Gewerbe beenden
Amtlich: Gewerbe zurücklegen und Betriebsaufgabe organisieren
Ein Gewerbe ist die Erlaubnis, selbstständig eine Arbeit oder Firma zu betreiben. Hier lernst du, wie du diese Erlaubnis beendest. Du siehst auch, was danach noch wichtig ist, zum Beispiel Steuer und Versicherung.
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- Schritte
- 6 wichtige Schritte, bis zu 17 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- Gewerbebehörde
- Kosten
- in den Quellen keine genannt
- Online
- bei 4 von 17 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Unterscheide Gewerbe abgeben und Firma beendenZurücklegen heißt: Du gibst deine Gewerbeberechtigung ab. Die Berechtigung ist die Erlaubnis für dein Gewerbe. Betriebsaufgabe heißt: Du hörst ganz mit deiner Firma auf.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Das sind zwei verschiedene Dinge. Gibst du die ganze Berechtigung ab, enden auch alle Standorte davon. Deine Firma ist damit aber noch nicht ganz aufgelöst.
- So gehst du vor
- Die Gewerbebehörde ist das Amt für Gewerbe. Dort kannst du klären, was in deinem Fall gilt.
- Wo?
- GewerbebehördeDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Zurücklegung und Betriebsaufgabe abgrenzen
Die gesamte Zurücklegung beendet auch weitere Betriebsstätten dieser Berechtigung. Sie erledigt keine vollständige Unternehmensauflösung.
QuelleGewerbeberechtigung zurücklegen
Gewerbeberechtigung zurücklegenUnternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenMelde die Zurücklegung dem AmtHier meldest du dem Amt, dass du dein Gewerbe zurücklegst. Diese Meldung heißt Anzeige.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Die Anzeige gilt ab Eingang oder ab einem späteren Tag, den du angibst. Danach kannst du sie nicht zurücknehmen.
- So gehst du vor
- Du meldest persönlich, schriftlich oder elektronisch. In Wien ist je nach Gewerbe das Bezirksamt oder die MA 63 zuständig. Nimm einen amtlichen Ausweis mit Foto mit. Dazu deinen alten Gewerbeschein. Heb den Eingangsbeleg gut auf.
- Wo?
- Zuständige GewerbebehördePersönlich oder schriftlich
Das brauchst du
- Angaben der Anzeige
Unterlage erklärt
Name/Firma, Gewerbewortlaut, Standort, GISA-Zahl und gegebenenfalls späteres Datum.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleGewerbeberechtigung zurücklegen
Gewerbeberechtigung zurücklegenUnternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Amtlicher Lichtbildausweis
Unterlage erklärt
Amtlichen Nachweis bereithalten.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleGewerbeberechtigung zurücklegen
Gewerbeberechtigung zurücklegenUnternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Alter Gewerbeschein und vorhandene Legitimationen
Unterlage erklärt
Rückgabe mit der Behörde abstimmen.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleGewerbeberechtigung zurücklegen
Gewerbeberechtigung zurücklegenUnternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Zurücklegung bewusst bei der Behörde anzeigen
Anzeige persönlich, schriftlich oder elektronisch; in Wien Bezirksamt oder MA 63 je nach Gewerbe. Wirkung ab Einlangen oder angegebenem späteren Tag; nach Einlangen unwiderruflich. Eingangsbeleg sichern.
QuelleGewerbeberechtigung zurücklegen
Gewerbeberechtigung zurücklegenUnternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenMelde das Ende beim FinanzamtEin Einzelunternehmen ist eine Firma, die nur einer Person gehört. Das Finanzamt ist das Amt für Steuern.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Das Finanzamt muss wissen, dass du aufgehört hast. Melde es spätestens einen Monat nach dem Ende deiner Tätigkeit.
- So gehst du vor
- Du meldest persönlich, per Post, per Fax oder über FinanzOnline. Ein formloser Brief reicht, oder das Formular Verf25. Offene Steuern und den Aufgabegewinn klärst du extra.
- Wo?
- Zuständiges FinanzamtDirekt bei der genannten Stelle
- Wann?
- Spätestens einen Monat nach Beendigung.
Das brauchst du
- Formlose Mitteilung oder Verf 25
Unterlage erklärt
Amtliches Formular bzw. unterschriebenes Schreiben vorbereiten; Steuerdaten bleiben außerhalb dieser Plattform.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleBetriebsaufgabe beim Finanzamt anzeigen
Betriebsaufgabe beim Finanzamt anzeigenUnternehmensserviceportal / BMF · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Aufgabe des Einzelunternehmens dem Finanzamt anzeigen
Spätestens einen Monat nach Tätigkeitsende; persönlich, Post, Fax oder FinanzOnline. Offene Abgaben und Aufgabegewinn gesondert klären; keine Steuerberechnung hier.
QuelleBetriebsaufgabe beim Finanzamt anzeigen
Betriebsaufgabe beim Finanzamt anzeigenUnternehmensserviceportal / BMF · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenMelde deine Beschäftigten abBeschäftigte sind Menschen, die für dich arbeiten. Abmeldung heißt: Du meldest sie bei der Versicherung ab.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Das Ende deines Gewerbes ersetzt diese Abmeldung nicht. Du musst sie extra erledigen.
- So gehst du vor
- Kläre das mit deiner Lohnverrechnung und dem zuständigen Versicherungsträger. Die Lohnverrechnung macht die Lohnabrechnung. Der Versicherungsträger ist die Stelle, bei der sie versichert sind.
- Wo?
- Lohnverrechnung / VersicherungsträgerDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Beschäftigtenabmeldung separat organisieren
Stimme die notwendigen Beschäftigtenabmeldungen mit Lohnverrechnung und zuständigem Versicherungsträger ab. Gewerbeende ersetzt sie nicht.
QuelleEinzelunternehmen beenden
Einzelunternehmen beendenUnternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenPrüfe den Brief von der SVSDie SVS ist die Sozialversicherung für Selbstständige. Eine Verständigung ist eine Nachricht vom Amt.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Normalerweise sagt die Gewerbebehörde der SVS Bescheid. Prüfe trotzdem, ob dein Versicherungsende stimmt.
- So gehst du vor
- Schau nach der Verständigung oder dem Bescheid zur Zurücklegung. Ein Bescheid ist eine schriftliche Entscheidung vom Amt. Fehlt sie, oder ist es dringend? Kontaktiere die SVS mit diesem Beleg.
- Wo?
- SVSDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Verständigung oder Bescheid zur Zurücklegung
Unterlage erklärt
Für Rückfragen und dringende eigene Mitteilung bereithalten.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleEinzelunternehmen beenden
Einzelunternehmen beendenUnternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen
Ausführlich
SVS-Mitteilung und Versicherungsende abgleichen
Die Gewerbebehörde informiert grundsätzlich SVS. Prüfe die Verständigung; falls sie fehlt oder es dringend ist, kontaktiere SVS mit dem Beleg. Weitere Berechtigungen und Versicherungsgründe gesondert abgleichen.
QuelleEinzelunternehmen beenden
Einzelunternehmen beendenUnternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenKläre deine Versicherung danachVersicherungsschutz heißt: Du bist zum Beispiel beim Arzt versichert. Hier geht es um die Zeit nach deinem Gewerbe.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Nicht alle Versicherungen enden automatisch. Du bist aber auch nicht automatisch weiter versichert.
- So gehst du vor
- Frag bei der SVS oder bei deinem künftigen Versicherungsträger nach. Dort erfährst du, wie es bei dir weitergeht.
- Wo?
- SVS / künftiger VersicherungsträgerDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Anschließenden Versicherungsschutz klären
Keine automatische Beendigung aller Versicherungen oder automatische Weiterversicherung annehmen. Lass den tatsächlichen Anschluss bei SVS bzw. künftigem Träger klären.
QuelleGewerbetreibende: Beginn und Ende
Gewerbetreibende: Beginn und EndeSVS · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen
Je nach deiner Lage kommt dazu
- Kläre, wie viel du beenden willst
- Melde eine Pause statt eines Endes
- Melde nur die Filiale ab
- Kläre, wer die Meldung machen darf
- Lass Pfändungen oder Sperren prüfen
- Kläre, ab wann die Meldung gilt
- Erledige die offenen Schritte danach
- Kläre zuerst den Weg bei Insolvenz
- Kläre andere Gründe für deine Versicherung
- Kläre das Auflösen der Firma extra
- Lass die Firma aus dem Firmenbuch löschen
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
4 von 17 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleGewerbeberechtigung zurücklegen
Unternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleRuhendmeldung und Wiederaufnahme
Wirtschaftskammer Österreich · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleWeitere Betriebsstätte zurücklegen
Stadt Wien · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleBetriebsaufgabe beim Finanzamt anzeigen
Unternehmensserviceportal / BMF · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleGewerbetreibende: Beginn und Ende
SVS · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleEinzelunternehmen beenden
Unternehmensserviceportal · abgerufen am 10.10.2026
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