Gewerbe pausieren oder wieder starten
Amtlich: Gewerbe ruhend melden oder wieder aufnehmen
Ruhend heißt: Du machst eine Pause mit deinem Gewerbe. Ein Gewerbe ist deine angemeldete selbstständige Arbeit. Hier siehst du, wie du die Pause oder den Neustart meldest.
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- Schritte
- 6 wichtige Schritte, bis zu 13 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- WKO Wien
- Kosten
- in den Quellen keine genannt
- Online
- bei 2 von 13 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Halte Gewerbe und Beginn festHier hältst du fest, um welches Gewerbe es geht. Und wann die Pause beginnt.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Beim Ruhen behältst du deine Berechtigung. Manche Gewerbe haben eigene Regeln zum Melden.
- So gehst du vor
- Schreib dir alles außerhalb der App auf. Frag WKO oder Gewerbebehörde, wenn du unsicher bist.
- Wo?
- WKO Wien / GewerbebehördeDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Berechtigung und Beginn festhalten
Halte den konkreten Vorgang außerhalb dieser App fest. Sondergewerbe haben eigene Melderegeln; Ruhen behält die Berechtigung.
QuelleRuhend- oder Wiederaufnahmemeldung
Ruhend- oder WiederaufnahmemeldungStadt Wien · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenPrüfe die Regeln für dein GewerbeHier prüfst du, welche Regeln für dein Gewerbe gelten. Die WKO ist die Wirtschaftskammer.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Davon hängt ab, wo und wann du meldest.
- So gehst du vor
- Kläre mit der WKO deine genaue Berechtigung. Danach wählst du Stelle und Zeitpunkt.
- Wo?
- WKO WienDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Gewerberegel vor dem Meldeweg bestimmen
Prüfe mit der WKO die genaue Berechtigung und Sonderregel. Erst danach Meldestelle und Zeitpunkt wählen.
QuelleRuhend- oder Wiederaufnahmemeldung
Ruhend- oder WiederaufnahmemeldungStadt Wien · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenBereite die normale Meldung vorHier bereitest du eine normale Meldung vor. Sie ist für Gewerbe ohne Sonderregel.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Ab dem Beginn läuft eine Frist von drei Wochen.
- So gehst du vor
- Wähle das Datum und die zuständige Fachorganisation. In der Pause darfst du nicht werben, anbieten oder arbeiten.
- Wo?
- WKO WienDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Allgemeine Meldung vorbereiten
Wähle Datum und zuständige Fachorganisation. Ab Beginn gilt die Dreiwochenfrist. Während Ruhens weder werben, anbieten noch ausführen.
QuelleRuhendmeldung und Wiederaufnahme
Ruhendmeldung und WiederaufnahmeWirtschaftskammer Österreich · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenSchick die Meldung an die WKOHier meldest du die Pause oder den Neustart bei der WKO.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Die Frist ist drei Wochen ab Beginn. So ist deine Meldung rechtzeitig.
- So gehst du vor
- Melde online mit den WKO eServices oder schriftlich. Nenn Gewerbe und Datum. Bei schriftlicher Vertretung schick die Originalvollmacht mit. Heb den Beleg auf.
- Wo?
- WKO WienWKO eServices oder schriftlicher Kontakt
- Wann?
- Binnen drei Wochen ab Beginn.
Das brauchst du
- Gewerbe und Wirksamkeitsdatum
Unterlage erklärt
Name/Firma, Gewerbebezeichnung und Beginn bereitlegen; schriftlichen Weg gegebenenfalls unterschreiben.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleRuhendmeldung und Wiederaufnahme
Ruhendmeldung und WiederaufnahmeWirtschaftskammer Österreich · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Originalvollmacht bei schriftlicher Vertretung
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Bei berufsmäßiger Vertretung klärt die WKO den abweichenden Nachweis.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleRuhendmeldung und Wiederaufnahme
Ruhendmeldung und WiederaufnahmeWirtschaftskammer Österreich · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Allgemeine Meldung einbringen
Melde Ruhen oder Wiederaufnahme binnen drei Wochen ab Beginn an die WKO. Nutze den gewählten Onlineweg oder schriftlichen Kontakt und sichere den Eingangsbeleg.
QuelleRuhendmeldung und Wiederaufnahme
Ruhendmeldung und WiederaufnahmeWirtschaftskammer Österreich · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenPrüfe den Brief von der SVSDie SVS ist die Sozialversicherung für Selbstständige. Sie schickt dir eine Verständigung, also einen Brief.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Die WKO meldet die Pause grundsätzlich selbst an die SVS. Du musst sie nicht doppelt melden.
- So gehst du vor
- Prüfe den Brief der SVS. Kommt keiner, melde dich bei der SVS. Heb deinen Eingangsbeleg auf.
- Wo?
- SVSDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Eingangsbeleg der Meldung
Unterlage erklärt
Für Rückfragen bei SVS aufbewahren.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleUnterbrechung der Selbständigkeit
Unterbrechung der SelbständigkeitSVS · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Vorhandene SVS-Verständigung
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Tatsächliche Versicherung und Wirksamkeit abgleichen.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleGewerbetreibende: Beginn und Ende
Gewerbetreibende: Beginn und EndeSVS · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen
Ausführlich
SVS-Verständigung prüfen oder nachfragen
WKO meldet grundsätzlich an SVS; keine automatische doppelte Anzeige. Prüfe deren Verständigung. Fehlt sie, kontaktiere SVS. Beendigungs- und Wiederbeginnzeitpunkt unterscheiden sich.
QuelleUnterbrechung der Selbständigkeit
Unterbrechung der SelbständigkeitSVS · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenKläre deine Krankenversicherung in der PauseHier geht es um deine Krankenversicherung in der Pause.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Dein bisheriger Schutz kann wegfallen. Kläre das, bevor es passiert.
- So gehst du vor
- Frag die SVS oder deine künftige Krankenkasse. Verlass dich nicht auf eine automatische Versicherung.
- Wo?
- SVS / künftiger KrankenversicherungsträgerDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Weiteren Krankenversicherungsschutz klären
Vor Wegfall des bisherigen Schutzes mit SVS bzw. künftigem Träger klären, welche Absicherung besteht. Mit- oder Weiterversicherung gibt es nicht automatisch.
QuelleGewerbetreibende: Beginn und Ende
Gewerbetreibende: Beginn und EndeSVS · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen
Je nach deiner Lage kommt dazu
- Kläre, wer die Meldung machen darf
- Kläre die Sonderregel
- Kläre den Neustart des Sondergewerbes
- Melde die Pause vorher an
- Kläre die verspätete Pause extra
- Prüfe deine anderen Gewerbe und Aufgaben
- Beantworte die Nachforderung
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
2 von 13 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleRuhend- oder Wiederaufnahmemeldung
Stadt Wien · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleRuhendmeldung und Wiederaufnahme
Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleRuhen spezieller Gewerbe: Anzeige
Stadt Wien · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleGewerbetreibende: Beginn und Ende
SVS · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleUnterbrechung der Selbständigkeit
SVS · abgerufen am 10.10.2026
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