Haushalt ändert sich: Leistungen anpassen · einfach.wien
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  • Formular ausfüllenFeld für Feld erklärt, zum Beispiel der Meldezettel oder der Antrag auf Wohnbeihilfe.
  • Was steht mir zu?Ein paar Fragen, dann siehst du, welche Unterstützung für dich in Frage kommt.
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  • Wörter einfach erklärtAmtsdeutsch wie „Bescheid“ oder „Frist“ in Alltagssprache.
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Haushalt ändert sich: Leistungen anpassen

Amtlich: Haushaltsänderung und bestehende Leistungen organisieren

In deinem Haushalt ändert sich etwas. Jemand zieht ein oder aus, oder ein Baby kommt. Hier siehst du, welche Ämter du dann informierst.

Prüfen, was für mich gilt

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Schritte
5 wichtige Schritte, bis zu 15 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
Meldeservice
Kosten
in den Quellen keine genannt
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Bereite dich auf die Änderung vorDie Änderung ist noch nicht passiert. Du kannst dich aber schon vorbereiten.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Mit guter Vorbereitung geht es später schneller. Die Wohnung meldest du aber erst nach dem Einzug an.
    So gehst du vor
    Sammle Unterlagen und finde die richtigen Stellen. Lies deine Bescheide. Ein Bescheid ist ein amtlicher Brief. Dort steht, was du melden musst.
    Wo?
    Meldeservice / bestehende LeistungsstellenDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Geplante Änderung und spätere Meldungen vorbereiten

    Unterlagen und zuständige Stellen vorab klären. Wohnsitz erst nach tatsächlichem Einzug anmelden. Nach Eintritt der Änderung den Fahrplan aktualisieren; bestehende Leistungsbescheide auf Meldepflichten prüfen.

    QuelleAnmelden eines Wohnsitzes
    Anmelden eines Wohnsitzes

    Stadt Wien · abgerufen am 09.10.2026

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  2. 2Melde die neue Person anEine Person zieht bei dir ein. Sie muss sich anmelden. Dafür gibt es den Meldezettel. Das ist ein Formular für deine Adresse.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die Anmeldung ist Pflicht. Sie muss spätestens drei Tage nach dem Einzug passieren.
    So gehst du vor
    Jede Person braucht einen eigenen Meldezettel. Der Vermieter oder die Vermieterin unterschreibt ihn. Geh mit dem Zettel und einem Ausweis zum Meldeservice.
    Wo?
    MeldeserviceDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Meldezettel für die einziehende Person
      Unterlage erklärt

      Vollständig ausfüllen und vom Unterkunftgeber unterschreiben lassen.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleAnmelden eines Wohnsitzes
      Anmelden eines Wohnsitzes

      Stadt Wien · abgerufen am 09.10.2026

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    • Passende Personaldokumente zur Wohnsitzanmeldung
      Unterlage erklärt

      Konkrete Urkundenanforderung mit dem Meldeservice prüfen.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Original oder beglaubigte Abschrift
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleAnmelden eines Wohnsitzes
      Anmelden eines Wohnsitzes

      Stadt Wien · abgerufen am 09.10.2026

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    Passende FolgefahrpläneNeu in Wien
    Ausführlich

    Einzug der betroffenen Person beim Meldeservice anmelden

    Anmeldung spätestens drei Tage nach tatsächlichem Einzug, nicht schon bei Schlüsselübergabe. Jede Person braucht einen eigenen Meldezettel; Unterkunftgebende unterschreiben die Anmeldung.

    QuelleAnmelden eines Wohnsitzes
    Anmelden eines Wohnsitzes

    Stadt Wien · abgerufen am 09.10.2026

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  3. 3Melde die Person ab, die ausziehtEine Person zieht aus. Sie muss sich abmelden. Abmelden heißt: Du sagst dem Amt, dass du dort nicht mehr wohnst.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Dafür gibt es ein Zeitfenster. Es geht von drei Tagen vor bis drei Tagen nach dem Auszug.
    So gehst du vor
    Jede Person braucht einen eigenen Meldezettel. Der Vermieter muss nicht unterschreiben. Geh mit Zettel und Ausweis zum Meldeservice.
    Wo?
    MeldeserviceDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Meldezettel zur Abmeldung
      Unterlage erklärt

      Vollständig, ohne Unterkunftgeberunterschrift.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleWohnsitz in Wien abmelden
      Wohnsitz in Wien abmelden

      Stadt Wien · abgerufen am 09.10.2026

      Originalquelle öffnen
    • Personaldokumente für die Abmeldung
      Unterlage erklärt

      Original oder beglaubigte Abschrift nach konkreter Anforderung.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Original oder beglaubigte Abschrift
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleWohnsitz in Wien abmelden
      Wohnsitz in Wien abmelden

      Stadt Wien · abgerufen am 09.10.2026

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    Passende FolgefahrpläneAus Wien wegziehen
    Ausführlich

    Aufgegebene Unterkunft gesondert abmelden

    Bei eigenständiger Abmeldung gilt das Fenster drei Tage vor bis drei Tage nach Aufgabe der Unterkunft. Jede abzumeldende Person braucht einen eigenen Meldezettel; Unterkunftgeber unterschreiben die Abmeldung nicht.

    QuelleWohnsitz in Wien abmelden
    Wohnsitz in Wien abmelden

    Stadt Wien · abgerufen am 09.10.2026

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  4. 4Melde die Änderung für die WohnbeihilfeWohnbeihilfe ist Geld von der Stadt für die Miete. Die MA 50 ist dafür zuständig. Ändert sich etwas, musst du es melden.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die Höhe hängt von deinem Haushalt ab. Darum braucht die Stelle neue Infos. Du hast dafür einen Monat Zeit.
    So gehst du vor
    Melde Änderungen bei Personen, Einkommen, Wohnkosten oder Umzug. Leg einen Nachweis bei. Fehlt etwas? Frag bei der Stelle nach.
    Wo?
    MA 50 · WohnbeihilfestelleDirekt bei der genannten Stelle
    Wann?
    Innerhalb eines Monats nach Änderung; Frist selbst kontrollieren.

    Das brauchst du

    • Nachweis der tatsächlichen Haushalts-/Wohnänderung
      Unterlage erklärt

      Passende Belege mit der Wohnbeihilfestelle klären.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleWohnbeihilfe: Änderungen melden
      Wohnbeihilfe: Änderungen melden

      Stadt Wien · MA 50 · abgerufen am 10.10.2026

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    Ausführlich

    Änderung zur bestehenden Wohnbeihilfe melden

    Geänderte Haushaltsgröße, Einkommen, Wohnungsaufwand oder Umzug innerhalb eines Monats melden. Den bestätigten Änderungsweg nutzen; fehlende Nachweise mit der Stelle abstimmen.

    QuelleWohnbeihilfe: Änderungen melden
    Wohnbeihilfe: Änderungen melden

    Stadt Wien · MA 50 · abgerufen am 10.10.2026

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  5. 5Melde die Änderung beim SozialzentrumDie Mindestsicherung ist Geld zum Leben, wenn das Einkommen nicht reicht. Die MA 40 ist dafür zuständig. Das Sozialzentrum ist ihre Stelle vor Ort.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Ändert sich deine Familie, Wohnung oder Miete, muss das Amt das wissen. Das musst du sofort melden.
    So gehst du vor
    Melde die Änderung bei deinem Sozialzentrum. Leg passende Belege bei. Diese App rechnet nichts neu aus.
    Wo?
    MA 40 · zuständiges SozialzentrumDirekt bei der genannten Stelle
    Wann?
    Unverzüglich; nicht die Wohnbeihilfe-Monatsfrist übernehmen.

    Das brauchst du

    • Passende Belege zur gemeldeten Änderung
      Unterlage erklärt

      Nur konkrete Anforderungen mit dem Sozialzentrum abstimmen.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Kopie
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleMindestsicherung – Antrag
      Mindestsicherung – Antrag

      Stadt Wien · MA 40 · abgerufen am 11.10.2026

      Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG); Wiener Mindestsicherungsgesetz-Verordnung (WMG-VO); Bundesbehindertengesetz (BBG); Vertrag über die Europäische Union (Artikel 50) (EUV) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

      Originalquelle öffnen
    Ausführlich

    Änderung im bestehenden Mindestsicherungsvorgang bekanntgeben

    Änderungen der Familien-/Wohnverhältnisse und Miete unverzüglich bekanntgeben. Den Änderungsweg zum bestehenden Sozialzentrum nutzen; keine automatische Neuberechnung oder Zusage durch diesen Fahrplan.

    QuelleMindestsicherung: Informationsblatt und Meldepflichten · April 2026
    Mindestsicherung: Informationsblatt und Meldepflichten · April 2026

    Stadt Wien · MA 40 · abgerufen am 10.10.2026

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Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Prüfe, ob eine Anmeldung nötig ist
  • Melde das Baby beim Standesamt an
  • Melde die alte Wohnung gleich mit ab
  • Beantrage Wohnbeihilfe für die neue Wohnung
  • Schick der Wohnbeihilfe die fehlenden Unterlagen
  • Schick dem Sozialzentrum die fehlenden Unterlagen
  • Bitte die Wohnbeihilfe sofort um mehr Zeit
  • Bitte das Sozialzentrum rechtzeitig um mehr Zeit
  • Warte auf die Antwort der Wohnbeihilfe
  • Warte auf die Antwort vom Sozialzentrum
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit ist die Änderung in deinem Haushalt?

Was ist gemeint? Gemeint ist: Ist die Änderung noch geplant, schon passiert oder schon ganz erledigt?

Wie weit ist die Haushaltsänderung?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

Die Schritte nennen keinen eindeutigen Onlineweg. Prüfe die amtliche Quelle.

Was kostet das?

In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleAnmelden eines Wohnsitzes
Anmelden eines Wohnsitzes

Stadt Wien · abgerufen am 09.10.2026

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QuelleWohnsitz in Wien abmelden
Wohnsitz in Wien abmelden

Stadt Wien · abgerufen am 09.10.2026

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QuelleWohnbeihilfe: Änderungen melden
Wohnbeihilfe: Änderungen melden

Stadt Wien · MA 50 · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleMindestsicherung: Informationsblatt und Meldepflichten · April 2026
Mindestsicherung: Informationsblatt und Meldepflichten · April 2026

Stadt Wien · MA 40 · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleMindestsicherung – Antrag
Mindestsicherung – Antrag

Stadt Wien · MA 40 · abgerufen am 11.10.2026

Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG); Wiener Mindestsicherungsgesetz-Verordnung (WMG-VO); Bundesbehindertengesetz (BBG); Vertrag über die Europäische Union (Artikel 50) (EUV) (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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