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Einvernehmlich scheiden lassen

Amtlich: Einvernehmliche Scheidung vorbereiten

Eine Scheidung beendet eine Ehe vor Gericht. Bei der einvernehmlichen Scheidung seid ihr euch beide einig. Dieser Fahrplan zeigt dir, was du dafür vorbereiten kannst.

Prüfen, was für mich gilt

Ohne Konto · Antworten bleiben in deinem Browser

Schritte
7 wichtige Schritte, bis zu 22 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
Familienrechtsberatung / Gericht
Kosten
Bundesstand August 2026: Antrag 406 Euro für beide gemeinsam; notwendiger Vergleich zusätzlich 406 Euro, bei Immobilienübertragung/bücherlichen Rechten 609 …
Online
bei 3 von 22 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Mach einen Termin zur FamilienberatungWien bietet kostenlose Beratung für Paare und Familien. Vertraulich heißt: Was du sagst, bleibt geheim.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Dort bekommst du Hilfe und kannst Fragen stellen. Aber diese Beratung ersetzt nicht die vorgeschriebene Elternberatung.
    So gehst du vor
    Ruf die MA 11 Servicestelle an: +43 1 4000-8011. Das geht Montag bis Freitag von 8 bis 15.30 Uhr. Dort vereinbarst du einen Termin.
    Wo?
    MA 11 · Paar- und FamilienberatungDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Vertrauliche Familienrechtsberatung vereinbaren

    Wien bietet kostenlose vertrauliche Paar- und Familienberatung. Termin bei MA 11 Servicestelle telefonisch unter +43 1 4000-8011, Mo–Fr 8–15.30 Uhr vereinbaren. Allgemeine Beratung ersetzt keinen erforderlichen Elternberatungsnachweis.

    QuelleKostenlose vertrauliche Paar- und Familienberatung
    Kostenlose vertrauliche Paar- und Familienberatung

    Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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  2. 2Prüfe, ob ihr lange genug getrennt lebtFür diese Scheidung gibt es Voraussetzungen. Ihr lebt seit sechs Monaten getrennt. Und ihr findet beide: Die Ehe ist zerrüttet, also nicht mehr zu retten.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Ohne diese Voraussetzungen passt die einvernehmliche Scheidung vielleicht nicht. Darum lass sie vorher prüfen.
    So gehst du vor
    Getrennt leben heißt nicht unbedingt: zwei Wohnungen. Lass Dauer und Einigkeit von Beratung oder Gericht prüfen. Die App entscheidet das nicht.
    Wo?
    Familienrechtsberatung / GerichtDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Sechsmonats-Trennung und Einigkeit vor Antrag bestätigen

    Sechs Monate Trennung bedeuten nicht zwingend getrennte Wohnungen. Erforderliche Dauer, übereinstimmende Zerrüttung und vollständige Einigkeit rechtlich prüfen; kein automatischer Datums- oder Eignungsentscheid.

    QuelleEinvernehmliche Scheidung: Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren und Beschluss
    Einvernehmliche Scheidung: Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren und Beschluss

    Bundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  3. 3Besuche die ElternberatungHabt ihr gemeinsame minderjährige Kinder? Minderjährig heißt: noch nicht erwachsen. Dann gibt es die Elternberatung. Dort geht es darum, was eure Kinder jetzt brauchen.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Das Gericht will eine Bescheinigung über diese Beratung. Eine Bescheinigung ist ein Papier, das etwas bestätigt. Eine normale Beratung reicht dafür nicht.
    So gehst du vor
    Mach die Beratung, bevor ihr die Scheidungsfolgen fertig regelt. Kläre mit dem Gericht: Wer darf beraten? Wie muss die Bescheinigung aussehen?
    Wo?
    Geeignete Elternberatung / GerichtDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Geeignete Elternberatung vor Scheidungsfolgen nachweisen

    Bei gemeinsamen minderjährigen Kindern Beratung über deren spezifische Scheidungsbedürfnisse vor Abschluss oder Vorlage der Folgenregelung bescheinigen. Geeignete Person, Nachweisformat und tatsächlichen Bedarf mit Gericht abstimmen; eine allgemeine Beratungsbuchung genügt nicht.

    QuelleElternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG
    Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG

    Bundesministerium für Justiz · abgerufen am 10.10.2026

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  4. 4Lass eure Vereinbarung prüfenDie Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag zwischen euch. Darin steht, wie ihr alles nach der Scheidung regelt.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Für die einvernehmliche Scheidung müsst ihr euch über die Folgen einigen. Eine Prüfung hilft, dass nichts fehlt.
    So gehst du vor
    Regelt Vermögen, Schulden und Unterhalt. Bei Kindern auch Obsorge, Kindesunterhalt und Kontakt. Obsorge heißt: Wer sorgt für das Kind? Versicherung und Pension prüfst du extra. Unterschreib hier nichts.
    Wo?
    Familienrechtsberatung / GerichtDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Abgestimmte Scheidungsfolgenvereinbarung
      Unterlage erklärt

      Schriftlich oder nach vereinbartem Weg zu Protokoll; vollständigen Umfang rechtlich prüfen.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleEinvernehmliche Scheidung: Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren und Beschluss
      Einvernehmliche Scheidung: Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren und Beschluss

      Bundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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    Passende FolgefahrpläneObsorge für ein Kind klärenUnterhalt fürs Kind kommt nichtKontakt zum Kind regeln
    Ausführlich

    Vollständige Scheidungsfolgenvereinbarung prüfen lassen

    Vermögen und Schulden, gegenseitiger Unterhalt und gegebenenfalls Obsorge, Kindesunterhalt und Kontakt regeln. Versicherungs-/Pensionsfolgen separat prüfen. Keine Vorlage hier unterschreiben und keine Vermögenswerte im Navigator eingeben.

    QuelleEinvernehmliche Scheidung: Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren und Beschluss
    Einvernehmliche Scheidung: Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren und Beschluss

    Bundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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  5. 5Bereite euren gemeinsamen Antrag vorHier bereitest du euren gemeinsamen Scheidungsantrag vor. Dafür gibt es ein amtliches PDF-Formular.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Mit einem vollständigen Antrag kann das Gericht arbeiten. Die App reicht nichts für dich ein und zahlt nichts.
    So gehst du vor
    Nimm das aktuelle Formular. Gib den Antrag schriftlich ab oder lass ihn beim Gericht aufschreiben. So, wie ihr es mit dem Gericht vereinbart habt. Prüf vorher, ob alles da ist.
    Wo?
    Zuständiges BezirksgerichtDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestätigten gemeinsamen Antrag selbst vorbereiten

    Aktuelles amtliches PDF-Formular verwenden und abgestimmten schriftlichen oder mündlichen Protokollweg nutzen. Vollständigkeit und Folgenvereinbarung prüfen; keine Antragseinreichung oder Zahlung durch diese App.

    QuelleEinvernehmliche Scheidung: aktuelles amtliches Formular
    Einvernehmliche Scheidung: aktuelles amtliches Formular

    oesterreich.gv.at · Formularservice · abgerufen am 10.10.2026

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  6. 6Plane den Gerichtstermin für euch beideNach dem Antrag gibt es einen Termin beim Gericht. Ihr müsst beide persönlich dorthin kommen.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Das Gericht will euch beide dort sehen. Darum ist dieser Termin wichtig.
    So gehst du vor
    Du bekommst eine Ladung. Das ist ein Brief mit dem Termin. Prüf die Ladung, verlangte Unterlagen und eure Vereinbarung. Kannst du nicht kommen? Dann sprich mit dem Gericht.
    Wo?
    Bereits zuständiges GerichtDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Gerichtlichen Termin und persönliches Erscheinen vorbereiten

    Das Gericht setzt nach Antrag einen Termin fest, zu dem die Eheleute erscheinen müssen. Ladung, verlangte Unterlagen und Folgenvereinbarung prüfen; bei Hindernissen mit Gericht abstimmen.

    QuelleEinvernehmliche Scheidung: Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren und Beschluss
    Einvernehmliche Scheidung: Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren und Beschluss

    Bundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

    Originalquelle öffnen
  7. 7Heb den Rechtskraftvermerk gut aufDer Rechtskraftvermerk ist ein Vermerk vom Gericht. Er zeigt: Die Scheidung ist endgültig.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Du brauchst ihn vielleicht später. Zum Beispiel, wenn du wieder heiraten willst.
    So gehst du vor
    Frag beim Gericht nach dem Vermerk, wenn du ihn brauchst. Ohne Stempel ist eine rechtskräftige Scheidung trotzdem gültig. Heb den Beschluss gut auf und zeig ihn anderen Stellen.
    Wo?
    Gericht / FolgestellenDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Wirksamen Beschluss und benötigten Rechtskraftnachweis sichern

    Gerichtlichen Rechtskraftvermerk bei Bedarf klären, insbesondere für neue Eheschließung. Fehlender Stempel allein macht eine rechtskräftige Scheidung nicht unwirksam. Bestätigten Stand mit Folgestellen verwenden.

    QuelleEinvernehmliche Scheidung: Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren und Beschluss
    Einvernehmliche Scheidung: Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren und Beschluss

    Bundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Wähle den Weg zur Scheidung
  • Prüfe, ob schon ein Antrag läuft
  • Hol Rat, wenn es keine Ehe ist
  • Hol Hilfe, wenn jemand Schutz braucht
  • Kläre zuerst schwierige Fälle
  • Prüfe, ob ihr minderjährige Kinder habt
  • Finde das zuständige Bezirksgericht
  • Sammle die Papiere für die Scheidung
  • Prüfe die Gebühren beim Gericht
  • Bleib bei deinem Antrag dran
  • Schick dem Gericht die fehlenden Unterlagen
  • Lass dich vor dem Zurücknehmen beraten
  • Lies den Beschluss des Gerichts genau
  • Frag das Standesamt nach deinem alten Namen
  • Setz eure Vereinbarung um
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit ist deine Scheidung schon?

Was ist gemeint? Hier geht es darum, wie weit deine Scheidung schon ist. Ein Beschluss ist die Entscheidung vom Gericht, Rechtskraft heißt: Sie gilt endgültig.

Wie weit ist dieser konkrete Scheidungsvorgang?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

3 von 22 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

Für 1 Schritt sind Kosten oder Gebühren laut Quelle angegeben; Details stehen beim Schritt.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleAllgemeines zur Scheidung und zu individuellen Folgen
Allgemeines zur Scheidung und zu individuellen Folgen

Bundesministerium für Justiz · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleKostenlose vertrauliche Paar- und Familienberatung
Kostenlose vertrauliche Paar- und Familienberatung

Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleHilfe bei familiären Krisen und akute Krisenhilfe
Hilfe bei familiären Krisen und akute Krisenhilfe

Stadt Wien · MA 11 · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleScheidung in der EU: Zuständigkeit und anwendbares Recht
Scheidung in der EU: Zuständigkeit und anwendbares Recht

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QuelleEinvernehmliche Scheidung: Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren und Beschluss
Einvernehmliche Scheidung: Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren und Beschluss

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QuelleElternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG
Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG

Bundesministerium für Justiz · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleEinvernehmliche Scheidung: aktuelles amtliches Formular
Einvernehmliche Scheidung: aktuelles amtliches Formular

oesterreich.gv.at · Formularservice · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleNamensänderung nach Auflösung der Ehe oder Partnerschaft
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oesterreich.gv.at / BMJ · abgerufen am 10.10.2026

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