit

SVS · abgerufen am 10.10.2026

Originalquelle öffnen

Ähnliche Fahrpläne

Gewerbe gründenGewerbestandort verlegenGewerbe beendenZweiten Standort eröffnenGesellschaft gründen: erste BeratungFörderung für die Firma finden
einfach.wien

Ämter in Wien, einfach erklärt.

Privat, unabhängig, keine Behörde.

Dein nächster SchrittAlle ThemenBrief verstehenFormular ausfüllenWas steht mir zu?Amt findenNeu in WienAlle Fahrpläne
Gut zu wissenSo funktioniert’sQuellen & TransparenzHilfe & FAQÜber einfach.wienKontakt
© 2026 einfach.wien
ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitNutzungsbedingungenEnglish

Private, unabhängige Informationsseite. Nicht mit der Stadt Wien verbunden. Alle Angaben ohne Gewähr. Verbindliche Auskünfte und Entscheidungen geben nur die zuständigen Stellen.

StartBriefThemenMein Weg