Obsorge für ein Kind klären
Amtlich: Obsorge und bestehenden Verfahrensweg klären
Obsorge ist die Verantwortung für ein Kind. Dazu gehören Pflege, Erziehung, Vertretung und das Vermögen des Kindes. Hier erfährst du, welche Stelle dir bei Obsorge-Fragen hilft.
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- Schritte
- 6 wichtige Schritte, bis zu 16 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- MA 11 / zuständige Stelle
- Kosten
- in den Quellen keine genannt
- Online
- bei 2 von 16 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Trenne Obsorge, Kontakt und UnterhaltObsorge umfasst Pflege, Erziehung, Vertretung und Vermögen des Kindes. Kontakt und Unterhalt sind eigene Themen.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Eine Trennung beendet gemeinsame Obsorge grundsätzlich nicht automatisch.
- So gehst du vor
- Lass dir bestätigen, wie die Obsorge in deinem Fall geregelt ist. Frag zum Beispiel bei der MA 11.
- Wo?
- MA 11 / zuständige StelleDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Obsorge, Kontakt und Unterhalt getrennt betrachten
Obsorge umfasst Pflege, Erziehung, Vertretung und Vermögensverwaltung. Trennung beendet gemeinsame Obsorge grundsätzlich nicht automatisch. Tatsächlichen Bestand anhand des persönlichen Falls bestätigen lassen.
QuelleObsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und Beratung
Obsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und BeratungStadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenLass dich zur Obsorge beratenHier lässt du dich zur Obsorge beraten. Beraten heißt: Fachleute erklären dir deine Lage.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Gemeinsame Obsorge heißt nicht, dass immer beide unterschreiben müssen. Die Beratung hilft dir, das zu verstehen.
- So gehst du vor
- Allgemeine Fragen klärst du bei der MA 11 Rechtsvertretung. Bei konkretem Streit hilft das Familienzentrum. Lass dort bestehende Beschlüsse prüfen.
- Wo?
- MA 11 / FamilienzentrumDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestehende Obsorge und konkrete Vertretung beraten lassen
Allgemeine Fragen bei MA 11 Rechtsvertretung, konkrete Unstimmigkeiten im Familienzentrum beraten lassen. Bestehende Beschlüsse und Umfang prüfen; gemeinsame Obsorge bedeutet nicht, dass jede Handlung immer beide Unterschriften verlangt.
QuelleObsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und Beratung
Obsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und BeratungStadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenWähle Standesamt oder GerichtHier klärst du den nächsten Schritt. Standesamt und Gericht haben dabei verschiedene Aufgaben.Wichtiger Schritt
- Warum?
- So sammelst du keine falschen Unterlagen.
- So gehst du vor
- Kläre zuerst, was heute gilt und was du ändern willst. Frag dazu MA 11, Standesamt oder Gericht.
- Wo?
- MA 11 / Standesamt / GerichtDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Nächsten Obsorgeweg zuerst bestätigen
Standesamt und Gericht haben unterschiedliche Aufgaben. Bei unklarem Weg die vorhandene Regelung und beabsichtigte Änderung vor weiteren Unterlagen klären.
QuelleObsorge und gesetzliche Vertretung
Obsorge und gesetzliche VertretungBundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenErklär die gemeinsame Obsorge beim StandesamtHier bestimmt ihr beim Standesamt die gemeinsame Obsorge. Das heißt: Beide Eltern tragen gemeinsam Verantwortung.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Ihr erfahrt dabei, welche rechtlichen Folgen das hat. Das nennt man Belehrung.
- So gehst du vor
- Beide Eltern kommen gleichzeitig persönlich. Bringt die abgestimmten Nachweise mit. Die App erklärt keine Obsorge.
- Wo?
- StandesamtDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Mit dem Standesamt abgestimmte Nachweise
Unterlage erklärt
Keinen pauschalen Urkundensatz aus einem anderen Verfahren übernehmen.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleObsorge beider Elternteile und standesamtliche Bestimmung
Obsorge beider Elternteile und standesamtliche BestimmungBundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Bestätigte gemeinsame Obsorgebestimmung persönlich vorbereiten
Beide Eltern nehmen gleichzeitig persönlich teil und erhalten Belehrung über Rechtsfolgen. Nur den bestätigten Weg nutzen; die App erklärt keine Obsorge.
QuelleObsorge beider Elternteile und standesamtliche Bestimmung
Obsorge beider Elternteile und standesamtliche BestimmungBundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenBereite den Antrag an das Gericht vorEin Obsorgeantrag ist eine schriftliche Bitte an das Gericht. Darin steht, was du regeln willst.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Das Gericht braucht deinen Wunsch und passende Belege.
- So gehst du vor
- Nutze die aktuelle amtliche Vorlage. Leg bestehende Beschlüsse und abgestimmte Beilagen dazu. Die App reicht nichts für dich ein.
- Wo?
- Zuständiges PflegschaftsgerichtDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Bestehender Obsorgebeschluss oder relevante Erklärung
Unterlage erklärt
Nur vorhandene Dokumente; maßgeblichen Umfang mit Gericht klären.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleObsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und Beratung
Obsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und BeratungStadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Aktuelle Vorlage und konkret bestätigte Beilagen
Unterlage erklärt
Amtlichen Online-/PDF-Weg verwenden; Einreichung und Befugnis selbst prüfen.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleObsorge: aktuelle amtliche Antragswege
Obsorge: aktuelle amtliche Antragswegeoesterreich.gv.at · Formularservice · abgerufen am 10.10.2026
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Ausführlich
Bestätigten Obsorgeantrag außerhalb der App vorbereiten
Aktuelle amtliche Vorlage, beabsichtigte Regelung und abgestimmte Belege verwenden. Bestehenden Beschluss berücksichtigen; hier keine Kindeswohlentscheidung oder Antragseinreichung.
QuelleObsorge: aktuelle amtliche Antragswege
Obsorge: aktuelle amtliche Antragswegeoesterreich.gv.at · Formularservice · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenHör, was dein Kind möchteDer Kindeswille ist das, was das Kind selbst möchte. Das Kind soll passend zu seinem Alter mitreden.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Ab 14 sind eigene Anträge bei Gericht möglich. Das betrifft Pflege, Erziehung und Kontaktrecht.
- So gehst du vor
- Besprich mit dem Familienzentrum, welche Unterstützung das Kind braucht.
- Wo?
- Familienzentrum / GerichtDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Kindeswillen und eigene Antragsmöglichkeiten berücksichtigen
Kinder altersgerecht beteiligen. Ab 14 sind eigene gerichtliche Anträge zu Pflege, Erziehung und Kontaktrecht möglich; dies ist keine automatische allgemeine Erwachsenenvertretung. Unterstützungsbedarf mit der Fachstelle besprechen.
QuelleObsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und Beratung
Obsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und BeratungStadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026
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Je nach deiner Lage kommt dazu
- Schau nach, ob schon etwas entschieden ist
- Prüfe, ob dein Kind minderjährig ist
- Hol Hilfe, wenn jemand Schutz braucht
- Klär beim Gericht, wo das Kind lebt
- Prüfe, ob das Standesamt reicht
- Mach einen Termin beim Standesamt
- Finde den Weg zum Pflegschaftsgericht
- Frag das Standesamt schnell nach dem Widerruf
- Schick die verlangten Unterlagen
- Bleib bei deinem Obsorgefall dran
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
2 von 16 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleObsorge: Bestand, Trennung, Vertretung und Beratung
Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleObsorge und gesetzliche Vertretung
Bundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleHilfe bei familiären Krisen und akute Krisenhilfe
Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleObsorge beider Elternteile und standesamtliche Bestimmung
Bundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleObsorge: aktuelle amtliche Antragswege
oesterreich.gv.at · Formularservice · abgerufen am 10.10.2026
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