Geld für einen Pflegekurs · einfach.wien
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Geld für einen Pflegekurs

Amtlich: Pflegekurs: Kostenzuwendung vorbereiten

Du pflegst einen Menschen aus deiner Familie und willst einen Pflegekurs machen? Dort lernst du, wie Pflege gut geht. Das Sozialministeriumservice kann dir vielleicht einen Teil der Kurskosten zahlen.

Prüfen, was für mich gilt

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Schritte
7 wichtige Schritte, bis zu 12 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
Sozialministeriumservice
Kosten
in den Quellen keine genannt
Online
bei 4 von 12 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Verstehe, wofür es Kursgeld gibtHier geht es um Geld für einen Pflegekurs. Der Kurs muss von Fachleuten sein. Er ist für nahe Angehörige.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Der gepflegte Mensch braucht Pflegegeld ab Stufe 1. Es muss auch eine soziale Härte geben, also eine schwere Lage für dich.
    So gehst du vor
    Ein Jahr Pflege ist dafür nicht allgemein nötig. Gib hier kein Einkommen und keine Pflegedaten ein.
    Wo?
    SozialministeriumserviceDirekt bei der genannten Stelle
    Passende FolgefahrpläneGeld für eine ErsatzpflegeAngehörige pflegen: selbst versichert bleiben
    Ausführlich

    Kurskostenförderung als eigenen Vorgang behandeln

    Gefördert werden geeignete professionelle Pflegekurse für nahe Angehörige bei sozialer Härte und Pflegegeld ab Stufe 1. Ein Jahr Pflege oder eine Verhinderung sind keine pauschalen Kursvoraussetzungen. Keine Einkommens- oder Pflegedaten hier erfassen.

    QuelleZuwendungsrichtlinien ab 2025
    Zuwendungsrichtlinien ab 2025

    Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026

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  2. 2Prüfe die Einkommensgrenze genauHier geht es um die Einkommensgrenze. Website und Formular 09/2026 sagen etwas anderes als die Richtlinie 3.5.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die Richtlinie nennt 2.000 Euro. Es ist unklar, welche Regel gerade gilt.
    So gehst du vor
    Lass dir die gültige Regel von der Landesstelle des Sozialministeriumservice bestätigen. Die App entscheidet nichts und rechnet kein Einkommen aus.
    Wo?
    Landesstelle des SozialministeriumserviceDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Kursvoraussetzungen und widersprüchliche Einkommensangaben klären

    Webseite des Sozialministeriumservice und Formular 09/2026 nennen Unterhaltserhöhungen zur Einkommensgrenze, Richtlinie 3.5 nimmt diese aus und nennt 2.000 Euro. Aktuell anwendbare Regel direkt bestätigen lassen. Die App entscheidet weder Vorrang noch Förderberechtigung und berechnet kein Einkommen.

    QuelleZuwendungsrichtlinien ab 2025
    Zuwendungsrichtlinien ab 2025

    Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026

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  3. 3Prüfe, ob der Kursanbieter passtDer Kursanbieter ist die Stelle, die den Kurs macht. Die Lehrer müssen ausgebildete Pflegefachleute sein. Das regelt ein Gesetz, das GuKG.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Nur passende Kurse werden gefördert. Auch Online-Kurse oder Anleitung zu Hause können zählen.
    So gehst du vor
    Kläre Inhalt und Anbieter vor dem Buchen mit dem Sozialministeriumservice. Die App bucht keinen Kurs.
    Wo?
    Sozialministeriumservice / KursanbieterDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Qualifizierten Anbieter vor Kostenentscheidung prüfen

    Professionelle Anleitung durch nach GuKG berechtigte Pflegepersonen klären. Auch Onlinekurse oder Anleitung zu Hause können erfasst sein. Kursinhalt, Anbieter und Anerkennung vor Buchung direkt abstimmen; die App bucht keinen Kurs.

    QuelleZuwendungsrichtlinien ab 2025
    Zuwendungsrichtlinien ab 2025

    Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026

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  4. 4Hol Kursbestätigung und RechnungNach dem Kurs brauchst du zwei Papiere. Eine Bestätigung, dass du den Kurs gemacht hast. Und die Rechnung.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Ohne diese Nachweise kann das Sozialministeriumservice nichts zahlen.
    So gehst du vor
    Kläre vorher, ob der Kurs gefördert wird. Frag den Anbieter, was auf Bestätigung und Rechnung steht. Auch die Kursdauer.
    Wo?
    Kursanbieter / SozialministeriumserviceDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Absolvierung und passende Nachweise einplanen

    Förderansuchen verlangt Nachweis des absolvierten Kurses und dessen Rechnung. Vor Kostenübernahme Förderfähigkeit klären und beim Anbieter Bescheinigung sowie Rechnungsangaben einschließlich Dauer abstimmen.

    QuellePflegekursansuchen 09/2026
    Pflegekursansuchen 09/2026

    Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026

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  5. 5Leg die drei Beilagen bereitZum Ansuchen gehören drei Beilagen: Einkommensnachweise, Kursbestätigung und Rechnung.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Das Einkommen zählt zum Zeitpunkt des Kurses. Nicht einfach das vom letzten Jahr.
    So gehst du vor
    Füll das aktuelle Ansuchen aus und unterschreib es. Leg keine Arztbefunde oder andere fremde Formulare dazu.
    Wo?
    SozialministeriumserviceDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Aktuelles unterschriebenes Kursansuchen
      Unterlage erklärt

      Im amtlichen Verfahren selbst vorbereiten.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuellePflegekursansuchen 09/2026
      Pflegekursansuchen 09/2026

      Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026

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    • Einkommensnachweise zum maßgeblichen Zeitpunkt
      Unterlage erklärt

      Anwendbare Einkommensregel zuvor mit dem Sozialministeriumservice bestätigen.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Kopie
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuellePflegekursansuchen 09/2026
      Pflegekursansuchen 09/2026

      Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026

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    • Nachweis der Kursabsolvierung
      Unterlage erklärt

      Bescheinigung des konkreten Kurses.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Kopie
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuellePflegekursansuchen 09/2026
      Pflegekursansuchen 09/2026

      Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026

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    • Rechnung des absolvierten Kurses
      Unterlage erklärt

      Dauer und tatsächlich geltend gemachte Kosten nachvollziehbar.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Kopie
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuellePflegekursansuchen 09/2026
      Pflegekursansuchen 09/2026

      Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026

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    Ausführlich

    Drei Pflichtbeilagen zum Kursansuchen ordnen

    Aktuelles Ansuchen und konkrete Belege vorbereiten. Einkommen bezieht das Formular auf den Zeitpunkt der Kursabsolvierung, nicht pauschal auf das Vorjahr. Keine Ersatzpflegebestätigung oder Diagnosen als allgemeine Kursbeilage ergänzen.

    QuellePflegekursansuchen 09/2026
    Pflegekursansuchen 09/2026

    Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026

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  6. 6Gib dein Ansuchen abHier gibst du dein Ansuchen ab. Online geht das vielleicht mit ID Austria, deinem digitalen Ausweis.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Erst dann kann das Sozialministeriumservice deinen Fall prüfen.
    So gehst du vor
    Schick das Formular mit allen Belegen an die Landesstelle in deinem Bundesland. Hol dir einen Beleg, dass es angekommen ist.
    Wo?
    Landesstelle des SozialministeriumserviceDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestätigtes Kursansuchen selbst vorbereiten

    Aktuelles Formular und vollständige Belege über den bestätigten Weg an die eigene Landesstelle richten und Eingangsbeleg sichern. Onlinezugang gegebenenfalls mit ID Austria direkt prüfen.

    QuellePflegekursansuchen 09/2026
    Pflegekursansuchen 09/2026

    Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026

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  7. 7Warte auf die EntscheidungDu hast das Ansuchen schon abgegeben. Jetzt wartest du auf die Entscheidung.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die Entscheidung sagt dir, welche Kosten bezahlt werden.
    So gehst du vor
    Prüf Eingang, Entscheidung und bewilligte Kosten. Die App bucht und zahlt nichts.
    Wo?
    SozialministeriumserviceDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestehenden Kursvorgang verfolgen

    Eingang, Entscheidung und tatsächliche bewilligte Kosten prüfen. Keine Buchung oder Zahlung durch App.

    QuelleZuwendungsrichtlinien ab 2025
    Zuwendungsrichtlinien ab 2025

    Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026

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Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Prüfe, ob du schon angesucht hast
  • Achte auf die Frist von zwölf Monaten
  • Prüfe die Grenze pro Jahr
  • Schick dem Sozialministeriumservice die fehlenden Belege
  • Lass die Entscheidung prüfen
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit bist du mit dem Geld für den Pflegekurs?

Was ist gemeint? Wo stehst du gerade? Ein Ansuchen ist eine schriftliche Bitte um Geld.

Wo steht der Vorgang?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

4 von 12 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleZuwendungsrichtlinien ab 2025
Zuwendungsrichtlinien ab 2025

Sozialministeriumservice · abgerufen am 10.10.2026

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Pflegekursansuchen 09/2026

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