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Familie & Kinder

Familienbeihilfe beantragen

Familienbeihilfe ist Geld vom Staat für Eltern. Es hilft bei den Kosten für dein Kind. Nach einem Umzug nach Österreich oder für ein älteres Kind musst du sie meist selbst beantragen. Hier siehst du, was du dafür brauchst und wohin du den Antrag schickst.

Prüfen, was für mich gilt

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Schritte
6 wichtige Schritte, bis zu 16 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
Finanzamt Österreich
Kosten
in den Quellen keine genannt
Online
bei 4 von 16 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Schau, ob du einen Antrag brauchstBei einer Geburt in Österreich kommt die Familienbeihilfe ohne Antrag. Sonst brauchst du einen Antrag. Der Kinderabsetzbetrag kommt automatisch mit.Wichtiger Schritt
    Warum?
    So weißt du, ob du etwas tun musst oder nur warten kannst.
    So gehst du vor
    Lies die Schritte unten. Kinderbetreuungsgeld ist etwas anderes und hat einen anderen Antrag.
    Wo?
    Finanzamt ÖsterreichDirekt bei der genannten Stelle
    Passende FolgefahrpläneIch bekomme ein Kind
    Ausführlich

    Prüfen, ob du einen Antrag brauchst

    Familienbeihilfe ist Geld vom Staat für Eltern, damit sie die Kosten für ihr Kind leichter tragen. Kommt dein Kind in Österreich zur Welt, prüft das Finanzamt sie automatisch. In allen anderen Fällen brauchst du einen Antrag, zum Beispiel nach dem Zuzug oder für ein volljähriges Kind. Den Kinderabsetzbetrag musst du nicht extra beantragen, er kommt zusammen mit der Familienbeihilfe. Kinderbetreuungsgeld ist eine andere Leistung mit einem anderen Antrag.

    QuelleFamilienbeihilfe: Beantragung
    Familienbeihilfe: Beantragung

    oesterreich.gv.at · Bundeskanzleramt · abgerufen am 17.10.2026

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  2. 2Prüfe die VoraussetzungenDu brauchst deinen Lebensmittelpunkt in Österreich. Das Kind lebt bei dir, oder du zahlst das meiste für das Kind.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Nur wenn das passt, kann das Finanzamt zahlen.
    So gehst du vor
    Lebensmittelpunkt heißt: Hier wohnst du, hier ist dein Alltag, hier sind deine wichtigsten Bindungen. Ob du arbeitest, ist egal.
    Wo?
    Finanzamt ÖsterreichDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Voraussetzungen prüfen

    Familienbeihilfe bekommen Eltern, auch Stief-, Adoptiv- und Pflegeeltern sowie Großeltern. Dein Mittelpunkt der Lebensinteressen muss in Österreich liegen. Das heißt: Hier hast du die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen. Das Kind lebt in deinem Haushalt, oder du zahlst überwiegend seinen Unterhalt. Ob du arbeitest und wie viel du verdienst, spielt keine Rolle. Für ein Kind mit erheblicher Behinderung gibt es zusätzlich die erhöhte Familienbeihilfe mit dem Formular Beih 3. Ob du Anspruch hast, entscheidet das Finanzamt.

    QuelleFLAG 1967 § 2: Anspruch, Altersgrenzen, Mittelpunkt der Lebensinteressen
    FLAG 1967 § 2: Anspruch, Altersgrenzen, Mittelpunkt der Lebensinteressen

    RIS · Bundesrecht · abgerufen am 17.10.2026

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  3. 3Sammle deine UnterlagenDu legst alle Papiere zusammen, die zu deinem Fall passen. Dazu gehört deine e-card.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Mit allen Papieren geht der Antrag schneller.
    So gehst du vor
    Mach Kopien. Papiere in einer anderen Sprache brauchen vielleicht eine Übersetzung. Deine Kontodaten gibst du nur im Antrag an.
    Wo?
    Finanzamt ÖsterreichDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • e-card oder Europäische Krankenversicherungskarte
      Unterlage erklärt

      Für die Sozialversicherungsnummer oder die Kennnummer im Antrag.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleFormular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)
      Formular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)

      Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026

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    • Bankverbindung
      Unterlage erklärt

      Nur nötig, wenn das Finanzamt sie noch nicht kennt oder sie sich geändert hat. Nicht hier speichern.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Form mit der Stelle klären
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleFormular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)
      Formular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)

      Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026

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    • Verzichtserklärung des anderen Elternteils
      Unterlage erklärt

      Nur wenn der vorrangige Elternteil verzichtet, mit Datum und Unterschrift.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleFormular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)
      Formular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)

      Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026

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    • Nachweise über Arbeit und Lebenslage beider Eltern
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Bei Bezug zu einem anderen EU-Land, dem EWR oder der Schweiz, auch wenn die Eltern getrennt leben.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Kopie
      Übersetzung
      Bei anderer Sprache kann eine beglaubigte Übersetzung nötig sein.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleFamilienbeihilfe in grenzüberschreitenden Sachverhalten (EU/EWR/Schweiz)
      Familienbeihilfe in grenzüberschreitenden Sachverhalten (EU/EWR/Schweiz)

      Bundeskanzleramt · Familie · abgerufen am 17.10.2026

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    Passende FolgefahrpläneUrkunde übersetzen lassen
    Ausführlich

    Unterlagen sammeln

    Leg die Nachweise bereit, die zu deiner Lage passen. Bei den meisten reicht eine Kopie. Im Antrag gibst du die Sozialversicherungsnummer laut e-card an; hast du keine, die Kennnummer der Europäischen Krankenversicherungskarte. Halte deine Bankverbindung bereit, gib sie hier aber nicht ein. Unterlagen in einer anderen Sprache können eine beglaubigte Übersetzung brauchen. Das Finanzamt kann weitere Nachweise verlangen.

    QuelleFormular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)
    Formular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)

    Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026

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  4. 4Stell den Antrag onlineMit ID Austria meldest du dich bei FinanzOnline an. Dort füllst du den Antrag am Computer aus.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Das geht von zu Hause und kostet nichts. Für frühere Monate gibt es höchstens 5 Jahre rückwirkend Geld.
    So gehst du vor
    Stell den Antrag bald. Speichere die Bestätigung.
    Wo?
    Finanzamt ÖsterreichOnline über FinanzOnline
    Passende FolgefahrpläneID Austria einrichten
    Ausführlich

    Antrag über FinanzOnline stellen

    Mit ID Austria meldest du dich bei FinanzOnline an, auch wenn du es noch nie genutzt hast. Dort stellst du den Antrag elektronisch an das Finanzamt Österreich. Der Antrag kostet nichts. Du kannst ihn jederzeit stellen, rückwirkend gibt es die Familienbeihilfe aber höchstens für 5 Jahre ab dem Monat des Antrags. Warte darum nicht zu lange.

    QuelleAntrag auf Familienbeihilfe/FinanzOnline
    Antrag auf Familienbeihilfe/FinanzOnline

    Bundeskanzleramt · Familie · abgerufen am 17.10.2026

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  5. 5Warte auf Antwort und antworte auf FragenDas Finanzamt prüft deinen Antrag. Manchmal fragt es nach weiteren Papieren.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Wenn du schnell antwortest, kommt das Geld früher.
    So gehst du vor
    Schick fehlende Papiere per Post, über FinanzOnline oder bring sie hin. E-Mail geht nicht.
    Wo?
    Finanzamt ÖsterreichDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Auf Antwort warten und Rückfragen beantworten

    Das Finanzamt prüft deinen Antrag und kann Nachweise verlangen. Fehlende Unterlagen reichst du persönlich, über FinanzOnline oder per Post nach. Per E-Mail geht das nicht. Bei Fragen zu deinem Fall hilft das Finanzamt Österreich.

    QuelleAnspruchsüberprüfung Familienbeihilfe: FAQ
    Anspruchsüberprüfung Familienbeihilfe: FAQ

    Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026

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  6. 6Melde Änderungen schnellZieht dein Kind aus, endet die Ausbildung oder ändert sich deine Adresse, sagst du es dem Finanzamt.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Das ist Pflicht. Sonst musst du vielleicht Geld zurückzahlen.
    So gehst du vor
    Melde es innerhalb eines Monats, schriftlich oder mit dem Formular Beih 100.
    Wo?
    Finanzamt ÖsterreichDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Änderungen innerhalb eines Monats melden

    Du musst dem Finanzamt Österreich innerhalb eines Monats melden, wenn der Anspruch wegfällt, zum Beispiel weil dein Kind auszieht oder die Ausbildung endet. Das gilt auch, wenn sich Name oder Adresse von dir oder dem Kind ändern. Melden kannst du mit dem Formular Beih 100 oder formlos schriftlich. Bei Bezug zu einem anderen EU-Land meldest du auch einen Wechsel von Wohnort oder Arbeit sofort. Zu Unrecht bezogenes Geld wird zurückgefordert.

    QuelleFLAG 1967 § 25: Meldepflicht
    FLAG 1967 § 25: Meldepflicht

    RIS · Bundesrecht · abgerufen am 17.10.2026

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Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Warte auf den Brief vom Finanzamt
  • Klärt, wer den Antrag stellt
  • Leg deinen Aufenthaltsnachweis bereit
  • Frag nach den Regeln für deinen Schutz
  • Klär, welches Land zuerst zahlt
  • Schreib auf, wo dein Kind wohnt
  • Zeig, dass dein Kind eine Ausbildung macht
  • Schick das Formular Beih 100
  • Füll das Datenblatt aus
  • Schau nach, ob schon Geld kommt
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit bist du schon?

Was ist gemeint? Hast du schon einen Antrag gestellt, bekommst du schon Geld, oder prüft das Finanzamt gerade?

Wie weit bist du?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

4 von 16 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleFamilienbeihilfe: Beantragung
Familienbeihilfe: Beantragung

oesterreich.gv.at · Bundeskanzleramt · abgerufen am 17.10.2026

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QuelleFLAG 1967 § 2: Anspruch, Altersgrenzen, Mittelpunkt der Lebensinteressen
FLAG 1967 § 2: Anspruch, Altersgrenzen, Mittelpunkt der Lebensinteressen

RIS · Bundesrecht · abgerufen am 17.10.2026

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QuelleFLAG 1967 § 3: Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft
FLAG 1967 § 3: Personen ohne österreichische Staatsbürgerschaft

RIS · Bundesrecht · abgerufen am 17.10.2026

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QuelleFamilienbeihilfe in grenzüberschreitenden Sachverhalten (EU/EWR/Schweiz)
Familienbeihilfe in grenzüberschreitenden Sachverhalten (EU/EWR/Schweiz)

Bundeskanzleramt · Familie · abgerufen am 17.10.2026

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QuelleFormular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)
Formular Beih 100: Familienbeihilfe (Zuerkennung, Änderung, Wegfall)

Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026

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QuelleAntrag auf Familienbeihilfe/FinanzOnline
Antrag auf Familienbeihilfe/FinanzOnline

Bundeskanzleramt · Familie · abgerufen am 17.10.2026

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QuelleAnspruchsüberprüfung Familienbeihilfe: FAQ
Anspruchsüberprüfung Familienbeihilfe: FAQ

Bundesministerium für Finanzen · abgerufen am 17.10.2026

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QuelleFLAG 1967 § 25: Meldepflicht
FLAG 1967 § 25: Meldepflicht

RIS · Bundesrecht · abgerufen am 17.10.2026

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