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Gewerbe beenden

Amtlich: Gewerbe zurücklegen und Betriebsaufgabe organisieren

Ein Gewerbe ist die Erlaubnis, selbstständig eine Arbeit oder Firma zu betreiben. Hier lernst du, wie du diese Erlaubnis beendest. Du siehst auch, was danach noch wichtig ist, zum Beispiel Steuer und Versicherung.

Prüfen, was für mich gilt

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Schritte
6 wichtige Schritte, bis zu 17 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
Gewerbebehörde
Kosten
in den Quellen keine genannt
Online
bei 4 von 17 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Unterscheide Gewerbe abgeben und Firma beendenZurücklegen heißt: Du gibst deine Gewerbeberechtigung ab. Die Berechtigung ist die Erlaubnis für dein Gewerbe. Betriebsaufgabe heißt: Du hörst ganz mit deiner Firma auf.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Das sind zwei verschiedene Dinge. Gibst du die ganze Berechtigung ab, enden auch alle Standorte davon. Deine Firma ist damit aber noch nicht ganz aufgelöst.
    So gehst du vor
    Die Gewerbebehörde ist das Amt für Gewerbe. Dort kannst du klären, was in deinem Fall gilt.
    Wo?
    GewerbebehördeDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Zurücklegung und Betriebsaufgabe abgrenzen

    Die gesamte Zurücklegung beendet auch weitere Betriebsstätten dieser Berechtigung. Sie erledigt keine vollständige Unternehmensauflösung.

    QuelleGewerbeberechtigung zurücklegen
    Gewerbeberechtigung zurücklegen

    Unternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  2. 2Melde die Zurücklegung dem AmtHier meldest du dem Amt, dass du dein Gewerbe zurücklegst. Diese Meldung heißt Anzeige.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die Anzeige gilt ab Eingang oder ab einem späteren Tag, den du angibst. Danach kannst du sie nicht zurücknehmen.
    So gehst du vor
    Du meldest persönlich, schriftlich oder elektronisch. In Wien ist je nach Gewerbe das Bezirksamt oder die MA 63 zuständig. Nimm einen amtlichen Ausweis mit Foto mit. Dazu deinen alten Gewerbeschein. Heb den Eingangsbeleg gut auf.
    Wo?
    Zuständige GewerbebehördePersönlich oder schriftlich

    Das brauchst du

    • Angaben der Anzeige
      Unterlage erklärt

      Name/Firma, Gewerbewortlaut, Standort, GISA-Zahl und gegebenenfalls späteres Datum.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleGewerbeberechtigung zurücklegen
      Gewerbeberechtigung zurücklegen

      Unternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026

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    • Amtlicher Lichtbildausweis
      Unterlage erklärt

      Amtlichen Nachweis bereithalten.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleGewerbeberechtigung zurücklegen
      Gewerbeberechtigung zurücklegen

      Unternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026

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    • Alter Gewerbeschein und vorhandene Legitimationen
      Unterlage erklärt

      Rückgabe mit der Behörde abstimmen.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleGewerbeberechtigung zurücklegen
      Gewerbeberechtigung zurücklegen

      Unternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026

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    Ausführlich

    Zurücklegung bewusst bei der Behörde anzeigen

    Anzeige persönlich, schriftlich oder elektronisch; in Wien Bezirksamt oder MA 63 je nach Gewerbe. Wirkung ab Einlangen oder angegebenem späteren Tag; nach Einlangen unwiderruflich. Eingangsbeleg sichern.

    QuelleGewerbeberechtigung zurücklegen
    Gewerbeberechtigung zurücklegen

    Unternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026

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  3. 3Melde das Ende beim FinanzamtEin Einzelunternehmen ist eine Firma, die nur einer Person gehört. Das Finanzamt ist das Amt für Steuern.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Das Finanzamt muss wissen, dass du aufgehört hast. Melde es spätestens einen Monat nach dem Ende deiner Tätigkeit.
    So gehst du vor
    Du meldest persönlich, per Post, per Fax oder über FinanzOnline. Ein formloser Brief reicht, oder das Formular Verf25. Offene Steuern und den Aufgabegewinn klärst du extra.
    Wo?
    Zuständiges FinanzamtDirekt bei der genannten Stelle
    Wann?
    Spätestens einen Monat nach Beendigung.

    Das brauchst du

    • Formlose Mitteilung oder Verf 25
      Unterlage erklärt

      Amtliches Formular bzw. unterschriebenes Schreiben vorbereiten; Steuerdaten bleiben außerhalb dieser Plattform.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleBetriebsaufgabe beim Finanzamt anzeigen
      Betriebsaufgabe beim Finanzamt anzeigen

      Unternehmensserviceportal / BMF · abgerufen am 10.10.2026

      Originalquelle öffnen
    Ausführlich

    Aufgabe des Einzelunternehmens dem Finanzamt anzeigen

    Spätestens einen Monat nach Tätigkeitsende; persönlich, Post, Fax oder FinanzOnline. Offene Abgaben und Aufgabegewinn gesondert klären; keine Steuerberechnung hier.

    QuelleBetriebsaufgabe beim Finanzamt anzeigen
    Betriebsaufgabe beim Finanzamt anzeigen

    Unternehmensserviceportal / BMF · abgerufen am 10.10.2026

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  4. 4Melde deine Beschäftigten abBeschäftigte sind Menschen, die für dich arbeiten. Abmeldung heißt: Du meldest sie bei der Versicherung ab.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Das Ende deines Gewerbes ersetzt diese Abmeldung nicht. Du musst sie extra erledigen.
    So gehst du vor
    Kläre das mit deiner Lohnverrechnung und dem zuständigen Versicherungsträger. Die Lohnverrechnung macht die Lohnabrechnung. Der Versicherungsträger ist die Stelle, bei der sie versichert sind.
    Wo?
    Lohnverrechnung / VersicherungsträgerDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Beschäftigtenabmeldung separat organisieren

    Stimme die notwendigen Beschäftigtenabmeldungen mit Lohnverrechnung und zuständigem Versicherungsträger ab. Gewerbeende ersetzt sie nicht.

    QuelleEinzelunternehmen beenden
    Einzelunternehmen beenden

    Unternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026

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  5. 5Prüfe den Brief von der SVSDie SVS ist die Sozialversicherung für Selbstständige. Eine Verständigung ist eine Nachricht vom Amt.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Normalerweise sagt die Gewerbebehörde der SVS Bescheid. Prüfe trotzdem, ob dein Versicherungsende stimmt.
    So gehst du vor
    Schau nach der Verständigung oder dem Bescheid zur Zurücklegung. Ein Bescheid ist eine schriftliche Entscheidung vom Amt. Fehlt sie, oder ist es dringend? Kontaktiere die SVS mit diesem Beleg.
    Wo?
    SVSDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Verständigung oder Bescheid zur Zurücklegung
      Unterlage erklärt

      Für Rückfragen und dringende eigene Mitteilung bereithalten.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Kopie
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleEinzelunternehmen beenden
      Einzelunternehmen beenden

      Unternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026

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    Ausführlich

    SVS-Mitteilung und Versicherungsende abgleichen

    Die Gewerbebehörde informiert grundsätzlich SVS. Prüfe die Verständigung; falls sie fehlt oder es dringend ist, kontaktiere SVS mit dem Beleg. Weitere Berechtigungen und Versicherungsgründe gesondert abgleichen.

    QuelleEinzelunternehmen beenden
    Einzelunternehmen beenden

    Unternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026

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  6. 6Kläre deine Versicherung danachVersicherungsschutz heißt: Du bist zum Beispiel beim Arzt versichert. Hier geht es um die Zeit nach deinem Gewerbe.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Nicht alle Versicherungen enden automatisch. Du bist aber auch nicht automatisch weiter versichert.
    So gehst du vor
    Frag bei der SVS oder bei deinem künftigen Versicherungsträger nach. Dort erfährst du, wie es bei dir weitergeht.
    Wo?
    SVS / künftiger VersicherungsträgerDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Anschließenden Versicherungsschutz klären

    Keine automatische Beendigung aller Versicherungen oder automatische Weiterversicherung annehmen. Lass den tatsächlichen Anschluss bei SVS bzw. künftigem Träger klären.

    QuelleGewerbetreibende: Beginn und Ende
    Gewerbetreibende: Beginn und Ende

    SVS · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen

Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Kläre, wie viel du beenden willst
  • Melde eine Pause statt eines Endes
  • Melde nur die Filiale ab
  • Kläre, wer die Meldung machen darf
  • Lass Pfändungen oder Sperren prüfen
  • Kläre, ab wann die Meldung gilt
  • Erledige die offenen Schritte danach
  • Kläre zuerst den Weg bei Insolvenz
  • Kläre andere Gründe für deine Versicherung
  • Kläre das Auflösen der Firma extra
  • Lass die Firma aus dem Firmenbuch löschen
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Hast du dem Amt schon gemeldet, dass du dein Gewerbe abgibst?

Was ist gemeint? Wie weit bist du schon? Zurücklegung heißt: Du gibst deine Gewerbeberechtigung ab. Angezeigt heißt: Du hast es dem Amt gemeldet.

Wie weit ist der Vorgang?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

4 von 17 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleGewerbeberechtigung zurücklegen
Gewerbeberechtigung zurücklegen

Unternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026

Originalquelle öffnen
QuelleRuhendmeldung und Wiederaufnahme
Ruhendmeldung und Wiederaufnahme

Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleWeitere Betriebsstätte zurücklegen
Weitere Betriebsstätte zurücklegen

Stadt Wien · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleBetriebsaufgabe beim Finanzamt anzeigen
Betriebsaufgabe beim Finanzamt anzeigen

Unternehmensserviceportal / BMF · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleGewerbetreibende: Beginn und Ende
Gewerbetreibende: Beginn und Ende

SVS · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleEinzelunternehmen beenden
Einzelunternehmen beenden

Unternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026

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