Steuerausgleich machen
Amtlich: Arbeitnehmerveranlagung machen (Steuerausgleich)
Bei der Arbeit wird jeden Monat Steuer von deinem Lohn abgezogen. Manchmal ist das am Ende des Jahres zu viel. Mit der Arbeitnehmerveranlagung holst du dir das Geld zurück. Manchmal musst du sie auch abgeben.
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- Schritte
- 7 wichtige Schritte, bis zu 15 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- Finanzamt Österreich
- Kosten
- in den Quellen keine genannt
- Online
- bei 7 von 15 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Verstehen, worum es gehtDie Arbeitnehmerveranlagung heißt auch Steuerausgleich. Das Finanzamt rechnet deine Steuer für ein ganzes Jahr neu.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Hast du den Job gewechselt oder nicht das ganze Jahr gearbeitet? Dann bekommst du oft Geld zurück.
- So gehst du vor
- Die Regeln gelten auch für Menschen aus der EU. Es gibt einen freiwilligen Weg und einen Pflichtweg. Hier wird nichts ausgerechnet.
- Wo?
- Finanzamt ÖsterreichDirekt bei der genannten Stelle
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Verstehen, was die Arbeitnehmerveranlagung ist
Dein Arbeitgeber zieht jeden Monat Lohnsteuer ab. Dabei tut er so, als würdest du das ganze Jahr gleich viel verdienen. Bei der Arbeitnehmerveranlagung rechnet das Finanzamt das Jahr neu. Oft gibt es dann Geld zurück, etwa nach einem Jobwechsel oder wenn du nicht das ganze Jahr gearbeitet hast. Es gibt eine freiwillige Veranlagung und eine Pflichtveranlagung. Die Regeln gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger. Hier wird keine Steuer berechnet.
QuelleAllgemeines zur Arbeitnehmerveranlagung
Allgemeines zur ArbeitnehmerveranlagungBundesministerium für Finanzen · oesterreich.gv.at · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenAuf die automatische Gutschrift wartenManchmal zahlt das Finanzamt von selbst Geld zurück. Das heißt antragslose Arbeitnehmerveranlagung. Antragslos heißt: ohne dass du etwas schickst.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Du musst nichts ausfüllen. Das Geld kommt trotzdem auf dein Konto.
- So gehst du vor
- Zuerst kommt ein Brief, das Informationsschreiben. Das Geld kommt in der zweiten Jahreshälfte. Das klappt nur, wenn du nur Lohn hattest und das Finanzamt dein Konto kennt.
- Wo?
- Finanzamt ÖsterreichDirekt bei der genannten Stelle
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Automatische Gutschrift abwarten
Gibst du bis Ende Juni keine Erklärung für das Vorjahr ab, kann das Finanzamt dich ohne Antrag veranlagen. Das passiert nur, wenn du laut Daten nur Lohn hattest und eine Gutschrift von mindestens fünf Euro herauskommt. Du bekommst vorher ein Informationsschreiben. Die Gutschrift kommt in der zweiten Jahreshälfte. Sie kommt nicht, wenn das Finanzamt annimmt, dass du noch Ausgaben absetzen willst, oder wenn es dein Konto nicht kennt. Offene Steuerschulden werden damit verrechnet.
QuelleAntragslose Arbeitnehmerveranlagung – einfach automatisch
Antragslose Arbeitnehmerveranlagung – einfach automatischBundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenZugang zu FinanzOnline einrichtenFinanzOnline ist eine Website vom Finanzamt. Dort machst du die Steuer online.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Online geht es am schnellsten. Den Bescheid bekommst du dort auch.
- So gehst du vor
- Am einfachsten geht es mit ID Austria, dem Ausweis am Handy. Sonst meldest du dich online an und bekommst die Zugangsdaten per Brief. Den Brief übernimmst nur du selbst.
- Wo?
- Finanzamt Österreich / ID-Austria-RegistrierungsstelleDirekt bei der genannten Stelle
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Zugang zu FinanzOnline einrichten
FinanzOnline ist das Online-Portal der Finanzverwaltung. Am einfachsten meldest du dich mit ID Austria an. ID Austria ist dein digitaler Ausweis fürs Handy. Ohne ID Austria gibt es die Online-Erstanmeldung: Du gibst Name, Adresse und die Nummer eines Ausweises an. Die Zugangsdaten kommen dann per RSa-Brief, also als Brief, den nur du persönlich übernehmen darfst. Geht das nicht, gibst du das Formular FON 1 persönlich im Finanzamt ab. Mit alten Zugangsdaten musst du eine 2-Faktor-Anmeldung einrichten. Die Ausweisnummer gibst du nur in FinanzOnline ein.
QuelleFinanzOnline: Online-Erstanmeldung
FinanzOnline: Online-ErstanmeldungBundesministerium für Finanzen · FinanzOnline · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenAntrag online absendenDu füllst die Erklärung in FinanzOnline aus. Eine Erklärung ist dein Antrag mit deinen Angaben.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Das ist der schnellste Weg. Du musst nichts hochladen.
- So gehst du vor
- Melde dich an, füll die Teile aus, die zu dir passen, und schick ab. Den Lohnzettel schickt dein Arbeitgeber.
- Wo?
- Finanzamt ÖsterreichOnline über FinanzOnline
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Antrag in FinanzOnline ausfüllen und absenden
In FinanzOnline füllst du die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung aus und schickst sie ab. Das ist der schnellste Weg. Belege und Lohnzettel lädst du nicht hoch. Dein Arbeitgeber schickt den Lohnzettel selbst. Kinder, Auslandseinkünfte und außergewöhnliche Belastungen trägst du in den passenden Teilen ein, so wie in den Papierbeilagen L 1k, L 1i und L 1ab.
QuelleAllgemeines zur Arbeitnehmerveranlagung
Allgemeines zur ArbeitnehmerveranlagungBundesministerium für Finanzen · oesterreich.gv.at · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenAusgaben eintragenManche Ausgaben senken deine Steuer. Zum Beispiel Kosten für Fortbildung, Spenden, Krankheit oder Kinder.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Je mehr passende Ausgaben du einträgst, desto mehr Geld bekommst du vielleicht zurück.
- So gehst du vor
- Trag sie im Antrag ein. Die Belege schickst du nicht mit. Heb sie sieben Jahre gut auf.
- Wo?
- Finanzamt ÖsterreichDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Belege zu deinen Ausgaben
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Rechnungen und Zahlungsbelege sieben Jahre aufbewahren, nicht beilegen.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleDas Verfahren beim Finanzamt
Das Verfahren beim FinanzamtBundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026
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Ausgaben und Absetzbeträge eintragen
Du kannst vier Arten von Posten eintragen. Werbungskosten sind Ausgaben für deinen Job, etwa für Fortbildung. Sonderausgaben sind bestimmte private Ausgaben, etwa Spenden oder Kirchenbeitrag. Diese melden die Organisationen oft selbst; prüf sie in FinanzOnline. Außergewöhnliche Belastungen sind besondere private Kosten, etwa für Krankheit. Absetzbeträge sind zum Beispiel der Familienbonus Plus oder der Alleinverdiener- und Alleinerzieherabsetzbetrag. Belege legst du nicht bei. Du hebst sie sieben Jahre auf, denn das Finanzamt kann sie verlangen.
QuelleWas kann ich geltend machen?
Was kann ich geltend machen?Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenAuf den Bescheid wartenDer Bescheid ist die Antwort vom Finanzamt. Darin steht, ob du Geld bekommst oder zahlst.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Das Finanzamt braucht erst alle Lohnzettel. Darum dauert es etwas.
- So gehst du vor
- Anrufen macht es nicht schneller. Mit FinanzOnline kommt der Bescheid in deine Databox, den Online-Briefkasten. Du bekommst dazu eine E-Mail.
- Wo?
- Finanzamt ÖsterreichDirekt bei der genannten Stelle
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Auf den Bescheid warten
Das Finanzamt bearbeitet Anträge in der Reihenfolge, in der sie ankommen. Es braucht alle Jahreslohnzettel, auch Meldungen vom AMS. Anrufen macht es nicht schneller. Hast du FinanzOnline, kommt der Bescheid in deine Databox, also deinen elektronischen Briefkasten dort. Du bekommst dazu eine E-Mail.
QuelleDas Verfahren beim Finanzamt
Das Verfahren beim FinanzamtBundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenBescheid genau lesenLies den Bescheid in Ruhe. Stimmen deine Jobs, Ausgaben, Kinder und dein Konto?Wichtiger Schritt
- Warum?
- Fehler kann man nur ändern, wenn man sie bemerkt.
- So gehst du vor
- Fehlt etwas bei einem automatischen Bescheid, gibst du noch eine Erklärung ab. Dafür hast du fünf Jahre Zeit.
- Wo?
- Finanzamt ÖsterreichDirekt bei der genannten Stelle
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Erhaltenen Bescheid prüfen
Der Bescheid ist die Entscheidung des Finanzamts. Prüf, ob alle Jobs, Ausgaben, Kinder und dein Konto stimmen. War es ein automatischer Bescheid und willst du noch etwas absetzen, gibst du innerhalb von fünf Jahren eine Erklärung ab. Das Finanzamt hebt den automatischen Bescheid dann auf. Hast du in dem Jahr noch andere Einkünfte, etwa aus Vermietung, brauchst du eine Einkommensteuererklärung E 1.
QuelleAntragslose Arbeitnehmerveranlagung („automatischer Steuerausgleich“)
Antragslose Arbeitnehmerveranlagung („automatischer Steuerausgleich“)Bundesministerium für Finanzen · oesterreich.gv.at · abgerufen am 17.10.2026
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Je nach deiner Lage kommt dazu
- Auf die Automatik verzichten
- Pflichtveranlagung rechtzeitig abgeben
- Freiwillig einen Antrag stellen
- Steuernummer und Lohnzettel klären
- Papierformular L 1 bestellen
- Umzug ins Land oder aus dem Land angeben
- Bankkonto beim Finanzamt prüfen
- Beschwerde rechtzeitig schicken
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
7 von 15 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleAllgemeines zur Arbeitnehmerveranlagung
Bundesministerium für Finanzen · oesterreich.gv.at · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleAntragslose Arbeitnehmerveranlagung – einfach automatisch
Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleAntragslose Arbeitnehmerveranlagung („automatischer Steuerausgleich“)
Bundesministerium für Finanzen · oesterreich.gv.at · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleFinanzamt Österreich: Kontakt und Termine
Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleFinanzOnline: Online-Erstanmeldung
Bundesministerium für Finanzen · FinanzOnline · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleDas Verfahren beim Finanzamt
Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleWas kann ich geltend machen?
Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleEinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Auslandsbezug
Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleBeschwerde, Zahlungserleichterung, Nachsicht
Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026
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