Obsorge für ein Kind klären · einfach.wien
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Familie & Kinder

Obsorge für ein Kind klären

Amtlich: Obsorge und bestehenden Verfahrensweg klären

Obsorge ist die Verantwortung für ein Kind. Dazu gehören Pflege, Erziehung, Vertretung und das Vermögen des Kindes. Hier erfährst du, welche Stelle dir bei Obsorge-Fragen hilft.

Prüfen, was für mich gilt

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Schritte
6 wichtige Schritte, bis zu 16 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
MA 11 / zuständige Stelle
Kosten
in den Quellen keine genannt
Online
bei 2 von 16 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Trenne Obsorge, Kontakt und UnterhaltObsorge umfasst Pflege, Erziehung, Vertretung und Vermögen des Kindes. Kontakt und Unterhalt sind eigene Themen.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Eine Trennung beendet gemeinsame Obsorge grundsätzlich nicht automatisch.
    So gehst du vor
    Lass dir bestätigen, wie die Obsorge in deinem Fall geregelt ist. Frag zum Beispiel bei der MA 11.
    Wo?
    MA 11 / zuständige StelleDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Obsorge, Kontakt und Unterhalt getrennt betrachten

    Obsorge umfasst Pflege, Erziehung, Vertretung und Vermögensverwaltung. Trennung beendet gemeinsame Obsorge grundsätzlich nicht automatisch. Tatsächlichen Bestand anhand des persönlichen Falls bestätigen lassen.

    QuelleObsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und Beratung
    Obsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und Beratung

    Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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  2. 2Lass dich zur Obsorge beratenHier lässt du dich zur Obsorge beraten. Beraten heißt: Fachleute erklären dir deine Lage.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Gemeinsame Obsorge heißt nicht, dass immer beide unterschreiben müssen. Die Beratung hilft dir, das zu verstehen.
    So gehst du vor
    Allgemeine Fragen klärst du bei der MA 11 Rechtsvertretung. Bei konkretem Streit hilft das Familienzentrum. Lass dort bestehende Beschlüsse prüfen.
    Wo?
    MA 11 / FamilienzentrumDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestehende Obsorge und konkrete Vertretung beraten lassen

    Allgemeine Fragen bei MA 11 Rechtsvertretung, konkrete Unstimmigkeiten im Familienzentrum beraten lassen. Bestehende Beschlüsse und Umfang prüfen; gemeinsame Obsorge bedeutet nicht, dass jede Handlung immer beide Unterschriften verlangt.

    QuelleObsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und Beratung
    Obsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und Beratung

    Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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  3. 3Wähle Standesamt oder GerichtHier klärst du den nächsten Schritt. Standesamt und Gericht haben dabei verschiedene Aufgaben.Wichtiger Schritt
    Warum?
    So sammelst du keine falschen Unterlagen.
    So gehst du vor
    Kläre zuerst, was heute gilt und was du ändern willst. Frag dazu MA 11, Standesamt oder Gericht.
    Wo?
    MA 11 / Standesamt / GerichtDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Nächsten Obsorgeweg zuerst bestätigen

    Standesamt und Gericht haben unterschiedliche Aufgaben. Bei unklarem Weg die vorhandene Regelung und beabsichtigte Änderung vor weiteren Unterlagen klären.

    QuelleObsorge und gesetzliche Vertretung
    Obsorge und gesetzliche Vertretung

    Bundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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  4. 4Erklär die gemeinsame Obsorge beim StandesamtHier bestimmt ihr beim Standesamt die gemeinsame Obsorge. Das heißt: Beide Eltern tragen gemeinsam Verantwortung.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Ihr erfahrt dabei, welche rechtlichen Folgen das hat. Das nennt man Belehrung.
    So gehst du vor
    Beide Eltern kommen gleichzeitig persönlich. Bringt die abgestimmten Nachweise mit. Die App erklärt keine Obsorge.
    Wo?
    StandesamtDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Mit dem Standesamt abgestimmte Nachweise
      Unterlage erklärt

      Keinen pauschalen Urkundensatz aus einem anderen Verfahren übernehmen.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleObsorge beider Elternteile und standesamtliche Bestimmung
      Obsorge beider Elternteile und standesamtliche Bestimmung

      Bundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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    Ausführlich

    Bestätigte gemeinsame Obsorgebestimmung persönlich vorbereiten

    Beide Eltern nehmen gleichzeitig persönlich teil und erhalten Belehrung über Rechtsfolgen. Nur den bestätigten Weg nutzen; die App erklärt keine Obsorge.

    QuelleObsorge beider Elternteile und standesamtliche Bestimmung
    Obsorge beider Elternteile und standesamtliche Bestimmung

    Bundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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  5. 5Bereite den Antrag an das Gericht vorEin Obsorgeantrag ist eine schriftliche Bitte an das Gericht. Darin steht, was du regeln willst.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Das Gericht braucht deinen Wunsch und passende Belege.
    So gehst du vor
    Nutze die aktuelle amtliche Vorlage. Leg bestehende Beschlüsse und abgestimmte Beilagen dazu. Die App reicht nichts für dich ein.
    Wo?
    Zuständiges PflegschaftsgerichtDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Bestehender Obsorgebeschluss oder relevante Erklärung
      Unterlage erklärt

      Nur vorhandene Dokumente; maßgeblichen Umfang mit Gericht klären.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleObsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und Beratung
      Obsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und Beratung

      Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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    • Aktuelle Vorlage und konkret bestätigte Beilagen
      Unterlage erklärt

      Amtlichen Online-/PDF-Weg verwenden; Einreichung und Befugnis selbst prüfen.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleObsorge: aktuelle amtliche Antragswege
      Obsorge: aktuelle amtliche Antragswege

      oesterreich.gv.at · Formularservice · abgerufen am 10.10.2026

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    Ausführlich

    Bestätigten Obsorgeantrag außerhalb der App vorbereiten

    Aktuelle amtliche Vorlage, beabsichtigte Regelung und abgestimmte Belege verwenden. Bestehenden Beschluss berücksichtigen; hier keine Kindeswohlentscheidung oder Antragseinreichung.

    QuelleObsorge: aktuelle amtliche Antragswege
    Obsorge: aktuelle amtliche Antragswege

    oesterreich.gv.at · Formularservice · abgerufen am 10.10.2026

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  6. 6Hör, was dein Kind möchteDer Kindeswille ist das, was das Kind selbst möchte. Das Kind soll passend zu seinem Alter mitreden.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Ab 14 sind eigene Anträge bei Gericht möglich. Das betrifft Pflege, Erziehung und Kontaktrecht.
    So gehst du vor
    Besprich mit dem Familienzentrum, welche Unterstützung das Kind braucht.
    Wo?
    Familienzentrum / GerichtDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Kindeswillen und eigene Antragsmöglichkeiten berücksichtigen

    Kinder altersgerecht beteiligen. Ab 14 sind eigene gerichtliche Anträge zu Pflege, Erziehung und Kontaktrecht möglich; dies ist keine automatische allgemeine Erwachsenenvertretung. Unterstützungsbedarf mit der Fachstelle besprechen.

    QuelleObsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und Beratung
    Obsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und Beratung

    Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Schau nach, ob schon etwas entschieden ist
  • Prüfe, ob dein Kind minderjährig ist
  • Hol Hilfe, wenn jemand Schutz braucht
  • Klär beim Gericht, wo das Kind lebt
  • Prüfe, ob das Standesamt reicht
  • Mach einen Termin beim Standesamt
  • Finde den Weg zum Pflegschaftsgericht
  • Frag das Standesamt schnell nach dem Widerruf
  • Schick die verlangten Unterlagen
  • Bleib bei deinem Obsorgefall dran
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit bist du mit der Obsorge?

Was ist gemeint? Gemeint ist: Fängst du neu an, oder läuft schon etwas? Anhängig heißt: Das Verfahren läuft gerade.

Wie weit ist diese Obsorgefrage?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

2 von 16 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleObsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und Beratung
Obsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und Beratung

Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleObsorge und gesetzliche Vertretung
Obsorge und gesetzliche Vertretung

Bundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleHilfe bei familiären Krisen und akute Krisenhilfe
Hilfe bei familiären Krisen und akute Krisenhilfe

Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleObsorge beider Elternteile und standesamtliche Bestimmung
Obsorge beider Elternteile und standesamtliche Bestimmung

Bundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleObsorge: aktuelle amtliche Antragswege
Obsorge: aktuelle amtliche Antragswege

oesterreich.gv.at · Formularservice · abgerufen am 10.10.2026

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