Beratung bei Trennung · einfach.wien
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Beratung bei Trennung

Amtlich: Eigene Trennungs-Erstberatung in Wien vorbereiten

Du denkst über eine Trennung nach oder bist schon getrennt. Eine Beratung kann dir helfen, deine Fragen zu ordnen. Hier bereitest du eine erste Beratung in Wien vor.

Prüfen, was für mich gilt

Ohne Konto · Antworten bleiben in deinem Browser

Schritte
7 wichtige Schritte, bis zu 13 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
MA 11
Kosten
in den Quellen keine genannt
Online
bei 2 von 13 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Prüfe, ob du eine erste Beratung willstHier geht es um eine erste Beratung für dich selbst. Es ist kein Notfall.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die Beratung entscheidet nichts für dich. Nicht über Trennung, Scheidung, Obsorge oder Wohnung. Obsorge heißt: wer für die Kinder sorgt und entscheidet.
    So gehst du vor
    Wege zu Recht und Gericht klärst du getrennt davon. Ein Gericht entscheidet rechtliche Streitfragen.
    Wo?
    MA 11Direkt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Eigene Beratung von Trennungsentscheidung und Gericht trennen

    Dieser Weg organisiert eigene nichtakute Erstberatung. Beratung entscheidet keine Trennung, Eheauflösung, Obsorge oder Wohnungsübertragung. Bestehende Rechts-/Gerichtswege gesondert bestätigen.

    QuelleGeförderte Familienberatung: Träger und Trennungsberatung
    Geförderte Familienberatung: Träger und Trennungsberatung

    Bundesportal Familienberatung · abgerufen am 11.10.2026

    Originalquelle öffnen
  2. 2Finde die passende Beratungsstelle in WienDie Wiener Paar- und Familienberatung berät kostenlos und vertraulich. Vertraulich heißt: Was du sagst, bleibt geschützt. Es geht um Gefühle und um Familienrecht.Wichtiger Schritt
    Warum?
    So findest du die passende Stelle für deinen eigenen Termin.
    So gehst du vor
    Termin über die MA-11-Servicestelle: +43 1 4000-8011, Mo–Fr 8–15.30 Uhr. Unklar, wohin? Das Familienservice gibt allgemeine Auskunft: 0800240262, Mo–Do 9–15 Uhr.
    Wo?
    MA 11Direkt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Tatsächlich passende Wiener Stelle und eigenen Beratungsweg klären

    Wiener Paar-/Familienberatung bietet kostenlose vertrauliche psychosoziale und familienrechtliche Beratung. MA-11-Servicestelle +43 1 4000-8011 Mo–Fr 8–15.30 zur telefonischen Terminvereinbarung. Falls Anbieterzuordnung unklar: Familienservice 0800240262 Mo–Do 9–15, allgemeine unverbindliche Auskunft.

    QuelleWien: Paar- und Familienberatungsstellen
    Wien: Paar- und Familienberatungsstellen

    Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 11.10.2026

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  3. 3Schreib deine Fragen aufHier schreibst du deine Fragen für das Gespräch auf.Wichtiger Schritt
    Warum?
    So vergisst du im Gespräch nichts. Für das erste Gespräch brauchst du nicht automatisch Scheidungsurkunden oder Listen über dein Vermögen.
    So gehst du vor
    Notiere deine Fragen nur für dich. Frag die Stelle, ob du Unterlagen mitbringen sollst.
    Wo?
    MA 11Direkt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Eigene private Gesprächsfragen
      Unterlage erklärt

      Optionale Gesprächshilfe, nicht an öffentliche Stellen-E-Mail senden.

      Erforderlichkeit
      Optional / falls vorhanden
      Vorlageform
      Kopie
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleGeförderte Familienberatung: Kosten, Termin und Vertraulichkeit
      Geförderte Familienberatung: Kosten, Termin und Vertraulichkeit

      Bundesportal Familienberatung · abgerufen am 11.10.2026

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    Ausführlich

    Eigene Fragen und tatsächlich benötigte Unterlagen privat ordnen

    Eigene gewünschte Gesprächsfragen privat notieren, konkreten Unterlagenbedarf direkt erfragen. Keine pauschale Pflicht von Scheidungsurkunden, Vermögensaufstellung oder Partnerprofil für Erstinformation.

    QuelleGeförderte Familienberatung: Kosten, Termin und Vertraulichkeit
    Geförderte Familienberatung: Kosten, Termin und Vertraulichkeit

    Bundesportal Familienberatung · abgerufen am 11.10.2026

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  4. 4Wähle Thema, Gesprächsart und SpracheFormat heißt: wie das Gespräch abläuft. Einzelberatung heißt: Du sprichst allein mit der Beraterin oder dem Berater.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Du musst keine andere Person mitnehmen. Du kannst auch nach deiner Sprache fragen.
    So gehst du vor
    Kläre mit der Stelle Thema, Sprache und Form. Therapie oder Mediation ist nicht automatisch dabei. Mediation heißt: Hilfe beim Einigen in einem Streit.
    Wo?
    MA 11Direkt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Tatsächlichen Schwerpunkt, Einzelberatung und Sprache bestätigen

    Mit gewählter Stelle eigenen Erwachsenen-/Trennungsscope, Sprache und Format klären. Kein Zwang, andere Person mitzunehmen; konkrete Leistung direkt bestätigen, keine pauschale Therapie-/Mediationszusage.

    QuelleGeförderte Familienberatung: Träger und Trennungsberatung
    Geförderte Familienberatung: Träger und Trennungsberatung

    Bundesportal Familienberatung · abgerufen am 11.10.2026

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  5. 5Mach dich bereit für das GesprächJetzt bereitest du dein Beratungsgespräch vor.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Diese Seite schickt nichts und bucht nichts. Sie vertritt dich auch nicht rechtlich.
    So gehst du vor
    Nimm deine Fragen und die abgesprochenen Unterlagen mit. Nutze den bestätigten Gesprächsweg.
    Wo?
    MA 11Direkt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestätigtes eigenes Beratungsgespräch vorbereiten

    Eigene private Fragen und tatsächlich abgestimmte Unterlagen im bestätigten Gesprächsweg selbst nutzen. Keine Nachricht, Buchung, Partnerentscheidung oder Rechtsvertretung durch Plattform.

    QuelleGeförderte Familienberatung: Träger und Trennungsberatung
    Geförderte Familienberatung: Träger und Trennungsberatung

    Bundesportal Familienberatung · abgerufen am 11.10.2026

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  6. 6Überleg die nächsten SchritteNach der Beratung überlegst du die nächsten Schritte.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Scheidung, Obsorge und Unterhalt sind eigene Verfahren. Unterhalt ist Geld zum Leben, zum Beispiel für Kinder.
    So gehst du vor
    Schreib dir das Ergebnis und die vorgeschlagenen Wege auf. Ein Antrag bei Gericht passiert nicht automatisch.
    Wo?
    MA 11Direkt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Tatsächliche nächste Schritte nach Beratung ordnen

    Eigenes Beratungsergebnis und konkret vorgeschlagene organisatorische Folgewege privat notieren. Scheidung, Obsorge und Unterhalt bleiben getrennte fachliche Verfahren, kein automatischer gerichtlicher Antrag.

    QuelleWien: Paar- und Familienberatungsstellen
    Wien: Paar- und Familienberatungsstellen

    Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 11.10.2026

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  7. 7Kläre, ob du eine Pflichtberatung brauchstManchmal verlangt das Gericht eine Pflichtberatung. Das ist eine Beratung, die du machen musst.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Eine normale Erstberatung erfüllt nicht jede Pflicht vom Gericht.
    So gehst du vor
    Kläre direkt Stelle, Frist und nötige Bestätigung. Nutze den passenden Fahrplan zu Rechtsfragen.
    Wo?
    Qualifizierte BeratungDirekt bei der genannten Stelle
    Passende FolgefahrpläneEinvernehmlich scheiden lassenObsorge für ein Kind klärenUnterhalt fürs Kind kommt nicht
    Ausführlich

    Konkreten Rechts-/Pflichtberatungsweg gesondert bestätigen

    Tatsächliche Stelle, eigene Frist und erforderliche Bestätigung direkt klären. Gewöhnliche Erstberatung nicht als Erfüllung jeder gerichtlichen Pflicht verwenden; bestätigten vorhandenen Rechtsfahrplan nutzen.

    QuelleWien: Paar- und Familienberatungsstellen
    Wien: Paar- und Familienberatungsstellen

    Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 11.10.2026

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Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Bestätige Termin und Ort
  • Schreib per E-Mail nur wegen Terminen
  • Prüfe, was kostenlos ist
  • Achte auf Fristen vom Gericht
  • Nutze deine Terminbestätigung
  • Such andere Hilfe oder Hilfe in Not
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit bist du mit der Beratung zur Trennung?

Was ist gemeint? Hier wählst du, wie weit du schon bist. Zum Beispiel: erste Beratung, Termin fix, oder schon ein Gerichtsverfahren.

Welcher tatsächliche Beratungsstand gilt?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

2 von 13 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleGeförderte Familienberatung: Träger und Trennungsberatung
Geförderte Familienberatung: Träger und Trennungsberatung

Bundesportal Familienberatung · abgerufen am 11.10.2026

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QuelleWien: Paar- und Familienberatungsstellen
Wien: Paar- und Familienberatungsstellen

Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 11.10.2026

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QuelleGeförderte Familienberatung: Kosten, Termin und Vertraulichkeit
Geförderte Familienberatung: Kosten, Termin und Vertraulichkeit

Bundesportal Familienberatung · abgerufen am 11.10.2026

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