Krankenakte ansehen oder kopieren
Amtlich: Krankenunterlagen: Einsicht oder Kopie vorbereiten
Warst du in einem Wiener Krankenhaus? Dann darfst du deine Unterlagen ansehen oder eine Kopie bekommen. Hier siehst du, wie du danach fragst.
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- Schritte
- 7 wichtige Schritte, bis zu 14 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- Krankenhaus
- Kosten
- in den Quellen keine genannt
- Online
- bei 4 von 14 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Frag das Krankenhaus nach deinen UnterlagenKrankenunterlagen sind alle Papiere über deine Behandlung. Die Krankengeschichte ist der Bericht über deine Behandlung im Krankenhaus. Ein Patientenbrief fasst sie kurz zusammen.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Du hast ein Recht darauf, diese Unterlagen zu sehen. In ELGA steht nicht alles, was das Krankenhaus hat.
- So gehst du vor
- Du fragst direkt beim Krankenhaus, das dich behandelt hat. Gib hier keine Befunde oder persönlichen Daten ein.
- Wo?
- Erstellendes KrankenhausDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Originaldokumentation beim Krankenhaus anfragen
Wiener Krankenhauspatienten haben ein Recht auf Einsicht in die Krankengeschichte oder eine Kopie sowie einen Patientenbrief. ELGA ist nicht die gesamte Krankenhausdokumentation. Hier keine Befunde oder personenbezogenen Angaben erfassen.
QuelleRechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern
Rechte von Patientinnen und Patienten in Wiener KrankenhäusernStadt Wien / WPPA · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Wiener Krankenanstaltengesetz; Bundes-Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz; Patientencharta (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenFinde die richtige Stelle im KrankenhausIm Krankenhaus gibt es eine Stelle für die Unterlagen. Diese Stelle suchst du hier.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Gesundheitsdaten sind sehr privat. Sie sollen nicht an falsche Adressen gehen.
- So gehst du vor
- Frag beim Krankenhaus, wer zuständig ist und wie du anfragst. Schick keine Unterlagen an allgemeine Adressen.
- Wo?
- KrankenhausDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Krankenhausabteilung und sicheren Kontaktweg finden
Beim erstellenden Krankenhaus nach zuständiger Dokumentationsstelle und aktuellem Anfrageweg fragen. Keine Gesundheitsunterlagen an ungeprüfte allgemeine Adressen senden.
QuelleRechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern
Rechte von Patientinnen und Patienten in Wiener KrankenhäusernStadt Wien / WPPA · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Wiener Krankenanstaltengesetz; Bundes-Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz; Patientencharta (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenSchreib auf, was du brauchstHier schreibst du für dich auf, was du willst. Zum Beispiel den Patientenbrief oder bestimmte Befunde.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Dann weiß das Krankenhaus genau, was es dir geben soll.
- So gehst du vor
- Notiere privat das Krankenhaus, die Zeit und die Art der Unterlagen. In der App musst du nichts dazu schreiben.
- Wo?
- KrankenhausDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Private Übersicht des gewünschten Umfangs
Unterlage erklärt
Organisationshilfe, keine pauschal verpflichtende amtliche Beilage.
- Erforderlichkeit
- Optional / falls vorhanden
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleRechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern
Rechte von Patientinnen und Patienten in Wiener KrankenhäusernStadt Wien / WPPA · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Wiener Krankenanstaltengesetz; Bundes-Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz; Patientencharta (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Gewünschte Unterlagen privat eingrenzen
Behandelnde Einrichtung, Zeitraum und gewünschte Art privat notieren, etwa Patientenbrief oder konkrete vorhandene Befunde. Kein App-Freitext mit Gesundheitsdaten nötig.
QuelleRechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern
Rechte von Patientinnen und Patienten in Wiener KrankenhäusernStadt Wien / WPPA · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Wiener Krankenanstaltengesetz; Bundes-Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz; Patientencharta (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenFrag, wie du die Unterlagen bekommstDas Krankenhaus muss wissen, wer du bist. Und du klärst, wie du die Unterlagen bekommst.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Vielleicht kostet die Kopie etwas. Das solltest du vorher wissen.
- So gehst du vor
- Frag, welchen Ausweis du brauchst. Frag, ob du abholst oder sie geschickt werden. Frag auch nach möglichen Kosten.
- Wo?
- KrankenhausDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Von der Einrichtung konkret verlangter Identitätsnachweis
Unterlage erklärt
Nur im bestätigten Umfang.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleRechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern
Rechte von Patientinnen und Patienten in Wiener KrankenhäusernStadt Wien / WPPA · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Wiener Krankenanstaltengesetz; Bundes-Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz; Patientencharta (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen - Konkret bestätigter Vertretungsnachweis
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Nur für rechtmäßig vertretene Person.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleRechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern
Rechte von Patientinnen und Patienten in Wiener KrankenhäusernStadt Wien / WPPA · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Wiener Krankenanstaltengesetz; Bundes-Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz; Patientencharta (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Identität, Ausgabeform und Kosten direkt klären
Tatsächliche Identitätsprüfung und benötigte Nachweise direkt bestätigen. Gewünschtes Format, Abholung oder sichere Übermittlung sowie mögliche Kosten vorab abstimmen; keine pauschale Gebührenfreiheit oder feste Antwortfrist behaupten.
QuelleRechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern
Rechte von Patientinnen und Patienten in Wiener KrankenhäusernStadt Wien / WPPA · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Wiener Krankenanstaltengesetz; Bundes-Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz; Patientencharta (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenStell deine Anfrage selbstJetzt hast du alles bereit. Du stellst deine Anfrage selbst.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Die App fragt nicht für dich an und schickt nichts.
- So gehst du vor
- Nimm den bestätigten Weg. Heb einen Beweis auf, dass deine Anfrage angekommen ist.
- Wo?
- KrankenhausDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Eigene bestätigte Anfrage bereithalten
Gewünschten Umfang und bestätigten Weg selbst verwenden, Eingang bei eigener Anfrage sichern. Die App fordert keine Krankenakte an und übermittelt nichts.
QuelleRechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern
Rechte von Patientinnen und Patienten in Wiener KrankenhäusernStadt Wien / WPPA · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Wiener Krankenanstaltengesetz; Bundes-Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz; Patientencharta (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenWarte auf die AntwortDeine Anfrage ist abgeschickt. Jetzt wartest du auf die Antwort.Wichtiger Schritt
- Warum?
- So weißt du, ob alles angekommen ist.
- So gehst du vor
- Prüf die Antwort vom Krankenhaus. Bei Fragen sag, dass du schon angefragt hast.
- Wo?
- KrankenhausDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestehende Anfrage nachvollziehen
Eingang und tatsächliche Rückmeldung prüfen. Bei Unklarheiten direkt auf vorhandene Anfrage Bezug nehmen.
QuelleRechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern
Rechte von Patientinnen und Patienten in Wiener KrankenhäusernStadt Wien / WPPA · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Wiener Krankenanstaltengesetz; Bundes-Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz; Patientencharta (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenPrüfe, ob alles da istDu hast die Unterlagen bekommen. Jetzt prüfst du, ob alles da ist.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Vielleicht fehlen Seiten. Das solltest du früh merken.
- So gehst du vor
- Vergleich die Unterlagen mit deiner Anfrage. Fehlt etwas, frag beim Krankenhaus nach. Heb alles sicher auf.
- Wo?
- KrankenhausDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Erhaltene Kopien nach Umfang abgleichen
Unterlagen sicher privat aufbewahren und mit tatsächlicher Anfrage vergleichen. Bei fehlenden Seiten oder Dokumenten gezielt beim Krankenhaus nachfragen; keinen Befund aus fehlenden Unterlagen ableiten.
QuelleRechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern
Rechte von Patientinnen und Patienten in Wiener KrankenhäusernStadt Wien / WPPA · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Wiener Krankenanstaltengesetz; Bundes-Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz; Patientencharta (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnen
Je nach deiner Lage kommt dazu
- Prüfe, ob du schon gefragt hast
- Prüfe, wo du behandelt wurdest
- Kläre, wessen Unterlagen du willst
- Zeig, dass du die Unterlagen holen darfst
- Schick dem Krankenhaus, was fehlt
- Hol Hilfe, wenn keine Antwort kommt
- Lass dir die Unterlagen erklären
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
4 von 14 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleRechte von Patientinnen und Patienten in Wiener Krankenhäusern
Stadt Wien / WPPA · abgerufen am 10.10.2026
Rechtsgrundlage: auf der Quelle genannt: Wiener Krankenanstaltengesetz; Bundes-Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz; Patientencharta (gelesen am 12.10.2026; keine rechtliche Einzelfallprüfung)
Originalquelle öffnenQuellePatientenanwaltschaft: Einrichtungssitz, Aufgaben und Länderstellen
Gesundheitsportal · abgerufen am 10.10.2026
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