Daueraufenthalt als EU-Bürger bestätigen
Amtlich: Eigene Daueraufenthaltsbescheinigung vorbereiten
Hier geht es um ein Papier für Menschen aus dem EWR oder der Schweiz. Es zeigt: Du darfst auf Dauer in Österreich wohnen. Du bereitest Termin und Unterlagen für Wien vor.
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- Schritte
- 7 wichtige Schritte, bis zu 16 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- MA 35
- Kosten
- Für aktuellen 2026-Antrag 44 Euro bei Antragstellung.
- Online
- bei 4 von 16 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Verstehe, was diese Bescheinigung istDie Daueraufenthaltsbescheinigung ist ein Blatt Papier. Es ist für Erwachsene aus dem EWR oder der Schweiz. Karten und andere Aufenthaltstitel sind andere Dokumente.Wichtiger Schritt
- Warum?
- So weißt du, ob dieser Weg wirklich zu dir passt. Dann machst du nicht das falsche Verfahren.
- So gehst du vor
- Zuständig ist die MA 35, das EWR-Referat. Ein Referat ist eine Abteilung im Amt. Die App entscheidet nicht über dein Recht zu bleiben.
- Wo?
- MA 35 · EWR-ReferatDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Papierbescheinigung von Karten und Aufenthaltstiteln unterscheiden
Dieser Weg ordnet eigene EWR-/Schweizer Daueraufenthaltsbescheinigung für Erwachsene in Wien. Anmeldebescheinigung, Daueraufenthaltskarte für Drittstaatsangehörige und Aufenthaltstitel Daueraufenthalt-EU sind andere Dokumente. App stellt kein Aufenthaltsrecht fest.
QuelleBescheinigung des Daueraufenthalts: Bundesverfahren
Bescheinigung des Daueraufenthalts: Bundesverfahrenoesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenFinde dein zuständiges EWR-ReferatWien hat zwei EWR-Referate: 5.0 und 5.1. Welches für dich zuständig ist, hängt von deinem Wohnbezirk ab.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Nur beim richtigen Referat kannst du den Antrag stellen.
- So gehst du vor
- Schau auf der aktuellen Seite der MA 35 nach. Dort steht, welches Referat zu deinem Bezirk gehört. Andere Bundesländer haben ein eigenes Amt.
- Wo?
- MA 35 · EWR-ReferatDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Tatsächlich zuständiges EWR-Referat bestätigen
Wien ordnet Referate 5.0 und 5.1 nach Wohnbezirk zu. Konkretes eigenes Referat auf aktueller Seite bestätigen, keine Wohnadresse im Navigator erfassen. Andere Bundesländer eigene Behörde.
QuelleBescheinigung des Daueraufenthalts: Wien
Bescheinigung des Daueraufenthalts: WienStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenSchreib auf, wann du hier gelebt hastDu schreibst für dich auf, wann und warum du hier gelebt hast. Gründe können Arbeit, Studium oder Familie sein.Wichtiger Schritt
- Warum?
- So weißt du, welche Nachweise zu deinem Leben passen. Du brauchst nicht alle Beispielpapiere.
- So gehst du vor
- Mach dir eine private Übersicht über deine Zeiten und Gründe. Stimme die Nachweise dann mit der MA 35 ab.
- Wo?
- MA 35Direkt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Eigene private Verlaufsskizze
Unterlage erklärt
Optionale Vorbereitung mit tatsächlicher Stelle, keine Daten hier.
- Erforderlichkeit
- Optional / falls vorhanden
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleErklärung: Dokumentationsanträge und Daueraufenthalt
Erklärung: Dokumentationsanträge und DaueraufenthaltBMI · abgerufen am 10.10.2026
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Ausführlich
Privaten Verlauf und passende Nachweise abstimmen
Tatsächliche Aufenthaltszeiten, fortbestehende Wohnsituation und jeweilige Aufenthaltsgründe der relevanten Zeit privat ordnen. Mehrere Gründe möglich: Arbeits-, Studien-, Versicherungs-/Existenzmittel- oder Angehörigennachweise nur je tatsächlichem Verlauf. Keine pauschale Pflicht zu allen Beispielurkunden und keine Beträge hier.
QuelleErklärung: Dokumentationsanträge und Daueraufenthalt
Erklärung: Dokumentationsanträge und DaueraufenthaltBMI · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenOrdne deine Nachweise im OriginalNachweise sind Papiere, die etwas beweisen. Hier zeigen sie deinen Aufenthalt, deine Wohnung und deine Gründe.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Das Amt braucht sie im Original. Original heißt: das echte Papier, keine Kopie.
- So gehst du vor
- Stimme mit der MA 35 ab, was du genau bringen musst. Leg die Originale für den Termin bereit. Kläre Fehlendes direkt.
- Wo?
- MA 35Direkt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Tatsächlich verlangte Verlauf-/Aufenthaltsgrund-/Wohnnachweise
Unterlage erklärt
Nur individuelle Liste; Originale zum bestätigten Termin.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleBescheinigung des Daueraufenthalts: Wien
Bescheinigung des Daueraufenthalts: WienStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026
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Ausführlich
Individuell verlangte Aufenthaltsnachweise im Original ordnen
Konkrete behördliche Liste zum tatsächlichen Verlauf abstimmen und Originale zum Wiener Termin bereithalten. Fehlendes direkt klären, keine universelle Liste aller Berufs-/Familien-/Finanzbelege.
QuelleBescheinigung des Daueraufenthalts: Wien
Bescheinigung des Daueraufenthalts: WienStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenFüll den Antrag aus und unterschreibEin Antrag ist ein Formular. Damit bittest du das Amt um die Bescheinigung.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Mit dem richtigen Formular bekommst du das richtige Dokument.
- So gehst du vor
- Nimm das aktuelle Formular und kreuze die Bescheinigung des Daueraufenthalts an. Du kannst Deutsch oder Englisch schreiben. Wo du unterschreibst, klärst du mit dem Amt.
- Wo?
- MA 35Direkt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Passender tatsächlicher Dokumentationsantrag
Unterlage erklärt
Aktuelles Formular/Alternative und Unterschrift bei Behörde direkt prüfen.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleAktuelle Dokumentationsformulare
Aktuelle DokumentationsformulareBMI · abgerufen am 10.10.2026
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Ausführlich
Passenden Antrag und persönliche Unterschrift abstimmen
Aktuelles Dokumentationsformular mit Bescheinigung des Daueraufenthalts verwenden, keine andere Karte auswählen. Antrag Deutsch oder Englisch; Unterschrift vor Behördenmitarbeiter laut Erklärung direkt abstimmen. Formular vereinfacht laut BMI, ist grundsätzlich nicht gesetzlich zwingend; eigenen Wiener Ablauf bestätigen. Grundfelder nach Wortlaut statt abweichender Nummern zwischen Erklärung/Formular.
QuelleDokumentationsantrag: EWR/Schweizer Personen
Dokumentationsantrag: EWR/Schweizer PersonenBMI · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenBuch deinen persönlichen TerminDu brauchst einen persönlichen Termin bei deinem Referat. Persönlich heißt: Du gehst selbst hin.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Wien verlangt das so. Diese Bescheinigung ist freiwillig, es gibt keine Pflicht dafür.
- So gehst du vor
- Buche selbst online. Ohne Internet rufst du an: +43 1 4000-3535. Hast du schon einen Termin, nutze ihn.
- Wo?
- MA 35Direkt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Eigenen persönlichen Termin buchen oder vorhandenen verwenden
Wien verlangt persönlichen Termin beim tatsächlichen Referat. Selbst aktuellen Onlineweg nutzen oder ohne Internet +43 1 4000-3535. Vorhandenen Termin wiederverwenden. Keine Viermonatsfrist der Anmeldebescheinigung auf Daueraufenthaltsbescheinigung übertragen; diese muss nicht verpflichtend beantragt werden.
QuelleBescheinigung des Daueraufenthalts: Wien
Bescheinigung des Daueraufenthalts: WienStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenGeh mit den Originalen zum TerminJetzt gehst du zu deinem Termin. Du nimmst die abgestimmten Originale mit.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Beim Termin stellst du den Antrag. Danach prüft das Amt alles.
- So gehst du vor
- Geh selbst zum bestätigten Termin. Du bekommst das Papier vielleicht nicht sofort. Erst prüft das Amt.
- Wo?
- MA 35Direkt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestätigten eigenen persönlichen Antrag vorbereiten
Zum tatsächlichen bestätigten Termin mit passenden abgestimmten Originalen selbst erscheinen. Die Behörde prüft und entscheidet über die Ausstellung.
QuelleBescheinigung des Daueraufenthalts: Wien
Bescheinigung des Daueraufenthalts: WienStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen
Je nach deiner Lage kommt dazu
- Schau nach, wie weit du bist
- Kläre, welches Dokument du brauchst
- Lass deinen Aufenthalt prüfen
- Leg deinen gültigen Ausweis bereit
- Prüfe, ob du Übersetzungen brauchst
- Kläre Gebühr und Zahlungsweg
- Behalte deinen Antrag im Blick
- Schick fehlende Papiere rechtzeitig nach
- Lies deine Bescheinigung genau
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
4 von 16 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
Für 1 Schritt sind Kosten oder Gebühren laut Quelle angegeben; Details stehen beim Schritt.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleBescheinigung des Daueraufenthalts: Bundesverfahren
oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleBescheinigung des Daueraufenthalts: Wien
Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleNAG §53a: Daueraufenthaltsrecht
RIS · Bundesrecht · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleErklärung: Dokumentationsanträge und Daueraufenthalt
BMI · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleDokumentationsantrag: EWR/Schweizer Personen
BMI · abgerufen am 10.10.2026
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