Haushalt ändert sich: Leistungen anpassen
Amtlich: Haushaltsänderung und bestehende Leistungen organisieren
In deinem Haushalt ändert sich etwas. Jemand zieht ein oder aus, oder ein Baby kommt. Hier siehst du, welche Ämter du dann informierst.
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- Schritte
- 5 wichtige Schritte, bis zu 15 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- Meldeservice
- Kosten
- in den Quellen keine genannt
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Bereite dich auf die Änderung vorDie Änderung ist noch nicht passiert. Du kannst dich aber schon vorbereiten.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Mit guter Vorbereitung geht es später schneller. Die Wohnung meldest du aber erst nach dem Einzug an.
- So gehst du vor
- Sammle Unterlagen und finde die richtigen Stellen. Lies deine Bescheide. Ein Bescheid ist ein amtlicher Brief. Dort steht, was du melden musst.
- Wo?
- Meldeservice / bestehende LeistungsstellenDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Geplante Änderung und spätere Meldungen vorbereiten
Unterlagen und zuständige Stellen vorab klären. Wohnsitz erst nach tatsächlichem Einzug anmelden. Nach Eintritt der Änderung den Fahrplan aktualisieren; bestehende Leistungsbescheide auf Meldepflichten prüfen.
QuelleAnmelden eines Wohnsitzes
Anmelden eines WohnsitzesStadt Wien · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnenMelde die neue Person anEine Person zieht bei dir ein. Sie muss sich anmelden. Dafür gibt es den Meldezettel. Das ist ein Formular für deine Adresse.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Die Anmeldung ist Pflicht. Sie muss spätestens drei Tage nach dem Einzug passieren.
- So gehst du vor
- Jede Person braucht einen eigenen Meldezettel. Der Vermieter oder die Vermieterin unterschreibt ihn. Geh mit dem Zettel und einem Ausweis zum Meldeservice.
- Wo?
- MeldeserviceDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Meldezettel für die einziehende Person
Unterlage erklärt
Vollständig ausfüllen und vom Unterkunftgeber unterschreiben lassen.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleAnmelden eines Wohnsitzes
Anmelden eines WohnsitzesStadt Wien · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnen - Passende Personaldokumente zur Wohnsitzanmeldung
Unterlage erklärt
Konkrete Urkundenanforderung mit dem Meldeservice prüfen.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Original oder beglaubigte Abschrift
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleAnmelden eines Wohnsitzes
Anmelden eines WohnsitzesStadt Wien · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Einzug der betroffenen Person beim Meldeservice anmelden
Anmeldung spätestens drei Tage nach tatsächlichem Einzug, nicht schon bei Schlüsselübergabe. Jede Person braucht einen eigenen Meldezettel; Unterkunftgebende unterschreiben die Anmeldung.
QuelleAnmelden eines Wohnsitzes
Anmelden eines WohnsitzesStadt Wien · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnenMelde die Person ab, die ausziehtEine Person zieht aus. Sie muss sich abmelden. Abmelden heißt: Du sagst dem Amt, dass du dort nicht mehr wohnst.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Dafür gibt es ein Zeitfenster. Es geht von drei Tagen vor bis drei Tagen nach dem Auszug.
- So gehst du vor
- Jede Person braucht einen eigenen Meldezettel. Der Vermieter muss nicht unterschreiben. Geh mit Zettel und Ausweis zum Meldeservice.
- Wo?
- MeldeserviceDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Meldezettel zur Abmeldung
Unterlage erklärt
Vollständig, ohne Unterkunftgeberunterschrift.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleWohnsitz in Wien abmelden
Wohnsitz in Wien abmeldenStadt Wien · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnen - Personaldokumente für die Abmeldung
Unterlage erklärt
Original oder beglaubigte Abschrift nach konkreter Anforderung.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Original oder beglaubigte Abschrift
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleWohnsitz in Wien abmelden
Wohnsitz in Wien abmeldenStadt Wien · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Aufgegebene Unterkunft gesondert abmelden
Bei eigenständiger Abmeldung gilt das Fenster drei Tage vor bis drei Tage nach Aufgabe der Unterkunft. Jede abzumeldende Person braucht einen eigenen Meldezettel; Unterkunftgeber unterschreiben die Abmeldung nicht.
QuelleWohnsitz in Wien abmelden
Wohnsitz in Wien abmeldenStadt Wien · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnenMelde die Änderung für die WohnbeihilfeWohnbeihilfe ist Geld von der Stadt für die Miete. Die MA 50 ist dafür zuständig. Ändert sich etwas, musst du es melden.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Die Höhe hängt von deinem Haushalt ab. Darum braucht die Stelle neue Infos. Du hast dafür einen Monat Zeit.
- So gehst du vor
- Melde Änderungen bei Personen, Einkommen, Wohnkosten oder Umzug. Leg einen Nachweis bei. Fehlt etwas? Frag bei der Stelle nach.
- Wo?
- MA 50 · WohnbeihilfestelleDirekt bei der genannten Stelle
- Wann?
- Innerhalb eines Monats nach Änderung; Frist selbst kontrollieren.
Das brauchst du
- Nachweis der tatsächlichen Haushalts-/Wohnänderung
Unterlage erklärt
Passende Belege mit der Wohnbeihilfestelle klären.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleWohnbeihilfe: Änderungen melden
Wohnbeihilfe: Änderungen meldenStadt Wien · MA 50 · abgerufen am 10.10.2026
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Ausführlich
Änderung zur bestehenden Wohnbeihilfe melden
Geänderte Haushaltsgröße, Einkommen, Wohnungsaufwand oder Umzug innerhalb eines Monats melden. Den bestätigten Änderungsweg nutzen; fehlende Nachweise mit der Stelle abstimmen.
QuelleWohnbeihilfe: Änderungen melden
Wohnbeihilfe: Änderungen meldenStadt Wien · MA 50 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenMelde die Änderung beim SozialzentrumDie Mindestsicherung ist Geld zum Leben, wenn das Einkommen nicht reicht. Die MA 40 ist dafür zuständig. Das Sozialzentrum ist ihre Stelle vor Ort.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Ändert sich deine Familie, Wohnung oder Miete, muss das Amt das wissen. Das musst du sofort melden.
- So gehst du vor
- Melde die Änderung bei deinem Sozialzentrum. Leg passende Belege bei. Diese App rechnet nichts neu aus.
- Wo?
- MA 40 · zuständiges SozialzentrumDirekt bei der genannten Stelle
- Wann?
- Unverzüglich; nicht die Wohnbeihilfe-Monatsfrist übernehmen.
Das brauchst du
- Passende Belege zur gemeldeten Änderung
Unterlage erklärt
Nur konkrete Anforderungen mit dem Sozialzentrum abstimmen.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleMindestsicherung – Antrag
Mindestsicherung – AntragStadt Wien · MA 40 · abgerufen am 11.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG); Wiener Mindestsicherungsgesetz-Verordnung (WMG-VO); Bundesbehindertengesetz (BBG); Vertrag über die Europäische Union (Artikel 50) (EUV) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
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Ausführlich
Änderung im bestehenden Mindestsicherungsvorgang bekanntgeben
Änderungen der Familien-/Wohnverhältnisse und Miete unverzüglich bekanntgeben. Den Änderungsweg zum bestehenden Sozialzentrum nutzen; keine automatische Neuberechnung oder Zusage durch diesen Fahrplan.
QuelleMindestsicherung: Informationsblatt und Meldepflichten · April 2026
Mindestsicherung: Informationsblatt und Meldepflichten · April 2026Stadt Wien · MA 40 · abgerufen am 10.10.2026
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Je nach deiner Lage kommt dazu
- Prüfe, ob eine Anmeldung nötig ist
- Melde das Baby beim Standesamt an
- Melde die alte Wohnung gleich mit ab
- Beantrage Wohnbeihilfe für die neue Wohnung
- Schick der Wohnbeihilfe die fehlenden Unterlagen
- Schick dem Sozialzentrum die fehlenden Unterlagen
- Bitte die Wohnbeihilfe sofort um mehr Zeit
- Bitte das Sozialzentrum rechtzeitig um mehr Zeit
- Warte auf die Antwort der Wohnbeihilfe
- Warte auf die Antwort vom Sozialzentrum
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
Die Schritte nennen keinen eindeutigen Onlineweg. Prüfe die amtliche Quelle.
Was kostet das?
In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleAnmelden eines Wohnsitzes
Stadt Wien · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleWohnsitz in Wien abmelden
Stadt Wien · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleWohnbeihilfe: Änderungen melden
Stadt Wien · MA 50 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleMindestsicherung: Informationsblatt und Meldepflichten · April 2026
Stadt Wien · MA 40 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleMindestsicherung – Antrag
Stadt Wien · MA 40 · abgerufen am 11.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG); Wiener Mindestsicherungsgesetz-Verordnung (WMG-VO); Bundesbehindertengesetz (BBG); Vertrag über die Europäische Union (Artikel 50) (EUV) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
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