Nach einem Todesfall
Amtlich: Nach einem Todesfall organisieren
Ein Mensch ist gestorben. Das ist eine schwere Zeit. Hier siehst du Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist und wer dir hilft.
Ohne Konto · Antworten bleiben in deinem Browser
- Schritte
- 5 wichtige Schritte, bis zu 8 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- Ärztlicher Dienst / Bestattung
- Kosten
- in den Quellen keine genannt
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Lass den Tod ärztlich bestätigenEin Arzt oder eine Ärztin muss den Tod feststellen. Das heißt Totenbeschau. Dabei wird bestätigt, dass der Mensch gestorben ist.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Ohne diese Feststellung geht es nicht weiter. Sie ist der erste amtliche Schritt.
- So gehst du vor
- Ist die Person zu Hause gestorben? Dann hol ärztliche Hilfe. Zieh die Person vorher nicht um. Bist du unsicher, ob sie noch lebt? Ruf sofort die Rettung.
- Wo?
- Ärztlicher Dienst / BestattungDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Ärztliche Feststellung und Zuständigkeit klären
Bei einem Todesfall zu Hause ärztliche Hilfe zur Feststellung und Totenbeschau organisieren. Vor der Totenbeschau die verstorbene Person nicht umkleiden. Bei Unsicherheit, ob die Person lebt, umgehend Rettungshilfe holen.
QuelleErste Schritte bei einem Todesfall
Erste Schritte bei einem Todesfalloesterreich.gv.at · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnenBesprich das Begräbnis mit der BestattungEin Bestattungsunternehmen ist eine Firma. Sie kümmert sich um das Begräbnis. Oft erledigt sie auch Wege zu Ämtern.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Die Firma nimmt dir viel Arbeit ab. So musst du nicht alles allein machen.
- So gehst du vor
- Ruf ein Bestattungsunternehmen an. Frag nach Leistungen und Kosten. Schreib auf, wer den Tod beim Standesamt meldet.
- Wo?
- BestattungsunternehmenDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestattung und übernommene Behördenwege besprechen
Kontaktiere ein Bestattungsunternehmen und kläre Leistungen, Kosten und übernommene Meldungen. Halte fest, wer die Anzeige beim Standesamt erledigt.
QuelleErste Schritte bei einem Todesfall
Erste Schritte bei einem Todesfalloesterreich.gv.at · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnenMelde den Tod beim StandesamtDas Standesamt schreibt den Tod amtlich auf. Dafür muss jemand den Tod dort melden. Danach gibt es eine Urkunde.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Für die Meldung gibt es eine Frist. Eine Frist ist eine Zeit, bis wann etwas passieren muss. Sie beginnt mit der Totenbeschau.
- So gehst du vor
- Frag die Einrichtung oder das Bestattungsunternehmen, ob die Meldung gemacht ist. Ist das unklar? Dann frag sofort nach.
- Wo?
- Standesamt / BestattungDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Todesanzeige und Urkunde abstimmen
Kläre mit Einrichtung beziehungsweise Bestattung, ob die Anzeige erledigt ist. Die amtliche Frist knüpft an die Totenbeschau an; bei offenem Stand unverzüglich nachfragen. Es wird kein Datum aus einem selbst angegebenen Todeszeitpunkt berechnet.
QuelleErste Schritte bei einem Todesfall
Erste Schritte bei einem Todesfalloesterreich.gv.at · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnenListe auf, wer Bescheid bekommen mussViele Stellen müssen vom Tod erfahren. Zum Beispiel Banken, Versicherungen und Ämter.Für alle
- Warum?
- Manche Stellen informiert das Standesamt selbst. Andere musst du selbst informieren.
- So gehst du vor
- Schau auf die amtliche Liste. Schreib auf, wen du noch informieren musst.
- Wo?
- Betroffene EinrichtungenDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Weitere persönliche Meldungen zusammenstellen
Prüfe die amtliche Liste für Banken, Versicherungen, Behörden und weitere Anbieter. Einige Stellen werden vom Standesamt verständigt; halte trotzdem fest, welche eigenen Meldungen offen sind.
QuelleMeldungen nach dem Todesfall
Meldungen nach dem Todesfalloesterreich.gv.at · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnenPrüfe Verträge und wer handeln darfEin Vertrag ist eine Abmachung, zum Beispiel für Handy, Strom oder Wohnung. Vertretungsbefugnis heißt: Du darfst für jemanden handeln.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Verträge laufen oft weiter. Nicht jede Person darf sie ändern oder beenden.
- So gehst du vor
- Schreib alle Verträge auf. Frag jede Firma, was zu tun ist und wer handeln darf. Bei Wohnung und Erbe hol dir vorher fachlichen Rat.
- Wo?
- Vertragspartner / fachliche BeratungDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Eigene Übersicht über Verträge und Ansprechpartner
Unterlage erklärt
Nur organisatorische Liste; Berechtigungen und Nachweise mit dem Anbieter klären.
- Erforderlichkeit
- Optional / falls vorhanden
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleVerträge nach einem Todesfall
Verträge nach einem TodesfallBundesministerium für Justiz · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Verträge und Vertretungsbefugnis prüfen
Sammle laufende Verträge und kläre mit den jeweiligen Anbietern, ob Änderung, Übernahme oder Beendigung nötig ist und wer handeln darf. Wohnungs- und Nachlassfragen fachlich prüfen lassen, bevor verbindliche Erklärungen abgegeben werden.
QuelleVerträge nach einem Todesfall
Verträge nach einem TodesfallBundesministerium für Justiz · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnen
Je nach deiner Lage kommt dazu
- Sprich mit dem Spital oder Pflegeheim
- Kläre einen Todesfall im Ausland
- Sag dem Arbeitgeber Bescheid
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
Die Schritte nennen keinen eindeutigen Onlineweg. Prüfe die amtliche Quelle.
Was kostet das?
In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleErste Schritte bei einem Todesfall
oesterreich.gv.at · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleTodesfall dem Arbeitgeber melden
oesterreich.gv.at · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleMeldungen nach dem Todesfall
oesterreich.gv.at · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleVerträge nach einem Todesfall
Bundesministerium für Justiz · abgerufen am 09.10.2026
Originalquelle öffnen