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Zu viel bezahlte Rezeptgebühr zurückbekommen

Amtlich: Rezeptgebührenguthaben vorbereiten

Für Medikamente vom Arzt zahlst du in der Apotheke oft eine Rezeptgebühr. Hast du zu viel bezahlt, kann ein Guthaben entstehen. Dieser Fahrplan zeigt dir, wie du das ruhig Schritt für Schritt klärst.

Prüfen, was für mich gilt

Ohne Konto · Antworten bleiben in deinem Browser

Schritte
6 wichtige Schritte, bis zu 16 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
ÖGK
Kosten
in den Quellen keine genannt
Online
bei 3 von 16 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Verstehe, wie ein Guthaben funktioniertEin Guthaben ist Geld, das dir gutgeschrieben wird. Zu viel bezahlte Beträge zählen meist für spätere Obergrenzen. Eine Obergrenze ist der höchste Betrag, den du zahlen musst.Wichtiger Schritt
    Warum?
    So weißt du, was du erwarten kannst. Eine Auszahlung ist ein eigener Vorgang. Nicht jedes Zuviel wird sofort zurückgezahlt.
    So gehst du vor
    Zuständig ist die ÖGK, die Österreichische Gesundheitskasse. Die App liest kein Konto. Sie löst auch keine Zahlung aus.
    Wo?
    ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Gutschrift und mögliche Auszahlung unterscheiden

    Zu viel bezahlte anrechenbare Beträge werden grundsätzlich für spätere Obergrenzen berücksichtigt. Auszahlung ist ein gesonderter bestätigter Vorgang, keine sofortige Kostenerstattung für jede Überschreitung. Die App liest kein Konto und löst keine Zahlung aus.

    QuelleRRZ2008 · 14. Änderung avsv55/2025, ab1.1.2026
    RRZ2008 · 14. Änderung avsv55/2025, ab1.1.2026

    Dachverband / RIS · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: 14. Änderung der Richtlinien für die Befreiung von der Rezeptgebühr 2008 – RRZ 2008 (RRZ 2008 (avsv Nr. 55/2025)) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

    Originalquelle öffnen
  2. 2Frag, ob es wirklich ein Guthaben gibtHier geht es um zwei Fragen. Gibt es wirklich ein Guthaben? Und gilt es für dich, eine vertretene Person oder nach einem Todesfall?Wichtiger Schritt
    Warum?
    Eine Schätzung reicht nicht. Auch die Zahl der Packungen reicht allein nicht. Verwandtschaft allein gibt dir ebenfalls kein Recht.
    So gehst du vor
    Lass den Guthabenstand direkt bei der ÖGK bestätigen. Kläre dort auch, welcher Personenfall gilt.
    Wo?
    ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Tatsächliches Guthaben und Personenfall amtlich prüfen

    Amtlichen Guthabenstand und eigenen, vertretenen oder Todesfall direkt bestätigen. Keine Berechtigung allein aus Packungszahl, Verwandtschaft oder geschätzter Überzahlung ableiten.

    QuelleRRZ2008 · 14. Änderung avsv55/2025, ab1.1.2026
    RRZ2008 · 14. Änderung avsv55/2025, ab1.1.2026

    Dachverband / RIS · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: 14. Änderung der Richtlinien für die Befreiung von der Rezeptgebühr 2008 – RRZ 2008 (RRZ 2008 (avsv Nr. 55/2025)) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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  3. 3Prüfe das Jahr des GuthabensEin Kalenderjahr geht von Jänner bis Dezember. Hier ordnest du das Guthaben dem richtigen Jahr zu. Anrechnung heißt: Das Geld wurde schon verwendet.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Vielleicht wurde das Guthaben schon für ein späteres Jahr genutzt. Oder es wurde schon ausgezahlt. Dann verlangst du es nicht noch einmal.
    So gehst du vor
    Vergleiche den amtlichen Betrag mit dem richtigen Jahr. Bei Fragen hilft dir die ÖGK direkt weiter.
    Wo?
    ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Betroffenes Kalenderjahr und bisherige Anrechnung prüfen

    Amtlichen Betrag dem tatsächlich betroffenen Jahr zuordnen. Keine identische Zahlung nochmals verlangen, wenn Guthaben schon zur Obergrenze eines späteren Jahres genutzt wurde oder ausgezahlt ist.

    QuelleREGO-Guthaben · aktuell verlinkte Formularfassung101219
    REGO-Guthaben · aktuell verlinkte Formularfassung101219

    Dachverband Sozialversicherung · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  4. 4Füll das Guthabenformular ausDas Guthabenformular ist ein Blatt der Versicherung. Damit beantragst du dein Guthaben.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Mit dem richtigen Formular kann die ÖGK deinen Fall bearbeiten. Deine Unterschrift zeigt: Die Angaben stimmen.
    So gehst du vor
    Prüfe, ob die verlinkte Fassung von 2019 noch gilt. Trag deine Daten und Bankdaten nur ins amtliche Formular ein. Unterschreibe selbst und lege bei Vertretung den abgestimmten Nachweis dazu.
    Wo?
    ÖGKDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Passendes vollständiges unterschriebenes Guthabenformular
      Unterlage erklärt

      Aktuelle geeignete Fassung bestätigen.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleREGO-Guthaben · aktuell verlinkte Formularfassung101219
      REGO-Guthaben · aktuell verlinkte Formularfassung101219

      Dachverband Sozialversicherung · abgerufen am 10.10.2026

      Originalquelle öffnen
    • Konkret abgestimmter Vertretungsnachweis
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Nur wenn tatsächlich benötigt.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleREGO-Guthaben · aktuell verlinkte Formularfassung101219
      REGO-Guthaben · aktuell verlinkte Formularfassung101219

      Dachverband Sozialversicherung · abgerufen am 10.10.2026

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    Ausführlich

    Passendes Guthabenformular persönlich vorbereiten

    Aktuell verlinkte Formularfassung von 2019 direkt bestätigen. Eigene Personen- und Bankangaben ausschließlich amtlich eintragen, selbst unterschreiben. Bei Vertretung konkret abgestimmten Nachweis ergänzen; keine Bankdaten hier erfassen.

    QuelleREGO-Guthaben · aktuell verlinkte Formularfassung101219
    REGO-Guthaben · aktuell verlinkte Formularfassung101219

    Dachverband Sozialversicherung · abgerufen am 10.10.2026

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  5. 5Leg alles für den Antrag bereitJetzt hast du alles beisammen. Du beantragst nur Guthaben, das wirklich noch da ist.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die Eingangsbestätigung ist dein Beweis. Damit kannst du später zeigen, dass du eingereicht hast.
    So gehst du vor
    Reiche selbst über den bestätigten Weg ein. Bewahre die Bestätigung gut auf. Die App schickt nichts und zahlt nichts aus.
    Wo?
    ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestätigten Guthabenvorgang für eigene Einreichung bereithalten

    Nur tatsächliches noch verfügbares Guthaben über eigenen bestätigten amtlichen Weg beantragen und Eingang sichern. Die App übermittelt keinen Antrag, legt keinen Anspruch fest und zahlt kein Guthaben aus.

    QuelleRRZ2008 · 14. Änderung avsv55/2025, ab1.1.2026
    RRZ2008 · 14. Änderung avsv55/2025, ab1.1.2026

    Dachverband / RIS · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: 14. Änderung der Richtlinien für die Befreiung von der Rezeptgebühr 2008 – RRZ 2008 (RRZ 2008 (avsv Nr. 55/2025)) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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  6. 6Schau, wie weit dein Antrag istHier verfolgst du deinen Antrag. Du schaust, wie weit er schon ist.Wichtiger Schritt
    Warum?
    So reichst du denselben Betrag nicht doppelt ein. Das erspart dir unnötige Arbeit.
    So gehst du vor
    Prüfe deine Eingangsbestätigung. Schau, ob schon eine Antwort der ÖGK da ist.
    Wo?
    ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestehenden Guthabenvorgang und amtlichen Stand verfolgen

    Eigenen Eingang und konkrete Rückmeldung prüfen statt denselben Betrag erneut einzureichen.

    QuelleRezeptgebührenbefreiung und Obergrenze · 2026
    Rezeptgebührenbefreiung und Obergrenze · 2026

    ÖGK · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Kriegsopferversorgungsgesetz; Heeresversorgungsgesetz; Opferfürsorgegesetz; Freiwilligengesetz; Krankenanstaltengesetz (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

    Originalquelle öffnen

Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Prüfe, ob schon ein Antrag läuft
  • Prüfe, wer dein Konto führt
  • Prüfe, wann du beantragen kannst
  • Prüfe den Zeitpunkt nach einem Todesfall
  • Prüfe, ob du die Person vertreten darfst
  • Prüfe, wer nach dem Tod berechtigt ist
  • Sammle die Papiere zum Todesfall
  • Wähle online oder per Post
  • Schick der ÖGK, was fehlt
  • Prüfe die Abrechnung der ÖGK
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit bist du mit deinem Guthaben bei der Rezeptgebühr?

Was ist gemeint? Wie weit ist dein Anliegen schon? Ein Anliegen ist die Sache, die du mit der Versicherung klären willst.

Wo steht das Guthabenanliegen?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

3 von 16 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleRRZ2008 · 14. Änderung avsv55/2025, ab1.1.2026
RRZ2008 · 14. Änderung avsv55/2025, ab1.1.2026

Dachverband / RIS · abgerufen am 10.10.2026

Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: 14. Änderung der Richtlinien für die Befreiung von der Rezeptgebühr 2008 – RRZ 2008 (RRZ 2008 (avsv Nr. 55/2025)) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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QuelleRezeptgebührenbefreiung und Obergrenze · 2026
Rezeptgebührenbefreiung und Obergrenze · 2026

ÖGK · abgerufen am 10.10.2026

Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Kriegsopferversorgungsgesetz; Heeresversorgungsgesetz; Opferfürsorgegesetz; Freiwilligengesetz; Krankenanstaltengesetz (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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QuelleREGO-Guthaben · aktuell verlinkte Formularfassung101219
REGO-Guthaben · aktuell verlinkte Formularfassung101219

Dachverband Sozialversicherung · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleREGO-Guthaben nach Tod · aktuell verlinkte Formularfassung101219
REGO-Guthaben nach Tod · aktuell verlinkte Formularfassung101219

Dachverband Sozialversicherung · abgerufen am 10.10.2026

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