Kontakt zum Kind regeln · einfach.wien
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Familie & Kinder

Kontakt zum Kind regeln

Amtlich: Kontaktrecht zwischen Eltern und Kind klären

Kontaktrecht heißt: Kind und Elternteil dürfen Zeit miteinander verbringen. Hier geht es um Eltern, die nicht mit dem Kind zusammenleben. Du erfährst, wie ihr eine Regelung findet.

Prüfen, was für mich gilt

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Schritte
6 wichtige Schritte, bis zu 17 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
Gericht / Beratung
Kosten
in den Quellen keine genannt
Online
bei 2 von 17 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Trenne Kontakt und UnterhaltKontaktrecht heißt: Kind und Elternteil haben Zeit miteinander. Unterhalt ist Geld für das Kind. Beides ist getrennt.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Kontaktrecht gilt unabhängig davon, ob Unterhalt gezahlt wird. Alter, Wünsche und Bedürfnisse des Kindes zählen.
    So gehst du vor
    Hol dir Beratung oder frag das Pflegschaftsgericht. Hier wird keine feste Kontaktmenge bestimmt.
    Wo?
    Beratung / PflegschaftsgerichtDirekt bei der genannten Stelle
    Passende FolgefahrpläneUnterhalt fürs Kind kommt nicht
    Ausführlich

    Kontaktrecht und Unterhaltszahlung getrennt klären

    Kontaktrecht besteht unabhängig von Unterhaltszahlung. Kindesalter, Bedürfnisse, Wünsche und bisherige Beziehung berücksichtigen; keine pauschale Kontaktmenge oder Umgangsentscheidung hier ableiten.

    QuelleKontaktrecht: Kindeswille, Unterhalt und Begleitung
    Kontaktrecht: Kindeswille, Unterhalt und Begleitung

    Bundesministerium für Justiz / Sozialministerium · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  2. 2Lass dein Kind mitredenDer Kindeswille ist das, was das Kind selbst möchte. Das Kind soll mitreden dürfen.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Eine gute Regelung passt zu Freizeit und Alltag des Kindes.
    So gehst du vor
    Frag das Kind passend zu seinem Alter und ohne Druck. Das Kind soll keine Botschaften zwischen den Eltern tragen.
    Wo?
    Familienzentrum / GerichtDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Kindeswillen und Beteiligung vorbereiten

    Regelung soll Freizeit und Alltagsbetreuung berücksichtigen. Wünsche altersgerecht und ohne Druck einbeziehen; das Kind nicht als Übermittler des Elternkonflikts einsetzen.

    QuelleKontaktrecht: Kindeswille, Unterhalt und Begleitung
    Kontaktrecht: Kindeswille, Unterhalt und Begleitung

    Bundesministerium für Justiz / Sozialministerium · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  3. 3Finde eine Regel, die für alle passtEine einvernehmliche Regelung ist eine Abmachung, mit der alle einverstanden sind.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Sie soll zu Freizeit und Alltag des Kindes passen.
    So gehst du vor
    Stimmt die Regelung gemeinsam mit dem Kind ab. Eine Gerichtsentscheidung gilt weiter, bis eine Änderung geklärt ist.
    Wo?
    Beteiligte / FamilienberatungDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Einvernehmliche Regelung alltagstauglich abstimmen

    Beteiligte und Kind stimmen eine passende Regelung ab; Freizeit und Alltag berücksichtigen. Bestehende gerichtliche Entscheidungen gelten weiter, bis ein nötiger Änderungsweg geklärt ist.

    QuelleKontaktrecht: Kindeswille, Unterhalt und Begleitung
    Kontaktrecht: Kindeswille, Unterhalt und Begleitung

    Bundesministerium für Justiz / Sozialministerium · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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  4. 4Lass dich im Familienzentrum beratenEin Familienzentrum der MA 11 berät Familien. Dort kannst du über Kontaktprobleme sprechen.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Dort findet ihr vielleicht eine Einigung.
    So gehst du vor
    Welches Zentrum passt, hängt von deinem Wohnbezirk ab. Die Familiengerichtshilfe ist keine allgemeine Beratungsstelle.
    Wo?
    MA 11 · FamilienzentrumDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Konkretes Problem im passenden Familienzentrum beraten lassen

    Die amtliche Standortliste ordnet Wohnbezirke zu. Konkrete Kontaktprobleme und mögliche Einigung dort besprechen; Familiengerichtshilfe nicht als allgemeine Beratungsstelle behandeln.

    QuelleFamilienzentren: Beratung und Zuordnung nach Wohnbezirk
    Familienzentren: Beratung und Zuordnung nach Wohnbezirk

    Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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  5. 5Bereite den Antrag zum Kontaktrecht vorEin Kontaktrechtsantrag ist eine schriftliche Bitte an das Gericht. Darin bittest du, den Kontakt zu regeln.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Das Gericht braucht deine genaue Frage und passende Belege.
    So gehst du vor
    Nutze die aktuelle amtliche Vorlage. Leg bestehende Vereinbarungen oder Regelungen bei. Die App stellt keinen Antrag.
    Wo?
    Zuständiges PflegschaftsgerichtDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Bestehende Kontaktvereinbarung oder gerichtliche Regelung
      Unterlage erklärt

      Nur vorhandene Unterlagen; Bedeutung mit dem Gericht prüfen.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleKontaktrecht: Beratung und gerichtliche Regelung
      Kontaktrecht: Beratung und gerichtliche Regelung

      Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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    • Aktueller Antrag und konkret abgestimmte Beilagen
      Unterlage erklärt

      Amtliches Angebot nutzen, keine Konflikttexte in diesem Navigator speichern.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleKontaktrecht: aktuelle amtliche Antragswege
      Kontaktrecht: aktuelle amtliche Antragswege

      oesterreich.gv.at · Formularservice · abgerufen am 10.10.2026

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    Ausführlich

    Bestätigten Kontaktrechtsantrag selbst vorbereiten

    Aktuelle amtliche Vorlage, konkrete Regelungsfrage und abgestimmte Belege verwenden. Kein Antrag oder Kontaktentscheid durch die App.

    QuelleKontaktrecht: aktuelle amtliche Antragswege
    Kontaktrecht: aktuelle amtliche Antragswege

    oesterreich.gv.at · Formularservice · abgerufen am 10.10.2026

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  6. 6Bleib beim Gericht dranEin Kontaktverfahren läuft schon bei Gericht. Jetzt bleibst du dran.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Einen zweiten Antrag zur selben Sache brauchst du nicht.
    So gehst du vor
    Prüfe Post vom Gericht, nächste Schritte und Termine.
    Wo?
    Bestehendes Gericht / VertretungDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestehendes Kontaktverfahren weiterverfolgen

    Zustellung, nächste Handlung und bestehende Termine prüfen. Keinen zweiten Regelungsantrag zum selben offenen Vorgang starten.

    QuelleKontaktrecht: Beratung und gerichtliche Regelung
    Kontaktrecht: Beratung und gerichtliche Regelung

    Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Schau nach, was schon geregelt ist
  • Prüfe, ob dein Kind minderjährig ist
  • Hol zuerst Hilfe bei einer Fachstelle
  • Beachte die Rechte ab 14
  • Prüfe, wie dein Kind mitreden kann
  • Frag, wie das Gericht den Kontakt regelt
  • Finde das zuständige Gericht
  • Prüfe, ob der Antrag Gebühren kostet
  • Wähle die passende Hilfe bei Besuchen
  • Schick dem Gericht die verlangten Nachweise
  • Lass dich zur Änderung der Regelung beraten
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit bist du beim Kontaktrecht für dein Kind?

Was ist gemeint? Gemeint ist: Startest du neu? Läuft ein Gerichtsverfahren? Oder gibt es schon eine Gerichtsregelung?

Wie weit ist diese Kontaktrechtsfrage?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

2 von 17 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleKontaktrecht: Kindeswille, Unterhalt und Begleitung
Kontaktrecht: Kindeswille, Unterhalt und Begleitung

Bundesministerium für Justiz / Sozialministerium · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleKontaktrecht: Beratung und gerichtliche Regelung
Kontaktrecht: Beratung und gerichtliche Regelung

Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleHilfe bei familiären Krisen und akute Krisenhilfe
Hilfe bei familiären Krisen und akute Krisenhilfe

Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleFamilienzentren: Beratung und Zuordnung nach Wohnbezirk
Familienzentren: Beratung und Zuordnung nach Wohnbezirk

Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleKontaktrecht: aktuelle amtliche Antragswege
Kontaktrecht: aktuelle amtliche Antragswege

oesterreich.gv.at · Formularservice · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleFamiliengerichtshilfe: gerichtlicher Auftrag und Besuchsmittlung
Familiengerichtshilfe: gerichtlicher Auftrag und Besuchsmittlung

Bundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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