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Verkehr & Mobilität

Gebrauchtwagen aus der EU holen

Amtlich: Privaten EU-Gebrauchtwagenimport vorbereiten

Du hast privat ein gebrauchtes Auto in einem EU-Land gekauft. Jetzt willst du es nach Österreich bringen. Dafür brauchst du drei Dinge: einen Eintrag in einer Datenbank, die Steuer beim Finanzamt und danach die Anmeldung.

Prüfen, was für mich gilt

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Schritte
7 wichtige Schritte, bis zu 21 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
Finanzamt
Kosten
in den Quellen keine genannt
Online
bei 6 von 21 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Verstehe, was beim Import anstehtHier geht es um ein gebrauchtes Auto aus einem EU-Land. Du hast es privat für dich gekauft.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Eintrag, Steuer und Anmeldung sind drei getrennte Schritte. Jeder hat eine eigene Stelle.
    So gehst du vor
    Du klärst alles direkt mit dem Generalimporteur und dem Finanzamt. Die App gibt keine Erlaubnis zum Kaufen, Einführen oder Fahren.
    Wo?
    Generalimporteur / FinanzamtDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Eintragung, Abgaben und Zulassung getrennt behandeln

    Dieser Erstfall betrifft eigenen privaten Direktimport eines fachlich bestätigten gebrauchten EU-typgenehmigten Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat. Keine Kauf-, Steuer-, Import- oder Fahrfreigabe durch die App.

    QuelleEigenimport: Genehmigung und Datenbank
    Eigenimport: Genehmigung und Datenbank

    oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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  2. 2Prüfe die EU-TypengenehmigungDie EU-Typengenehmigung zeigt, dass das Auto den EU-Regeln entspricht. Ein Nachweis ist oft das COC-Papier.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Ein Auto aus der EU hat nicht automatisch diese Genehmigung. Ohne sie gibt es einen anderen, eigenen Weg.
    So gehst du vor
    Prüfe, ob du ein COC oder eine passende ausländische Zulassung hast. Wurde am Auto etwas verändert? Dann frag sofort bei der Landesprüfstelle.
    Wo?
    Generalimporteur / LandesprüfstelleDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    EU-Typengenehmigung und technische Sonderfälle prüfen

    EU-Herkunft beweist keine EU-Typengenehmigung. COC oder akzeptierte ausländische Zulassung können Nachweis sein. Ohne passende Genehmigung Einzel-/Ausnahmeweg; sicherheits-/umweltrelevante Änderungen unverzüglich mit Landesprüfstelle klären.

    QuelleEigenimport: Genehmigung und Datenbank
    Eigenimport: Genehmigung und Datenbank

    oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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  3. 3Lass das Auto in die Datenbank eintragenJetzt lässt du das Auto in die Datenbank eintragen. Danach bekommst du einen Auszug. Das ist ein Papier mit den Daten.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Der Eintrag ist nötig für die nächsten Schritte. Er ist aber noch keine Anmeldung.
    So gehst du vor
    Geh den Weg mit der bestätigten Stelle. Heb den Auszug gut auf.
    Wo?
    Generalimporteur / LandesprüfstelleDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestätigte eigene Eintragung organisieren

    Mit tatsächlich bestätigter Stelle eigenen Eintragungsweg durchführen und Auszug sichern. Eintragung ist keine abgabenrechtliche Freischaltung oder Zulassung.

    QuelleEigenimport: Genehmigung und Datenbank
    Eigenimport: Genehmigung und Datenbank

    oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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  4. 4Bereite das Formular NoVA 2 vorNoVA 2 ist ein Formular für die NoVA. Die NoVA ist eine Steuer für Autos. Dazu brauchst du Rechnung oder Kaufvertrag, Auszug, Ausweis und die ausländischen Papiere.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Das Finanzamt braucht diese Papiere. Das ausländische Genehmigungsdokument will es im Original.
    So gehst du vor
    Füll das aktuelle NoVA 2 aus und unterschreib es. Den Betrag klärst du mit dem Finanzamt. Die App rechnet und zahlt nichts.
    Wo?
    FinanzamtDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Aktuelles unterschriebenes NoVA 2 und passende Beilagen
      Unterlage erklärt

      Gewählten amtlichen Kanal und digitale Belegform konkret prüfen.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleFahrzeugimport: Abgabenverfahren
      Fahrzeugimport: Abgabenverfahren

      BMF · abgerufen am 10.10.2026

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    • Tatsächliche Rechnung oder Vertrag/Bewertung, Auszug, Ausweis und ausländische Papiere
      Unterlage erklärt

      Nur tatsächlich passende Belege des Finanzamtswegs.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleFahrzeugimport: Abgabenverfahren
      Fahrzeugimport: Abgabenverfahren

      BMF · abgerufen am 10.10.2026

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    • Ausländisches Genehmigungsdokument
      Unterlage erklärt

      BMF nennt Original für diesen Finanzamtsweg; Übermittlung/Termin direkt abstimmen.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleFahrzeugimport: Abgabenverfahren
      Fahrzeugimport: Abgabenverfahren

      BMF · abgerufen am 10.10.2026

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    Ausführlich

    NoVA 2 und konkrete Finanzamtsnachweise vorbereiten

    Privatperson: unterschriebenes aktuelles NoVA 2, Händlerrechnung oder Privatvertrag plus geklärte Bewertung, Datenbankauszug, Lichtbildausweis und ausländische Zulassungsunterlagen. Ausländisches Genehmigungsdokument verlangt BMF für diese Route im Original. Betrag, historische Rechtslage und tatsächliche Zahlung direkt klären; App rechnet oder zahlt nicht.

    QuelleFahrzeugimport: Abgabenverfahren
    Fahrzeugimport: Abgabenverfahren

    BMF · abgerufen am 10.10.2026

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  5. 5Reich deine Papiere beim Finanzamt einJetzt reichst du deine Papiere beim Finanzamt ein. Du nimmst den Weg, den du gewählt hast.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Erst nach der Zahlung kann das Finanzamt das Auto freischalten. Freischalten heißt: Es gibt das Auto für die Anmeldung frei.
    So gehst du vor
    Reich die Papiere selbst ein. Heb die Eingangsbestätigung auf. Prüf dann Zahlung und Freischaltung.
    Wo?
    FinanzamtDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestätigten eigenen Abgabenweg durchführen

    Tatsächliche bestätigte Belege selbst im gewählten amtlichen Kanal einreichen und Eingangsbestätigung sichern. Zahlung und abgabenrechtliche Freischaltung direkt verfolgen; Checkliste bewirkt keine Steuerentscheidung.

    QuelleFahrzeugimport: Abgabenverfahren
    Fahrzeugimport: Abgabenverfahren

    BMF · abgerufen am 10.10.2026

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  6. 6Prüfe Eintrag und FreischaltungVor der Anmeldung brauchst du zwei Dinge: den Eintrag in der Datenbank und die Freischaltung vom Finanzamt.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Nur weil du bezahlt hast, ist das Auto noch nicht freigeschaltet.
    So gehst du vor
    Lass dir beides direkt bestätigen. Erst dann gehst du zur Anmeldung.
    Wo?
    Finanzamt / ZulassungsstelleDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Eintragung und tatsächliche Freischaltung prüfen

    Vor Zulassung beide tatsächlichen Voraussetzungen direkt bestätigen lassen. Bezahlung oder Aussage der App alleine beweisen keine Freischaltung.

    QuelleFahrzeugimport: Abgabenverfahren
    Fahrzeugimport: Abgabenverfahren

    BMF · abgerufen am 10.10.2026

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  7. 7Melde das Auto anJetzt meldest du das Auto an. Das nennt man Zulassung. Danach bekommst du österreichische Kennzeichen.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Ohne Zulassung darfst du das Auto in Österreich nicht dauerhaft fahren.
    So gehst du vor
    Geh erst nach Eintrag und Freischaltung zur Zulassungsstelle. Kläre die Versicherung und alles Weitere dort extra.
    Wo?
    ZulassungsstelleDirekt bei der genannten Stelle
    Passende FolgefahrpläneAuto zulassen
    Ausführlich

    Bestätigte Voraussetzungen im Zulassungsweg verwenden

    Erst nach tatsächlicher Eintragung und Freischaltung eigene Zulassung mit zuständiger Stelle vorbereiten. Versicherung und übrige Zulassungsvoraussetzungen bleiben separat.

    QuelleFahrzeugimport: Abgabenverfahren
    Fahrzeugimport: Abgabenverfahren

    BMF · abgerufen am 10.10.2026

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Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Schau nach, wie weit du bist
  • Prüfe, woher das Auto kommt
  • Prüfe, ob das Auto steuerlich gebraucht ist
  • Kläre, wie das Auto herkommt
  • Finde heraus, wer das Auto einträgt
  • Ordne Kaufvertrag und Autopapiere
  • Kläre den Weg bei der MA 46
  • Frag, was der Eintrag kostet
  • Prüfe den Eintrag und den Auszug
  • Kläre die Steuer beim Finanzamt
  • Gib einer anderen Person eine Vollmacht
  • Wähle Termin, Video oder FinanzOnline
  • Verfolge deinen Antrag beim Finanzamt
  • Schick fehlende Papiere rechtzeitig nach
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit bist du mit dem Import deines Autos?

Was ist gemeint? Wie weit bist du schon? Gibt es schon einen Eintrag, einen Steuerantrag oder eine Freischaltung?

Wo steht dein tatsächlicher Importvorgang?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

6 von 21 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleEigenimport: Genehmigung und Datenbank
Eigenimport: Genehmigung und Datenbank

oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleFahrzeugimport: Abgabenverfahren
Fahrzeugimport: Abgabenverfahren

BMF · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleFahrzeugeigenimport: EU und Drittland
Fahrzeugeigenimport: EU und Drittland

BMF · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleFahrzeugerwerb aus EU-Mitgliedstaaten
Fahrzeugerwerb aus EU-Mitgliedstaaten

BMF · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleFahren mit ausländischen Kennzeichen
Fahren mit ausländischen Kennzeichen

oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleEintragung in Genehmigungsdatenbank
Eintragung in Genehmigungsdatenbank

Stadt Wien · MA 46 · abgerufen am 10.10.2026

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