Familienbeihilfe beantragen
Familienbeihilfe ist Geld vom Staat für Eltern. Es hilft bei den Kosten für dein Kind. Nach einem Umzug nach Österreich oder für ein älteres Kind musst du sie meist selbst beantragen. Hier siehst du, was du dafür brauchst und wohin du den Antrag schickst.
Ohne Konto · Antworten bleiben in deinem Browser
- Schritte
- 6 wichtige Schritte, bis zu 16 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- Finanzamt Österreich
- Kosten
- in den Quellen keine genannt
- Online
- bei 4 von 16 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Schau, ob du einen Antrag brauchstBei einer Geburt in Österreich kommt die Familienbeihilfe ohne Antrag. Sonst brauchst du einen Antrag. Der Kinderabsetzbetrag kommt automatisch mit.Wichtiger Schritt
- Warum?
- So weißt du, ob du etwas tun musst oder nur warten kannst.
- So gehst du vor
- Lies die Schritte unten. Kinderbetreuungsgeld ist etwas anderes und hat einen anderen Antrag.
- Wo?
- Finanzamt ÖsterreichDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Prüfen, ob du einen Antrag brauchst
Familienbeihilfe ist Geld vom Staat für Eltern, damit sie die Kosten für ihr Kind leichter tragen. Kommt dein Kind in Österreich zur Welt, prüft das Finanzamt sie automatisch. In allen anderen Fällen brauchst du einen Antrag, zum Beispiel nach dem Zuzug oder für ein volljähriges Kind. Den Kinderabsetzbetrag musst du nicht extra beantragen, er kommt zusammen mit der Familienbeihilfe. Kinderbetreuungsgeld ist eine andere Leistung mit einem anderen Antrag.
QuelleFamilienbeihilfe: Beantragung
Familienbeihilfe: Beantragungoesterreich.gv.at · Bundeskanzleramt · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenPrüfe die VoraussetzungenDu brauchst deinen Lebensmittelpunkt in Österreich. Das Kind lebt bei dir, oder du zahlst das meiste für das Kind.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Nur wenn das passt, kann das Finanzamt zahlen.
- So gehst du vor
- Lebensmittelpunkt heißt: Hier wohnst du, hier ist dein Alltag, hier sind deine wichtigsten Bindungen. Ob du arbeitest, ist egal.
- Wo?
- Finanzamt ÖsterreichDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Voraussetzungen prüfen
Familienbeihilfe bekommen Eltern, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Großeltern. Dein Mittelpunkt der Lebensinteressen muss in Österreich liegen. Das heißt: Hier hast du die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen. Das Kind lebt in deinem Haushalt, oder du zahlst überwiegend seinen Unterhalt. Ob du arbeitest und wie viel du verdienst, spielt keine Rolle. Für ein Kind mit erheblicher Behinderung gibt es zusätzlich die erhöhte Familienbeihilfe mit dem Formular Beih 3. Ob du Anspruch hast, entscheidet das Finanzamt.
QuelleFLAG 1967 § 2: Anspruch, Altersgrenzen, Mittelpunkt der Lebensinteressen
FLAG 1967 § 2: Anspruch, Altersgrenzen, Mittelpunkt der LebensinteressenRIS · Bundesrecht · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenSammle deine UnterlagenDu legst alle Papiere zusammen, die zu deinem Fall passen. Dazu gehört deine e-card.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Mit allen Papieren geht der Antrag schneller.
- So gehst du vor
- Mach Kopien. Papiere in einer anderen Sprache brauchen vielleicht eine Übersetzung. Deine Kontodaten gibst du nur im Antrag an.
- Wo?
- Finanzamt ÖsterreichDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- e-card oder Europäische Krankenversicherungskarte
Unterlage erklärt
Für die Sozialversicherungsnummer oder die Kennnummer im Antrag.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleFormular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)
Formular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen - Bankverbindung
Unterlage erklärt
Nur nötig, wenn das Finanzamt sie noch nicht kennt oder sie sich geändert hat. Nicht hier speichern.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Form mit der Stelle klären
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleFormular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)
Formular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen - Verzichtserklärung des anderen Elternteils
Unterlage erklärt
Nur wenn der vorrangige Elternteil verzichtet, mit Datum und Unterschrift.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleFormular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)
Formular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen - Nachweise über Arbeit und Lebenslage beider Eltern
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Bei Bezug zu einem anderen EU-Land, dem EWR oder der Schweiz, auch wenn die Eltern getrennt leben.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Bei anderer Sprache kann eine beglaubigte Übersetzung nötig sein.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleFamilienbeihilfe in grenzüberschreitenden Sachverhalten (EU/EWR/Schweiz)
Familienbeihilfe in grenzüberschreitenden Sachverhalten (EU/EWR/Schweiz)Bundeskanzleramt · Familie · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Unterlagen sammeln
Leg die Nachweise bereit, die zu deiner Lage passen. Bei den meisten reicht eine Kopie. Im Antrag gibst du die Sozialversicherungsnummer laut e-card an; hast du keine, die Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte. Halte deine Bankverbindung bereit, gib sie hier aber nicht ein. Unterlagen in einer anderen Sprache können eine beglaubigte Übersetzung brauchen. Das Finanzamt kann weitere Nachweise verlangen.
QuelleFormular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)
Formular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenStell den Antrag onlineMit ID Austria meldest du dich bei FinanzOnline an. Dort füllst du den Antrag am Computer aus.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Das geht von zu Hause und kostet nichts. Für frühere Monate gibt es höchstens 5 Jahre rückwirkend Geld.
- So gehst du vor
- Stell den Antrag bald. Speichere die Bestätigung.
- Wo?
- Finanzamt ÖsterreichOnline über FinanzOnline
Ausführlich
Antrag über FinanzOnline stellen
Mit ID Austria meldest du dich bei FinanzOnline an, auch wenn du es noch nie genutzt hast. Dort stellst du den Antrag elektronisch an das Finanzamt Österreich. Der Antrag kostet nichts. Du kannst ihn jederzeit stellen, rückwirkend gibt es die Familienbeihilfe aber höchstens für 5 Jahre ab dem Monat des Antrags. Warte darum nicht zu lange.
QuelleAntrag auf Familienbeihilfe/FinanzOnline
Antrag auf Familienbeihilfe/FinanzOnlineBundeskanzleramt · Familie · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenWarte auf Antwort und antworte auf FragenDas Finanzamt prüft deinen Antrag. Manchmal fragt es nach weiteren Papieren.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Wenn du schnell antwortest, kommt das Geld früher.
- So gehst du vor
- Schick fehlende Papiere per Post, über FinanzOnline oder bring sie hin. E-Mail geht nicht.
- Wo?
- Finanzamt ÖsterreichDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Auf Antwort warten und Rückfragen beantworten
Das Finanzamt prüft deinen Antrag und kann Nachweise verlangen. Fehlende Unterlagen reichst du persönlich, über FinanzOnline oder per Post nach. Per E-Mail geht das nicht. Bei Fragen zu deinem Fall hilft das Finanzamt Österreich.
QuelleAnspruchsüberprüfung Familienbeihilfe: FAQ
Anspruchsüberprüfung Familienbeihilfe: FAQBundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenMelde Änderungen schnellZieht dein Kind aus, endet die Ausbildung oder ändert sich deine Adresse, sagst du es dem Finanzamt.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Das ist Pflicht. Sonst musst du vielleicht Geld zurückzahlen.
- So gehst du vor
- Melde es innerhalb eines Monats, schriftlich oder mit dem Formular Beih 100.
- Wo?
- Finanzamt ÖsterreichDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Änderungen innerhalb eines Monats melden
Du musst dem Finanzamt Österreich innerhalb eines Monats melden, wenn der Anspruch wegfällt, zum Beispiel weil dein Kind auszieht oder die Ausbildung endet. Das gilt auch, wenn sich Name oder Adresse von dir oder dem Kind ändern. Melden kannst du mit dem Formular Beih 100 oder formlos schriftlich. Bei Bezug zu einem anderen EU-Land meldest du auch einen Wechsel von Wohnort oder Arbeit sofort. Zu Unrecht bezogenes Geld wird zurückgefordert.
QuelleFLAG 1967 § 25: Meldepflicht
FLAG 1967 § 25: MeldepflichtRIS · Bundesrecht · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen
Je nach deiner Lage kommt dazu
- Warte auf den Brief vom Finanzamt
- Klärt, wer den Antrag stellt
- Leg deinen Aufenthaltsnachweis bereit
- Frag nach den Regeln für deinen Schutz
- Klär, welches Land zuerst zahlt
- Schreib auf, wo dein Kind wohnt
- Zeig, dass dein Kind eine Ausbildung macht
- Schick das Formular Beih 100
- Füll das Datenblatt aus
- Schau nach, ob schon Geld kommt
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
4 von 16 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleFamilienbeihilfe: Beantragung
oesterreich.gv.at · Bundeskanzleramt · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleFLAG 1967 § 2: Anspruch, Altersgrenzen, Mittelpunkt der Lebensinteressen
RIS · Bundesrecht · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleFLAG 1967 § 3: Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft
RIS · Bundesrecht · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleFamilienbeihilfe in grenzüberschreitenden Sachverhalten (EU/EWR/Schweiz)
Bundeskanzleramt · Familie · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleFormular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)
Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleAntrag auf Familienbeihilfe/FinanzOnline
Bundeskanzleramt · Familie · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleAnspruchsüberprüfung Familienbeihilfe: FAQ
Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleFLAG 1967 § 25: Meldepflicht
RIS · Bundesrecht · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen