Geringfügig arbeiten: Versicherung klären
Amtlich: Geringfügige Beschäftigung: Versicherung klären
Du hast einen kleinen Job mit wenig Lohn? Das heißt geringfügige Beschäftigung. Dann bist du oft nur unfallversichert. Hier klärst du, wie du dich bei der ÖGK auch kranken- und pensionsversichern kannst.
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- Schritte
- 7 wichtige Schritte, bis zu 20 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- ÖGK
- Kosten
- 2026: 83,49 Euro monatlich, nicht aliquotierbar.
- Online
- bei 4 von 20 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Unterscheide die drei Arten von SchutzEs gibt drei Arten von Schutz: bei Unfällen, bei Krankheit und für die Pension. Ein kleiner Job gibt dir nur den Unfallschutz sicher.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Dein Arbeitgeber muss dich auch bei einem kleinen Job anmelden. Hast du keine e-card? Das heißt nicht, dass du nicht angemeldet bist.
- So gehst du vor
- Du klärst das direkt bei der ÖGK oder deinem Arbeitgeber. Gib hier keinen Lohn und keine Versicherungsnummer ein.
- Wo?
- ÖGK / ArbeitgeberDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Unfall-, Kranken- und Pensionsschutz unterscheiden
Ein geringfügiger Job allein begründet Unfallversicherung, nicht automatisch Kranken- und Pensionsschutz. Arbeitgeber müssen auch geringfügige Jobs anmelden; eine fehlende e-card beweist keine fehlende Anmeldung. Keine Entgeltwerte oder Versicherungsnummern hier erfassen.
QuelleGeringfügige Beschäftigung
Geringfügige BeschäftigungÖGK · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenPrüfe alle deine JobsHier prüfst du alle deine Jobs. Die ÖGK nennt für 2026 eine Grenze von 551,10 Euro im Monat. Beim Dienstleistungsscheck sind es 755,01 Euro.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Hast du mehrere Jobs, auch nacheinander im selben Monat? Dann kannst du vielleicht pflichtversichert sein. Das heißt: Die Versicherung gilt automatisch.
- So gehst du vor
- Deine Versicherung prüft deinen Fall. Halbe Monate und Sonderfälle werden einzeln geprüft. Die App rechnet nichts aus.
- Wo?
- Zuständiger VersicherungsträgerDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Alle Jobs und tatsächliche Versicherungspflicht klären
2026 nennt ÖGK 551,10 Euro monatlich für gewöhnliche geringfügige Beschäftigung und 755,01 Euro für Dienstleistungsschecks mit anderer Bezugsgröße. Mehrere Jobs, auch hintereinander im selben Monat, können Pflichtversicherung auslösen. Teilmonate und Sonderfälle individuell prüfen; die App berechnet keine Einstufung.
QuelleMehrfachbeschäftigung
MehrfachbeschäftigungÖGK · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenEntscheide dich für die freiwillige VersicherungDer §19a-Weg ist eine freiwillige Versicherung bei der ÖGK. Damit bist du kranken- und pensionsversichert.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Manches schließt den Weg aus. Zum Beispiel eine andere Pflichtversicherung, eine Pension, Arbeitslosengeld oder Kinderbetreuungsgeld.
- So gehst du vor
- Zuständig ist die ÖGK dort, wo du arbeitest. Bei Selbstständigkeit kann auch die SVS zuständig sein. Lass dir den Weg ausdrücklich bestätigen.
- Wo?
- ÖGK / gegebenenfalls SVSDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Freiwilligen § 19a-Weg ausdrücklich bestätigen
Andere Pflichtversicherung, Auslandsbezug, Pension, Arbeitslosenleistungen, Kinderbetreuungsgeld und Berufsvertretung können den Weg ausschließen. Zuständig ist ÖGK am Beschäftigungsort. Selbstständigkeit, Mehrfach-Vollversicherung und vorgeschriebene Pflichtbeiträge getrennt behandeln. Bestehende Mitversicherung nicht pauschal als Ausschluss werten.
QuelleSelbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Selbstversicherung bei geringfügiger BeschäftigungÖGK · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenPrüfe, ab wann du versichert bistHier geht es darum, ab wann du versichert bist. Meistens ist das der Tag nach dem Antrag.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Ist es dein erster Antrag? Stellst du ihn binnen sechs Wochen nach Jobbeginn? Dann kann der Schutz ab Jobbeginn gelten.
- So gehst du vor
- Bei späteren Anträgen ist es anders. Lass dir den genauen Beginn von der ÖGK bestätigen.
- Wo?
- ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Tatsächlichen Beginn und Erstmaligkeit abstimmen
Grundsätzlich beginnt der Schutz am Tag nach Antrag. Beim erstmaligen Antrag binnen sechs Wochen nach Beschäftigungsbeginn kann Anschluss an den Jobbeginn erfolgen. Folgeanträge und tatsächlichen Leistungszugang direkt bestätigen.
QuelleSelbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Selbstversicherung bei geringfügiger BeschäftigungÖGK · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenBereite Formular und Beilagen vorDas ist das Antragsformular für den §19a-Weg. Manchmal brauchst du einen Nachweis über einen Wohnsitz im Ausland.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Im Formular gibst du alle Jobs und alle Versicherungen an. Auch die aus dem Ausland.
- So gehst du vor
- Altes Formular und Website sagen Verschiedenes zum Wohnsitz im Ausland. Frag in so einem Fall direkt bei der ÖGK. Lade hier keine Dokumente hoch.
- Wo?
- ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Abgestimmter § 19a-Antrag
Unterlage erklärt
Aktuelle Formularfassung und Angaben direkt mit ÖGK abstimmen.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleAntrag auf Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Antrag auf Selbstversicherung bei geringfügiger BeschäftigungÖGK · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Verlangter Nachweis des Auslandswohnsitzes
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Nur bei bestätigtem Bedarf.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleSelbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Selbstversicherung bei geringfügiger BeschäftigungÖGK · abgerufen am 10.10.2026
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Ausführlich
Abgestimmtes Formular und zutreffende Beilagen vorbereiten
Alle Beschäftigungen und in- oder ausländischen Versicherungen im amtlichen Formular berücksichtigen. Das ältere verlinkte Formular nennt Inlandwohnsitz, die aktuelle ÖGK-Seite auch EU/EWR/Schweiz: Auslandsfälle direkt bestätigen. Keine persönlichen Werte oder Dokumente hier hochladen.
QuelleAntrag auf Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Antrag auf Selbstversicherung bei geringfügiger BeschäftigungÖGK · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenBereite den Online-Antrag vorHier stellst du den Antrag selbst bei Meine ÖGK im Internet.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Online geht es oft schneller. Du musst nicht hingehen.
- So gehst du vor
- Prüf alle Angaben und Beilagen. Speichere die Bestätigung, dass der Antrag angekommen ist. Dann wartest du auf den Beginn.
- Wo?
- Meine ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestätigten Antrag selbst online vorbereiten
Vollständige Angaben und Beilagen prüfen, Eingangsbestätigung sichern und tatsächlichen Beginn abwarten.
QuelleSelbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Selbstversicherung bei geringfügiger BeschäftigungÖGK · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenSchau, wie es mit dem Antrag weitergehtDu hast schon einen Antrag gestellt. Jetzt schaust du, wie es weitergeht.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Ein Antrag allein heißt noch nicht, dass du Leistungen bekommst.
- So gehst du vor
- Prüf die Antwort der ÖGK, den Beginn und dein Beitragskonto. Das Beitragskonto zeigt, was du zahlst.
- Wo?
- ÖGKDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestehenden Antrag und tatsächlichen Schutz verfolgen
Rückmeldung, Beginn und Beitragskonto bei ÖGK prüfen. Antragstellung allein bestätigt keinen Leistungszugang.
QuelleSelbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
Selbstversicherung bei geringfügiger BeschäftigungÖGK · abgerufen am 10.10.2026
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Je nach deiner Lage kommt dazu
- Schau nach, was du schon hast
- Achte auf die Frist beim Dienstleistungsscheck
- Prüfe, ob du ID Austria hast
- Füll den Antrag aus und unterschreib
- Prüfe Beitrag und Leistungen
- Schick der ÖGK die fehlenden Belege
- Melde Änderungen bei Job oder Versicherung
- Kläre offene Beiträge und Austritt
- Ordne die Vorschreibung deinen Jobs zu
- Lass die Vorschreibung prüfen
- Notiere die Frist aus der Vorschreibung
- Prüfe, ob du monatlich vorauszahlen willst
- Bereite dich auf die Beratung vor
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
4 von 20 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
Für 1 Schritt sind Kosten oder Gebühren laut Quelle angegeben; Details stehen beim Schritt.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleGeringfügige Beschäftigung
ÖGK · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleSelbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
ÖGK · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleMehrfachbeschäftigung
ÖGK · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleAntrag auf Selbstversicherung bei geringfügiger Beschäftigung
ÖGK · abgerufen am 10.10.2026
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