Aufenthaltskarte als Ehepartner · einfach.wien
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Einwanderung & Aufenthalt

Aufenthaltskarte als Ehepartner

Amtlich: Aufenthaltskarte für Ehe oder Partnerschaft vorbereiten

Hier geht es um eine Aufenthaltskarte in Wien. Sie ist für dich, wenn du mit einer Person aus dem EWR oder der Schweiz verheiratet oder verpartnert bist. Du bereitest Papiere, Foto und Termin vor.

Prüfen, was für mich gilt

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Schritte
7 wichtige Schritte, bis zu 16 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
MA 35
Kosten
Aktuelle Wiener Erwachsenengebühr 91 Euro bei Antragstellung.
Online
bei 5 von 16 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Prüfe, ob die Aufenthaltskarte passtDie Aufenthaltskarte zeigt: Du darfst als Familie hier leben. Dieser Weg ist für deine erste Karte als Erwachsener.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Andere Fälle brauchen einen anderen Weg. Die Ehe allein beweist noch kein Recht zu bleiben.
    So gehst du vor
    Prüfe mit der MA 35 oder einer Beratung, ob dieser Weg zu dir passt. Die MA 35 ist das Amt für Einwanderung in Wien.
    Wo?
    MA 35 / qualifizierte BeratungDirekt bei der genannten Stelle
    Passende FolgefahrpläneFamilie nach Wien nachholenAnmeldebescheinigung beantragen
    Ausführlich

    Richtigen Familien-Dokumentationsweg bestätigen

    Dieser Fahrplan organisiert nur den bestätigten gewöhnlichen eigenen Erwachsenen-Erstfall. Ehe alleine beweist kein Unionsaufenthaltsrecht. Österreichische Rückkehrer, weitere Angehörige, nationale Familienaufenthaltstitel, Dauerkarte und Kartenverlust brauchen ihren eigenen geklärten Weg.

    QuelleAufenthaltskarte für Angehörige
    Aufenthaltskarte für Angehörige

    BMI · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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  2. 2Achte auf die Frist von vier MonatenFür den Antrag gibt es eine Frist von vier Monaten. Sie beginnt ab der Einreise. Wien nennt auch Heirat oder Verpartnerung als Beginn.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Wer zu spät kommt, kann Probleme bekommen. Darum kläre das schnell.
    So gehst du vor
    Frag die MA 35 sofort, wann deine Frist beginnt. Ein gebuchter Termin ist noch kein Antrag.
    Wo?
    MA 35Direkt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Individuellen Antragsauslöser unverzüglich klären

    Bund und NAG nennen vier Monate ab Einreise; Wien nennt auch Heirat oder Verpartnerung. Tatsächlichen Auslöser und Frist umgehend direkt bestätigen. Ein gebuchter Termin ersetzt keinen Antrag; hier wird kein Datum oder Aufenthaltsrecht berechnet.

    QuelleNAG § 54: Aufenthaltskarten
    NAG § 54: Aufenthaltskarten

    RIS · Bundesrecht · abgerufen am 10.10.2026

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  3. 3Melde dich an und finde dein ReferatZuerst meldest du deinen Wohnsitz an. Dann suchst du dein EWR-Referat. Ein Referat ist eine Abteilung im Amt.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Wien hat die Referate 5.0 und 5.1. Welches für dich zuständig ist, hängt von deinem Bezirk ab.
    So gehst du vor
    Schau auf der Seite der Stadt nach deinem Referat. Buche den Termin online. Ohne Internet rufst du an: +43 1 4000 3535.
    Wo?
    MA 35 · EWR-ReferatDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Wohnsitz und zuständiges EWR-Referat klären

    Wohnsitz vor Termin anmelden. MA 35 ordnet Bezirke EWR-Referat 5.0 oder 5.1 zu; tatsächliche Stelle im amtlichen Angebot prüfen. Termin online oder ohne Internet telefonisch +43 1 4000 3535 selbst vereinbaren.

    QuelleAufenthaltskarte: Wiener Verfahren
    Aufenthaltskarte: Wiener Verfahren

    Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026

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  4. 4Leg Pass und Familienurkunden bereitDu brauchst deinen Reisepass und eure Ehe- oder Partnerschaftsurkunde. Dazu kommt die Bescheinigung deiner Partnerin oder deines Partners.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Damit zeigst du, wer du bist und dass ihr eine Familie seid. Wien will die Originale sehen.
    So gehst du vor
    Leg die Originale für den Termin bereit. Original heißt: das echte Papier, keine Kopie. Fehlt etwas, sprich direkt mit der MA 35.
    Wo?
    MA 35Direkt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Gültiger eigener Reisepass
      Unterlage erklärt

      Original zum bestätigten Wiener Termin.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleAufenthaltskarte: Wiener Verfahren
      Aufenthaltskarte: Wiener Verfahren

      Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026

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    • Eheurkunde
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Nur für den bestätigten Eheweg.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleAufenthaltskarte: Wiener Verfahren
      Aufenthaltskarte: Wiener Verfahren

      Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026

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    • Partnerschaftsurkunde
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Nur für den bestätigten Partnerschaftsweg.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleAufenthaltskarte: Wiener Verfahren
      Aufenthaltskarte: Wiener Verfahren

      Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026

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    • Anmelde-/Daueraufenthaltsbescheinigung der zusammenführenden Person
      Unterlage erklärt

      Tatsächlich passenden Nachweis oder fehlenden Beleg mit MA 35 klären.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleAufenthaltskarte: Wiener Verfahren
      Aufenthaltskarte: Wiener Verfahren

      Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026

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    Ausführlich

    Pass, Familienurkunde und Zusammenführungsnachweis vorbereiten

    Wien verlangt die tatsächlich erforderlichen Unterlagen im Original zum Termin. Pass, passende Ehe-/Partnerschaftsurkunde und Anmelde-/Daueraufenthaltsbescheinigung der zusammenführenden Person vorbereiten; Fehlendes direkt absprechen.

    QuelleAufenthaltskarte: Wiener Verfahren
    Aufenthaltskarte: Wiener Verfahren

    Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026

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  5. 5Wähle im Formular die richtige KarteIm Formular wählst du genau die Aufenthaltskarte. Nicht die Daueraufenthaltskarte, das ist eine andere Karte.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Nur so bekommst du die richtige Karte. Das Amt muss deine Urkunden auch lesen können.
    So gehst du vor
    Urkunden auf Deutsch oder Englisch sind ohne Übersetzung okay. Andere Sprachen brauchen eine beeidete Übersetzung ins Deutsche. Ob du eine Apostille brauchst, klärst du mit der MA 35.
    Wo?
    MA 35Direkt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Aktuellen Kartenantrag und tatsächliche Urkundenform abstimmen

    Im BMI-Dokumentationsformular genau Aufenthaltskarte wählen, nicht Daueraufenthaltskarte. Unterschrift im persönlichen Behördenweg abstimmen. Wien akzeptiert Deutsch, Englisch oder internationale mehrsprachige Urkunden ohne weitere Übersetzung; andere Sprache beeidet ins Deutsche, Apostille/Beglaubigung je Land und Urkunde prüfen.

    QuelleErklärung: Dokumentationsanträge und Daueraufenthalt
    Erklärung: Dokumentationsanträge und Daueraufenthalt

    BMI · abgerufen am 10.10.2026

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  6. 6Stell den Antrag bei deinem TerminJetzt gehst du zu deinem Termin und stellst den Antrag.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Erst dann prüft das Amt deinen Fall. Vorbereitet heißt noch nicht, dass du bleiben oder arbeiten darfst.
    So gehst du vor
    Nimm Originale, Foto und Formular mit. Unterschreibe selbst beim Amt.
    Wo?
    MA 35Direkt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestätigten eigenen Kartenantrag organisatorisch vorbereiten

    Mit abgestimmten Originalen, Foto und tatsächlichem Formular zum bestätigten persönlichen Termin. Antrag und Unterschrift selbst im amtlichen Weg; dieser Organisationsstand bestätigt keine Aufenthalts-, Arbeits- oder Reiseberechtigung.

    QuelleAufenthaltskarte: Wiener Verfahren
    Aufenthaltskarte: Wiener Verfahren

    Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026

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  7. 7Hol deine Karte ab und prüfe sieDeine Karte ist fertig. Du holst sie persönlich ab.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Du musst prüfen, ob alles stimmt. Die Karte gilt oft fünf Jahre oder kürzer.
    So gehst du vor
    Folge der Abholanweisung. Prüfe deine Daten und das Ablaufdatum. Die Daueraufenthaltskarte ist ein anderer Weg.
    Wo?
    MA 35Direkt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Persönliche Abholung und tatsächliche Kartengültigkeit prüfen

    Abholanweisung, Angaben und tatsächliche Gültigkeit prüfen: Bundesquelle nennt fünf Jahre oder kürzere geplante Dauer. Daueraufenthaltskarte ist ein gesonderter Weg. Keine automatisch fünfjährige Zusage durch die App.

    QuelleAufenthaltskarte für Angehörige
    Aufenthaltskarte für Angehörige

    BMI · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Schau nach, wie weit du bist
  • Lass besondere Familienfälle prüfen
  • Kläre, ob du mehr Nachweise brauchst
  • Prüfe dein Passfoto
  • Kläre Gebühr und Zahlungsweg
  • Nutze deinen persönlichen Termin
  • Behalte deinen Antrag im Blick
  • Schick fehlende Papiere rechtzeitig nach
  • Kläre Änderungen sofort mit der MA 35
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit bist du mit deiner Aufenthaltskarte?

Was ist gemeint? Wie weit bist du schon? Zum Beispiel: Termin vorhanden, Antrag gestellt oder Karte bekommen.

Welchen tatsächlichen Verfahrensstand möchtest du organisieren?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

5 von 16 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

Für 1 Schritt sind Kosten oder Gebühren laut Quelle angegeben; Details stehen beim Schritt.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleAufenthaltskarte für Angehörige
Aufenthaltskarte für Angehörige

BMI · oesterreich.gv.at · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleAufenthaltskarte: Wiener Verfahren
Aufenthaltskarte: Wiener Verfahren

Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleNAG § 54: Aufenthaltskarten
NAG § 54: Aufenthaltskarten

RIS · Bundesrecht · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleDokumentationsantrag: EWR/Schweizer Personen
Dokumentationsantrag: EWR/Schweizer Personen

BMI · abgerufen am 10.10.2026

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QuelleErklärung: Dokumentationsanträge und Daueraufenthalt
Erklärung: Dokumentationsanträge und Daueraufenthalt

BMI · abgerufen am 10.10.2026

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