Gebrauchtwagen aus der EU holen
Amtlich: Privaten EU-Gebrauchtwagenimport vorbereiten
Du hast privat ein gebrauchtes Auto in einem EU-Land gekauft. Jetzt willst du es nach Österreich bringen. Dafür brauchst du drei Dinge: einen Eintrag in einer Datenbank, die Steuer beim Finanzamt und danach die Anmeldung.
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- Schritte
- 7 wichtige Schritte, bis zu 21 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- Finanzamt
- Kosten
- in den Quellen keine genannt
- Online
- bei 6 von 21 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Verstehe, was beim Import anstehtHier geht es um ein gebrauchtes Auto aus einem EU-Land. Du hast es privat für dich gekauft.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Eintrag, Steuer und Anmeldung sind drei getrennte Schritte. Jeder hat eine eigene Stelle.
- So gehst du vor
- Du klärst alles direkt mit dem Generalimporteur und dem Finanzamt. Die App gibt keine Erlaubnis zum Kaufen, Einführen oder Fahren.
- Wo?
- Generalimporteur / FinanzamtDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Eintragung, Abgaben und Zulassung getrennt behandeln
Dieser Erstfall betrifft eigenen privaten Direktimport eines fachlich bestätigten gebrauchten EU-typgenehmigten Fahrzeugs aus einem EU-Mitgliedstaat. Keine Kauf-, Steuer-, Import- oder Fahrfreigabe durch die App.
QuelleEigenimport: Genehmigung und Datenbank
Eigenimport: Genehmigung und Datenbankoesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenPrüfe die EU-TypengenehmigungDie EU-Typengenehmigung zeigt, dass das Auto den EU-Regeln entspricht. Ein Nachweis ist oft das COC-Papier.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Ein Auto aus der EU hat nicht automatisch diese Genehmigung. Ohne sie gibt es einen anderen, eigenen Weg.
- So gehst du vor
- Prüfe, ob du ein COC oder eine passende ausländische Zulassung hast. Wurde am Auto etwas verändert? Dann frag sofort bei der Landesprüfstelle.
- Wo?
- Generalimporteur / LandesprüfstelleDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
EU-Typengenehmigung und technische Sonderfälle prüfen
EU-Herkunft beweist keine EU-Typengenehmigung. COC oder akzeptierte ausländische Zulassung können Nachweis sein. Ohne passende Genehmigung Einzel-/Ausnahmeweg; sicherheits-/umweltrelevante Änderungen unverzüglich mit Landesprüfstelle klären.
QuelleEigenimport: Genehmigung und Datenbank
Eigenimport: Genehmigung und Datenbankoesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenLass das Auto in die Datenbank eintragenJetzt lässt du das Auto in die Datenbank eintragen. Danach bekommst du einen Auszug. Das ist ein Papier mit den Daten.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Der Eintrag ist nötig für die nächsten Schritte. Er ist aber noch keine Anmeldung.
- So gehst du vor
- Geh den Weg mit der bestätigten Stelle. Heb den Auszug gut auf.
- Wo?
- Generalimporteur / LandesprüfstelleDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestätigte eigene Eintragung organisieren
Mit tatsächlich bestätigter Stelle eigenen Eintragungsweg durchführen und Auszug sichern. Eintragung ist keine abgabenrechtliche Freischaltung oder Zulassung.
QuelleEigenimport: Genehmigung und Datenbank
Eigenimport: Genehmigung und Datenbankoesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenBereite das Formular NoVA 2 vorNoVA 2 ist ein Formular für die NoVA. Die NoVA ist eine Steuer für Autos. Dazu brauchst du Rechnung oder Kaufvertrag, Auszug, Ausweis und die ausländischen Papiere.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Das Finanzamt braucht diese Papiere. Das ausländische Genehmigungsdokument will es im Original.
- So gehst du vor
- Füll das aktuelle NoVA 2 aus und unterschreib es. Den Betrag klärst du mit dem Finanzamt. Die App rechnet und zahlt nichts.
- Wo?
- FinanzamtDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Aktuelles unterschriebenes NoVA 2 und passende Beilagen
Unterlage erklärt
Gewählten amtlichen Kanal und digitale Belegform konkret prüfen.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleFahrzeugimport: Abgabenverfahren
Fahrzeugimport: AbgabenverfahrenBMF · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Tatsächliche Rechnung oder Vertrag/Bewertung, Auszug, Ausweis und ausländische Papiere
Unterlage erklärt
Nur tatsächlich passende Belege des Finanzamtswegs.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleFahrzeugimport: Abgabenverfahren
Fahrzeugimport: AbgabenverfahrenBMF · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Ausländisches Genehmigungsdokument
Unterlage erklärt
BMF nennt Original für diesen Finanzamtsweg; Übermittlung/Termin direkt abstimmen.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleFahrzeugimport: Abgabenverfahren
Fahrzeugimport: AbgabenverfahrenBMF · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen
Ausführlich
NoVA 2 und konkrete Finanzamtsnachweise vorbereiten
Privatperson: unterschriebenes aktuelles NoVA 2, Händlerrechnung oder Privatvertrag plus geklärte Bewertung, Datenbankauszug, Lichtbildausweis und ausländische Zulassungsunterlagen. Ausländisches Genehmigungsdokument verlangt BMF für diese Route im Original. Betrag, historische Rechtslage und tatsächliche Zahlung direkt klären; App rechnet oder zahlt nicht.
QuelleFahrzeugimport: Abgabenverfahren
Fahrzeugimport: AbgabenverfahrenBMF · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenReich deine Papiere beim Finanzamt einJetzt reichst du deine Papiere beim Finanzamt ein. Du nimmst den Weg, den du gewählt hast.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Erst nach der Zahlung kann das Finanzamt das Auto freischalten. Freischalten heißt: Es gibt das Auto für die Anmeldung frei.
- So gehst du vor
- Reich die Papiere selbst ein. Heb die Eingangsbestätigung auf. Prüf dann Zahlung und Freischaltung.
- Wo?
- FinanzamtDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestätigten eigenen Abgabenweg durchführen
Tatsächliche bestätigte Belege selbst im gewählten amtlichen Kanal einreichen und Eingangsbestätigung sichern. Zahlung und abgabenrechtliche Freischaltung direkt verfolgen; Checkliste bewirkt keine Steuerentscheidung.
QuelleFahrzeugimport: Abgabenverfahren
Fahrzeugimport: AbgabenverfahrenBMF · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenPrüfe Eintrag und FreischaltungVor der Anmeldung brauchst du zwei Dinge: den Eintrag in der Datenbank und die Freischaltung vom Finanzamt.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Nur weil du bezahlt hast, ist das Auto noch nicht freigeschaltet.
- So gehst du vor
- Lass dir beides direkt bestätigen. Erst dann gehst du zur Anmeldung.
- Wo?
- Finanzamt / ZulassungsstelleDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Eintragung und tatsächliche Freischaltung prüfen
Vor Zulassung beide tatsächlichen Voraussetzungen direkt bestätigen lassen. Bezahlung oder Aussage der App alleine beweisen keine Freischaltung.
QuelleFahrzeugimport: Abgabenverfahren
Fahrzeugimport: AbgabenverfahrenBMF · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenMelde das Auto anJetzt meldest du das Auto an. Das nennt man Zulassung. Danach bekommst du österreichische Kennzeichen.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Ohne Zulassung darfst du das Auto in Österreich nicht dauerhaft fahren.
- So gehst du vor
- Geh erst nach Eintrag und Freischaltung zur Zulassungsstelle. Kläre die Versicherung und alles Weitere dort extra.
- Wo?
- ZulassungsstelleDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestätigte Voraussetzungen im Zulassungsweg verwenden
Erst nach tatsächlicher Eintragung und Freischaltung eigene Zulassung mit zuständiger Stelle vorbereiten. Versicherung und übrige Zulassungsvoraussetzungen bleiben separat.
QuelleFahrzeugimport: Abgabenverfahren
Fahrzeugimport: AbgabenverfahrenBMF · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen
Je nach deiner Lage kommt dazu
- Schau nach, wie weit du bist
- Prüfe, woher das Auto kommt
- Prüfe, ob das Auto steuerlich gebraucht ist
- Kläre, wie das Auto herkommt
- Finde heraus, wer das Auto einträgt
- Ordne Kaufvertrag und Autopapiere
- Kläre den Weg bei der MA 46
- Frag, was der Eintrag kostet
- Prüfe den Eintrag und den Auszug
- Kläre die Steuer beim Finanzamt
- Gib einer anderen Person eine Vollmacht
- Wähle Termin, Video oder FinanzOnline
- Verfolge deinen Antrag beim Finanzamt
- Schick fehlende Papiere rechtzeitig nach
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
6 von 21 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleEigenimport: Genehmigung und Datenbank
oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleFahrzeugimport: Abgabenverfahren
BMF · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleFahrzeugeigenimport: EU und Drittland
BMF · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleFahrzeugerwerb aus EU-Mitgliedstaaten
BMF · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleFahren mit ausländischen Kennzeichen
oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleEintragung in Genehmigungsdatenbank
Stadt Wien · MA 46 · abgerufen am 10.10.2026
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