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Einwanderung & Aufenthalt

Familie nach Wien nachholen

Hier geht es darum, deine Familie nach Wien zu holen. Sie kommt aus einem Land außerhalb der EU. Du siehst, welche Erlaubnis passt, welche Papiere ihr braucht und was nach der Ankunft wichtig ist.

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Schritte
7 wichtige Schritte, bis zu 16 je nach deiner Lage
Für dich
5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
Wichtigste Stelle
MA 35 · Einwanderung
Kosten
in den Quellen keine genannt
Online
bei 2 von 16 Schritten möglich
Was gilt für dich?So läuft es abHäufige FragenQuellenÄhnliche Fahrpläne

So läuft es ab

Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.

  1. 1Zeig Wohnung, Versicherung und EinkommenIhr braucht eine passende Wohnung, eine Krankenversicherung und genug Einkommen.Wichtiger Schritt
    Warum?
    So sieht das Amt: Deine Familie hat ein Zuhause, ist bei Krankheit versichert und kann gut leben.
    So gehst du vor
    Leg Mietvertrag, Versicherungsnachweis und Lohnzettel bereit. Wie viel Einkommen reicht, rechnet die Behörde aus.
    Wo?
    MA 35 · EinwanderungDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Nachweis der Unterkunft
      Unterlage erklärt

      Zum Beispiel Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder Wohnrechtsvereinbarung. Eine Wohnmöglichkeit, die jederzeit ohne Frist endet, reicht nicht.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleAllgemeine Voraussetzungen für Aufenthaltstitel
      Allgemeine Voraussetzungen für Aufenthaltstitel

      oesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026

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    • Nachweis der Krankenversicherung
      Unterlage erklärt

      Die Versicherung muss in Österreich zahlen und alle Risiken abdecken.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleNAG § 11: Allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel
      NAG § 11: Allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel

      RIS · Bundeskanzleramt · abgerufen am 17.10.2026

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    • Nachweis des Einkommens
      Unterlage erklärt

      Zum Beispiel Lohnzettel, Dienstvertrag oder Pensionsbestätigung.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleFamilienzusammenführung
      Familienzusammenführung

      Bundesministerium für Inneres · migration.gv.at · abgerufen am 17.10.2026

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    Ausführlich

    Wohnung, Versicherung und Einkommen nachweisen

    Für den Titel braucht ihr drei Nachweise. Eine Wohnung, die für eure Familiengröße passt, z. B. mit Mietvertrag. Eine Krankenversicherung, die in Österreich zahlt und alles abdeckt; eine Reiseversicherung reicht nicht. Und genug regelmäßiges Einkommen ohne Sozialhilfe. Wie viel reicht, rechnet die Behörde aus. Die Stadt Wien erklärt die Berechnung online.

    QuelleAllgemeine Voraussetzungen für Aufenthaltstitel
    Allgemeine Voraussetzungen für Aufenthaltstitel

    oesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026

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  2. 2Mach ein Deutsch-Zertifikat A1Wer nachkommt, braucht meist einfaches Deutsch auf Stufe A1. Das heißt „Deutsch vor Zuzug“.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Der Nachweis gehört zum ersten Antrag dazu. Ohne ihn fehlt etwas Wichtiges.
    So gehst du vor
    Mach eine Prüfung bei ÖIF, ÖSD, Goethe-Institut oder telc. Das Zertifikat darf höchstens ein Jahr alt sein. Kinder unter 14 brauchen es nicht.
    Wo?
    ÖIF / ÖSD / Goethe-Institut / telcDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Nachweis für eine Ausnahme
      Unterlage erklärt

      Nur wenn eine Ausnahme gilt, z. B. ein amtsärztliches Gutachten. Einen Antrag auf Verzicht könnt ihr nur bis zur Entscheidung stellen.

      Erforderlichkeit
      Im konkreten Fall prüfen
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleNAG § 21a: Nachweis von Deutschkenntnissen
      NAG § 21a: Nachweis von Deutschkenntnissen

      RIS · Bundeskanzleramt · abgerufen am 17.10.2026

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    Ausführlich

    Deutsch-Zertifikat A1 machen

    Beim ersten Antrag muss die Person, die nachkommt, einfache Deutschkenntnisse auf Stufe A1 zeigen. Das heißt „Deutsch vor Zuzug“. Es zählen Diplome von ÖIF, ÖSD, Goethe-Institut oder telc. Das Diplom darf bei der Vorlage höchstens ein Jahr alt sein. Ausnahmen gibt es z. B. für Kinder unter 14, bei schwerer Krankheit mit ärztlichem Gutachten und für Familien von Inhabern einer Blauen Karte EU. Frag die MA 35, ob eine Ausnahme für euch gilt.

    QuelleDeutschkenntnisse vor Zuwanderung
    Deutschkenntnisse vor Zuwanderung

    oesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026

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  3. 3Sammle die Unterlagen für den AntragIhr braucht Formular, Reisepass, Foto, Familienurkunden und den Nachweis über die Person in Wien.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Mit vollständigen Unterlagen geht es schneller. Fehlt etwas, wartet ihr länger.
    So gehst du vor
    Leg alles im Original bereit. Vom Reisepass brauchst du eine Kopie aller Seiten.
    Wo?
    MA 35 · EinwanderungDirekt bei der genannten Stelle

    Das brauchst du

    • Ausgefülltes Antragsformular
      Unterlage erklärt

      Auf Deutsch oder Englisch ausfüllen und unterschreiben.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleRot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen
      Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen

      Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026

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    • Gültiger Reisepass und Kopie aller Seiten
      Unterlage erklärt

      Die Kopie braucht ihr nur beim ersten Antrag.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleAufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen
      Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen

      Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026

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    • Biometrisches Passfoto
      Unterlage erklärt

      Höchstens 6 Monate alt.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Höchstens 6 Monate alt
      QuelleAufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen
      Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen

      Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026

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    • Heirats-, Partnerschafts-, Geburts- oder Adoptionsurkunde
      Unterlage erklärt

      Zeigt, dass ihr eine Familie seid.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleAufenthaltstitel „Familienangehöriger“ – Antrag
      Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ – Antrag

      oesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026

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    • Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft der Person in Wien
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Zum Beispiel ein gültiger Reisepass.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleAufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen
      Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen

      Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026

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    • Aufenthaltstitel der Person in Wien
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Zeigt, welchen Titel die Person in Wien hat.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleNAG § 46: Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen
      NAG § 46: Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen

      RIS · Bundeskanzleramt · abgerufen am 17.10.2026

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    • Aktuelle Selbstauskunft eines Gläubigerschutzverbands
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Für die Person in Wien, z. B. vom KSV 1870. Wien verlangt sie beim Titel „Familienangehöriger“ ab 18 Jahren.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuelleAufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen
      Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen

      Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026

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    • Strafregisterbescheinigung aus dem Herkunftsland
      Unterlage erklärt

      Ab 14 Jahren, höchstens 3 Monate alt. Hat die Person länger in einem anderen Land gelebt, auch von dort.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Höchstens 3 Monate alt
      QuelleAufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen
      Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen

      Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026

      Originalquelle öffnen
    • Deutsch-Zertifikat A1
      Unterlage erklärt · Fallabhängig

      Von ÖIF, ÖSD, Goethe-Institut oder telc, höchstens ein Jahr alt.

      Erforderlichkeit
      Für den zutreffenden Fall erforderlich
      Vorlageform
      Original
      Übersetzung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
      Beglaubigung
      Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
      Aktualität
      Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
      QuellePrüfungsformate des ÖIF
      Prüfungsformate des ÖIF

      Österreichischer Integrationsfonds · abgerufen am 17.10.2026

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    Ausführlich

    Unterlagen für den Antrag sammeln

    Bringt alle Unterlagen im Original mit. Vom Reisepass braucht ihr beim ersten Antrag auch eine Kopie aller Seiten. Die Behörde kann weitere Unterlagen verlangen. Gebt hier keine Pass- oder Ausweisnummern ein.

    QuelleAufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen
    Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen

    Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026

    Originalquelle öffnen
  4. 4Stell den Antrag bei der BotschaftDie Person, die nachkommt, stellt den Antrag persönlich bei der österreichischen Botschaft in ihrem Land.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Die Botschaft prüft die Unterlagen und schickt sie an die MA 35 in Wien.
    So gehst du vor
    Frag die Botschaft, ob ihr einen Termin braucht. Der Antrag kostet 218 Euro. Die Person wartet im Ausland auf die Entscheidung.
    Wo?
    Österreichische VertretungsbehördePersönlich bei der österreichischen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Wohnland
    Ausführlich

    Antrag bei der österreichischen Botschaft stellen

    Den ersten Antrag stellt die Person, die nachkommt, persönlich bei der österreichischen Botschaft oder dem Generalkonsulat in ihrem Wohnland. Manche Vertretungen verlangen vorher einen Termin. Für Kinder unter 18 stellt eine Person mit Obsorge den Antrag; das Kind muss mindestens einmal selbst kommen. Ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke genommen. Die Botschaft prüft die Unterlagen und schickt sie an die MA 35. Das Verfahren wartet die Person im Ausland ab. Der Antrag kostet 218 Euro.

    QuelleAufenthaltstitel „Familienangehöriger“ – Antrag
    Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ – Antrag

    oesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026

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  5. 5Behalte deinen Antrag im BlickDie Behörde entscheidet spätestens sechs Monate nach Eingang des Antrags.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Fragt das Amt nach, sollst du schnell antworten. Sonst dauert es länger.
    So gehst du vor
    Schick fehlende Unterlagen per Post oder E-Mail an die MA 35. Stell keinen zweiten Antrag.
    Wo?
    MA 35 · EinwanderungDirekt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Bearbeitung verfolgen und Rückfragen beantworten

    Die Behörde entscheidet spätestens sechs Monate nach Eingang des Antrags. Wie lange es dauert, hängt auch davon ab, ob alle Unterlagen da sind. Fehlt etwas, schick es per Post oder E-Mail an die zuständige Stelle der MA 35. Nutze unterstützte Dateiformate, keine Download-Links. Stell keinen zweiten Antrag.

    QuelleFamilienzusammenführung
    Familienzusammenführung

    Bundesministerium für Inneres · migration.gv.at · abgerufen am 17.10.2026

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  6. 6Reise ein und hol die Karte abIst der Antrag bewilligt, sagt die Botschaft Bescheid. Wer ein Visum braucht, beantragt es dann.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Erst mit der Karte darf die Person in Österreich arbeiten.
    So gehst du vor
    Beantragt ein nötiges Visum innerhalb von 3 Monaten. Holt die Karte innerhalb von insgesamt 6 Monaten persönlich bei der MA 35 ab.
    Wo?
    Österreichische Vertretungsbehörde / MA 35Direkt bei der genannten Stelle
    Ausführlich

    Mit Visum einreisen und Karte abholen

    Ist der Antrag bewilligt, sagt die Botschaft Bescheid. Wer ein Visum braucht, beantragt es innerhalb von drei Monaten danach. Die Karte muss innerhalb von insgesamt sechs Monaten abgeholt werden. Nach der Einreise meldet sich die Person so schnell wie möglich bei der MA 35 für einen Abholtermin. Abholen geht nur persönlich, auch für Kinder ab 14. Arbeiten darf die Person erst, wenn sie die Karte hat.

    QuelleAufenthaltstitel „Familienangehöriger“ – Antrag
    Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ – Antrag

    oesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026

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  7. 7Meld den Wohnsitz in Wien anNach dem Einzug meldet jede Person ihren Wohnsitz an. Dafür gibt es den Meldezettel.Wichtiger Schritt
    Warum?
    Das ist Pflicht. Die Anmeldung brauchst du auch für viele andere Wege.
    So gehst du vor
    Geh innerhalb von 3 Tagen zum Meldeservice im Bezirksamt. Nimm Meldezettel und Reisepass mit. Es kostet nichts.
    Wo?
    Bezirksamt · MeldeserviceDirekt bei der genannten Stelle
    Passende FolgefahrpläneNeu in Wien
    Ausführlich

    Wohnsitz in Wien anmelden

    Nach dem Einzug meldet jede Person ihren Wohnsitz innerhalb von drei Tagen an. In Wien geht das im Meldeservice des Bezirksamts. Ihr braucht für jede Person einen Meldezettel, den die Unterkunftgeberin oder der Unterkunftgeber unterschreibt, und den Reisepass. Die Anmeldung ist kostenlos.

    QuelleAnmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes
    Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes

    oesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026

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Je nach deiner Lage kommt dazu

  • Finde den Titel für Familien von Österreichern
  • Finde den passenden Titel für deine Familie
  • Nutze den Weg für EU-Familien
  • Lass dich zum Familienverfahren beraten
  • Kläre den Weg für Eltern und andere Verwandte
  • Warte, bis ihr beide 21 seid
  • Lass Urkunden aus dem Ausland prüfen und übersetzen
  • Stell den Antrag in Wien nur, wenn es erlaubt ist
  • Lern Deutsch bis Stufe A2
Mit den Fragen herausfinden, was davon für dich gilt
Für dich zugeschnitten

Was gilt für dich?

Beantworte ein paar kurze Fragen. Der Ablauf passt sich sofort an: Was nicht für dich gilt, fällt weg.

Frage 1 von höchstens 5

Wie weit seid ihr?

Was ist gemeint? Wo steht ihr gerade? Zum Beispiel: Ihr informiert euch, der Antrag ist gestellt oder die Familie ist schon da.

Wie weit seid ihr?
  • Keine Anmeldung nötig
  • Nichts wird an Ämter geschickt
  • Anträge stellst du selbst

Häufige Fragen

Kann ich das online erledigen?

2 von 16 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.

Was kostet das?

In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.

Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?

Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.

Reicht einfach.wien als Antrag?

Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.

Worauf diese Seite beruht

Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.

QuelleAufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen
Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen

Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026

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QuelleFamilienzusammenführung: Überblick
Familienzusammenführung: Überblick

Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026

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QuelleIntegration: Beratung
Integration: Beratung

Stadt Wien · MA 17 · abgerufen am 17.10.2026

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QuelleNAG § 47: Familienangehörige von Österreichern
NAG § 47: Familienangehörige von Österreichern

RIS · Bundeskanzleramt · abgerufen am 17.10.2026

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QuelleNAG § 2: Begriffsbestimmungen (Familienangehöriger)
NAG § 2: Begriffsbestimmungen (Familienangehöriger)

RIS · Bundeskanzleramt · abgerufen am 17.10.2026

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QuelleAllgemeine Voraussetzungen für Aufenthaltstitel
Allgemeine Voraussetzungen für Aufenthaltstitel

oesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026

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QuelleDeutschkenntnisse vor Zuwanderung
Deutschkenntnisse vor Zuwanderung

oesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026

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QuelleRot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen
Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen

Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026

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QuelleAufenthaltstitel „Familienangehöriger“ – Antrag
Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ – Antrag

oesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026

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QuelleFamilienzusammenführung
Familienzusammenführung

Bundesministerium für Inneres · migration.gv.at · abgerufen am 17.10.2026

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QuelleAnmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes
Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes

oesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026

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QuelleDeutschnachweise und Integrationsvereinbarung
Deutschnachweise und Integrationsvereinbarung

Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026

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