Geringfügig arbeiten: Versicherung klären · einfach.wien
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Geringfügig arbeiten: Versicherung klären

Amtlich: Geringfügige Beschäftigung: Versicherung klären

Du hast einen kleinen Job mit wenig Lohn? Das heißt geringfügige Beschäftigung. Dann bist du oft nur unfallversichert. Hier klärst du, wie du dich bei der ÖGK auch kranken- und pensionsversichern kannst.

Prüfen, was für mich gilt

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Schritte
7 wichtige Schritte, bis zu 20 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
ÖGK
Kosten
2026: 83,49 Euro monatlich, nicht aliquotierbar.
Online
bei 4 von 20 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Unterscheide die drei Arten von SchutzEs gibt drei Arten von Schutz: bei Unfällen, bei Krankheit und für die Pension. Ein kleiner Job gibt dir nur den Unfallschutz sicher.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Dein Arbeitgeber muss dich auch bei einem kleinen Job anmelden. Hast du keine e-card? Das heißt nicht, dass du nicht angemeldet bist.
    So gehst du vor
    Du klärst das direkt bei der ÖGK oder deinem Arbeitgeber. Gib hier keinen Lohn und keine Versicherungsnummer ein.
    Wo?
    ÖGK / ArbeitgeberDirekt bei der genannten Stelle
    Passende FolgefahrpläneNeue Arbeit beginnen
    Ausführlich

    Unfall-, Kranken- und Pensionsschutz unterscheiden

    Ein geringfügiger Job allein begründet Unfallversicherung, nicht automatisch Kranken- und Pensionsschutz. Arbeitgeber müssen auch geringfügige Jobs anmelden; eine fehlende e-card beweist keine fehlende Anmeldung. Keine Entgeltwerte oder Versicherungsnummern hier erfassen.

    QuelleGeringfügige Beschäftigung
    Geringfügige Beschäftigung

    ÖGK · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  2. 2Prüfe alle deine JobsHier prüfst du alle deine Jobs. Die ÖGK nennt für 2026 eine Grenze von 551,10 Euro im Monat. Beim Dienstleistungsscheck sind es 755,01 Euro.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Hast du mehrere Jobs, auch nacheinander im selben Monat? Dann kannst du vielleicht pflichtversichert sein. Das heißt: Die Versicherung gilt automatisch.
    So gehst du vor
    Deine Versicherung prüft deinen Fall. Halbe Monate und Sonderfälle werden einzeln geprüft. Die App rechnet nichts aus.
    Wo?
    Zuständiger VersicherungsträgerDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Alle Jobs und tatsächliche Versicherungspflicht klären

    2026 nennt ÖGK 551,10 Euro monatlich für gewöhnliche geringfügige Beschäftigung und 755,01 Euro für Dienstleistungsschecks mit anderer Bezugsgröße. Mehrere Jobs, auch hintereinander im selben Monat, können Pflichtversicherung auslösen. Teilmonate und Sonderfälle individuell prüfen; die App berechnet keine Einstufung.

    QuelleMehrfachbeschäftigung
    Mehrfachbeschäftigung

    ÖGK · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  3. 3Entscheide dich für die freiwillige VersicherungDer §19a-Weg ist eine freiwillige Versicherung bei der ÖGK. Damit bist du kranken- und pensionsversichert.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Manches schließt den Weg aus. Zum Beispiel eine andere Pflichtversicherung, eine Pension, Arbeitslosengeld oder Kinderbetreuungsgeld.
    So gehst du vor
    Zuständig ist die ÖGK dort, wo du arbeitest. Bei Selbstständigkeit kann auch die SVS zuständig sein. Lass dir den Weg ausdrücklich bestätigen.
    Wo?
    ÖGK / gegebenenfalls SVSDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Freiwilligen § 19a-Weg ausdrücklich bestätigen

    Andere Pflichtversicherung, Auslandsbezug, Pension, Arbeitslosenleistungen, Kinderbetreuungsgeld und Berufsvertretung können den Weg ausschließen. Zuständig ist ÖGK am Beschäftigungsort. Selbstständigkeit, Mehrfach-Vollversicherung und vorgeschriebene Pflichtbeiträge getrennt behandeln. Bestehende Mitversicherung nicht pauschal als Ausschluss werten.

    QuelleSelbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
    Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

    ÖGK · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  4. 4Prüfe, ab wann du versichert bistHier geht es darum, ab wann du versichert bist. Meistens ist das der Tag nach dem Antrag.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Ist es dein erster Antrag? Stellst du ihn binnen sechs Wochen nach Jobbeginn? Dann kann der Schutz ab Jobbeginn gelten.
    So gehst du vor
    Bei späteren Anträgen ist es anders. Lass dir den genauen Beginn von der ÖGK bestätigen.
    Wo?
    ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Tatsächlichen Beginn und Erstmaligkeit abstimmen

    Grundsätzlich beginnt der Schutz am Tag nach Antrag. Beim erstmaligen Antrag binnen sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn kann Anschluss an den Jobbeginn erfolgen. Folgeanträge und tatsächlichen Leistungszugang direkt bestätigen.

    QuelleSelbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
    Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

    ÖGK · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  5. 5Bereite Formular und Beilagen vorDas ist das Antragsformular für den §19a-Weg. Manchmal brauchst du einen Nachweis über einen Wohnsitz im Ausland.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Im Formular gibst du alle Jobs und alle Versicherungen an. Auch die aus dem Ausland.
    So gehst du vor
    Altes Formular und Website sagen Verschiedenes zum Wohnsitz im Ausland. Frag in so einem Fall direkt bei der ÖGK. Lade hier keine Dokumente hoch.
    Wo?
    ÖGKDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Abgestimmter § 19a-Antrag
      Unterlage erklärt

      Aktuelle Formularfassung und Angaben direkt mit ÖGK abstimmen.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleAntrag auf Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
      Antrag auf Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

      ÖGK · abgerufen am 10.10.2026

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    • Verlangter Nachweis des Auslandswohnsitzes
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Nur bei bestätigtem Bedarf.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Kopie
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleSelbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
      Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

      ÖGK · abgerufen am 10.10.2026

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    Ausführlich

    Abgestimmtes Formular und zutreffende Beilagen vorbereiten

    Alle Beschäftigungen und in- oder ausländischen Versicherungen im amtlichen Formular berücksichtigen. Das ältere verlinkte Formular nennt Inlandwohnsitz, die aktuelle ÖGK-Seite auch EU/EWR/Schweiz: Auslandsfälle direkt bestätigen. Keine persönlichen Werte oder Dokumente hier hochladen.

    QuelleAntrag auf Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
    Antrag auf Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

    ÖGK · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  6. 6Bereite den Online-Antrag vorHier stellst du den Antrag selbst bei Meine ÖGK im Internet.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Online geht es oft schneller. Du musst nicht hingehen.
    So gehst du vor
    Prüf alle Angaben und Beilagen. Speichere die Bestätigung, dass der Antrag angekommen ist. Dann wartest du auf den Beginn.
    Wo?
    Meine ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestätigten Antrag selbst online vorbereiten

    Vollständige Angaben und Beilagen prüfen, Eingangsbestätigung sichern und tatsächlichen Beginn abwarten.

    QuelleSelbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
    Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

    ÖGK · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  7. 7Schau, wie es mit dem Antrag weitergehtDu hast schon einen Antrag gestellt. Jetzt schaust du, wie es weitergeht.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Ein Antrag allein heißt noch nicht, dass du Leistungen bekommst.
    So gehst du vor
    Prüf die Antwort der ÖGK, den Beginn und dein Beitragskonto. Das Beitragskonto zeigt, was du zahlst.
    Wo?
    ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestehenden Antrag und tatsächlichen Schutz verfolgen

    Rückmeldung, Beginn und Beitragskonto bei ÖGK prüfen. Antragstellung allein bestätigt keinen Leistungszugang.

    QuelleSelbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
    Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

    ÖGK · abgerufen am 10.10.2026

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Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Schau nach, was du schon hast
  • Achte auf die Frist beim Dienstleistungsscheck
  • Prüfe, ob du ID Austria hast
  • Füll den Antrag aus und unterschreib
  • Prüfe Beitrag und Leistungen
  • Schick der ÖGK die fehlenden Belege
  • Melde Änderungen bei Job oder Versicherung
  • Kläre offene Beiträge und Austritt
  • Ordne die Vorschreibung deinen Jobs zu
  • Lass die Vorschreibung prüfen
  • Notiere die Frist aus der Vorschreibung
  • Prüfe, ob du monatlich vorauszahlen willst
  • Bereite dich auf die Beratung vor
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit bist du mit deiner Versicherung?

Was ist gemeint? Was hast du schon? Selbstversicherung heißt: Du versicherst dich selbst. Eine Beitragsvorschreibung ist ein Brief, der sagt, was du zahlen sollst.

Was ist bereits vorhanden?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

4 von 20 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

Für 1 Schritt sind Kosten oder Gebühren laut Quelle angegeben; Details stehen beim Schritt.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleGeringfügige Beschäftigung
Geringfügige Beschäftigung

ÖGK · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleSelbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

ÖGK · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleMehrfachbeschäftigung
Mehrfachbeschäftigung

ÖGK · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleAntrag auf Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Antrag auf Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung

ÖGK · abgerufen am 10.10.2026

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