Raum anders nutzen
Amtlich: Geplante Raumnutzung zuerst fachlich klären
Du willst einen Raum anders nutzen als bisher. Zum Beispiel als Büro statt als Wohnung. Hier klärst du zuerst mit Fachleuten und der MA 37, was dafür nötig ist.
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- Schritte
- 7 wichtige Schritte, bis zu 14 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- MA 37
- Kosten
- in den Quellen keine genannt
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Prüfe, ob du den Raum anders nutztNutzungsänderung heißt: Ein Raum wird anders verwendet als bisher. Konsens heißt hier: das, was das Amt für das Gebäude erlaubt hat.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Ein erstes Gespräch ist noch keine Erlaubnis. Auch eine Gewerbeberechtigung erlaubt die neue Nutzung nicht automatisch.
- So gehst du vor
- Die neue Nutzung wird fachlich geprüft. Dabei zählen die bisherige Erlaubnis, der Ort und der Umfang.
- Wo?
- MA 37Direkt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Nutzungsabklärung von Bau- und Betriebsfreigabe trennen
Andere Raumnutzung muss anhand tatsächlichem Konsens, Ort und Umfang fachlich geprüft werden. Erstkontakt, Gewerbeberechtigung oder tatsächlich ausgeübte Nutzung sind keine baurechtliche Freigabe.
QuelleMA 37: Bauwerber-Merkblatt, Mai 2025
MA 37: Bauwerber-Merkblatt, Mai 2025Stadt Wien · MA 37 · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenBeschreib die alte und neue NutzungHier schreibst du auf: Wie wird der Raum jetzt genutzt? Wie willst du ihn künftig nutzen? Was willst du umbauen?Wichtiger Schritt
- Warum?
- Je nach Fall gibt es andere Prüfungen. Wohnen mit Arbeit ist etwas anderes als ein reiner Betrieb.
- So gehst du vor
- Stell alt und neu in einer eigenen Liste gegenüber. Ein alter Leitfaden ist keine heutige Erlaubnis.
- Wo?
- MA 37Direkt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Eigene private Gegenüberstellung bisheriger/geplanter Nutzung
Unterlage erklärt
Optionale Gesprächshilfe, kein amtlicher Einreichplan.
- Erforderlichkeit
- Optional / falls vorhanden
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleMA 37: Berufsausübung in Wohnungen, Leitfaden Jänner 2019
MA 37: Berufsausübung in Wohnungen, Leitfaden Jänner 2019Stadt Wien · MA 37 · abgerufen am 11.10.2026
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Ausführlich
Bisherige Nutzung und geplante Änderung privat gegenüberstellen
Beschreibe bisherige bewilligte und tatsächliche Nutzung, geplanten Umfang und bauliche Änderungen. Wohnen mit Berufstätigkeit, reine Betriebsnutzung und Umwandlung größerer Gebäudeteile sind unterschiedliche Prüfungen. Leitfaden 2019 ist keine heutige automatische IT-/Ordinationsfreigabe.
QuelleMA 37: Berufsausübung in Wohnungen, Leitfaden Jänner 2019
MA 37: Berufsausübung in Wohnungen, Leitfaden Jänner 2019Stadt Wien · MA 37 · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenSammle bewilligte Pläne und BescheideHier sammelst du bewilligte Pläne und Bescheide. Bewilligt heißt: Das Amt hat es erlaubt. Ein Bescheid ist ein offizieller Brief vom Amt.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Daraus siehst du, was bisher erlaubt ist. Eine eigene Skizze ersetzt keine Bewilligung.
- So gehst du vor
- Leg vorhandene Pläne und Bescheide zusammen. Fehlt etwas, klärst du mit Planung und MA 37, wie du es bekommst.
- Wo?
- MA 37Direkt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Tatsächlich vorhandene bewilligte Pläne und Bescheide
Unterlage erklärt
Vorhandene Kopien als Orientierung; keine vollständige Einreichbeilage für jede Erstfrage.
- Erforderlichkeit
- Optional / falls vorhanden
- Vorlageform
- Kopie
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleMA 37: Bauwerber-Merkblatt, Mai 2025
MA 37: Bauwerber-Merkblatt, Mai 2025Stadt Wien · MA 37 · abgerufen am 11.10.2026
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Ausführlich
Vorhandenen Konsens und fehlende Unterlagen fachlich ordnen
Vorhandene bewilligte Pläne und Bescheide privat zusammenstellen. Bei fehlendem oder unklarem Umfang tatsächlichen Beschaffungs-/Planeinsichtsweg mit Planung und MA 37 bestätigen; eigene Skizze oder bisherige Nutzung ersetzt keine Bewilligung.
QuelleMA 37: Bauwerber-Merkblatt, Mai 2025
MA 37: Bauwerber-Merkblatt, Mai 2025Stadt Wien · MA 37 · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenLass Fachleute die Planung prüfenBefugte Planung heißt: Fachleute, die planen dürfen. Sie prüfen zum Beispiel Widmung, Wohnzone und Barrierefreiheit. Widmung heißt: wofür eine Fläche genutzt werden darf.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Alte Beispiele sagen nicht, was heute erlaubt ist. Darum braucht es eine aktuelle Prüfung.
- So gehst du vor
- Bestimmt zuerst gemeinsam das passende Verfahren. Dann klärt ihr den genauen Auftrag für die Planung.
- Wo?
- MA 37Direkt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Befugte Planung und aktuelle Spezialprüfung abstimmen
Mit befugter Planung bewilligte Widmung, Wohnzone, Umfang, Barrierefreiheit und besondere Ortsvorgaben prüfen. Altes Leitfaden-Beispiel entscheidet nicht heutige Zulässigkeit; passendes Verfahren und tatsächlichen Planungsauftrag zuerst bestimmen.
QuelleMA 37: Berufsausübung in Wohnungen, Leitfaden Jänner 2019
MA 37: Berufsausübung in Wohnungen, Leitfaden Jänner 2019Stadt Wien · MA 37 · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenPrüfe deine Rechte als Eigentümer oder MieterHier geht es um deine Rechte als Eigentümer oder Mieter. Das ist getrennt vom Bauverfahren.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Eine Auskunft vom Amt ersetzt keine Erlaubnis von Vermieter oder Miteigentümern. Schweigen der anderen ist nicht immer eine Zustimmung.
- So gehst du vor
- Lass das von qualifizierter Beratung prüfen. Das ist zum Beispiel eine Anwältin oder ein Anwalt.
- Wo?
- Qualifizierte BeratungDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Eigentums- und Mietrechte unabhängig vom Bauverfahren prüfen
Qualifizierte Klärung von Eigentümer-/Mietrechten und Vertretung separat organisieren. Zustimmungsfiktion nach WEG gilt für bestimmte privilegierte Änderungen; Schweigen ist keine generelle Zustimmung zur Nutzungsänderung. Behördenauskunft ersetzt keine privatrechtliche Befugnis.
QuelleRechte einzelner Wohnungseigentümer, Stand 1.1.2026
Rechte einzelner Wohnungseigentümer, Stand 1.1.2026Bundesministerium für Justiz · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenFinde den Kontakt zur MA 37Hier findest du den ersten Kontakt zur MA 37. Die MA 37 ist die Baupolizei der Stadt Wien.Wichtiger Schritt
- Warum?
- So erfährst du, welche Gruppe für deinen Ort zuständig ist. Vielleicht brauchst du einen Termin.
- So gehst du vor
- Telefon +43 1 4000 8037, E-Mail post@ma37.wien.gv.at. Frag nach Zuständigkeit, Termin und Planeinsicht. Planeinsicht heißt: alte Pläne beim Amt ansehen.
- Wo?
- MA 37Direkt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Aktuelle MA-37-Zuordnung und Erstkontakt bestätigen
Zentraler Informationskontakt laut MerkblattMai 2025: +43 1 4000 8037, post@ma37.wien.gv.at. Tatsächliche Gebiets-/Fachgruppe, Kanal, Terminbedarf und möglichen Planeinsichtsweg direkt bestätigen. Keine alten Parteienverkehrszeiten oder generelle Archivvollmachtspflicht übertragen.
QuelleMA 37: Bauwerber-Merkblatt, Mai 2025
MA 37: Bauwerber-Merkblatt, Mai 2025Stadt Wien · MA 37 · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenBereite das Gespräch mit Fachleuten vorJetzt bereitest du das Gespräch mit dem Amt oder den Fachleuten vor.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Mit guten Unterlagen geht die Klärung leichter. Aber: Hier wird keine Nutzung und keine Arbeit erlaubt.
- So gehst du vor
- Nimm Beschreibung, Unterlagen und deine Fragen mit. Nutze den bestätigten Kontaktweg.
- Wo?
- MA 37Direkt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bestätigten fachlichen Abklärungskontakt vorbereiten
Eigene Beschreibung, vorhandene Unterlagen und konkret vorbereitete Rechts-/Verfahrensfragen im bestätigten Kontakt selbst verwenden. Fachliche und behördliche Prüfung bleiben erforderlich; keine neue Nutzung oder Arbeiten hier freigegeben.
QuelleMA 37: Berufsausübung in Wohnungen, Leitfaden Jänner 2019
MA 37: Berufsausübung in Wohnungen, Leitfaden Jänner 2019Stadt Wien · MA 37 · abgerufen am 11.10.2026
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Je nach deiner Lage kommt dazu
- Kläre, welche Stelle zuständig ist
- Kläre Fragen zu Betrieb und Gewerbe
- Frag nach Verfahren, Unterlagen und Kosten
- Prüfe die Antwort, die du bekommen hast
- Verfolge die Briefe zu deinem Bauverfahren
- Lass eine schon geänderte Nutzung prüfen
- Kläre besondere Fälle mit Fachleuten
Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
Die Schritte nennen keinen eindeutigen Onlineweg. Prüfe die amtliche Quelle.
Was kostet das?
In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleMA 37: Bauwerber-Merkblatt, Mai 2025
Stadt Wien · MA 37 · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleMA 37: Berufsausübung in Wohnungen, Leitfaden Jänner 2019
Stadt Wien · MA 37 · abgerufen am 11.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleRechte einzelner Wohnungseigentümer, Stand 1.1.2026
Bundesministerium für Justiz · abgerufen am 11.10.2026
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