Aufenthaltskarte als Ehepartner
Amtlich: Aufenthaltskarte für Ehe oder Partnerschaft vorbereiten
Hier geht es um eine Aufenthaltskarte in Wien. Sie ist für dich, wenn du mit einer Person aus dem EWR oder der Schweiz verheiratet oder verpartnert bist. Du bereitest Papiere, Foto und Termin vor.
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- Schritte
- 7 wichtige Schritte, bis zu 16 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- MA 35
- Kosten
- Aktuelle Wiener Erwachsenengebühr 91 Euro bei Antragstellung.
- Online
- bei 5 von 16 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Prüfe, ob die Aufenthaltskarte passtDie Aufenthaltskarte zeigt: Du darfst als Familie hier leben. Dieser Weg ist für deine erste Karte als Erwachsener.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Andere Fälle brauchen einen anderen Weg. Die Ehe allein beweist noch kein Recht zu bleiben.
- So gehst du vor
- Prüfe mit der MA 35 oder einer Beratung, ob dieser Weg zu dir passt. Die MA 35 ist das Amt für Einwanderung in Wien.
- Wo?
- MA 35 / qualifizierte BeratungDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Richtigen Familien-Dokumentationsweg bestätigen
Dieser Fahrplan organisiert nur den bestätigten gewöhnlichen eigenen Erwachsenen-Erstfall. Ehe alleine beweist kein Unionsaufenthaltsrecht. Österreichische Rückkehrer, weitere Angehörige, nationale Familienaufenthaltstitel, Dauerkarte und Kartenverlust brauchen ihren eigenen geklärten Weg.
QuelleAufenthaltskarte für Angehörige
Aufenthaltskarte für AngehörigeBMI · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenAchte auf die Frist von vier MonatenFür den Antrag gibt es eine Frist von vier Monaten. Sie beginnt ab der Einreise. Wien nennt auch Heirat oder Verpartnerung als Beginn.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Wer zu spät kommt, kann Probleme bekommen. Darum kläre das schnell.
- So gehst du vor
- Frag die MA 35 sofort, wann deine Frist beginnt. Ein gebuchter Termin ist noch kein Antrag.
- Wo?
- MA 35Direkt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Individuellen Antragsauslöser unverzüglich klären
Bund und NAG nennen vier Monate ab Einreise; Wien nennt auch Heirat oder Verpartnerung. Tatsächlichen Auslöser und Frist umgehend direkt bestätigen. Ein gebuchter Termin ersetzt keinen Antrag; hier wird kein Datum oder Aufenthaltsrecht berechnet.
QuelleNAG § 54: Aufenthaltskarten
NAG § 54: AufenthaltskartenRIS · Bundesrecht · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenMelde dich an und finde dein ReferatZuerst meldest du deinen Wohnsitz an. Dann suchst du dein EWR-Referat. Ein Referat ist eine Abteilung im Amt.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Wien hat die Referate 5.0 und 5.1. Welches für dich zuständig ist, hängt von deinem Bezirk ab.
- So gehst du vor
- Schau auf der Seite der Stadt nach deinem Referat. Buche den Termin online. Ohne Internet rufst du an: +43 1 4000 3535.
- Wo?
- MA 35 · EWR-ReferatDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Wohnsitz und zuständiges EWR-Referat klären
Wohnsitz vor Termin anmelden. MA 35 ordnet Bezirke EWR-Referat 5.0 oder 5.1 zu; tatsächliche Stelle im amtlichen Angebot prüfen. Termin online oder ohne Internet telefonisch +43 1 4000 3535 selbst vereinbaren.
QuelleAufenthaltskarte: Wiener Verfahren
Aufenthaltskarte: Wiener VerfahrenStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenLeg Pass und Familienurkunden bereitDu brauchst deinen Reisepass und eure Ehe- oder Partnerschaftsurkunde. Dazu kommt die Bescheinigung deiner Partnerin oder deines Partners.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Damit zeigst du, wer du bist und dass ihr eine Familie seid. Wien will die Originale sehen.
- So gehst du vor
- Leg die Originale für den Termin bereit. Original heißt: das echte Papier, keine Kopie. Fehlt etwas, sprich direkt mit der MA 35.
- Wo?
- MA 35Direkt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Gültiger eigener Reisepass
Unterlage erklärt
Original zum bestätigten Wiener Termin.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleAufenthaltskarte: Wiener Verfahren
Aufenthaltskarte: Wiener VerfahrenStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Eheurkunde
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Nur für den bestätigten Eheweg.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleAufenthaltskarte: Wiener Verfahren
Aufenthaltskarte: Wiener VerfahrenStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Partnerschaftsurkunde
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Nur für den bestätigten Partnerschaftsweg.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleAufenthaltskarte: Wiener Verfahren
Aufenthaltskarte: Wiener VerfahrenStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen - Anmelde-/Daueraufenthaltsbescheinigung der zusammenführenden Person
Unterlage erklärt
Tatsächlich passenden Nachweis oder fehlenden Beleg mit MA 35 klären.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleAufenthaltskarte: Wiener Verfahren
Aufenthaltskarte: Wiener VerfahrenStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Pass, Familienurkunde und Zusammenführungsnachweis vorbereiten
Wien verlangt die tatsächlich erforderlichen Unterlagen im Original zum Termin. Pass, passende Ehe-/Partnerschaftsurkunde und Anmelde-/Daueraufenthaltsbescheinigung der zusammenführenden Person vorbereiten; Fehlendes direkt absprechen.
QuelleAufenthaltskarte: Wiener Verfahren
Aufenthaltskarte: Wiener VerfahrenStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenWähle im Formular die richtige KarteIm Formular wählst du genau die Aufenthaltskarte. Nicht die Daueraufenthaltskarte, das ist eine andere Karte.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Nur so bekommst du die richtige Karte. Das Amt muss deine Urkunden auch lesen können.
- So gehst du vor
- Urkunden auf Deutsch oder Englisch sind ohne Übersetzung okay. Andere Sprachen brauchen eine beeidete Übersetzung ins Deutsche. Ob du eine Apostille brauchst, klärst du mit der MA 35.
- Wo?
- MA 35Direkt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Aktuellen Kartenantrag und tatsächliche Urkundenform abstimmen
Im BMI-Dokumentationsformular genau Aufenthaltskarte wählen, nicht Daueraufenthaltskarte. Unterschrift im persönlichen Behördenweg abstimmen. Wien akzeptiert Deutsch, Englisch oder internationale mehrsprachige Urkunden ohne weitere Übersetzung; andere Sprache beeidet ins Deutsche, Apostille/Beglaubigung je Land und Urkunde prüfen.
QuelleErklärung: Dokumentationsanträge und Daueraufenthalt
Erklärung: Dokumentationsanträge und DaueraufenthaltBMI · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenStell den Antrag bei deinem TerminJetzt gehst du zu deinem Termin und stellst den Antrag.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Erst dann prüft das Amt deinen Fall. Vorbereitet heißt noch nicht, dass du bleiben oder arbeiten darfst.
- So gehst du vor
- Nimm Originale, Foto und Formular mit. Unterschreibe selbst beim Amt.
- Wo?
- MA 35Direkt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestätigten eigenen Kartenantrag organisatorisch vorbereiten
Mit abgestimmten Originalen, Foto und tatsächlichem Formular zum bestätigten persönlichen Termin. Antrag und Unterschrift selbst im amtlichen Weg; dieser Organisationsstand bestätigt keine Aufenthalts-, Arbeits- oder Reiseberechtigung.
QuelleAufenthaltskarte: Wiener Verfahren
Aufenthaltskarte: Wiener VerfahrenStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenHol deine Karte ab und prüfe sieDeine Karte ist fertig. Du holst sie persönlich ab.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Du musst prüfen, ob alles stimmt. Die Karte gilt oft fünf Jahre oder kürzer.
- So gehst du vor
- Folge der Abholanweisung. Prüfe deine Daten und das Ablaufdatum. Die Daueraufenthaltskarte ist ein anderer Weg.
- Wo?
- MA 35Direkt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Persönliche Abholung und tatsächliche Kartengültigkeit prüfen
Abholanweisung, Angaben und tatsächliche Gültigkeit prüfen: Bundesquelle nennt fünf Jahre oder kürzere geplante Dauer. Daueraufenthaltskarte ist ein gesonderter Weg. Keine automatisch fünfjährige Zusage durch die App.
QuelleAufenthaltskarte für Angehörige
Aufenthaltskarte für AngehörigeBMI · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
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Je nach deiner Lage kommt dazu
- Schau nach, wie weit du bist
- Lass besondere Familienfälle prüfen
- Kläre, ob du mehr Nachweise brauchst
- Prüfe dein Passfoto
- Kläre Gebühr und Zahlungsweg
- Nutze deinen persönlichen Termin
- Behalte deinen Antrag im Blick
- Schick fehlende Papiere rechtzeitig nach
- Kläre Änderungen sofort mit der MA 35
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
5 von 16 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
Für 1 Schritt sind Kosten oder Gebühren laut Quelle angegeben; Details stehen beim Schritt.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleAufenthaltskarte für Angehörige
BMI · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleAufenthaltskarte: Wiener Verfahren
Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleNAG § 54: Aufenthaltskarten
RIS · Bundesrecht · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleDokumentationsantrag: EWR/Schweizer Personen
BMI · abgerufen am 10.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleErklärung: Dokumentationsanträge und Daueraufenthalt
BMI · abgerufen am 10.10.2026
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