Kontakt zum Kind regeln
Amtlich: Kontaktrecht zwischen Eltern und Kind klären
Kontaktrecht heißt: Kind und Elternteil dürfen Zeit miteinander verbringen. Hier geht es um Eltern, die nicht mit dem Kind zusammenleben. Du erfährst, wie ihr eine Regelung findet.
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- Schritte
- 6 wichtige Schritte, bis zu 17 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- Gericht / Beratung
- Kosten
- in den Quellen keine genannt
- Online
- bei 2 von 17 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Trenne Kontakt und UnterhaltKontaktrecht heißt: Kind und Elternteil haben Zeit miteinander. Unterhalt ist Geld für das Kind. Beides ist getrennt.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Kontaktrecht gilt unabhängig davon, ob Unterhalt gezahlt wird. Alter, Wünsche und Bedürfnisse des Kindes zählen.
- So gehst du vor
- Hol dir Beratung oder frag das Pflegschaftsgericht. Hier wird keine feste Kontaktmenge bestimmt.
- Wo?
- Beratung / PflegschaftsgerichtDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Kontaktrecht und Unterhaltszahlung getrennt klären
Kontaktrecht besteht unabhängig von Unterhaltszahlung. Kindesalter, Bedürfnisse, Wünsche und bisherige Beziehung berücksichtigen; keine pauschale Kontaktmenge oder Umgangsentscheidung hier ableiten.
QuelleKontaktrecht: Kindeswille, Unterhalt und Begleitung
Kontaktrecht: Kindeswille, Unterhalt und BegleitungBundesministerium für Justiz / Sozialministerium · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenLass dein Kind mitredenDer Kindeswille ist das, was das Kind selbst möchte. Das Kind soll mitreden dürfen.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Eine gute Regelung passt zu Freizeit und Alltag des Kindes.
- So gehst du vor
- Frag das Kind passend zu seinem Alter und ohne Druck. Das Kind soll keine Botschaften zwischen den Eltern tragen.
- Wo?
- Familienzentrum / GerichtDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Kindeswillen und Beteiligung vorbereiten
Regelung soll Freizeit und Alltagsbetreuung berücksichtigen. Wünsche altersgerecht und ohne Druck einbeziehen; das Kind nicht als Übermittler des Elternkonflikts einsetzen.
QuelleKontaktrecht: Kindeswille, Unterhalt und Begleitung
Kontaktrecht: Kindeswille, Unterhalt und BegleitungBundesministerium für Justiz / Sozialministerium · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenFinde eine Regel, die für alle passtEine einvernehmliche Regelung ist eine Abmachung, mit der alle einverstanden sind.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Sie soll zu Freizeit und Alltag des Kindes passen.
- So gehst du vor
- Stimmt die Regelung gemeinsam mit dem Kind ab. Eine Gerichtsentscheidung gilt weiter, bis eine Änderung geklärt ist.
- Wo?
- Beteiligte / FamilienberatungDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Einvernehmliche Regelung alltagstauglich abstimmen
Beteiligte und Kind stimmen eine passende Regelung ab; Freizeit und Alltag berücksichtigen. Bestehende gerichtliche Entscheidungen gelten weiter, bis ein nötiger Änderungsweg geklärt ist.
QuelleKontaktrecht: Kindeswille, Unterhalt und Begleitung
Kontaktrecht: Kindeswille, Unterhalt und BegleitungBundesministerium für Justiz / Sozialministerium · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenLass dich im Familienzentrum beratenEin Familienzentrum der MA 11 berät Familien. Dort kannst du über Kontaktprobleme sprechen.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Dort findet ihr vielleicht eine Einigung.
- So gehst du vor
- Welches Zentrum passt, hängt von deinem Wohnbezirk ab. Die Familiengerichtshilfe ist keine allgemeine Beratungsstelle.
- Wo?
- MA 11 · FamilienzentrumDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Konkretes Problem im passenden Familienzentrum beraten lassen
Die amtliche Standortliste ordnet Wohnbezirke zu. Konkrete Kontaktprobleme und mögliche Einigung dort besprechen; Familiengerichtshilfe nicht als allgemeine Beratungsstelle behandeln.
QuelleFamilienzentren: Beratung und Zuordnung nach Wohnbezirk
Familienzentren: Beratung und Zuordnung nach WohnbezirkStadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenBereite den Antrag zum Kontaktrecht vorEin Kontaktrechtsantrag ist eine schriftliche Bitte an das Gericht. Darin bittest du, den Kontakt zu regeln.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Das Gericht braucht deine genaue Frage und passende Belege.
- So gehst du vor
- Nutze die aktuelle amtliche Vorlage. Leg bestehende Vereinbarungen oder Regelungen bei. Die App stellt keinen Antrag.
- Wo?
- Zuständiges PflegschaftsgerichtDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Bestehende Kontaktvereinbarung oder gerichtliche Regelung
Unterlage erklärt
Nur vorhandene Unterlagen; Bedeutung mit dem Gericht prüfen.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleKontaktrecht: Beratung und gerichtliche Regelung
Kontaktrecht: Beratung und gerichtliche RegelungStadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Aktueller Antrag und konkret abgestimmte Beilagen
Unterlage erklärt
Amtliches Angebot nutzen, keine Konflikttexte in diesem Navigator speichern.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleKontaktrecht: aktuelle amtliche Antragswege
Kontaktrecht: aktuelle amtliche Antragswegeoesterreich.gv.at · Formularservice · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Bestätigten Kontaktrechtsantrag selbst vorbereiten
Aktuelle amtliche Vorlage, konkrete Regelungsfrage und abgestimmte Belege verwenden. Kein Antrag oder Kontaktentscheid durch die App.
QuelleKontaktrecht: aktuelle amtliche Antragswege
Kontaktrecht: aktuelle amtliche Antragswegeoesterreich.gv.at · Formularservice · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenBleib beim Gericht dranEin Kontaktverfahren läuft schon bei Gericht. Jetzt bleibst du dran.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Einen zweiten Antrag zur selben Sache brauchst du nicht.
- So gehst du vor
- Prüfe Post vom Gericht, nächste Schritte und Termine.
- Wo?
- Bestehendes Gericht / VertretungDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestehendes Kontaktverfahren weiterverfolgen
Zustellung, nächste Handlung und bestehende Termine prüfen. Keinen zweiten Regelungsantrag zum selben offenen Vorgang starten.
QuelleKontaktrecht: Beratung und gerichtliche Regelung
Kontaktrecht: Beratung und gerichtliche RegelungStadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026
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Je nach deiner Lage kommt dazu
- Schau nach, was schon geregelt ist
- Prüfe, ob dein Kind minderjährig ist
- Hol zuerst Hilfe bei einer Fachstelle
- Beachte die Rechte ab 14
- Prüfe, wie dein Kind mitreden kann
- Frag, wie das Gericht den Kontakt regelt
- Finde das zuständige Gericht
- Prüfe, ob der Antrag Gebühren kostet
- Wähle die passende Hilfe bei Besuchen
- Schick dem Gericht die verlangten Nachweise
- Lass dich zur Änderung der Regelung beraten
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
2 von 17 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleKontaktrecht: Kindeswille, Unterhalt und Begleitung
Bundesministerium für Justiz / Sozialministerium · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleKontaktrecht: Beratung und gerichtliche Regelung
Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleHilfe bei familiären Krisen und akute Krisenhilfe
Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleFamilienzentren: Beratung und Zuordnung nach Wohnbezirk
Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleKontaktrecht: aktuelle amtliche Antragswege
oesterreich.gv.at · Formularservice · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleFamiliengerichtshilfe: gerichtlicher Auftrag und Besuchsmittlung
Bundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
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