Urkunde beglaubigen lassen (Apostille) · einfach.wien
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Urkunde beglaubigen lassen (Apostille)

Amtlich: Apostille oder Urkundenbeglaubigung vorbereiten

Eine Urkunde aus einem Land soll in einem anderen Land gelten. Dafür braucht sie oft eine Bestätigung, dass sie echt ist. Hier siehst du, welche Bestätigung du brauchst und wo du sie bekommst.

Prüfen, was für mich gilt

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Schritte
6 wichtige Schritte, bis zu 17 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
Empfangende Stelle
Kosten
in den Quellen keine genannt
Online
bei 2 von 17 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Frag, was genau verlangt wirdZuerst klärst du, was genau verlangt wird. Das hängt ab vom Land der Urkunde, vom Zielland und von der Art der Urkunde.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die Regeln sind je nach Richtung anders. Deine Staatsangehörigkeit allein entscheidet das nicht.
    So gehst du vor
    Frag die Stelle, die die Urkunde bekommen soll. Frag, welche Bestätigung sie genau braucht.
    Wo?
    Empfangende StelleDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Anforderung für genau diese Urkunde und Zielrichtung bestätigen

    Ausstellerstaat, Zielstaat und Urkundenart mit der empfangenden Stelle klären. Eine Befreiung für die Gegenrichtung gilt nicht automatisch. Keine Länderentscheidung allein aus Staatsangehörigkeit ableiten.

    QuelleWiener Urkunden für das Ausland: Apostille und Beglaubigung
    Wiener Urkunden für das Ausland: Apostille und Beglaubigung

    Stadt Wien · MA 63 · abgerufen am 10.10.2026

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  2. 2Prüfe die EU-ErleichterungZwischen EU-Ländern gibt es für manche Urkunden Erleichterungen. Zum Beispiel für Geburt, Ehe oder Wohnsitz. Die EU ist eine Gruppe von Ländern in Europa.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Dann brauchst du vielleicht weniger Bestätigungen. Aber nicht jede Urkunde aus der EU fällt darunter.
    So gehst du vor
    Frag die Stelle, ob die Regel für deine Urkunde gilt. Es gibt mehrsprachige Formulare. Du gibst sie zusammen mit der Urkunde ab.
    Wo?
    Empfangende Stelle / AusstellerDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    EU-Erleichterung und Übersetzungshilfe prüfen

    Die EU-Regel gilt für bestimmte öffentliche Urkunden, etwa Geburt, Ehe, Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit. Nicht jede EU-Urkunde fällt darunter. Mehrsprachige Standardformulare werden zusammen mit der zugehörigen Urkunde vorgelegt.

    QuelleEU-Urkundenverordnung und mehrsprachige Standardformulare
    EU-Urkundenverordnung und mehrsprachige Standardformulare

    Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten · abgerufen am 10.10.2026

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  3. 3Hol die Apostille beim StadtserviceDeine Urkunde kommt von einem Wiener Standesamt. Das Standesamt ist das Amt für Geburt, Ehe und Tod. Die Apostille bekommst du beim Stadtservice.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die Apostille ist ein Stempel. Sie bestätigt, dass die Urkunde echt ist.
    So gehst du vor
    Mach einen Termin beim Stadtservice. Kommt die Urkunde von einem früheren Standesamt im Umland? Dann ist die Bezirkshauptmannschaft zuständig.
    Wo?
    Stadtservice WienDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Wiener Apostille mit Stadtservice vereinbaren

    Für die genannten Wiener Standesamts-/Altmatrikenurkunden nennt Wien das Stadtservice. Termin vereinbaren. Für ehemalige Umland-Standesämter gilt stattdessen die zuständige Bezirkshauptmannschaft.

    QuelleWiener Urkunden für das Ausland: Apostille und Beglaubigung
    Wiener Urkunden für das Ausland: Apostille und Beglaubigung

    Stadt Wien · MA 63 · abgerufen am 10.10.2026

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  4. 4Lass den ersten Schritt beim Aussteller machenDer erste Schritt passiert dort, wo die Urkunde gemacht wurde. Zum Beispiel beim Wiener Standesamt.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Ohne diesen ersten Schritt geht es nicht weiter. Danach kommen weitere Bestätigungen.
    So gehst du vor
    Lass die Urkunde beim Standesamt oder beim alten Aussteller beglaubigen. Frag vorher nach den Gebühren und dem nächsten Schritt.
    Wo?
    Standesamt Wien / AltmatrikenführerDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Wiener ersten Beglaubigungsschritt erledigen

    Wiener Standesamtsurkunde beim Standesamt, Altmatrikenurkunde beim jeweiligen Aussteller beglaubigen lassen. Weiteren Weg und Gebühren vorab bestätigen.

    QuelleWiener Urkunden für das Ausland: Apostille und Beglaubigung
    Wiener Urkunden für das Ausland: Apostille und Beglaubigung

    Stadt Wien · MA 63 · abgerufen am 10.10.2026

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  5. 5Lass die Übersetzung fest anheftenDie Übersetzung muss fest mit der Urkunde verbunden sein. Man kann sie nicht trennen.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Nur so kann das BMEIA beides zusammen bestätigen. Eine lose Übersetzung reicht nicht.
    So gehst du vor
    Lass die Übersetzung fest an die Urkunde anbringen. Frag dafür bei der Übersetzungs- oder Beglaubigungsstelle.
    Wo?
    Zuständige Übersetzung / BeglaubigungsstelleDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Urkunde mit untrennbar verbundener Übersetzung
      Unterlage erklärt

      Verbindung direkt mit der Stelle abstimmen.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleBeglaubigung in Österreich: Dokumentenform und Voraussetzungen
      Beglaubigung in Österreich: Dokumentenform und Voraussetzungen

      Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten · abgerufen am 10.10.2026

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    Ausführlich

    Übersetzung untrennbar mit der Urkunde verbinden lassen

    Für BMEIA-Überbeglaubigung muss die Übersetzung mit der Urkunde untrennbar verbunden sein. Lose Übersetzung nicht als fertig beglaubigungsfähigen Satz behandeln.

    QuelleBeglaubigung in Österreich: Dokumentenform und Voraussetzungen
    Beglaubigung in Österreich: Dokumentenform und Voraussetzungen

    Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten · abgerufen am 10.10.2026

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  6. 6Warte auf die AntwortDu hast deine Urkunde schon abgegeben. Jetzt wartest du auf eine Antwort.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Vielleicht braucht die Stelle noch etwas. Ein zweites Einreichen ist meistens nicht nötig.
    So gehst du vor
    Frag bei der Stelle nach, wie es steht. Frag auch, ob noch etwas fehlt.
    Wo?
    Bereits zuständige StelleDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestehenden Vorgang und Rückmeldung verfolgen

    Beim bereits zuständigen Beglaubigungsdienst Rückmeldung und weitere Anforderungen klären. Keine zweite Einreichung als Standardlösung.

    QuelleBeglaubigung ausländischer Urkunden durch Vertretungsbehörden
    Beglaubigung ausländischer Urkunden durch Vertretungsbehörden

    Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten · abgerufen am 10.10.2026

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Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Notiere die bestätigte Befreiung
  • Hol die Apostille im Ausstellerland
  • Plane die Kette der Beglaubigungen
  • Prüfe die Regeln der Botschaft
  • Besorg eine echte amtliche Ausfertigung
  • Frag nach der e-Apostille
  • Besorg die Urkunde auf Papier
  • Lass beim Stadtservice weiter beglaubigen
  • Finde die zuständige Stelle
  • Bereite die Papierkette für das BMEIA vor
  • Schick die fehlenden Unterlagen nach
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit bist du mit deiner Urkunde?

Was ist gemeint? Gemeint ist: Wie weit bist du? Bereitest du noch vor, wartest du auf Antwort, oder wurde die Urkunde schon angenommen?

Wie weit ist dieser Urkundenvorgang?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

2 von 17 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleWiener Urkunden für das Ausland: Apostille und Beglaubigung
Wiener Urkunden für das Ausland: Apostille und Beglaubigung

Stadt Wien · MA 63 · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleEU-Urkundenverordnung und mehrsprachige Standardformulare
EU-Urkundenverordnung und mehrsprachige Standardformulare

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleAusländische Urkunden für Österreich: Verfahrenswege
Ausländische Urkunden für Österreich: Verfahrenswege

Stadt Wien · MA 63 · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleBeglaubigung ausländischer Urkunden durch Vertretungsbehörden
Beglaubigung ausländischer Urkunden durch Vertretungsbehörden

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleBeglaubigung in Österreich: Dokumentenform und Voraussetzungen
Beglaubigung in Österreich: Dokumentenform und Voraussetzungen

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleApostille und elektronische Apostille
Apostille und elektronische Apostille

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten · abgerufen am 10.10.2026

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