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Krankenakte ansehen oder kopieren

Amtlich: Krankenunterlagen: Einsicht oder Kopie vorbereiten

Warst du in einem Wiener Krankenhaus? Dann darfst du deine Unterlagen ansehen oder eine Kopie bekommen. Hier siehst du, wie du danach fragst.

Prüfen, was für mich gilt

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Schritte
7 wichtige Schritte, bis zu 14 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
Krankenhaus
Kosten
in den Quellen keine genannt
Online
bei 4 von 14 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Frag das Krankenhaus nach deinen UnterlagenKrankenunterlagen sind alle Papiere über deine Behandlung. Die Krankengeschichte ist der Bericht über deine Behandlung im Krankenhaus. Ein Patientenbrief fasst sie kurz zusammen.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Du hast ein Recht darauf, diese Unterlagen zu sehen. In ELGA steht nicht alles, was das Krankenhaus hat.
    So gehst du vor
    Du fragst direkt beim Krankenhaus, das dich behandelt hat. Gib hier keine Befunde oder persönlichen Daten ein.
    Wo?
    Erstellendes KrankenhausDirekt bei der genannten Stelle
    Passende FolgefahrpläneELGA-Befunde ansehen
    Ausführlich

    Originaldokumentation beim Krankenhaus anfragen

    Wiener Krankenhauspatienten haben ein Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte oder eine Kopie sowie einen Patientenbrief. ELGA ist nicht die gesamte Krankenhausdokumentation. Hier keine Befunde oder personenbezogenen Angaben erfassen.

    QuelleRechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern
    Rechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern

    Stadt Wien / WPPA · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Wiener Krankenanstaltengesetz; Bundes-Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz; Patientencharta (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

    Originalquelle öffnen
  2. 2Finde die richtige Stelle im KrankenhausIm Krankenhaus gibt es eine Stelle für die Unterlagen. Diese Stelle suchst du hier.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Gesundheitsdaten sind sehr privat. Sie sollen nicht an falsche Adressen gehen.
    So gehst du vor
    Frag beim Krankenhaus, wer zuständig ist und wie du anfragst. Schick keine Unterlagen an allgemeine Adressen.
    Wo?
    KrankenhausDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Krankenhausabteilung und sicheren Kontaktweg finden

    Beim erstellenden Krankenhaus nach zuständiger Dokumentationsstelle und aktuellem Anfrageweg fragen. Keine Gesundheitsunterlagen an ungeprüfte allgemeine Adressen senden.

    QuelleRechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern
    Rechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern

    Stadt Wien / WPPA · abgerufen am 10.10.2026

    Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Wiener Krankenanstaltengesetz; Bundes-Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz; Patientencharta (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

    Originalquelle öffnen
  3. 3Schreib auf, was du brauchstHier schreibst du für dich auf, was du willst. Zum Beispiel den Patientenbrief oder bestimmte Befunde.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Dann weiß das Krankenhaus genau, was es dir geben soll.
    So gehst du vor
    Notiere privat das Krankenhaus, die Zeit und die Art der Unterlagen. In der App musst du nichts dazu schreiben.
    Wo?
    KrankenhausDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Private Übersicht des gewünschten Umfangs
      Unterlage erklärt

      Organisationshilfe, keine pauschal verpflichtende amtliche Beilage.

      Erforderlichkeit
      Optional / falls vorhanden
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleRechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern
      Rechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern

      Stadt Wien / WPPA · abgerufen am 10.10.2026

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    Ausführlich

    Gewünschte Unterlagen privat eingrenzen

    Behandelnde Einrichtung, Zeitraum und gewünschte Art privat notieren, etwa Patientenbrief oder konkrete vorhandene Befunde. Kein App-Freitext mit Gesundheitsdaten nötig.

    QuelleRechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern
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  4. 4Frag, wie du die Unterlagen bekommstDas Krankenhaus muss wissen, wer du bist. Und du klärst, wie du die Unterlagen bekommst.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Vielleicht kostet die Kopie etwas. Das solltest du vorher wissen.
    So gehst du vor
    Frag, welchen Ausweis du brauchst. Frag, ob du abholst oder sie geschickt werden. Frag auch nach möglichen Kosten.
    Wo?
    KrankenhausDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Von der Einrichtung konkret verlangter Identitätsnachweis
      Unterlage erklärt

      Nur im bestätigten Umfang.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
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    • Konkret bestätigter Vertretungsnachweis
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Nur für rechtmäßig vertretene Person.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
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    Ausführlich

    Identität, Ausgabeform und Kosten direkt klären

    Tatsächliche Identitätsprüfung und benötigte Nachweise direkt bestätigen. Gewünschtes Format, Abholung oder sichere Übermittlung sowie mögliche Kosten vorab abstimmen; keine pauschale Gebührenfreiheit oder feste Antwortfrist behaupten.

    QuelleRechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern
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  5. 5Stell deine Anfrage selbstJetzt hast du alles bereit. Du stellst deine Anfrage selbst.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die App fragt nicht für dich an und schickt nichts.
    So gehst du vor
    Nimm den bestätigten Weg. Heb einen Beweis auf, dass deine Anfrage angekommen ist.
    Wo?
    KrankenhausDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Eigene bestätigte Anfrage bereithalten

    Gewünschten Umfang und bestätigten Weg selbst verwenden, Eingang bei eigener Anfrage sichern. Die App fordert keine Krankenakte an und übermittelt nichts.

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  6. 6Warte auf die AntwortDeine Anfrage ist abgeschickt. Jetzt wartest du auf die Antwort.Wichtiger Schritt
    Warum?
    So weißt du, ob alles angekommen ist.
    So gehst du vor
    Prüf die Antwort vom Krankenhaus. Bei Fragen sag, dass du schon angefragt hast.
    Wo?
    KrankenhausDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bestehende Anfrage nachvollziehen

    Eingang und tatsächliche Rückmeldung prüfen. Bei Unklarheiten direkt auf vorhandene Anfrage Bezug nehmen.

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  7. 7Prüfe, ob alles da istDu hast die Unterlagen bekommen. Jetzt prüfst du, ob alles da ist.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Vielleicht fehlen Seiten. Das solltest du früh merken.
    So gehst du vor
    Vergleich die Unterlagen mit deiner Anfrage. Fehlt etwas, frag beim Krankenhaus nach. Heb alles sicher auf.
    Wo?
    KrankenhausDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Erhaltene Kopien nach Umfang abgleichen

    Unterlagen sicher privat aufbewahren und mit tatsächlicher Anfrage vergleichen. Bei fehlenden Seiten oder Dokumenten gezielt beim Krankenhaus nachfragen; keinen Befund aus fehlenden Unterlagen ableiten.

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Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Prüfe, ob du schon gefragt hast
  • Prüfe, wo du behandelt wurdest
  • Kläre, wessen Unterlagen du willst
  • Zeig, dass du die Unterlagen holen darfst
  • Schick dem Krankenhaus, was fehlt
  • Hol Hilfe, wenn keine Antwort kommt
  • Lass dir die Unterlagen erklären
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit bist du mit der Anfrage nach den Krankenunterlagen?

Was ist gemeint? Wie weit bist du? Hast du schon gefragt oder die Unterlagen schon bekommen?

Wo steht die Unterlagenanfrage?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

4 von 14 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleRechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern
Rechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern

Stadt Wien / WPPA · abgerufen am 10.10.2026

Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Wiener Krankenanstaltengesetz; Bundes-Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz; Patientencharta (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)

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QuellePatientenanwaltschaft: Einrichtungssitz, Aufgaben und Länderstellen
Patientenanwaltschaft: Einrichtungssitz, Aufgaben und Länderstellen

Gesundheitsportal · abgerufen am 10.10.2026

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