Familie nach Wien nachholen
Hier geht es darum, deine Familie nach Wien zu holen. Sie kommt aus einem Land außerhalb der EU. Du siehst, welche Erlaubnis passt, welche Papiere ihr braucht und was nach der Ankunft wichtig ist.
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- Schritte
- 7 wichtige Schritte, bis zu 16 je nach deiner Lage
- Für dich
- 5 kurze Fragen, dann siehst du deine Schritte
- Wichtigste Stelle
- MA 35 · Einwanderung
- Kosten
- in den Quellen keine genannt
- Online
- bei 2 von 16 Schritten möglich
So läuft es ab
Das sind die wichtigsten Schritte, in der richtigen Reihenfolge. Beantworte die kurzen Fragen, dann siehst du genau, was für dich gilt und was dazukommt.
Zeig Wohnung, Versicherung und EinkommenIhr braucht eine passende Wohnung, eine Krankenversicherung und genug Einkommen.Wichtiger Schritt
- Warum?
- So sieht das Amt: Deine Familie hat ein Zuhause, ist bei Krankheit versichert und kann gut leben.
- So gehst du vor
- Leg Mietvertrag, Versicherungsnachweis und Lohnzettel bereit. Wie viel Einkommen reicht, rechnet die Behörde aus.
- Wo?
- MA 35 · EinwanderungDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Nachweis der Unterkunft
Unterlage erklärt
Zum Beispiel Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder Wohnrechtsvereinbarung. Eine Wohnmöglichkeit, die jederzeit ohne Frist endet, reicht nicht.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleAllgemeine Voraussetzungen für Aufenthaltstitel
Allgemeine Voraussetzungen für Aufenthaltstiteloesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen - Nachweis der Krankenversicherung
Unterlage erklärt
Die Versicherung muss in Österreich zahlen und alle Risiken abdecken.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleNAG § 11: Allgemeine Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel
NAG § 11: Allgemeine Voraussetzungen für einen AufenthaltstitelRIS · Bundeskanzleramt · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen - Nachweis des Einkommens
Unterlage erklärt
Zum Beispiel Lohnzettel, Dienstvertrag oder Pensionsbestätigung.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleFamilienzusammenführung
FamilienzusammenführungBundesministerium für Inneres · migration.gv.at · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Wohnung, Versicherung und Einkommen nachweisen
Für den Titel braucht ihr drei Nachweise. Eine Wohnung, die für eure Familiengröße passt, z. B. mit Mietvertrag. Eine Krankenversicherung, die in Österreich zahlt und alles abdeckt; eine Reiseversicherung reicht nicht. Und genug regelmäßiges Einkommen ohne Sozialhilfe. Wie viel reicht, rechnet die Behörde aus. Die Stadt Wien erklärt die Berechnung online.
QuelleAllgemeine Voraussetzungen für Aufenthaltstitel
Allgemeine Voraussetzungen für Aufenthaltstiteloesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenMach ein Deutsch-Zertifikat A1Wer nachkommt, braucht meist einfaches Deutsch auf Stufe A1. Das heißt „Deutsch vor Zuzug“.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Der Nachweis gehört zum ersten Antrag dazu. Ohne ihn fehlt etwas Wichtiges.
- So gehst du vor
- Mach eine Prüfung bei ÖIF, ÖSD, Goethe-Institut oder telc. Das Zertifikat darf höchstens ein Jahr alt sein. Kinder unter 14 brauchen es nicht.
- Wo?
- ÖIF / ÖSD / Goethe-Institut / telcDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Nachweis für eine Ausnahme
Unterlage erklärt
Nur wenn eine Ausnahme gilt, z. B. ein amtsärztliches Gutachten. Einen Antrag auf Verzicht könnt ihr nur bis zur Entscheidung stellen.
- Erforderlichkeit
- Im konkreten Fall prüfen
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleNAG § 21a: Nachweis von Deutschkenntnissen
NAG § 21a: Nachweis von DeutschkenntnissenRIS · Bundeskanzleramt · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Deutsch-Zertifikat A1 machen
Beim ersten Antrag muss die Person, die nachkommt, einfache Deutschkenntnisse auf Stufe A1 zeigen. Das heißt „Deutsch vor Zuzug“. Es zählen Diplome von ÖIF, ÖSD, Goethe-Institut oder telc. Das Diplom darf bei der Vorlage höchstens ein Jahr alt sein. Ausnahmen gibt es z. B. für Kinder unter 14, bei schwerer Krankheit mit ärztlichem Gutachten und für Familien von Inhabern einer Blauen Karte EU. Frag die MA 35, ob eine Ausnahme für euch gilt.
QuelleDeutschkenntnisse vor Zuwanderung
Deutschkenntnisse vor Zuwanderungoesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenSammle die Unterlagen für den AntragIhr braucht Formular, Reisepass, Foto, Familienurkunden und den Nachweis über die Person in Wien.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Mit vollständigen Unterlagen geht es schneller. Fehlt etwas, wartet ihr länger.
- So gehst du vor
- Leg alles im Original bereit. Vom Reisepass brauchst du eine Kopie aller Seiten.
- Wo?
- MA 35 · EinwanderungDirekt bei der genannten Stelle
Das brauchst du
- Ausgefülltes Antragsformular
Unterlage erklärt
Auf Deutsch oder Englisch ausfüllen und unterschreiben.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleRot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen
Rot-Weiß-Rot – Karte plus beantragenStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen - Gültiger Reisepass und Kopie aller Seiten
Unterlage erklärt
Die Kopie braucht ihr nur beim ersten Antrag.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleAufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen
Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragenStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen - Biometrisches Passfoto
Unterlage erklärt
Höchstens 6 Monate alt.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Höchstens 6 Monate alt
QuelleAufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen
Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragenStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen - Heirats-, Partnerschafts-, Geburts- oder Adoptionsurkunde
Unterlage erklärt
Zeigt, dass ihr eine Familie seid.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleAufenthaltstitel „Familienangehöriger“ – Antrag
Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ – Antragoesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen - Nachweis der österreichischen Staatsbürgerschaft der Person in Wien
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Zum Beispiel ein gültiger Reisepass.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleAufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen
Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragenStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen - Aufenthaltstitel der Person in Wien
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Zeigt, welchen Titel die Person in Wien hat.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleNAG § 46: Familienangehörige von Drittstaatsangehörigen
NAG § 46: Familienangehörige von DrittstaatsangehörigenRIS · Bundeskanzleramt · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen - Aktuelle Selbstauskunft eines Gläubigerschutzverbands
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Für die Person in Wien, z. B. vom KSV 1870. Wien verlangt sie beim Titel „Familienangehöriger“ ab 18 Jahren.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuelleAufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen
Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragenStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen - Strafregisterbescheinigung aus dem Herkunftsland
Unterlage erklärt
Ab 14 Jahren, höchstens 3 Monate alt. Hat die Person länger in einem anderen Land gelebt, auch von dort.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Höchstens 3 Monate alt
QuelleAufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen
Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragenStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen - Deutsch-Zertifikat A1
Unterlage erklärt · Fallabhängig
Von ÖIF, ÖSD, Goethe-Institut oder telc, höchstens ein Jahr alt.
- Erforderlichkeit
- Für den zutreffenden Fall erforderlich
- Vorlageform
- Original
- Übersetzung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; bei fremdsprachigen Unterlagen mit der Stelle klären.
- Beglaubigung
- Keine konkrete Vorgabe erfasst; Bedarf vor Beschaffung klären.
- Aktualität
- Keine feste Altersgrenze erfasst; aktuellen Stand mit der Stelle klären.
QuellePrüfungsformate des ÖIF
Prüfungsformate des ÖIFÖsterreichischer Integrationsfonds · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen
Ausführlich
Unterlagen für den Antrag sammeln
Bringt alle Unterlagen im Original mit. Vom Reisepass braucht ihr beim ersten Antrag auch eine Kopie aller Seiten. Die Behörde kann weitere Unterlagen verlangen. Gebt hier keine Pass- oder Ausweisnummern ein.
QuelleAufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen
Aufenthaltstitel Familienangehöriger beantragenStadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenStell den Antrag bei der BotschaftDie Person, die nachkommt, stellt den Antrag persönlich bei der österreichischen Botschaft in ihrem Land.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Die Botschaft prüft die Unterlagen und schickt sie an die MA 35 in Wien.
- So gehst du vor
- Frag die Botschaft, ob ihr einen Termin braucht. Der Antrag kostet 218 Euro. Die Person wartet im Ausland auf die Entscheidung.
- Wo?
- Österreichische VertretungsbehördePersönlich bei der österreichischen Botschaft oder dem Generalkonsulat im Wohnland
Ausführlich
Antrag bei der österreichischen Botschaft stellen
Den ersten Antrag stellt die Person, die nachkommt, persönlich bei der österreichischen Botschaft oder dem Generalkonsulat in ihrem Wohnland. Manche Vertretungen verlangen vorher einen Termin. Für Kinder unter 18 stellt eine Person mit Obsorge den Antrag; das Kind muss mindestens einmal selbst kommen. Ab 6 Jahren werden Fingerabdrücke genommen. Die Botschaft prüft die Unterlagen und schickt sie an die MA 35. Das Verfahren wartet die Person im Ausland ab. Der Antrag kostet 218 Euro.
QuelleAufenthaltstitel „Familienangehöriger“ – Antrag
Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ – Antragoesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenBehalte deinen Antrag im BlickDie Behörde entscheidet spätestens sechs Monate nach Eingang des Antrags.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Fragt das Amt nach, sollst du schnell antworten. Sonst dauert es länger.
- So gehst du vor
- Schick fehlende Unterlagen per Post oder E-Mail an die MA 35. Stell keinen zweiten Antrag.
- Wo?
- MA 35 · EinwanderungDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Bearbeitung verfolgen und Rückfragen beantworten
Die Behörde entscheidet spätestens sechs Monate nach Eingang des Antrags. Wie lange es dauert, hängt auch davon ab, ob alle Unterlagen da sind. Fehlt etwas, schick es per Post oder E-Mail an die zuständige Stelle der MA 35. Nutze unterstützte Dateiformate, keine Download-Links. Stell keinen zweiten Antrag.
QuelleFamilienzusammenführung
FamilienzusammenführungBundesministerium für Inneres · migration.gv.at · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenReise ein und hol die Karte abIst der Antrag bewilligt, sagt die Botschaft Bescheid. Wer ein Visum braucht, beantragt es dann.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Erst mit der Karte darf die Person in Österreich arbeiten.
- So gehst du vor
- Beantragt ein nötiges Visum innerhalb von 3 Monaten. Holt die Karte innerhalb von insgesamt 6 Monaten persönlich bei der MA 35 ab.
- Wo?
- Österreichische Vertretungsbehörde / MA 35Direkt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Mit Visum einreisen und Karte abholen
Ist der Antrag bewilligt, sagt die Botschaft Bescheid. Wer ein Visum braucht, beantragt es innerhalb von drei Monaten danach. Die Karte muss innerhalb von insgesamt sechs Monaten abgeholt werden. Nach der Einreise meldet sich die Person so schnell wie möglich bei der MA 35 für einen Abholtermin. Abholen geht nur persönlich, auch für Kinder ab 14. Arbeiten darf die Person erst, wenn sie die Karte hat.
QuelleAufenthaltstitel „Familienangehöriger“ – Antrag
Aufenthaltstitel „Familienangehöriger“ – Antragoesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenMeld den Wohnsitz in Wien anNach dem Einzug meldet jede Person ihren Wohnsitz an. Dafür gibt es den Meldezettel.Wichtiger Schritt
- Warum?
- Das ist Pflicht. Die Anmeldung brauchst du auch für viele andere Wege.
- So gehst du vor
- Geh innerhalb von 3 Tagen zum Meldeservice im Bezirksamt. Nimm Meldezettel und Reisepass mit. Es kostet nichts.
- Wo?
- Bezirksamt · MeldeserviceDirekt bei der genannten Stelle
Ausführlich
Wohnsitz in Wien anmelden
Nach dem Einzug meldet jede Person ihren Wohnsitz innerhalb von drei Tagen an. In Wien geht das im Meldeservice des Bezirksamts. Ihr braucht für jede Person einen Meldezettel, den die Unterkunftgeberin oder der Unterkunftgeber unterschreibt, und den Reisepass. Die Anmeldung ist kostenlos.
QuelleAnmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes
Anmeldung eines neuen Hauptwohnsitzesoesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen
Je nach deiner Lage kommt dazu
- Finde den Titel für Familien von Österreichern
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- Stell den Antrag in Wien nur, wenn es erlaubt ist
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Häufige Fragen
Kann ich das online erledigen?
2 von 16 möglichen Schritten nennen laut Text einen Onlineweg. Voraussetzungen stehen in der jeweiligen amtlichen Quelle.
Was kostet das?
In den hinterlegten Quellen sind für diese Schritte keine Kosten erfasst. Das schließt Gebühren nicht aus.
Brauche ich ein Konto bei einfach.wien?
Nein. Der Fahrplan funktioniert ohne Registrierung; Antworten bleiben in deinem Browser.
Reicht einfach.wien als Antrag?
Nein. einfach.wien bereitet vor und verlinkt die amtlichen Wege. Anträge stellst du selbst bei der zuständigen Stelle.
Worauf diese Seite beruht
Die Angaben stützen sich auf amtliche Quellen. einfach.wien ist ein privates Projekt, die Inhalte sind nicht fachlich geprüft. Alle Angaben ohne Gewähr, keine Rechtsberatung. Verbindlich ist immer die zuständige Stelle.
QuelleAufenthaltstitel Familienangehöriger beantragen
Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleFamilienzusammenführung: Überblick
Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleIntegration: Beratung
Stadt Wien · MA 17 · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleNAG § 47: Familienangehörige von Österreichern
RIS · Bundeskanzleramt · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleNAG § 2: Begriffsbestimmungen (Familienangehöriger)
RIS · Bundeskanzleramt · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleAllgemeine Voraussetzungen für Aufenthaltstitel
oesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleDeutschkenntnisse vor Zuwanderung
oesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleRot-Weiß-Rot – Karte plus beantragen
Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleAufenthaltstitel „Familienangehöriger“ – Antrag
oesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleFamilienzusammenführung
Bundesministerium für Inneres · migration.gv.at · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleAnmeldung eines neuen Hauptwohnsitzes
oesterreich.gv.at · BMI · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnenQuelleDeutschnachweise und Integrationsvereinbarung
Stadt Wien · MA 35 · abgerufen am 17.10.2026
Originalquelle öffnen